Allgemein VerwaltungLeave a Comment on Check-in und Check-out in der Ferienwohnung: Das sollten Sie als Vermieter beachten

Check-in und Check-out in der Ferienwohnung: Das sollten Sie als Vermieter beachten

Der Check-in und der Check-out tragen maßgeblich zum Gesamterlebnis des Aufenthalts in einer Ferienunterkunft bei! Der Ablauf sollte hier gut organisiert sein, denn für die Gäste startet genau ab diesem Zeitpunkt die wohlverdiente Urlaubszeit in ihrem Feriendomizil! Als Vermieter können Sie bereits im Vorfeld einiges tun, um diesen Vorgang für alle Beteiligten so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Denn insbesondere, wenn Sie die Unterkunft aus der Ferne verwalten und nicht persönlich vor Ort sein können, sind für den Check-in und Check-out in der Ferienwohnung einige Vorkehrungen notwendig. Zudem könnten Sie den Urlaubsgästen mit einem Early Check-in oder dem Late Check-out in die Ferienwohnung flexiblere An – und Abreissezeiten ermöglichen.

Wir zeigen Ihnen, welche verschiedenen Möglichkeiten hier zur Verfügung stehen und wie sich Check-in und Check-out stressfrei, sicher und mit dem gewissen Etwas an Service gestalten können.

Vor der Anreise der Gäste

Bereits vor der Anreise der Urlaubsgäste fallen einige administrative Aufgaben an, die Zeit beanspruchen: Verträge müssen unterschrieben und Zahlungsmethoden geklärt werden. Die Daten der Urlauber müssen übermittelt und Ankunfts- und Abreisezeit vereinbart werden. Auch die Beantwortung individueller Fragen der Urlauber stellt häufig einen nicht unerheblichen Zeitaufwand dar.

Mit ein wenig Vorbereitung lässt sich dieser Arbeitsaufwand im Vorfeld für Sie und Ihre Urlaubsgäste schon deutlich reduzieren. Wir haben Ihnen ein paar Tipps zusammengestellt.

1. Vorgefertigter Fragebogen

Lassen Sie ihren Urlaubsgästen im Vorfeld einen vorgefertigten Fragebogen zukommen. Somit erhalten Sie direkt alle Informationen, die Sie für die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft benötigen. Dazu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Nationalität und Ausweisnummer bzw. ein Scan der Dokumente.  

2. Buchungsbestätigung bzw. Mietvertrag

Übermittelt werden kann eine schriftliche Buchungsbestätigung bzw. ein Mietvertrag, in dem Sie die Rahmenbedingungen der Vermietung noch einmal aufführen. Vorteil ist, dass die Urlauber diesen ganz in Ruhe durchlesen, auszufüllen und unterschreiben können. Somit entsteht weniger Raum für Missverständnisse und Fehlinterpretationen.

Ausführliche Informationen zum Mietvertrag für Ihre Ferienunterkunft inklusive einem kostenfreien Mustermietvertrags haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengefasst: Mietvertrag für die Ferienwohnung

3. Wichtige Informationen

Erstellen Sie Ihren Urlaubsgästen eine Übersicht mit hilfreichen Details, die schon vor Ankunft in der Ferienunterkunft wichtig sind.

Dazu zählen bspw. folgende Informationen:

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Informationen zu (kostenfreien) Parkmöglichkeiten an der Unterkunft
  • Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Angaben zur Schlüsselübergabe
  • Angaben zum Check-in, sowie Check-out in die Ferienwohnung

Somit haben Sie und die Urlaubsgäste in spé bereits vor Ankunft alle notwendigen Informationen und können so den beidseitigen Arbeitsaufwand bei Einzug in die Ferienunterkunft reduzieren. Ein weiterer Pluspunkt: Ihnen liegen alle Dokumente in digitaler Form vor und Sie ersparen sich die lästige Zettelwirtschaft. Übrigens empfiehlt es sich, die wichtigsten Informationen auch schon im Inserat anzugeben.

Möglichkeiten des Check-in

Viele Vermieter möchten ihre Urlaubsgäste bei Ankunft persönlich in Empfang nehmen und schätzen den direkten Kontakt. Für andere ist dies nicht immer realisierbar. Insbesondere wenn die Vermietung nebenberuflich angeboten wird oder sich die Ferienwohnung nicht am selben Wohnort des Vermieters befindet, kann dies eine zeitliche Herausforderung darstellen. Vor allem dann, wenn die Gäste durch unvorhersehbare Verzögerungen verspätet am Urlaubsdomizil ankommen. Auch dafür gibt es Lösungen. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten des Check-ins in die Ferienwohnung. 

Check-in durch den Vermieter

Der persönliche Empfang durch Sie als Vermieter bietet sicherlich einige Vorteile: Beide Parteien können sich einen ersten Eindruck voneinander verschaffen und offene Fragen direkt an Ort und Stelle klären.

Auch im Falle auftretender Mängel in der Ferienunterkunft ist es wichtig, dass zeitnah Abhilfe geboten wird. Vielen Urlaubern gibt es ein sicheres Gefühl, einen direkten Ansprechpartner vor Ort zu haben. Der Aufwand ist hier allerdings nicht zu unterschätzen. Denn eine gute Gästebetreuung beginnt ja bekanntlich vor dem eigentlich Check-in.

Check-in durch eine Verwaltung

Wenn Sie den Check-in bzw.Check-out aus Gründen nicht selbst übernehmen können, ist es ebenfalls eine Option diesen Vorgang an jemanden abzugeben. Vielleicht haben Sie einen Bekannten in der Nähe der Ferienwohnung, der den Check-in für Sie abwickeln kann. Oder Sie lassen lassen sich von einer zentralen Verwaltung unterstützen. Diese kann den Check-in und Check-out sowie weitere anfallende Aufgaben wie die Reinigung der Ferienunterkunft oder die Schlüsselübergabe für Sie koordinieren.

Online-Check-in / Self-Check-in

Eine für Vermieter und Urlauber gleichermaßen zeitsparende Check-in-Methode ist der Online-Check-in, oder auch Self-Check-In. Beim Online-Check-in ermöglichen Sie es Ihren Feriengästen, alle notwendigen Abläufe automatisiert und ohne persönlichen Kontakt zwischen Gastgeber und Gast abzuwickeln.

Dazu gehören u.a.:

  • Registrierung der Urlaubsgäste
  • Identitätsprüfung durch Ausweisdokumente
  • Regelung der Schlüsselübergabe

Für die Organisation der Schlüsselübergabe gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten, die eine gute Alternative zur persönlichen Übergabe darstellen. Vor allem für Vermieter, die sich nicht vor Ort befinden und auf keine externe Vermittlung zurückgreifen möchten, ist der Online-Check-in bzw. der Self-Check-in eine gute und zeitsparende Alternative.Ausführliche Informationen haben wir in Ihnen in einem ausführlichen Ratgeber zusammengefasst.

Early Check-in / Late Check-out

Die Zeiten für den Check-in sowie Check-out aus der Ferienwohnung ist für die Organisation von Vermieter als auch für die der Urlaubsgäste gleichermaßen wichtig. Daher sollten diese Zeiten vorab präzise und klar kommuniziert werden. Empfehlenswert ist es, die Information zum Check-in und Check-out bereits in Ihrem Inserat zu erwähnen, damit die Urlaubsgäste im Vorfeld darüber informiert sind und so die An – und Abreise entsprechend koordinieren können.

Dennoch kann es vorkommen, dass Ihre Gäste aus bestimmten Gründen einen früheren Bezug der Ferienunterkunft (Early Check-in) wünschen oder noch ein wenig länger bleiben möchten (Late Check-out), als es die festen Zeiten vorgeben. Insofern es Ihnen möglich ist, empfiehlt es sich hier auf individuelle Nachfrage eine gewisse Kulanz gegenüber den Gästen anbieten. Ein Early Check-in oder ein Late Check-out sind ein willkommener Service, den viele Urlaubsgäste sehr zu schätzen wissen. Schon mit dieser kleinen Geste können Sie sich mit Sicherheit von der Masse abheben und sorgen dafür, dass dieser Servicegedanke einen bleibenden Eindruck sowie glückliche Urlaubsgäste hinterlässt. Bedenken Sie auch immer, dass sich dies in Ihren Bewertungen widerspiegeln kann und somit zukünftige Urlauber bei der Auswahl der Ferienunterkunft positiv beeinflusst.

Extra-Kosten für einen flexiblen Check-out

Eine flexible Handhabung von Check-in oder Check-out ist häufig nur bedingt möglich, da die Ferienunterkunft bereits am gleichen Tag wieder bezugsfertig gemacht werden muss. Gerade zur Hochsaison werden Unterkünfte fast nahtlos weitervermietet und das enge Zeitmanagement lässt wenig Handlungsspielraum zu. In diesem Falle ist es natürlich verständlich, dass Sie den Check-in bzw. Check-out nicht ausdehnen können.

Alternativ können Sie überlegen, flexiblere Anreisezeiten als festen Service gegen Extra-Kosten anzubieten. Gerade für Familien mit kleineren Kindern ist es häufig herausfordernd, die lange Wartezeit zwischen Ankunft am Urlaubsort und Check-in zu überbrücken. Mit einem gebührenpflichtigen Early Check-in oder einem Late Check-out, den Sie den Gästen fest bestätigen, können Sie Ihren Service gegenüber der Konkurrenz ausbauen. In vielen Hotels wird dieser kostenpflichtige Serivce bereits angeboten. Die Gebühr hierfür bewegt sich zwischen 20€ – 30€. Sie können die Gebühr aber auch anteilig am Übernachtungspreis festmachen (ggf. auch angepasst an die gewünschte Check-in / Check-out-Zeit).

Kofferaufbewahrung als Alternative

Ist es Ihnen nicht möglich, einen Early Check-in oder Late Check-out anzubieten, können Sie eine Kofferaufbewahrung ermöglichen. Oftmals hilft schon diese Möglichkeit, damit sich die Urlaubsgäste zwischen Check-out und Abreise freier bewegen können. Vielleicht gibt es an der Ferienunterkunft eine Garage oder einen Schuppen, den Sie für die Zwischenlagerung des Gepäcks nutzen können? Wichtig ist es hier allerdings, eine abschließbare Möglichkeit zu schaffen und die Haftung für das Gepäck vorab zu regeln.

Heißen Sie Ihre Urlaubsgäste willkommen!

Die Gäste persönlich willkommen zu heißen, ist eine schöne Geste. Sie können gemeinsam mit Ihren Urlaubsgästen einen kleinen Rundgang durch die Ferienwohnung oder das Ferienhaus machen und eventuelle Besonderheiten ausführlich erklären. Den Urlaubern bietet es die Möglichkeit, offene Fragen direkt vor Ort zu besprechen. Signalisieren Sie Ihren Urlaubsgästen, dass Sie bei weiteren Fragen oder eventuellen Problemen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Begrüßung aus der Ferne

Ist es Ihnen nicht möglich persönlich vor Ort zu sein, steht einer herzlichen Begrüßung dennoch nichts im Wege. Sie können z.B. Ihre Urlauber am Anreisetag per Mail oder Telefon kontaktieren und nachfragen, ob sie gut angekommen sind, sich gut in der Ferienunterkunft zurecht finden und ob es noch offene Fragen gibt. Eine persönliche Nachricht in Form eines kurzen Briefes oder ein kleines Willkommensgeschenk werden Ihren Urlaubsgästen mit Sicherheit ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

Eine gut sortierte Gästemappe ist ebenfalls eine gute Hilfestellung für die Urlaubsgäste. Damit gelingt es Ihnen, alle notwendigen Informationen gebündelt an einem Ort bereitzustellen. Neben den nützlichen Informationen, wie z. B. zur Müllentsorgung, Schlüsselabgabe oder Notfallnummern, können Sie hier ein paar persönliche Worte über sich als Gastgeber einbinden. Wertvoll sind auch persönliche Empfehlungen und Insidertipps: Gerade Empfehlungen zu Restaurants und Ausflügen in der Umgebung kommen bei den Urlaubsgästen sehr gut an und sind ein wichtiger Bestandteil der Gästemappe.

Unser Tipp: Ausführliche Informationen und Anregungen für Ihre persönliche Gästemappe inklusive kostenloser Muster-Gästemappe haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengestellt!

Wichtig ist es den Urlaubsgästen vor, während und nach dem Urlaub zur Verfügung zu stehen. Ob Sie nun selbst der Ansprechpartner sind oder dies eine Vermittlung übernimmt: Eine Kontakttelefonnummer mit moderaten Service-Zeiten sollte auf jeden Fall an die Urlaubsgäste übermittelt werden.

Mehr ist manchmal mehr! Empfehlenswert ist es, die Urlaubsgäste einen Tag vor Abreise noch einmal freundlich an die Check-out-Zeit zu erinnern. Dies können Sie mit dem Wünschen für eine gute Heimreise verbinden und gleichzeitig nachfragen, ob die Urlaubsgäste mit dem Aufenthalt in der Ferienunterkunft zufrieden waren.

Fazit

Wir haben Ihnen nun in diesem Artikel einige Optionen und praktische Tipps rund um den Check-in und Check-out in der Ferienwohnung aufgeführt. Einige davon lassen sich schnell umsetzen, bei anderen Tipps bedarf es ein wenig Planung und Vorbereitung. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Urlaubsgästen im Vorfeld so viel Aufwand wie möglich abzunehmen und somit von Anfang an ein bleibendes Serviceerlebnis zu hinterlassen. Diese „Vorarbeit“ wird sich auch für Sie als Vermieter auszahlen und Ihre Gäste werden sich durch Ihren besonderen Service wertgeschätzt fühlen.

Falls Sie Ihre Ferienunterkunft noch nicht über Traum-Ferienwohnungen vermieten, freuen wir uns sehr Sie als Vermieter bei uns begrüßen zu können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß bei der Vermietung Ihrer Ferienimmobilie.

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Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen – das müssen Sie als Vermieter wissen

Die Vermietung einer Ferienunterkunft ist ein lukratives Geschäft. Vorab gibt es allerdings einiges an Papierkram zu erledigen und etwaige Gebühren zu berücksichtigen bzw. entsprechende Anträge anzufordern. Laufende Kosten für Strom, Wasser und Versicherungen sowie generelle Instandhaltungskosten sind dabei wohl die Kosten, die jeder Vermieter auf dem Zettel hat.
Ein häufig vergessener Posten auf der Kostenübersicht ist allerdings der Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen, der umgangssprachlich häufig immer noch GEZ-Gebühr genannt wird. In Deutschland ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, monatliche Rundfunkgebühren an den ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice zu zahlen – unabhängig davon, ob sich überhaupt ein Radio oder ein Fernseher im Haushalt befinden! Und das gilt grundsätzlich auch für Ferienunterkünfte. Dieser Punkt ist vielen Vermietern von Ferienimmobilien nicht bewusst und muss im Rahmen der Anmeldung einer Ferienunterkunft auf jeden Fall berücksichtig werden.

Wir klären Sie in diesem Artikel darüber auf, ob für Ihre Ferienunterkunft Rundfunkgebühren anfallen, welche Besonderheit es hier zu beachten gilt und unter welchen Voraussetzungen Sie gar überhaupt keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Denn in den letzten Jahren hat sich hier einiges geändert.

Hinweis: Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für eine detaillierte Beratung oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Beitragsservice.

Was ist der Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – und welche Geräte muss ich anmelden?

Sinn und Zweck des Rundfunkbeitrags ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dieser Finanzierung zu unterstützen. Ursprünglich mussten diesen Beitrag nur die Haushalte zahlen, in denen es auch einen Fernseher oder ein Radio gab. Seit Januar 2013 wird allerdings jedem Haushalt pauschal diese Gebühr berechnet. Gleichzeitig wurde aus der Gebühreneinzugszentrale (kurz GEZ) der ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice. Nach dem Slogan „Einfach. Für alle“ sind somit alle Haushalte unabhängig von der Anzahl der Geräte und Personen dazu verpflichtet, diesen monatlich berechneten Beitrag zu zahlen. Aktuelle beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf 18,36€ / Monat (Stand: 08/2022) und wird quartalsweise abgerechnet.

Wo muss ich den Rundfunkbeitrag anmelden?

Für die Anmeldung des Rundfunkbeitrages ist jeder Haushalt selbst zuständig. Den Antrag für den Rundfunkbeitrag können Sie ganz bequem online ausfüllen und übermitteln, oder Sie laden sich den Antrag herunter und können diesen dann in ausgedruckter Form per Post versenden.

Wenn Sie umziehen, muss eine Ummeldung beim Beitragsservice beantragt werden. Entsprechende Anträge dazu bietet der Beitragsservice online.

Rundfunkbeitrag bei auschließlich selbstgenutzten Ferienwohnungen

Nutzen Sie Ihre Ferienwohnung ausschließliche für Ihre eigenen privaten Aufenthalte, ist die Ferienwohnung wie ein Zweitwohnsitz zu behandeln. Voraussetzung ist, dass die Wohnung über einen eigenen Eingang verfügt und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann. In diesem Fall ist nicht zwingend ein weiterer Rundfunkbeitrag fällig. Allerdings muss hier auch wieder aktiv eine Befreiung der Gebühr beantragt werden.

Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – bei vermieteten Ferienwohnungen

Bei vermieteten Ferienwohnungen gibt es eine wichtige Besonderheit zu beachten, die grundlegend die Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags beeinflusst. Hier kommt es ganz darauf an, wo sich Ihre Ferienunterkunft befindet. Hier wird generell zwischen zwei Fällen unterschieden:


Ferienwohnung im eigenen Haus ohne weitere Betriebsstätte

Befindet sich die Ferienwohnung in Ihrem eigenen Wohnhaus oder auf dem gleichen Grundstück Ihres Wohnsitzes, so ist der private Haushalt als Betriebsstätte der Ferienwohnung anzusehen. In diesem Fall unterliegt das vermietete Objekt nicht der Beitragspflicht für Betriebsstätten und es muss kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag für die Ferienwohnung gezahlt werden, denn  Sie zahlen ja schon ein Rundfunkbeitrag für Ihren diesen Haushalt.

Anders verhält es sich, wenn sich mehrere Ferienwohnungen auf Ihrem Privatgrundstück befinden. Ab der zweiten vermieteten Ferienwohnung wird ein Funkbeitrag in Höhe eines Drittels des normalen Beitrags erhoben.

Beispiel: Sie vermieten eine Ferienwohnung, die sich in Ihrem Wohnhaus oder auf Ihrem privaten Grundstück befindet. Somit wird nur einmalig die Rundfunkgebühr in Höhe von 18,36€ fällig für Ihren Privathaushalt fällig.

Ferienwohnung außerhalb des eigenen Hauses und mit weiterer Betriebsstätte

Befindet sich die zu vermietende Ferienwohnung nicht im gleichen Gebäude oder auf dem gleichen Grundstück Ihres Hauptwohnsitzes, handelt es sich um eine Betriebsstätte, die Sie selbst nicht nutzen. Für diese Betriebsstätte wird grundsätzlich ein weiterer Rundfunkbeitrag erhoben. Die erste Betriebsstätte ist jedoch immer beitragsfrei. Vermieten Sie also lediglich eine Ferienunterkunft außerhalb des eigenen Wohnsitzes, müssen Sie für diese keinen Beitrag entrichten. Erst ab der zweiten Einheit würde auch hier ein Drittel der Rundfunkgebühr, also 6,12€, anfallen.

Beispiel: Sie wohnen in einem Wohnhaus in Hamburg und haben zwei zu vermietende Ferienunterkünfte: eine an der Nordsee und eine an der Ostsee. Grundsätzlich fallen für beide Ferienwohnungen Rundfunkbeitragskosten an. ABER: Die erste Betriebsstätte, in diesem Fall die Ferienwohnung an der Nordsee, ist immer beitragsfrei. Somit fallen für Sie nur die Kosten für die Ferienwohnung an der Ostsee an und zwar in Höhe von einem Drittel des Gesamtbetrages.

Saisonale Vermietungen der Ferienwohnung

Eine Besonderheit gibt es bei saisonal betriebenen Ferienunterkünften mit einer dauerhaften Unterbrechung der Ferienunterkunftsvermietung. Beträgt diese Unterbrechung einen Zeitraum von mindestens 3 zusammenhängenden Monaten, kann die Freistellung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. In diesem Falle muss ein schriftlicher Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages gestellt werden. Auf Verlangen muss diese dauerhafte Unterbrechung der Vermietung, also die Betriebsstilllegung, mit einem offiziellen Nachweis bestätigt werden. Dies kann z.B. ein Stromnachweis sein. Wichtig: Dieser Antrag auf saisonale Befreiung des Rundfunkbeitrags muss jedes Jahr erneut beantragt werden.

Wie kann ich die Befreiung des Rundfunkbeitrags für Ferienwohnungen beantragen?

Im Falle einer Befreiung des Rundfunkbeitrag für die Ferienwohnung müssen Sie selbst aktiv werden und das entsprechende Formular einreichen. Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen: Befreiung Rundfunkbeitrag.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Generell ist jeder Haushalt für die Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Eine Abmeldung ist bspw. möglich, wenn Sie in einen gemeinsamen Haushalt mit jemanden ziehen, in dem der Rundfunkbeitrag schon gezahlt wird. Das kann z.B. ein Zusammenzug mit dem Partner, ein Umzug in eine WG oder ein Umzug in ein Pflegeheim sein. Das Formular für die Abmeldung des Rundfunkbeitrages finden Sie auch auf der Website des Beitragsservice. Die Abmeldung des Beitrags muss eine Angabe des Abmeldegrundes beinhalten und schriftlich, am besten per Einschreiben, eingereicht werden.

Und wie verhält es sich mit den Gema-Gebühren bei Ferienwohnungen?

GEMA-Gebühren und GEZ-Gebühren werden häufig in einen Topf geworden, unterscheiden sich aber durchaus voneinander. GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigung“ und ist dafür zuständig, die Urheberrechte von Kunstschaffenden zu schützen.

Generell bieten Ferienunterkunftsbesitzer durch das Bereitstellen eines Radios oder eines Fernsehers mittels einer Verteileranlage in der Ferienwohnung eine öffentliche Wiedergabe an, für welche GEMA Gebühren erhoben werden. Wenn Sie in Ihrer Ferienunterkunft einen Fernseher oder ein Radio zur Verfügung stellen, sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, eine GEMA-Gebühr zu zahlen. Aktuell liegt diese Gebühr bei 29,43€ / Jahr und Wohneinheit. (Stand: 08/022)

Auch hier gilt: Wenn Sie Ihre Ferienwohnung ausschließlich selbst nutzen, entfällt die GEMA-Gebühr, da keine Fernseh- und Rundfunksignale der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sondern nur Ihnen als Privatperson.

Fazit

Bei Ferienwohnung oder Gästezimmer innerhalb Ihres eigenen Wohnhauses oder auf dem gleichen Grundstück Ihres Wohnhauses müssen Sie keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag für diese Ferienwohnung zahlen. Erst ab der zweiten Ferienunterkunft fällt ein anteiliger Beitrag an.

Bei Ferienwohnung oder Ferienhäuser, die sich woanders befinden, muss der Rundfunkbeitrag für die Ferienwohnung grundsätzlich gezahlt werden. Allerdings ist die erste Ferienwohnung, sprich die erste Betriebsstätte, beitragsfrei. Erst ab der zweiten Ferienwohnung fällt ein Drittel des Rundfunkbeitrags an!

Weitere Tipps rund um die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Artikel zum Thema „Rundfunkgebühren bei Ferienwohnung“ weiterhelfen konnten. Benötigen Sie weitere Informationen rund um die Anmeldung und die Berechnung der Nebenkosten Ihrer Ferienunterkunft? Dann lesen Sie auch unsere zwei weiteren Ratgeber zu diesen Themen:

FAQs Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen

Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen haben wir Ihnen hier noch einmal zusammengetragen.

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15 Tipps, um Ihre Ferienwohnung nachhaltig zu machen

Haben Sie schon daran gedacht, in die Zukunft zu investieren? Möchten Sie Ihren Gästen eine nachhaltige Ferienwohnung anbieten?

Die aktuelle Lage macht es immer deutlicher: Ökologisch zu handeln ist in jeder Lebenslage gefragt. Viele wünschen sich auch im Urlaub einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Kommen Sie diesen Wünschen entgegen und verringern Sie den CO2-Fußabdruck Ihrer Unterkunft. Werden Sie „grün“ und sparen Sie gleichzeitig Geld. Denn nachhaltig zu handeln und vermieten, muss nicht zwingend viel kosten.

Wir zeigen Ihnen mit unseren 15 Tipps, wie Sie schon mit kleinen Schritten Größeres bewirken können.

Nachhaltiges Reisen wird Ihren Gästen immer wichtiger

Immer mehr Gäste wünschen sich einen umweltbewussten Urlaub: Eine nachhaltige Unterkunft und ökologisches Handeln sind ihnen sehr wichtig. Das zeigt auch eine aktuelle Statista-Umfrage laut der 41% der Befragten dazu beitragen wollen, die Auswirkungen ihres Reisens auf die Umwelt zu verringern. Sie als Vermieter werden in der Zukunft mit diesem Thema immer häufiger konfrontiert sein. Die zunehmenden Klimakrisen beschleunigen dieses Umdenken und Umstellen auf nachhaltige Alternativen noch. Nutzen Sie deshalb jetzt die Chance und schaffen Sie Schritt-für-Schritt eine nachhaltige Ferienwohnung.

Ihre Vorteile: Sie heben sich mit einer nachhaltigen Ferienwohnung von Ihren Mitstreitern ab und sparen auch noch bares Geld.

Wir stellen Ihnen jetzt 15 Tipps vor, mit denen Sie einen hohen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten können.

Doch bevor Sie mit dem ersten Tipp starten, empfehlen wir Ihnen eine Bestandsaufnahme:

  • Wie nachhaltig ist Ihre Ferienwohnung?
  • Wo sind die größten Energieverbraucher?
  • Was läuft noch nicht optimal?
  • Wann fällt der meiste Müll an?

Listen Sie alle Punkte auf, die Sie in naher Zukunft verändern möchten. Es muss nicht alles auf einmal passieren. Es wäre auch nicht sehr nachhaltig, neue Dinge wegzuschmeißen. Bei jeder notwendigen Neuanschaffung wählen Sie einfach eine ökologische Alternative. So wird Ihre Ferienwohnung nach und nach „grün“. Das Beste: Sie können schon heute starten! Die ersten sieben Tipps benötigen keinen großen Aufwand und sind doch sehr effektiv.

Nachhaltige Tipps, die Sie (fast) nichts kosten

Um den CO2-Fußabdruck Ihrer Ferienunterkunft zu verringern, brauchen Sie nicht viel Zeit und Geld. Es gibt viele kleine Maßnahmen, die Sie mit geringen Investitionen realisieren können. Wir wollen Ihnen sieben Tipps vorstellen, die Sie sofort umsetzen können. Damit können Sie schon heute starten und Ihren Gästen eine nachhaltige Ferienwohnung bieten.

Tipp #1: Richtig heizen

Sparen Sie mit unserem ersten Tipp viel Energie und Geld. Denn einer der größten Energieverbraucher ist die Heizung in Ihrem Feriendomizil. Hier haben Sie einige Möglichkeiten, sofort zu reduzieren:

  • Lassen Sie die Heizluft frei zirkulieren. Dafür dürfen die Heizkörper nicht zugestellt sein. Achten Sie auch auf die Vorhänge. Wenn Sie mit einer Fußbodenheizung heizen, dann nutzen Sie einen geeigneten Teppich, der keinen Wärmestau verursacht.

  • Drosseln Sie die Raumtemperatur nicht zu stark. Das Hochheizen in ausgekühlten Wohnungen und Häusern verbraucht sehr viel Energie. Dies gilt auch für die Fußbodenheizung. Überprüfen Sie deshalb genau, wie sinnvoll eine Nachtabsenkung in Ihrem Feriendomizil ist.

  • Lüften Sie richtig. Öffnen Sie die Fenster weit und für ein paar Minuten, während die Heizkörper abgestellt sind. Lassen Sie nicht das Fenster den ganzen Tag angekippt, während zeitgleich die Heizung hochtourt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, installiert Regler mit Sensoren. Diese schalten die Heizung beim Öffnen der Fenster ab.

  • Entlüften Sie regelmäßig die Heizanlage. Luft im System kostet Sie Energie und Geld.

  • Stellen Sie das Heizthermostat richtig ein. Wählen Sie 20 Grad für Wohnräume und 18 Grad für Schlafräume. Mit smarten Thermostaten können Sie auch aus der Ferne die Raumtemperatur steuern.

  • Nutzen Sie Plissees für die Fenster. Diese erzeugen eine Luftbarriere, kühlen im Sommer und halten die Wärme im Winter. Gleichzeitig können Ihre Gäste den Lichteinfall individuell einstellen.

Läuft Ihre Heizung schon optimal? Moderne Heizungsanlagen haben viele Programme, die helfen, Energie zu sparen. Bei der Vielfalt wird es aber schnell kompliziert. Fragen Sie einen Fachmann (Heizungsbauer oder Energieberater) um Rat.

Tipp #2: Machen Sie es Ihren Gästen einfach

Viele Maßnahmen für die Umwelt können Sie als Vermieter selbst in die Hand nehmen. Bei einer korrekten Mülltrennung hingegen sind Sie auf die Mithilfe Ihrer Gäste angewiesen. Dies gilt auch für einen schonenden Umgang mit Wasser und Energie. Damit das reibungslos läuft, machen Sie es Ihren Gästen hier leicht:

Viele Urlauber möchten zwar auf die Umwelt achten, sich aber gleichzeitig erholen. Ganz bestimmt möchten sie sich nicht mit einer komplizierten Mülltrennung beschäftigen. Wenn Sie als Vermieter Ihre Gäste um Mithilfe bitten, dann sorgen Sie für ein einfaches System. Platzieren Sie gut gekennzeichnete Behälter in der Unterkunft. Schaffen Sie einen bequemen und guten Zugang zu den Mülltonnen. Wenn Sie gut und gründlich vorarbeiten, fällt es Ihren Gästen ganz leicht, den Müll sauber zu trennen.

Erklären Sie Ihren Gästen dafür auch das System. In der Gästemappe beispielsweise können Sie einen freundlichen Hinweis zur Mülltrennung platzieren. Oder Sie weisen an einer anderen prominenten Stelle darauf hin – wie bei den Mülleimern selbst.

Frau, die Bananenschale in getrennte Mülleimer wirft

Bitten Sie Ihre Gäste höflich um einen ressourcenschonenden Umgang. Denken Sie für Ihre Gäste mit. Nutzen Sie kleine Schildchen oder Aufkleber. Weisen Sie darauf hin, wieviel Wasser zum Beispiel für ein Wannenbad, anstatt einer Dusche verwendet wird.

Hier noch ein paar Ideen: Im Bad können Sie für die Seife zum Beispiel Spender benutzen. Umweltfreundliches Toilettenpapier ist ebenfalls nachhaltig. Für das Verstauen von Lebensmitteln bieten sich Boxen an. Verwenden Sie eine Kaffeemaschine ohne Kapseln. Es sind auch die kleinen Dinge, die Sie und Ihre Gäste Müll sparen lassen.

Extra-Tipp: Ausreichend Geschirr und eine nicht zu große Spülmaschine können zu einem geringeren Wasserverbrauch führen, da das Gerät so nicht ständig halbvoll laufen muss.

Tipp #3: Wiederverwendbare Einkaufstaschen

Gerade Familien mit Kindern brauchen für die Selbstversorgung im Urlaub viele Lebensmittel. Da wird nach der Ankunft in der Ferienwohnung in der Regel direkt der erste Einkauf getätigt. Helfen Sie Ihren Gästen, umweltfreundlich zu handeln, und stellen Sie langlebige Stoffbeutel oder faltbare Einkaufskisten für den Einkauf zur Verfügung.

Positionieren Sie die Beutel oder Kisten gut sichtbar in der Ferienwohnung oder weisen Sie beim Willkommensschreiben darauf hin. Vielleicht überzeugen Sie Ihre Gäste so, auch im Alltag Stoffbeutel und Co. zu nutzen.

Netter Nebeneffekt: Stoffbeutel bieten sich hervorragend für das Marketing an. Branden Sie die Taschen mit Ihrer Ferienwohnung und lassen Sie Ihre Gäste Werbung für sich machen.

Tipp #4: Kooperieren Sie mit regionalen Anbietern

Regionales Markt mit Gemüse und Preisschildern

Ein weiterer Tipp für eine nachhaltige Ferienwohnung ist die Nutzung regionaler Anbieter. Greifen Sie selbst auf Firmen vor Ort zurück, wenn Sie Anschaffungen tätigen. Weisen Sie aber auch Ihre Gäste auf Läden mit regionalen Produkten hin. Zeigen Sie Ihnen, wo Sie regionale Lebensmittel kaufen können. Nehmen Sie Ihren Gästen das Recherchieren ab und gestalten Sie es Ihren Gästen so bequem wie möglich.

Denken Sie auch über Kooperationen mit Anbietern vor Ort nach. Möchten Sie Ihren Gästen einen Service für frische Brötchen, Milch, Eier, Obst und Gemüse anbieten? Regionale Produkte wie Honig und Marmelade sind bei Urlaubern ebenfalls sehr beliebt. Eine Bio-Kiste erspart Ihren Gästen zudem die Fahrt zum Einkaufsladen und ist ein prima Servicepunkt.

Tipp #5: Informieren Sie über öffentliche Verkehrsmittel

Eine autofreie Anreise und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vor Ort spart viel CO2 ein. Das „sanfte“ Reisen ist nachhaltig und schont die Umwelt. Oft scheitert es bei den Gästen lediglich an fehlenden Informationen, um auf das Auto zu verzichten. Beschreiben Sie auf Ihrer Homepage, in Ihrem Inserat oder der Buchungs-E-Mail deshalb (auch) den Anfahrtsweg ohne Auto.

In der Gästemappe können Sie wichtige Informationen über die öffentlichen Verkehrsmittel im Ort platzieren. Beschreiben Sie den Weg zur nahegelegenen Haltestelle, informieren Sie über die wichtigsten Tarife und Abfahrtszeiten. So verringern Sie die Hürden für Ihre Gäste. Die Entscheidung mit Bus und Bahn zu fahren, fällt dann wesentlich leichter.

Lesen Sie hier, welche Informationen noch in die Gästemappe kommen.

Tipp #6: Wechseln Sie zu Ökostrom

Der Stromverbrauch ist ein großer Posten mit viel Einsparmöglichkeiten in Ihrer Ferienwohnung. Auch hier lassen sich, wie bei der Heizung, Kosten sparen. In Tipp 8 stellen wir Ihnen Möglichkeiten vor, wie Sie Strom sparen können. Dafür sind ein paar Investitionen nötig. Was Sie aber nichts kostet, ist der Wechsel zu einem Ökostromanbieter. Lassen Sie sich Strom aus erneuerbaren Energien liefern und schaffen Sie so eine nachhaltige Ferienunterkunft.

Aufgepasst:
Leider ist Öko nicht gleich Öko! Nicht jeder Anbieter liefert 100% Ökostrom, sondern greift auch auf konventionellen Strom zurück. Achten Sie auf das Kleingedruckte oder orientieren Sie sich an Siegeln wie „Grüner Strom“ oder „ok-power/ „ok-power-plus“. Die Verbraucherzentrale gibt ebenfalls eine unabhängige Auskunft.

Tipp #7: Verwenden Sie nachhaltige Reinigungsmittel

Wussten Sie bereits, dass Reinigungsmittel das Wasser stark belasten? Dabei gibt es schon viele nachhaltige Alternativen! Diese schonen das Wasser und sparen zeitgleich Verpackung. Nutzen Sie deshalb für Ihre Ferienwohnung ökologische Putzmittel. Und stellen Sie für Ihre Gäst auch nachhaltiges Spülmittel und Tabs zur Verfügung.

Nachhaltige Maßnahmen mit kleinen bis mittleren Investitionen

In den ersten sieben Tipps haben wir Ihnen Maßnahmen gezeigt, die Sie sofort und mit wenig Investitionen umsetzen können. Für die Tipps 8 bis 12 benötigen Sie am Anfang mehr Geld, sparen aber langfristig Kosten. So schaffen Sie eine nachhaltige Ferienwohnung und helfen den CO2-Ausstoß zu reduzieren und der Umwelt etwas Gutes zu tun.

Tipp #8: Energiesparende Leuchten und Geräte

Mit Tipp 8 reduzieren Sie Ihre Stromkosten. Schaffen Sie sich energiesparende Elektrogeräte an und senken Sie so den Energieverbrauch. Hohe Energieverbraucher sind Kühlschrank, Herd, Backofen und Fernsehgeräte.

Schmeißen Sie aber nicht aus reinem Aktionismus bereits neu angeschaffte Geräte weg. Auch das wäre nicht nachhaltig. Tauschen Sie die Geräte aus, die in die Jahre gekommen sind, und achten Sie dabei auf die energiesparende Energieeffizienzklasse A+++.

Große Einsparungen erreichen Sie auch mit einer Umstellung auf LED-Beleuchtung. Der Energieverbrauch von LED-Lampen beträgt nur ein Bruchteil von herkömmlichen Glühbirnen. Die LED-Lampen kosten zwar ein Vielfaches mehr, aber sie sind sehr langlebig und reduzieren sofort Ihre Stromrechnung.

Frau, die bei Lampe Glühbirne gegen LED austauscht für mehr Nachhaltigkeit

Tipp #9: Einrichtung bewusst wählen

Richten Sie Ihre Ferienwohnung nachhaltig ein. Dabei spielen nicht nur Elektrogeräte eine große Rolle, sondern auch die Wahl von Möbel und Textilien. Achten Sie deshalb auf natürliche und strapazierfähige Materialien. Auch Materialien aus schnell nachwachsenden Rohstoffen sind sehr nachhaltig. Kaufen Sie zum Beispiel die Bettwäsche aus Bio-Baumwolle und Kleiderbügel aus Bambus.

Achten Sie bei allen Möbeln und Geräten darauf, dass sie langlebig sind, einfach gereinigt werden können und eine Reparatur möglich ist. Wählen Sie bei den Möbeln ein zeitloses Design, damit Sie sich nicht ggf. genötigt sehen, nach dem Ableben eines Trends, das gesamte Mobiliar wieder austauschen müssen. Nutzen Sie auch das ein oder andere Upcycling-Möbelstück.

In den Bädern sparen Sie mit nachhaltigen Systemen viel Wasser. Verwenden Sie wassersparende Toilettenspülungen und Duschköpfe. Fangen Sie auch Regenwasser auf. Sammeln Sie das Regenwasser für die Gartenbewässerung. Oder Sie bereiten es auf und nutzen es für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine.

Tipp #10: Gute (Küchen-)Ausstattung zur Verfügung stellen

Nachdem Sie darauf geachtet haben, dass Elektrogeräte und Mobiliar Ihrer Ferienwohnung nachhaltig sind, überprüfen Sie nun die generelle Ausstattung.

Was benötigen Ihre Gäste? Was fehlt noch in der Ferienwohnung? Werfen Sie ein besonderes Augenmerk auf die Küche. Eine gut durchdachte Ausstattung spart Ressourcen. Wenn Sie zum Beispiel Spiele, Schlitten, Spielzeug und Bücher bereithalten, dann können Ihre Gäste mit kleinerem Gepäck anreisen. So erleichtern Sie auch die Anreise mit Bus und Bahn.

Auch während des Aufenthalts kann in einer gut ausgestatteten Küche gespart werden. Überlegen Sie, was Ihre Gäste für die Selbstversorgung benötigen: Wie lässt sich frisches Essen zubereiten und Müll sparen?

Stellen Sie zum Beispiel Boxen für Lebensmittel und Essensreste bereit. Wichtig: Lassen Sie Ihre Gäste durch eine Inventarliste oder einen Begrüßungsbrief beispielsweise wissen, dass Sie an alles gedacht haben!

Finden Sie hier eine Übersicht, was in Ihrer Ferienwohnung an Ausstattung nicht fehlen sollte.

Tipp #11: Fahrräder für Gäste anbieten

Zwei Fahrräder als nachhaltiges Fortbewegungsmittel am Strand

Ein weiterer nachhaltiger Service sind Gäste-Fahrräder. Mit Fahrrädern können Ihre Gäste kleine Erledigungen und Ausflüge ohne Auto unternehmen. Eigene Räder müssen sie nicht mitbringen. Das spart erheblich CO2 ein. Dieser Service hebt Sie außerdem von der Konkurrenz ab und macht Ihre Ferienunterkunft noch attraktiver.

Sollten Sie keinen Platz zum Unterstellen der Fahrräder haben, dann kooperieren Sie mit einem nahegelegenen Fahrradverleih. Der Vorteil für Ihre Gäste: Sie können zusätzlich wählen zwischen E-Bikes, Mountainbikes und Lastenrädern.

Tipp #12: Klimaschutzprojekte unterstützen

Sie haben bereits Ihre Ferienwohnung nachhaltig gestaltet und wollen noch mehr für die Umwelt erreichen? Unterstützen Sie Klimaschutzprogramme wie zum Beispiel Aufforstungsprogramme und helfen Sie gemeinsam mit vielen anderen, den CO2-Ausstoß stark zu reduzieren. Achten Sie auch hier auf Gütesiegel wie der „Gold Standard“ und stellen Sie sicher, dass Ihr Geld auch gut investiert ist und das unterstützte Projekt Hand und Fuß hat.

Nachhaltigkeit schaffen mit höheren Investitionen

Bei den ersten zwölf Tipps haben wir Ihnen Maßnahmen vorgestellt, bei denen die Investitionen gering sind. Wenn Sie über eine Wohneinheit mit Ferienunterkünften oder Ferienhäuser verfügen, sind Tipp 13 bis 15 für Sie sehr interessant. Für diese drei Punkte müssten Sie etwas tiefer in die Tasche greifen. Dafür haben die Maßnahmen aber auch einen höheren Impact: So machen Sie Ihre Unterkünfte für die Zukunft fit und bieten zugkräftige Buchungsargumente für Ihre Gäste. Alle drei Punkte werden sicherlich bald zum Standard bei Ferienunterkünften. Wenn Sie sie jetzt bereits umsetzen, verschaffen Sie sich einen großen Vorsprung zu Ihren Mitstreitern.

Tipp #13: Investieren Sie in nachhaltige Energien

Bei neuen Häusern gehören Solaranlagen und Photovoltaikanlagen oft bereits zum Standard. Und auch die nachhaltigeren Wärmepumpen oder Pelletanlagen werden mittlerweile stark nachgefragt.

Wahrscheinlich wird sich die Umrüstung in Zukunft für alle Haushalte und Ferienunterkünfte durchsetzen. Hier können Sie vorweggreifen und gleich mit dem Energiesparen starten. Ferienunterkünfte punkten bereits jetzt schon bei Ihren Gästen mit einer eigenen Strom- und Wärmeerzeugung. Nutzen Sie ebenfalls dieses Alleinstellungsmerkmal und steigern Sie die Buchungsanfragen. Entscheiden Sie sich für den Kauf oder für die Miete einer Anlage.

Tipp #14: Unterkunft auf Smart Home aufrüsten

Auch Smart Homes werden zukünftig immer relevanter. Sie machen das Leben komfortabler und helfen zeitgleich Energie zu sparen. Mit Sensoren und Voreinstellungen werden die Heizung und Elektrogeräte optimal genutzt. Bestandteile sind zum Beispiel intelligente Lüftungssysteme und ein automatischer Sonnenschutz.

Tipp #15: E-Ladestation anbieten

Immer mehr Verbraucher nutzen E-Autos. Die Politik diskutiert bereits darüber, wann die Produktion von Verbrennungsmotoren ganz eingestellt wird. Punkten Sie deshalb jetzt schon mit einer eigenen E-Ladestation für Ihre Gäste. Auch diese neue Technologie macht Ihre Ferienwohnung nicht nur nachhaltiger, sondern verschafft Ihnen einen großen Vorsprung zur Konkurrenz.

Seien Sie schnell und nutzen Sie noch die staatliche Förderung. Für den Anschluss des Ladegeräts benötigen Sie zusätzlich eine separate Stromleitung. Bei den Ladegeräten können Sie sich zwischen schnellen oder langen Ladezeiten entscheiden. Überlegen Sie, ob Ihre Gäste das Fahrzeug zwischendurch schnell laden wollen oder ein langsames Laden über Nacht ausreichend ist. Weisen Sie Ihre Gäste auch auf nahegelegene E-Ladestation für die Ausflüge hin.

Nachhaltige Ferienunterkunft: Nutzen Sie den Vorsprung zu Ihren Mitstreitern

Immer mehr Menschen möchten auch im Urlaub ökologisch handeln. Schaffen Sie deshalb eine nachhaltige Ferienwohnung. Sparen Sie dadurch Geld und reduzieren Sie gleichzeitig den CO2-Fußabdruck. Viele Maßnahmen, die wir Ihnen mit den 15 Tipps vorgestellt haben, benötigen keine hohen Investitionen und können sofort umgesetzt werden.

Deshalb starten Sie schon heute und investieren Sie in die Zukunft.

Ganz wichtig: Lassen Sie Ihre Gäste wissen, dass Ihre Ferienwohnung nachhaltig ist! Kommunizieren Sie es im Inserat, auf Ihrer Homepage und in der Gästemappe. Nur so erhöht Ihre nachhaltige Ferienunterkunft auch die Buchungsanfragen.

Sie möchten weiterhin Tipps und Wissenswertes rund um Ihre Ferienunterkunft bekommen und auf unserer großen Plattform inserieren?

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Allgemein Verwaltung2 Kommentare zu Ferienwohnung vermieten: 9 Schritte, die Sie als Vermieter unbedingt beachten sollten

Ferienwohnung vermieten: 9 Schritte, die Sie als Vermieter unbedingt beachten sollten

Sie träumen auch davon, eine Ferienwohnung zu vermieten und sich damit eine lukrative Kapitalanlage zu sichern? Sie haben vielleicht sogar bereits eine geeignete Immobilie ins Auge gefasst? Und jetzt fragen Sie sich: Welche Schritte bis zur erfolgreichen Vermietung stehen an? Welche Punkte sind beim Kauf oder bei der Anmeldung der Ferienwohnung zu beachten? Wie kalkulieren Sie die Mietpreise und wie generieren Sie möglichst viele Buchungen, damit das Projekt nicht nur Hobby ist, sondern sich trägt?

Wir zeigen Ihnen die neun wichtigsten Schritte vom Kauf Ihrer Ferienwohnung bis zum ersten zufriedenen Gast. Alles für Sie auf einem Blick, damit Sie sich das zeitintensive Recherchieren sparen und schneller zum Ziel und glücklichen Urlaubsgästen kommen.

Wir leiten Sie in diesem Artikel durch die wesentlichen Punkte einer erfolgreichen Vermietung und verweisen zu weiterführenden Beiträgen, die Ihnen alles im Detail erklären. So können Sie sicher sein, dass Sie alles berücksichtigen!

Wer darf eine Ferienwohnung vermieten?

Grundsätzlich steht jedem Wohnungseigentümer die Vermietung seiner Immobilie als Ferienwohnung frei, solange dies nicht in einer Teilungserklärung ausgeschlossen ist. Allerdings gelten mancherorts besondere Bestimmungen wie das Zweckentfremdungsverbot, die die Vermietung als Ferienunterkunft ausschließen. Das ist insbesondere in Großstädten der Fall, in denen der Wohnraum sowieso schon knapp bemessen ist und nicht durch die Vermietung von reinen Ferienwohnungen weiter verringert werden soll. Doch auch in reinen Wohngebieten ist es nicht immer möglich, eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten – selbst wenn man Eigentümer der Immobilie ist. Hier sollten Sie zum Beispiel vorab klären, ob eine Nutzungsänderung beantragt werden muss.

Alle Tipps auf einem Blick: Unser Ratgeber zum Thema „Ferienwohnung vermieten“ gibt Ihnen einige wertvolle Tipps an die Hand, mit Ihnen den Einstieg in die Vermietung erleichtern werden. Sichern Sie sich jetzt direkt die PDF-Datei zum Download.

Ferienwohnung vermieten Schritt 1: Ferienhaus bzw. Ferienwohnung kaufen

Haben Sie schon angefangen, nach besonderen, attraktiven Lagen für Ferienhäuser zu suchen? Durchforsten Sie bereits die Anzeigen nach gut geschnittenen Ferienwohnungen? Sind Sie so begeistert von einer Immobilie, dass Sie lieber heute als morgen kaufen möchten?

Wir müssen Sie hier ein klein wenig bremsen und Ihnen sagen: Nehmen Sie sich Zeit! Der Kauf einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sollte gut durchdacht sein, damit Sie genau den Gewinn aus der Immobilie ziehen, den Sie sich wünschen. Denn nicht jede Ferienwohnung hat den geeigneten Standort und wird rentabel sein. Hinzu kommt: Nicht in jeder Gemeinde ist das Vermieten von Ferienwohnungen und Ferienhäusern überhaupt gestattet. Auch Lage, Bauqualität und die Infrastruktur sind natürlich wichtige Kaufkriterien.

Überlegen Sie also genau, was Ihre Ferienwohnung oder das Ferienhaus „können“ sollte. Wir geben Ihnen in unserem Ratgeber-Artikel zum Kauf einer Ferienimmobilie Tipps, die Sie unbedingt beachten sollten.

Ferienwohnung vermieten Schritt 2: Steuern kennen und einplanen

Frau am Laptop, die sich z.B. informiert wie Sie Ihre Ferienwohnung anmelden muss

Bleiben wir noch ganz kurz beim Aspekt Kosten und Finanzen. Denn bei der Kostenaufstellung und Berechnung der Rentabilität dürfen Sie die Abgaben für Steuern nicht aus den Augen verlieren. Diese sind schließlich auch relevant, wenn Sie den Mietpreis kalkulieren.

Jetzt fragen Sie sich womöglich, an welche Steuern Sie als Vermieter von Ferienwohnungen ganz grundsätzlich denken müssen? Wir helfen Ihnen gern mit einer kleinen Zusammenfassung weiter: Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, dann fallen in der Regel Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern an. Die Höhe der Abgaben ist abhängig von Ihrem gesamten Jahresumsatz all Ihrer Einnahmen.

Ob Sie tatsächlich auch Gewerbesteuer entrichten müssen und wie hoch diese ist, wird im Einzelfall geprüft. Setzen Sie sich daher nach dem Kauf Ihrer Ferienwohnung am besten mit dem zuständigen Gewerbeamt in Verbindung. Dieses wird Ihnen die genaue Höhe der Abgaben bestimmen. Und auch bei der Einkommens- und Umsatzsteuer gibt es einige entscheidende Ausnahmeregelungen.

In unserem Ratgeber-Artikel rund um das Thema Steuern für Vermieter von Ferienwohnungen verraten wir Ihnen im Detail, was Sie wissen müssen.

Ferienwohnung vermieten Schritt 3: Schützen Sie sich und Ihre Gäste durch Versicherungen

Sie als Vermieter einer Ferienwohnung müssen Ihre Gäste und Ihre Immobilie auch gegen Schäden versichern. Zum einen ist es sinnvoll, Ihre Ferienwohnung gegen Fremdeinwirkungen von außen abzusichern – wie beispielsweise im Fall von

  • Einbrüchen
  • Feuer
  • Wasserschäden
  • extremen Witterungsbedingungen

Zum anderen unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Sie können nämlich als Vermieter zum Ersatz herangezogen werden, wenn Ihre Gäste oder deren mitgebrachte Gegenstände zu Schaden kommen. Gut, wenn in diesem Fall die Versicherungen für Sie

  • Schmerzensgeld,
  • Schadensersatz,
  • Verlust und
  • Beschädigung des Eigentums des Gastes übernehmen.

Erfahren Sie bei uns, welche Versicherungen im Detail für Sie als Vermieter einer Ferienimmobilie geeignet sind und was Sie beim Vergleich der verschiedenen Anbieter und beim Vertragsabschluss berücksichtigen sollten.

Ferienwohnung vermieten Schritt 4: Ferienwohnung anmelden

Sie haben die ideale Ferienwohnung gefunden und gekauft? Die Finanzierung steht auf sicheren Beinen und die entscheidenden Versicherungen sind abgeschossen? Glückwunsch! Sie sind Ihrem Ziel der profitablen Vermietung an Urlauber einen großen Schritt nähergekommen.

Jetzt heißt es, alle relevanten Genehmigungen und Anmeldungen vorzunehmen. Zwei entscheidende Genehmigungen haben Sie – sofern für Ihre Ferienwohnung relevant – bereits vor dem Kauf erledigt:

Als Nächstes muss die Ferienwohnung – wie auch eine normale Mietwohnung – behördlich beim Einwohnermeldeamt oder in Ausnahmen beim Ordnungsamt angemeldet werden. Entscheiden Sie vorab, ob Sie die Ferienwohnung überwiegend privat nutzen oder hauptsächlich an Gäste vermieten möchten. Je nachdem wählen Sie zwischen den zwei Optionen:

  • Sie können Ihre Ferienwohnung als Beherbergungsbetrieb anmelden.
  • Sie wählen den Zweitwohnsitz für Ihre Ferienwohnung.

Doch auch mit dieser Anmeldung ist noch nicht gleich Schluss, denn im Gewerbeamt ist ebenfalls eine Anmeldung bzw. Überprüfung notwendig:
Wie schon in Schritt 2 beschrieben, kann die Vermietung von Ferienwohnungen und Häusern als Gewerbe eingestuft werden. Sollten Sie nicht gewerbepflichtig sein, müssen Sie Ihre Ferienwohnung auf jeden Fall direkt beim Finanzamt anmelden.

Mehr Details zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und den Kriterien für eine Gewerbetätigkeit haben wir für Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Ferienwohnung anmelden zusammengestellt.

Ferienwohnung vermieten Schritt 5: Ferienwohnung einrichten

Nachdem Sie die Anmeldungen für Ihre Ferienwohnung getätigt haben, können Sie sich auf Ihre Gäste konzentrieren. Schaffen Sie für Ihre Besucher einen Ort, an dem Sie sich wohlfühlen und immer wieder gern zurückkommen. Eine gelungene Einrichtung ist dabei das A und O für zufriedene Gäste und eine erfolgreiche Vermietung Ihrer Ferienwohnung.

„Aber wie sieht denn die ideale Einrichtung für Ihre Ferienwohnung aus?“, fragen Sie sich womöglich jetzt. Wie schaffen Sie eine stimmungsvolle Atmosphäre, sodass sich Ihre Gäste beim Betreten der Wohnung willkommen fühlen?

Dafür lautet unser Tipp: Überlegen Sie zunächst, wer Ihr idealer Gast ist. Was sind seine Ansprüche und Bedürfnisse?

Mit diesem Wissen wird die Wahl von Farben, Möbeln und der Raumgestaltung viel leichter von der Hand gehen. Denn ab jetzt wissen Sie, für wen Sie einrichten. Halten Sie alle Informationen zu Ihrem Wunschgast in einem Einrichtungskonzept fest.

Ein gemütlich eingerichtetes Wohnzimmer mit einem grauen Sofa, einem Stuhl und Couchtisch

Kürzen Sie hier wirklich nicht ab, sondern investieren Sie Zeit und gehen Sie Schritt für Schritt einmal in Gedanken den Urlaub Ihrer Wunschgäste durch! Richten Sie genau für diese Gäste die Wohnung ein. Denn wenn Sie Ihre Ferienwohnung quasi für jeden potenziellen Gast einrichten, schaffen Sie nur ein Standardmaß. Vermeiden Sie auch, bei der Einrichtung ausschließlich Ihrem eigenen Geschmack zu folgen und die Bedürfnisse Ihrer Gäste außen vor zu lassen.

In unserem Vermieter-Magazin von Traum-Ferienwohnungen finden Sie übrigens ausführliche Tipps für Ihr Farbkonzept und Einrichtungschecklisten für jeden Raum in Ihrer Ferienwohnung.

Ferienwohnung vermieten Schritt 6: Kalkulieren Sie den Mietpreis für Ihre Ferienwohnung

Eine ansprechende und hochwertige Einrichtung und Ausstattung schafft einen unvergesslichen Urlaub für Ihre Gäste und erhöht gleichzeitig den Marktwert Ihrer Ferienwohnung. Das bedeutet für Sie, dass Sie auch höhere Mietpreise ansetzen können und durch begeisterte Gäste und Weiterempfehlungen mit einer besseren Auslastung rechnen dürfen. Dies ist selbstverständlich entscheidend, wenn Sie mit Ihrer Ferienwohnung Gewinne erwirtschaften möchten. Die Investition in die Ausstattung kann und soll sich also lohnen und doch sollten Sie die Preise wahrlich nicht willkürlich hochschrauben.

Unser Rat ist: Kalkulieren Sie die Preise mit Bedacht. Ihnen muss der Spagat zwischen zu hohen Preisen, die Ihre Nachfrage einbrechen lassen, und zu niedrigen Preisen, die keine Gewinnausschüttung und Kostendeckung ermöglichen, gelingen. Berechnen Sie einen Mietpreis, der für Ihre Gäste attraktiv ist und trotzdem für Sie Gewinn abwirft.

Damit Ihnen dies gelingt, ist unser Tipp: Stellen Sie zuerst alle Kosten auf Jahresbasis zusammen. Denken Sie dabei auch an alle Nebenkosten wie z.B. Bettwäschereinigung und Verwaltungskosten. (In unserem Artikel „Nebenkosten bei Ferienwohnungen – das müssen Sie wissen“ schlüsseln wir Ihnen detailliert auf, welche Nebenkosten Sie für Ihre Kalkulation bedenken sollten.) Gehen Sie außerdem erst einmal von 150 Tagen durchschnittlicher Belegung im Jahr aus. Ermitteln Sie jetzt den Mindestmietpreis, der alle Ihre Kosten deckt. Unter diesen Preis dürfen Sie nicht gehen, ansonsten wirtschaften Sie ins Minus!

Wählen Sie unterschiedliche Preise für die Haupt- und Nebensaison und wägen Sie ggf. zwischen einem Komplettpreis und Preisstaffelungen mit Zusatzleistungen ab. Bedenken Sie dabei, dass Ihre Gäste einen Komplettpreis für mehr Kostentransparenz bevorzugen werden.

Sie wollen Ihre Auslastung und den Gewinn noch steigern? Sonderangebote für Stammgäste sowie Last-Minute-Angebote sind hierfür eine gute Wahl. Lesen Sie in unserem Magazin mehr über die rechtlichen Vorgaben für eine Preisgestaltung und eine detaillierte Checkliste zur Mietpreiskalkulation.

Ferienwohnung vermieten Schritt 7: Muster-Mietvertrag vorbereiten

Mietvertrag für eine Ferienwohnung erstellen

Mit den Schritten 1 bis 6 haben Sie Ihre Ferienwohnung nun optimal gewählt, eingerichtet und auch Ihren Mietpreis festgelegt. Jetzt kann der erste Gast Ihre Wohnung oder Ihr Haus buchen. Wir laden Sie bereits jetzt herzlich ein, Ihr Feriendomizil auf Traum-Ferienwohnung zu inserieren. Über unser Portal ist Ihre Ferienwohnung schnell für die richtigen Gäste auffindbar und Sie können die erste Buchung vermerken. Hier können Sie sich in wenigen Schritten als Gastgeber registrieren (klick!)

Kommt es zur heiß ersehnten ersten Buchungsanfrage, haben Sie die Wahl, einen Mietvertrag zu nutzen – oder nicht. Wir empfehlen Ihnen den Weg mit Mietvertrag, damit Sie und Ihre Gäste rechtlich abgesichert sind. Mit Mietvertrag sind Sie zum Beispiel beim Einholen versäumter Zahlungen Ihrer Gäste auf der sicheren Seite.

Wichtig zu wissen ist: Der Vertrag für eine vermietete Ferienwohnung unterscheidet sich von einem normalen Mietvertrag bei langfristiger Vermietung. In den Mietvertrag gehören zu Beispiel die Kontaktdaten Ihrer Urlaubsgäste, die konkreten Angaben zur Ferienwohnung, die Inventarliste, Einschränkungen einer Maximalbelegung oder zur Mitnahme von Tieren.

Wenn Sie mögen, laden Sie sich gern jetzt für 0 Euro unseren und rechtlich geprüften Mustervertrag für Ihr Ferienobjekt herunter.

Ferienwohnung vermieten Schritt 8: Ferienunterkunft für Gäste vorbereiten

Jetzt ist es fast so weit. Ihnen fehlen nur noch zwei Schritte, bis der Gast auch wirklich anreisen kann. Bevor Gäste Ihre Ferienwohnung betreten, stehen nämlich noch letzte Vorbereitungen an. Überspringen Sie diesen Punkt nicht! Denn mit diesen entscheidenden letzten Vorkehrungen sichern Sie Ihren Besuchern einen stressfreien Urlaub und punkten mit einem Extra an Servicequalität. Klären Sie hierfür u.a.:

  • Wie soll die Schlüsselübergabe bei der An- und bei der Abreise erfolgen?
    Möchten Sie vor Ort sein oder gibt es einen Automatismus wie einen Schlüsselsafe, der Ihren Gästen eine zeitliche Flexibilität ermöglicht? Bei der Anreise kann es schließlich immer einmal zu unerwarteten Verspätungen kommen. Wenn Sie den Schlüssel persönlich überreichen möchten, müssen Sie dann Wartezeiten für sich einberechnen. (Lesen Sie hier mehr zum Thema Schlüsselübergabe.)
  • Überlegen Sie sich auch, ob Sie Hausregeln aufsetzen wollen oder müssen. Gerade in einem Mehrparteienhaus sollten Sie sicherstellen, dass sich Ihre Gäste an die Regeln im Haus wie zum Beispiel an Ruhezeiten halten. Auch Einschränkungen wie ein Rauchverbot oder die Mitnahme der Tiere werden in den Hausregeln vermerkt. (Wir verraten Ihnen hier alle Vorteile einer Hausordnung.)
  • Sammeln Sie die Hausregeln und alle weiteren wichtigen Informationen rund um einen sorglosen Aufenthalt in Ihrer Ferienwohnung in der Gästemappe. Dort informieren Sie Ihre Gäste zum Beispiel auch über die Müllentsorgung oder das Passwort für das WLAN. Wenn Sie einen Frühstücksservice anbieten, dann listen Sie in der Gästemappe die Produkte und Preise auf. Punkten Sie auch, indem Sie Ihren Gästen naheliegende Restaurants, Ausflugsziele und aktuelle Veranstaltungen empfehlen. (Ausführliche Information für die Gestaltung der Gästemappe finden Sie hier.)
  • Stellen Sie Reinigungsmittel und Putzutensilien für Ihre Gäste bereit, damit diese die Möglichkeit haben, zwischendurch die Wohnung zu säubern. Spätestens jedoch bei der Abreise sind die Utensilien notwendig, wenn Ihre Gäste keine Endreinigung gebucht haben.

Ferienwohnung vermieten Schritt 9: Ferienwohnung vermarkten

Wie wunderbar! Nun haben Sie alles vorbereitet und die Gäste können kommen. Aber wie werden Sie und die Immobilie für Interessenten sichtbar? Wie erfahren Urlaubshungrige von Ihrer großartigen, liebevoll eingerichteten Ferienwohnung in Traumlage?

Unser Rat an Sie: Setzen Sie auf das Internet! Präsentieren Sie Ihr Feriendomizil online! Denn im Internet informieren sich die meisten Urlauber nach interessanten Ferienobjekten – insbesondere Individualreisende.

Im Internet können Sie Ihre Ferienwohnung sehr effektiv platzieren. Damit Sie aber aus der großen Masse an Angeboten herausstechen und dafür nicht unnötig viel Zeit und/oder Geld investieren, sollten Sie unbedingt mit Plan vorgehen. Denn generell haben Sie selbstverständlich zahllose Optionen, um online präsent zu sein. Unserer Erfahrung nach sind folgende drei Bewerbungs-Optionen zu Beginn der Vermietung am effektivsten, um präsent zu sein, sich aber auch nicht zu verzetteln:

Sie können natürlich auch alle drei Möglichkeiten wählen. Das ist dann schon eine höhere Kunst der Vermarktung, aber auch eine recht zeitintensive Option. Ganz gleich, für welche Option Sie sich entscheiden: Für ein gutes Marketing müssen Sie Ihren idealen Gast kennen. Genau wie bei der Einrichtung Ihrer Ferienwohnung ist der ideale Gast der Ausgangspunkt, von dem aus Sie Ihre Marketingaktionen ableiten können. Kennen Sie Ihren Gast, wissen Sie, wonach er sucht und wo er sucht. Auf dieser Basis sollten Sie stets Ihre Bewerbung der Ferienwohnung planen.

In unserem Beitrag „Ferienunterkünfte im Internet vermarkten: So finden Gäste Ihre Ferienwohnung“ zeigen wir Ihnen, wie Sie Suchmaschinenoptimierung (SEO) für Ihr Inserat und Ihre Website nutzen, damit potenzielle Gäste Sie über Suchmaschinen wie Google, Ecosia und Bing und auch über Portale wie unseres zu Ihnen finden und buchen wollen.

Wenn Sie jetzt schon mit dem Inserieren für Ihre Ferienwohnung starten wollen, ohne erst eine Website zu erstellen, dann laden wir Sie herzlich ein, auf Traum-Ferienwohnungen zu inserieren. Wir haben unsere Plattform für Sie bereits optimiert und platzieren mit rund 15.000 Suchbegriffen die Seite 1 auf Google!

Zusatztipp: Gästebewertungen sammeln

Sie haben den Onlineauftritt Ihrer Ferienwohnung optimiert und sind für Ihre Gäste sichtbar? Dann haben Sie alles richtig gemacht. Jetzt überzeugen Sie Ihre Gäste, dass sie die ideale Ferienwohnung gefunden haben, und steigern Sie die Buchungen um ein Vielfaches. Wie das? Mit guten Gästebewertungen! Durch Bewertungen werden Sie zum Beispiel auf Traum-Ferienwohnungen bis zum Zehnfache an Buchungsanfragen bekommen als ohne Kundenstimmen.

Denn Empfehlungen vermitteln Ihren Gästen Vertrauen und Sicherheit, dass es sich bei Ihren Inseraten nicht nur um Behauptungen handelt, sondern der Urlaub wirklich Freude, Erholung und Genuss ist. Auch die Suchmaschinen bewerten empfohlene Ferienwohnungen besser und zeigen sie öfter an.

Bewertete Ferienwohnungen erhalten eine größere Sichtbarkeit und wesentlich mehr Buchungsanfragen.

Bewertungen richtig kommentieren

Damit Sie möglichst viele Bewertungen erhalten, weisen Sie Ihre Gäste aktiv darauf hin, wo und in welche Form eine Bewertung erfolgen kann. Hinterlegen Sie zum Beispiel in der Gästemappe Ihrer Ferienwohnung einen Flyer mit einem QR-Code. Oder schreiben Sie zu diesem Zweck eine persönliche E-Mail an Urlauber, nachdem diese abgereist sind. Lesen Sie gern hier unseren Artikel, wie Sie gute Bewertungen für Ihre Ferienwohnung erhalten.

Starten Sie nun mit unserer Anleitung Schritt für Schritt die Vermietung

Sie sehen: Die Ferienwohnung zu vermieten und damit Geld zu verdienen, muss nicht weiter ein Traum von Ihnen bleiben. Mit nur neun Schritten vom Kauf bis zur Vermarktung haben Sie alles bedacht, um sich eine profitable Einkommensmöglichkeit und Ihren Gästen einen wunderbaren Urlaub zu verschaffen.

Wir begleiten Sie gern bei Ihrem Projekt Ferienwohnung vermieten und halten Sie auch weiterhin mit den neusten Informationen und aktuellsten Tipps auf dem Laufenden. Melden Sie sich jetzt für unseren Mitgliederbereich für Vermieter an. Wir freuen uns, Sie schon bald bei uns als Gastgeber auf dem Portal begrüßen zu dürfen.

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    Ferienwohnung im Ausland und in der Ferne? So läuft Ihre Ferienwohnung-Verwaltung reibungslos und erfolgreich

    Das ist es – Ihr Traum-Ferienhaus. Es hat genau die richtige Größe, hinter dem Haus liegt der saftig grüne Pinienwald, vor dem Haus ruht das friedlich rauschende Meer am einsamen Strand. Perfekt! Alles ist startklar für die Vermietung an Gäste. Das einzige Manko: Sie wohnen nicht in der Nähe der Ferienimmobilie und sind nicht vor Ort für Schlüsselübergabe, Reinigung, ein herzliches Willkommen und Co.

    Kann die Vermietung dennoch reibungslos laufen?

    Bei der Verwaltung der Ferienwohnung im Ausland bzw. aus der Ferne fragen sich tatsächlich viele Gastgeber, wie Sie die Verwaltung und Organisation aufstellen sollen. Wie können Sie als Vermieter den Aufenthalt und die Vermietung von vorneherein so organisieren, dass Ihre Gäste auch über hunderte Kilometer entfernt den Urlaub genießen – ohne dass Sie präsent sein müssen. Auch ohne, dass Missverständnisse entstehen, wo dies oder jenes in der Unterkunft zu finden ist beispielsweise?

    Wir haben hier für Sie wichtige Tipps zur Verwaltung der Ferienwohnung im Ausland und aus der Ferne zusammengetragen – von der idealen Vorbereitung bis hin zu Möglichkeiten und Kosten durch Verwaltung vor Ort. Damit Sie Ihr Vermietungsprojekt wirklich in vollen Zügen genießen, an alles denken und für wissen: Ihre Gäste haben alles, was sie brauchen für einen traumhaften Urlaub.

    Herausforderungen, wenn Sie aus der Ferne vermieten

    Die Verwaltung der Ferienunterkunft aus der Ferne steht tatsächlich für viele Vermieter auf der Tagesordnung, denn dass Vermieter in unmittelbarer Nähe zur Urlaubsimmobilie wohnen, ist nicht immer gegeben.

    Das heißt: Ob Sie nun als Vermieter nur 100 km von der Ferienwohnung entfernt leben oder 1500 km – Sie müssen sicherstellen, dass die Verwaltung sowohl all Ihre Bedürfnisse als Vermieter abdeckt (Stichwort: Sicherheit, Reinigung, Instandhaltung etc.) als auch die Ihrer Gäste (Stichwort: Komfort, Entspannung, Genuss).

    Die Herausforderung beim Verwalten der Ferienwohnung im In- oder Ausland ist: Sie müssen praktikable Routinen und Abläufe schaffen und Techniken sowie Service bewusst wählen und in den Vermietungsprozess integrieren, damit sie zur Erfüllung der Wünsche und Vorstellungen beider Seiten beitragen.

    In diesem Artikel stellen wir Ihnen nun entscheidende Schritte hierfür vor. Und Sie werden sehen, wie sowohl gute Planung als auch clevere Tools Ihnen helfen, Ihre Ferienwohnung zu verwalten.

    Die Ferienwohnung aus der Ferne richtig für Gäste vorbereiten

    Auch, wenn Sie aus dem Ausland oder der Ferne vermieten, sollen sich Ihre Gäste rundum wohl und sicher fühlen. Dafür sind ein paar Vorbereitungen nötig. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Verwaltungsmaßnahmen hier vor.

    Für die Ferienwohnung im Ausland gutes Reinigungspersonal finden

    Zur Vorbereitung der Ferienwohnung für Ihre Gäste zählt die gründliche Reinigung, Wäschewechsel sowie auch die Pflege der Außenbereich wie Balkon, Terrasse und Garten. Dass Sie aus der Ferne diesen Part nicht übernehmen können, liegt auf der Hand. Und dennoch ist gerade eine saubere Ferienwohnung so wichtig, damit sich Gäste willkommen und wohl fühlen.

    Ihre Lösung: Beschäftigen Sie eine Reinigungsfirma oder Reinigungskraft vor Ort, die komplett und langfristig das Putzen, Wischen und Bettenbeziehen übernimmt.


    Wir empfehlen Ihnen: Achten Sie darauf, dass Sie mit einer professionellen Agentur bzw. zuverlässigen Unternehmen arbeiten. Arbeiten Sie mit Verträgen, in denen Aufgaben, Fristen und Preise klar beziffert werden. Holen Sie unterschiedliche Angebote von Reinigungsunternehmen ein und überzeugen Sie sich von dem hohen Standard der Firma beispielsweise durch eine Probereinigung.

    Frau reinigt die Küche mit einem Tuch, Handschuhen und einer Sprühflasche

    Nicht nur dann, wenn Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus in eine Feriensiedlung integriert ist, sondern ganz grundsätzlich ist unser Tipp: Informieren Sie sich, mit welchem Reinigungsanbieter andere Vermieter in der Nähe Ihrer Ferienimmobilie arbeiten und wie es um die allgemeine Zufriedenheit mit der Reinigungsleistung steht. Gerade bei der Verwaltung von Ferienhäusern ist es sehr kostbar, den Erfahrungsschatz anderer Vermieter zu kennen.

    Wenn Sie sich entschieden haben, werden Sie merken: Die Investition in eine gute Reinigungsfirma für die Ferienwohnung im Ausland oder in der Ferne ist sehr viel wert. Sie nimmt Ihnen massiv Arbeit ab und trägt maßgeblich dazu bei, dass Sie zufriedene und wiederkehrende Gäste haben.

    Übrigens: In unserem Blogartikel „Reinigung von Ferienwohnungen – so geht’s richtig“ finden Sie ausführliche Informationen für die Reinigung der Ferienwohnung – Zimmer für Zimmer führen wir Ihnen auf, was zur Reinigung einer Ferienwohnung gehört. Damit können sie auch super eine Checkliste für Ihren Dienstleister erstellen.

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    Wie Sie Ihre Ferienwohnung im Ausland vor Einbrüchen schützen

    Kommen wir zum nächsten entscheidenden Punkt der Verwaltung der Ferienwohnung: Ihre Ferienwohnung sollte immer sicher vor Einbrüchen sein – ganz unabhängig davon, ob Sie in der Nähe Ihrer Immobilie wohnen oder nicht. Und ganz unabhängig davon, ob aktuell Gäste in der Wohnung residieren oder sich die Wohnung im Leerstand befindet – wobei Letzteres besonderer Anreiz für Einbrüche sein kann.

    Treffen Sie daher Maßnahmen bzw. Sicherheitsvorkehrungen, die Ihnen und Ihren Gästen rund ums Jahr ein gutes Gefühl geben und die Ihre Ferienwohnung schützen, auch wenn Sie persönlich als Vermieter nur selten vor Ort sind.

    Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen zählen zum Beispiel:

    • Überwachungskameras (mit Live-Meldung per App)
    • Sicherheitsschlösser
    • Bewegungsmelder
    • Einbruchmeldeanlagen in Verbindung mit einem Security-Service

    In unserem Blogartikel „10 Tipps gegen Einbrecher bei Ferienunterkünften“ finden Sie weitere erprobte Hilfestellungen für die Verwaltung Ihrer Ferienwohnung im Ausland bzw. aus der Ferne. Wir möchten Ihnen aber bereits hier mitgeben:

    Viele der Sicherheitssysteme und -techniken lassen sich auch aus der Distanz heraus wunderbar per App und dem Smartphone, Computer oder Tablet steuern. Und sollte eine Warnung eingehen, werden Sie – unabhängig davon, wo Sie sich befinden – informiert und können automatisiert entsprechende Maßnahmen einleiten.

    Wichtig ist, dass Sie Ihre Gäste über Sicherheitsmaßnahmen informieren, damit Ihre Urlauber im Zweifel auch wissen, welcher Sicherheitsservice vor Ort zuständig ist und ihnen beiseite steht, sollte während ihres Urlaubs ein Einbruch stattfinden.

    Ferienwohnung verwalten: Was Sie vor der Anreise der Gäste tun können

    Hiermit sind wir zu einem entscheidenden Punkt gekommen. Denn die Ferienwohnung verwalten heißt auch, schon einige wichtige Schritte im Vorfeld zu gehen – nämlich vor der Anreise der Urlauber. Schauen wir uns das in den folgenden Absätzen genauer an.

    Ihre Ferienunterkunft inserieren und online bewerben

    Ganz unabhängig davon, ob Sie in der Nähe der Ferienimmobilie wohnen oder nicht: zu den wichtigsten Schritten der Verwaltung gehört, die Wohnung oder das Haus zu inserieren und zu bewerben. Denn ohne beides kommen sehr wahrscheinlich nicht ausreichend Gäste und Ihr Vermietungsprojekt droht schnell zu scheitern.

    Das Inserat ist hierbei Schritt 1:
    Gute Fotos, aktuelle und aussagekräftige Texte, eine vollständige Auflistung der Ausstattungsmerkmale, Kontakt- und Buchungsmöglichkeiten sind nur einige der Aspekte, die es hier zu berücksichtigen gilt. (Sollten Sie noch kein Inserat angelegt haben, finden Sie in unserem Blogartikel „Wie Sie gute Inserate schreiben“ detaillierte Informationen und Tipps)

    Steht das Inserat geht es mit der Bewerbung des Angebotes an Schritt 2:
    Gerade dann, wenn Ihre Ferienwohnung in einem beliebten Urlaubsgebiet liegt und viel Wettbewerb besteht oder wenn Sie noch keine Stammgäste haben, dann ist eine wiederkehrende Vermarktung ein absolutes Muss.

    Ihre Ferienwohnung auch aus der Ferne zu bewerben ist möglich zum Beispiel über:

    • Ihren Newsletter
    • Inserate in Tageszeitungen und Fachzeitungen
    • Facebook- und Google-Anzeigen

    Über welchen Weg Sie Ihre Werbung schalten, hängt entscheidend davon ab, wo Sie Ihre Wunschgäste vermuten. Das heißt, fragen Sie sich:

    Welche Zeitung liest meine Zielgruppe?

    Welchen Social Media-Kanal nutzt sie?

    Und wofür genau interessiert Sie sich?

    Selbstverständlich ist auch Ihr Werbebudget ein wichtiger Faktor für die Wahl der Werbefläche. Informieren Sie sich gern über unseren Blogartikel „Ferienwohnung online vermarkten“ noch detaillierter darüber, wie Sie Ihre Ferienwohnung im Internet gut präsentieren können.

    Die Buchung bestätigen und einen Mietvertrag abschließen

    Um Missverständnisse zu vermeiden und von vorneherein für ein Mietverhältnis zu sorgen, mit dem sich beide Parteien wohl und sicher fühlen, raten wir Ihnen dringend: Schließen Sie eine bestätigte Buchung durch einen Mietvertrag mit Ihren Urlaubsgästen ab.

    In diesem formellen Teil der Ferienwohnung-Verwaltung sind nicht nur die Zahlungsbedingungen und Daten der Vertragspartner festgehalten, sondern auch Recht und Pflichten beider Parteien – so zum Beispiel:

    • In welcher Form und mit welchen Ausstattungsdetails stellen Sie wann die Ferienunterkunft zur Verfügung?
    • Welche Form der Reinigung muss der Mieter vornehmen?
    • Welche Hausordnung ist zu beachten und was ist im Fall von Schäden zu tun?

    Vor allem dann, wenn Sie aus der Ferne verwalten und Ihre Ferienwohnung weit weg und im Ausland liegt und Sie nicht schnell einmal vorbeikommen können, ist ein schriftliches Abkommen wichtig.

    Zahlen Gäste Mietpreis und/oder Kaution vor Ort, sollten Sie einen Verwalter als Ihren Stellvertreter mit der Betreuung der Zahlung beauftragen. Zur Thema Verwalter vor Ort bei Ferienwohnungen erhalten Sie unten noch weitere Tipps von uns.

    Verwaltung der Ferienwohnung durch gute Kommunikation vor der Anreise

    Zur Verwaltung der Ferienwohnung zählt auch, sich in die eigenen Gäste hineinversetzen zu können und mit ihnen gut zu kommunizieren – auch bereits vor Urlaubsantritt.

    Denn Fragen wie folgende sind seitens der Urlauber quasi schon vorprogrammiert:

    • Wo finde ich was?
    • Wen kann ich im Zweifel anrufen, wenn …?
    • Wie komme ich nach …?
    • Wo stellen wir unser Auto ab?
    • Wo ist der nächste Kinderarzt?
    • Welches Restaurant bietet wirklich gute regionale Küche?

    Fangen Sie diese Fragen Ihrer Gäste ab und beantworten Sie sie bereits im Vorfeld.

    Nach der Buchungsbestätigung haben Sie die Möglichkeit zum Beispiel gleichzeitig mit Versand des Mietvertrages entscheidende Details zur Anreise und Nutzung der Ferienunterkunft sowie hilfreiche Informationen rund um den Urlaub per Mail an Ihre Gäste zu schicken. Einmal aufgesetzt und standardisiert verschickt nimmt Ihnen das erheblichen Aufwand in der Verwaltung der Ferienwohnung ab. Gleichzeitig informiert dieser Schritt Ihre Gäste umfassend schon im Moment der Vertragsunterzeichnung.

    Diese gut durchdachte Information und Kommunikation kommt nicht nur gut an und sorgt für zufriedene Gäste, sondern erspart Ihnen auch Arbeit. Denn Urlauber, die bestens informiert sind, rufen Ihre Vermieter in der Ferne auch nicht an, um zu erfahren, wo der Schuppenschlüssel deponiert ist oder sich der nächste Fahrradverleih befindet.

    Diese Art der Information ist also ein entscheidender Teil der persönlichen Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren Gästen, auf den Sie unserer Erfahrung nach nicht verzichten sollten.

    Und was, wenn doch einmal Fragen während des Urlaubs aufkommen?

    Dann lassen Sie Ihre Gäste wissen, wie Sie auch in der Ferne und im Ausland erreichbar sind: per WhatsApp, E-Mail, Telefon? Wofür auch immer Sie sich entscheiden, wir raten Ihnen: Versuchen Sie Privates und Berufliches zu trennen. Legen Sie sich beispielsweise eine E-Mail-Adresse als Vermieter oder ein Mobiltelefon für die Vermietungszwecke an. So gibt es keine Durchmischung von beruflichen und privaten Nachrichten und Sie verwalten die Ferienwohnung noch müheloser.

    Wie Sie den Aufenthalt Ihrer Gäste angenehm gestalten

    Die Gäste reisen an! Jetzt können Sie Ihnen auch aus der Ferne einen schönen Empfang bescheren und sie als Gastgeber willkommen heißen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen in den folgenden Absätzen.

    Gäste in der Ferienwohnung willkommen heißen

    Selbstverständlich gehört zu einer angenehmen Ankunft vor allem eine saubere und vollständig eingerichtete Ferienunterkunft, gemachte Betten, sauber geputzte Fensterscheiben und ein freigefegter Zufahrtsweg.

    Aber Sie können noch durch weitere kleinere Aufmerksamkeiten trumpfen und dadurch auch über die Entfernung präsent wirken.

    Willkommenskorb mit Wein und Blumen

    Beliebte Willkommensgrüße sind zum Beispiel:

    • ein Blumenstrauß auf dem Küchentisch
    • eine Flasche regionalen Weins und bereitgestellte Weingläser
    • Betthupferl in Form von kleinen Schokoladen oder Pralinen
    • ein Gästebuch/Willkommensbuch (dazu unten mehr)
    • ein persönlicher Brief mit Ihren Lieblingstipps zu Strand, Gastronomie, Ausflügen

    Sie sehen: Es sind Kleinigkeiten, die direkt bei der Ankunft eine angenehme Stimmung schaffen. Bei einigen kann Ihnen auch bei der Vermietung aus der Ferne Ihr Reinigungsservice behilflich sein. Für andere wünschen Sie sich vielleicht Unterstützung durch einen Verwalter? Zu letzterem kommen wir gleich. Doch zunächst wollen wir uns ansehen, wie Ihre Gäste überhaupt in die Ferienwohnung gelangen, ohne dass Sie persönlich vor Ort sind und eine Schlüsselübergabe übernehmen können.

    Erleichterung für die Verwaltung von Ferienwohnungen im Ausland: Schlüsselübergabe mit Schlüsseltresoren

    Sie wünschen sich eine Option, dass Ihre Mieter rund um die Uhr beispielsweise an den Wohnungsschlüssel kommen? Oder Sie sind persönlich nicht vor Ort und haben auch (noch) niemanden, der Sie gegenüber Gästen der Ferienwohnung vertritt und diese für die Schlüsselübergabe treffen kann? Keinen Verwalter, keine guten Bekannten in der Nachbarschaft?

    Dann können Sie den Check-In und die Übergabe der Schlüssel ganz wunderbar und unkompliziert über smarte Lösungen und Technologien regeln. Schlüsselboxen, Schlüsseltresore, elektronische Schlösser und Lock-Systeme bieten sich hierfür an und sind für viele Situationen sehr praktisch für Vermieter und Mieter.

    Die Schlüsselübergabe bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern durch Schlüsseltresore oder Schlüsselsafes im Außenbereich nutzen beispielsweise viele unserer Gastgeber. Dank ihnen gelangen Urlaubsgäste durch die Eingabe eines individuellen Zahlencodes an die Schlüssel der Ferienwohnung. Das spart Ihnen als Gastgeber viel Zeit und erleichtert Ihre Verwaltung massiv. Und Ihren Gästen bieten Sie so absolute Flexibilität bei der Anreise.

    Wenn Sie sich für Schlüsseltresore interessieren, lesen Sie gern unseren Artikel und Testbericht. (Hier gelangen Sie zum Testbericht über Schlüsseltresore und Schlüsselsafes.)

    Die (digitale) Gästemappe

    Wir haben es oben bereits angesprochen: Die Gästemappe (oder auch Willkommensmappe) gehört auch zur Ferienhaus-Verwaltung dazu. Wir raten Ihnen – auch aufgrund jahrelanger Erfahrung – Ihre Gästemappe bedacht und umfassend zu gestalten.

    Die Willkommensmappe stellt Ihren Gästen nicht nur Sie als Vermieter und vor allem die Ferienwohnung und den Ferienort mit allen Annehmlichkeiten und Services vor. Vielmehr können Sie hier auch Hausregeln benennen und kleine Anleitungen zum Umgang der Ferienwohnung zu Mietbeginn und auch zum Urlaubsende mitgeben.

    So zum Beispiel:

    • Wie wird der Müll getrennt und wo entsorgt?
    • Wie funktionieren technische Geräte?
    • Wie lautet das WLan-Passwort?
    • Wann sind die Check-Out-Zeiten?
    • Auf welche Einstellungen ist die Heizung bei Abreise zu regeln?

    Die Gästemappe ist quasi das Nachschlagewerk für einen komfortablen und reibungslosen Urlaub. Lesen Sie gern in unserem Blogartikel „Gästemappe erstellen“ nach, was alles in diese Übersicht für Ihre Gäste gehört.

    Immer mehr Gastgeber bieten ihren Gästen auch digitale Willkommensmappen an, die auf dem Tablet und Smartphone gelesen und genutzt werden können. Abgesehen von der einfachen Nutzung, auf dem eigenen Endgerät, gibt es weitere Vorteile: Die digitale Willkommensmappe ist

    • jederzeit verfügbar
    • immer aktuell (und Sie müssen die überholen Inhalte nicht manuell austauschen lassen in der Print-Variante)
    • ein Zeichen professioneller Vermietung
    • hygienischer als die ausgedruckte Variante
    • eine gute Option, um direkt zu Ausflugstipps, Fahrradverleih etc. zu verlinken
    • komfortabler für beide Parteien, u.a. da Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen einfach beantworten und pflegen können

    Gut zu wissen:
    Unsere registrierten Kunden können sich in unserer Traum-Plaza kostenlos und mit nur wenigen Klick ihr digitales „WelcomeBook“ erstellen. Per Link können sie das dann ihren Gästen vor der Anreise zuschicken (damit sie zum Beispiel direkt den Code für den Schlüsseltresor haben).

    Abschließende Verwaltung nach der Abreise der Gäste

    Alle Aspekte der Verwaltung von Ferienwohnungen im Vorfeld der Vermietung und auch für einen angenehmen Aufenthalt Ihrer Gäste in Ihrer Immobilie sind getroffen. Schauen wir uns nun zum Ende des Artikels noch an, welcher Schritt nach dem Urlaub anfällt:

    Die Meinung der Gäste zum Aufenthalt einholen

    Wenn die Gäste abgereist sind, die Heizung runtergeregelt ist und die Betten vom Reinigungsservice abgezogen wurden … nein, auch dann ist der Verwaltungsakt der Ferienwohnung noch nicht abgeschlossen.

    Wir empfehlen Ihnen dringend, sich jetzt noch nicht „zurückzulehnen“ und sich über ein erfolgreich abgeschlossenes Mietverhältnis zu freuen. Eine Sache, die für Sie zum langfristigen Erfolg als Vermieter beiträgt, ist noch zu tun:

    Holen Sie sich ehrliches Feedback Ihrer Urlaubsgäste ein.

    Schaffen Sie Routinen, die Ihnen kontinuierlich die Meinung und Erfahrungen von Feriengästen in Ihren vier Wände einbringt. Und die Ihnen die Möglichkeit gibt:

    • Dinge in puncto Ausstattung oder auch Abläufe der Vermietung zu optimieren und immer zufriedenere Gäste zu haben
    • in den offenen Dialog mit Ihren Gästen zu kommen und so aus Erstbesuchern Stammgäste zu machen
    • Kundenstimmen zu erhalten, die Sie für die Bewerbung der Ferienwohnung nutzen können


    Stimmen und Bewertungen einzuholen, sollte daher für Sie nie lästige Pflicht oder eine Sache sein, die man mal machen kann, wenn genug Zeit ist. Nein! Kundenbewertung gehören fix zur Verwaltung der Ferienwohnung dazu. Auch im Ausland. Auch aus der Ferne.

    Wir raten Ihnen, vorformulierte E-Mails mit Bitten um Bewertungen an Ihre Urlauber kurz nach deren Abreise zu senden. Denn frisch nach dem Urlaub erhalten Sie die besten Bewertungen und begeistertsten Kommentare. Unser Blogartikel „Ferienwohnungen erfolgreich vermieten: Wie Sie gute Bewertungen bekommen und am besten nutzen“ hilft Ihnen dabei, die richtigen Routinen zu entwickeln, einen Muster-Text für die E-Mail zu entwerfen, um Kundenstimmen zu bekommen und auch zu verwalten.

    Verwaltung der Unterkunft an einen Dienstleister abgeben

    Nun wissen Sie, was Sie bereits vorbereitend zur Vermietung bis hin zur Abreise der Gäste in Sachen Ferienwohnung verwalten tun können und tun sollten – auch, wenn die Ferienwohnung in der Ferne und im Ausland liegt.

    Und wir haben Ihnen eingangs und zwischendurch auch in Aussicht gestellt, dass wir auch auf den Aspekt zu sprechen kommen, der Sie noch mehr als Vermieter entlastet und für reibungslose Abläufe sorgt: Wir sprechen von der Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Verwaltung der Ferienwohnung, dem Sie ganz nach Wunsch die gesamte Verwaltung vor Ort oder auch nur Teilbereich abgeben können.

    Nicht immer ist es nämlich mit vorkehrenden Maßnahmen wie smarten Technologien oder auch einer umfassenden Willkommensmappe getan. Stellen Sie sich vor:

    Junge Frau in einem Büro in der Verwaltung

    Ihre Gäste sperren sich aus.

    Die Waschmaschine läuft aus.

    Die Toilette ist verstopft.

    Haben Sie eine Hausverwaltung beauftragt, die für alle Fragen und Probleme vor Ort oder nur für bestimmte Aspekte zuständig ist, kann diese eine fixe Anlaufstelle sein. Sie ist ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre Gäste, der Sie umfassend vor Ort vertritt und über alle Belange rund um die Vermietung und Verwaltung der Ferienwohnung informiert ist. Das gibt Ihnen ein gutes Gefühl. Und Ihren Gästen.

    Eine bewährte Lösung hierfür ist ein externer Dienstleister in Form einer Hausverwaltung bzw. ein Hausmeisterservice.

    Die Hausverwaltung kümmert sich je nach Auftrag zum Beispiel um

    • Reinigung und Wäscheservice
    • Erneuerung der Ausstattung
    • akute Probleme der Mieter als Notfallkontakt
    • Schlüsselübergabe
    • Check-In und Check-Out
    • Koordination von Reparaturaufgaben
    • Gärtneraufgaben

    Diese Services sind natürlich mit Kosten für Sie verbunden, die je nach vereinbarten Aufgaben und Verantwortlichkeiten und auch nach Land und Region variieren können.

    Wägen Sie gut ab, ob ein zusätzlicher Dienstleister für Sie, Ihre Gäste und Ihre Ferienwohnung notwendig ist. Oder ob Sie mit modernen Technologien für die Smart Home Steuerung gut bedient sind.

    Fühlen Sie sich aber mit einem Dienstleistungsunternehmen an der Seite bei der Ferienwohnung im Ausland bzw. in der Ferne wohler, dann holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese.

    Wichtig:
    Auch wenn Sie einen Ansprechpartner vor Ort haben und mit einer professionellen Agentur arbeiten, gibt es Aufgaben, die Sie selbst verwalten müssen. Das ist zum Beispiel die Meldepflicht Ihrer Gäste und auch die Zahlung der Kurtaxe, die dem örtlichen Tourismusverband zugutekommt und in ihrer Höhe stark regional variieren kann.

    Schaffen Sie jetzt klare Abläufe und Routinen der Verwaltung Ihrer Ferienwohnung

    Wenn Sie unseren Artikel bis hierher gelesen haben, sind Sie bestens darüber informiert, wie umfassend die verwaltenden Aufgaben rund um eine Ferienwohnung aussehen und wie Sie diese am besten angehen.

    Wir möchten Ihnen abschließend noch einen Tipp mitgeben: Gehen Sie unseren Ratgeber-Artikel Schritt für Schritt durch und nehmen Sie nicht alle Punkte gleichzeitig in Angriff. So behalten Sie den Überblick und kommen langfristig schneller ans Ziel einer rundum gut organisierten Verwaltung Ihrer Ferienwohnung aus der Ferne.

    Wir laden Sie außerdem herzlich ein, sich bei Traum-Ferienwohnungen als Gastgeber zu registrieren, Ihre Ferienwohnung bei uns zu inserieren. So verpassen Sie nie wieder einen unserer Tipps rund um Verwaltung, Bewerbung und gute Buchung Ihrer Immobilie.

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    Allgemein Verwaltung4 Kommentare zu Reinigung von Ferienwohnungen – so geht’s richtig (inkl. Checkliste fürs Putzen)

    Reinigung von Ferienwohnungen – so geht’s richtig (inkl. Checkliste fürs Putzen)

    Auch wenn die Lage atemberaubend, die Ausstattung umwerfend und der Preis unschlagbar sind – ist Ihre Ferienwohnung nicht sauber, müssen Sie mit unzufriedenen Gästen und schlechten Bewertungen rechnen.

    Niemand möchte dort Urlaub machen, wo schon der erste Gang durch Flur, Wohn- und Schlafzimmer an Staubsauger und Wischmopp denken lässt. Oder wo die Mahlzeiten der vorangegangenen Gäste beim Blick in die Spüle noch nachvollziehbar sind.

    Sauberkeit und Ordnung im Feriendomizil sind kein Extra, sondern ein Muss – das schon allein deshalb, weil Flecken und Dreck dem Gast direkt beim ersten Eindruck ein schlechtes Gefühl geben. Da können Gastgeber noch so liebevoll den Begrüßungskorb gefüllt oder die Sofakissen aufgeschüttelt haben. Ein schlechter Eindruck bleibt länger haften als ein positiver: Flusen im Bad, Krümel unter dem Tisch und Dreck in der Spülmaschine verhindern also Urlaubsgenuss und damit Weiterempfehlungen und Stammgäste.

    Damit Ihr Feriendomizil vor Sauberkeit glänzt und Ihre Gäste vor Zufriedenheit strahlen, sind hier unsere Tipps für die Reinigung Ihrer Ferienwohnung: Schritt für Schritt, Raum für Raum und mit Putz-Checklisten, damit Sie nichts vergessen, effektiv und zeitsparend vorgehen können, und Ihre Gäste nichts zu beklagen haben.

    Wie lange dauert die Reinigung einer Ferienwohnung?

    Für reibungslose Vermietungsabläufe und Mieterwechsel ist entscheidend, ausreichend Zeit für die Reinigung einzuplanen – gerade dann, wenn Sie ggf. über mehrere Ferienwohnungen verfügen, Hochsaison ist und nachmittags mehrere Autos mit neuen Urlaubern ankommen.

    Dabei lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel Zeit die Reinigung in Anspruch nimmt. Schließlich hängt dies von Faktoren wie Größe, Etagenanzahl, Gästezahl, den einzelnen Räumen und auch der Lage ab. Denn liegt Ihr Haus hinter den Dünen, ist beispielsweise mit mehr Sand zu rechnen, als wenn Sie eine Stadtwohnung vermieten. Auch ist relevant, ob eine Person oder zwei oder gar ein noch größeres Team mit der Reinigung betraut sind.

    Sorgen Sie grundsätzlich für ausreichend Zeit durch klare Vorgaben, wann Ihre Gäste anreisen können und abreisen müssen. Unsere Gastgeber haben gute Erfahrungen gemacht mit einer Abreise bis 10 Uhr und Anreisemöglichkeiten ab 15 Uhr beispielsweise.

    Gut zu wissen ist:
    Das Putzen in der Ferienimmobilie geht in der Regel leichter von der Hand als das der eigenen, privat genutzten Wohnung. Denn eine Ferienwohnung ist schneller aufgeräumt als die volleingerichtete Privatwohnung: Gäste nehmen ihre Kleidung, Bücher, Reiseausstattung wie Fotoapparate wieder mit. Und es verbleibt nach ihrer Abreise nur das, womit Sie die Wohnung ausgestattet haben. In jedem Fall helfen außerdem Routinen und Checklisten, gezielt und auch zeitsparend vorzugehen.

    Genau hierfür dient dieser Artikel. Lesen Sie ihn aufmerksam durch und nutzen Sie unsere Punkte als Ihre Checkliste und Putzplan.

    Doch bevor wir auf die Reinigung der einzelnen Räume eingehen, möchten wir noch darauf hinweisen, dass der Zeitaufwand auch davon abhängt, ob es sich um eine Grundreinigung oder eine Unterhaltsreinigung handelt. Was der Unterschied zwischen beidem ist, fassen wir Ihnen jetzt kurz zusammen.

    Der Unterschied von Grundreinigung und Unterhaltsreinigung

    Eine Unterhaltsreinigung widmet sich in regelmäßigem Abstand dem laufend anfallenden Schmutz. Eine Grundreinigung hingegen ist eine intensivere Reinigung aller Räumlichkeiten, die nur etwa ein bis zweimal im Jahr durchgeführt wird.

    Für Ferienunterkünfte ist es ratsam, nach jedem Aufenthalt von Gästen eine Unterhaltsreinigung durchzuführen – samt Pflege von Böden, Saugen, Wischen und Staubwischen von Oberflächen wie Regalen, Ablagen und Kommoden. Stand Ihre Wohnung länger leer, sollten Sie eine solche Reinigung auch vor der Anreise neuer Gäste einplanen.

    Zur Unterhaltsreinigung gehört unter anderem, dass Sie sichtbaren Schmutz wie Krümel oder Kalkflecken und grobe Verschmutzungen wie Fußabdrücke im Flur entfernen. Auch die sog. Nassreinigung der Sanitärbereiche sowie der Spüle, Fronten und Arbeitsflächen in der Küche bzw. Kochnische, das grundsätzliche Aufräumen der Wohnung, Platzieren der Möbel an die vorgesehenen Stellen, Leeren der Mülleimer und das Bettenmachen fallen in diesen Bereich.

    Die Grundreinigung findet in der Regel zweimal im Jahr statt: meist zu Beginn und Ende der Hochsaison. Wir raten dazu, die allererste Grundreinigung zum Start Ihres Vermietungsprojektes vorzunehmen, um ggf. tiefer sitzenden Dreck von Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zu entfernen bzw. um nach Übernahme der Wohnung durch Vorbesitzer mit garantiert sauberen Räumen in die eigene Vermietung zu starten.

    Zur Grundreinigung zählen wir folgende Leistungen neben den Tätigkeiten einer Unterhaltsreinigung:

    • intensive Reinigung und Pflege aller Räumlichkeiten und der Möbel inkl. Reinigen der Schränke von innen und außen, der Heizkörper, Türen und Fenster
    • Ausräumen und Reinigung des Kühlschranks innen und außen
    • Reinigung textiler Oberflächen beispielsweise von Polstermöbeln sowie der Fenster
    • Prüfen der Funktionsfähigkeit aller elektronischer Geräte, Lampen, Filter, Schlösser, Wasserhähne, Pumpen, Gummidichtungen, Fugen, Fliesen, Schubladen, Türen, Scharniere etc.
    • Sichtung des Gartens oder Balkons, Stutzen von Hecken und Bäumen, Pflege von Beeten, Prüfen der Bewässerungssysteme

    Grundreinigung- und Unterhaltsreinigung – beide sind wichtig und sollten nicht vernachlässigt werden. Wir möchten Ihnen hierzu aber mitgeben: Je gründlicher die kontinuierliche Unterhaltsreinigung durchgeführt wird, desto leichter bzw. weniger intensiv wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Grundreinigung ausfallen. Denn Sie haben stets im Blick, wie es um Ihre Wohnung steht und gerade lästige Kalkflecken können sich nicht festsetzen.





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      Checkliste für die Gäste und erste Reinigung durch die Mieter

      Hilfreich für die dauerhafte Sauberkeit und Pflege Ihrer Ferienwohnung sowie für die schnellere Unterhaltsreinigung vor der Anreise neuer Gäste ist auch, Ihre (abreisenden) Gäste mit einigen simplen Reinigungsaufgaben zu betrauen. Dies ist natürlich in Maßen zu halten, damit sich Urlauber nicht wie Reinigungspersonal fühlen.

      Wir raten Ihnen, zu diesem Zweck eine Liste mit Sauberkeitsregeln oder eine kleine Hausordnung zu verfassen und diese gut sichtbar in der Wohnung zu platzieren – zum Beispiel im Eingangsbereich oder auch in der Gästemappe. Diese Regeln können Sie ggf. auch bereits mit dem Mietvertrag an Ihre Gäste übermitteln.

      Benennen Sie in den Regeln eindeutig die Aufgaben, die Sie an Ihre Mieter abgeben, und weisen Sie auf besondere Pflege einzelner Möbel oder empfindlicher Oberflächen hin. Erläutern Sie auch, wo Hausmüll, Glas-, Papier- und Verpackungsmüll sowie Kompost entsorgt werden müssen.
      Auf diese Checkliste für Ihre Gäste könnten Sie zum Beispiel folgende Punkte setzen:

      • Mülleimer leeren
      • Müll rausbringen oder am angegebenen Platz platzieren
      • Fenster und Türen schließen – auch von Terrasse und Balkon
      • Geschirrspüler füllen und einschalten
      • Möbel an die ursprüngliche Position stellen
      • Gartenmöbel und dazugehörende Polster in den Schuppen räumen
      • Heizung gemäß Ihren Vorgaben herunterregeln
      • Gebrauchte Handtücher und Geschirrtücher in den Wäschekorb legen
      • Bettwäsche abziehen und in Wäschekorb legen
      • Kühlschrank leeren
      • Kleiderschränke, Kommoden und Schubfächer prüfen, damit nichts vergessen wird
      • Lichter ausschalten und ggf. Stecker elektrischer Geräte ziehen

      In unserem Artikel „Endreinigung richtig angeben“ erhalten Sie von uns erprobte Tipps dafür, wie und wo Sie Ihren Gästen gegenüber die Endreinigung korrekt kommunizieren, damit keinerlei Missverständnisse aufkommen und das Miet-Verhältnis getrübt ist. Hier gelangen Sie zum Artikel.

      Übrigens:
      Wenn Ihre Gäste für das Aufräumen und die Reinigung der Unterkunft vertraglich verantwortlich sind, raten wir Ihnen dringend: Halten Sie dies nicht nur im Mietvertrag fest, sondern koppeln Sie die Reinigung auch an die Mietkaution.

      Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Mietkaution wünschen und Sie erfahren wollen, wie Sie sich idealerweise mit einer Mietkaution u.a. auch in puncto Endreinigung absichern können, dann lesen Sie hierzu gern unseren Artikel „Absicherung durch Mietkaution für Ihre Ferienwohnung

      Neben diesen kleinen Regeln zur Reinigung Ihrer Ferienwohnung kann auch eine Putzroutine und die bewusste Auswahl von Möbeln und Dekoration die Reinigungsprozedur erleichtern. Schauen wir uns im nächsten Absatz an, wie Letzteres aussehen könnte.

      Moderne Dekoration mit einer grünen Vase, Eukalyptus-Zweigen auf einem Tisch und eine Stehlampe nehmen einem Sessel

      Für leichtere Reinigung: Wählen Sie die Einrichtung und Deko praktisch und bewusst

      Wir hören es immer wieder von unseren Gastgebern auf Traum-Ferienwohnungen: Gut gemeinte und liebevoll gewählte Möbel oder auch Accessoires stellen sich nach Start in die Vermietung als Fehlgriffe heraus.

      Warum ist das so?

      Manche Materialien und Textilien eignen sich nicht wirklich für die ständige Nutzung. Sie müssen häufiger gereinigt werden, sind schmutzanfällig, nicht strapazierfähig, wenig pflegeleicht. Auch Dekoration wie einst schöne Trockenblumensträuße werden zu wenig ansehnlichen Staubfängern, die zudem immer wieder Blätter und Blüten auf Anrichten und Tische rieseln lassen.

      Ähnlich verhält es sich mit Objekten wie verspielten Kerzenständern, reich verzierten Bilderrahmen, Vasen und Figuren: Hier sammelt sich schnell Staub, der nur mit Mühe und erhöhtem Zeitaufwand entfernt werden kann. Die Reinigung Ihrer Ferienwohnung zieht sich so unnötig in die Länge.

      Überlegen Sie stattdessen, wie Sie bestehende Möbel vor Flecken, Kratzern und Staub schützen können – beispielsweise durch leicht abwaschbare oder simpel zu reinigende Tischdecken, durch wasserdichte Matratzenschoner oder auch Schoner für Armlehnen empfindlicher Polstermöbel.

      Nun haben Sie durch die Hausregeln, die Mietkaution und bedacht gewählte Einrichtung von Ferienhaus und Ferienwohnung eine gute Basis für die zeitsparende und effektive Reinigung gelegt. Nun gehen wir Raum zu Raum vor und halten für jeden Checklisten für die Reinigung fest.

      Reinigung des Schlafzimmers in Ihrer Ferienwohnung

      Das Schlafzimmer ist Ort der Entspannung und äußerst privat. Gerade hier sollte nicht spürbar sein, dass in dem Bett vielleicht nur wenige Stunden zuvor noch andere Gäste gelegen haben. Damit sich Ihre Gäste wohlfühlen, ist hier unsere Putz-Checkliste für die Schlafräume.

      Das muss im Schlafzimmer getan werden:

      • Fenster öffnen zum Durchlüften
      • Bettwäsche wie Kissen, Bettdecken, Schonbezüge, Bettlaken, abziehen und neu beziehen
      • Tagesdecken und Deko-Kissen auf Sauberkeit prüfen bzw. reinigen
      • Wäschekorb leeren
      • Möbel, Regale, Kleiderschränke, Kommoden, Nachttische entstauben (innen und außen)
      • Spiegel, Deko-Objekte, Fensterbänke wischen
      • Deckenlampe, Stehlampe und Nachttischlampe abstauben
      • Rollläden wischen
      • Mülleimer prüfen und ggf. auswischen
      • Fußboden saugen und wischen (unbedingt auch unter den Betten)

      Omas Lieblings-Tipp: Machen Sie Matratzen mit Natron milben- und fleckenfrei

      Milben und Flecken auf Matratzen lassen sich wunderbar mit ganz einfachen Hausmitteln entfernen: Verteilen Sie dazu auf der zu reinigenden Matratze gleichmäßig ein Päckchen Kaisernatron und lassen Sie dieses zwei Stunden einwirken. Für besonders hartnäckige Flecken vermischen Sie ein wenig Kaisernatron mit gewöhnlichem Essig (wie beispielsweise Apfelessig) und reiben Sie damit die Flecken ein – diese werden direkt an Kraft verlieren.

      Nach der zweistündigen Einwirkzeit müssen Sie nun nur noch mit dem Staubsauger das Natron von der Matratze wieder abnehmen. (Die Video-Anleitung finden Sie hier.)

      Reinigung des Wohnzimmers in Ferienhaus und Ferienwohnung

      Das Wohnzimmer ist einer der am meisten frequentierten Räume einer Ferienwohnung. Hier geht es gesellig zu, hier wird gespielt, hier lassen Gäste den Tag bei einem Glas Wein Revue passieren. Und hier entstehen neben Staub auch schnell einmal Flecken von Getränken, Schokolade und Knabbereien, die für die nächsten Urlauber wieder entfernt werden wollen. Für die Wohnzimmer-Reinigung ist hier unsere Checkliste.

      Das muss im Wohnzimmer gereinigt werden:

      • Fenster öffnen zum Durchlüften
      • Abfallkörbe leeren
      • Bilderrahmen abwischen
      • (Polster-)Möbel, Sofas, Sessel, Tische, Stühle, Regale, Kommoden reinigen / abwischen
      • Vorhänge prüfen
      • elektrische Geräte und Bildschirme sowie Fensterbänke abwischen
      • Deckenventilatoren und Lampen reinigen
      • Deko-Objekte abwischen
      • Rollläden wischen
      • Fußboden und Teppiche saugen und / oder wischen (auch unter Sofa & Co)

      Omas Lieblings-Tipp: Beseitigen Sie (Hunde-)Haare mit Klebeband

      Haben Sie Gäste, die mit ihren Vierbeinern anreisen, so lautet unser Tipp zur Entfernung von Hundehaaren: Nutzen Sie ein breites, starkes Klebeband, um damit Tierhaare von Polstermöbeln gründlich zu entfernen.

      Die Reinigung der Küche in Ihrer Ferienwohnung

      Hier wird gebrutzelt und gebraten, gebacken und gekocht, gespritzt und auch gekleckert: In der Küche entstehen in der Regel mehrmals täglich vermehrt Dreck und Flecken. Vor allem auch durch den Gebrauch von flüssigen und krümeligen Lebensmitteln und vielseitiger Geräte sollte hier penibel auf eine saubere Übergabe für neue Gäste geachtet werden. Entsprechend umfangreicher ist die Checkliste für Ihre Reinigung der Küche.

      Das muss in der Küche gereinigt werden:

      • Fenster öffnen zum Durchlüften
      • Kühlschrank und alle Fächer und Ablagen auswischen, ggf. hinterlassene Lebensmittel entsorgen
      • Wasserkocher, Toaster, Kaffeemaschine abwischen
      • Spülmaschine ausräumen und auswischen
      • Ggf. Klarspüler und Salz nachfüllen
      • Abzugshaube wischen und Filter kontrollieren
      • Herd und Backofen inkl. Bleche und Rost gründlich reinigen, Reste von ggf. Angebranntem entfernen
      • alle Töpfe, Auflaufformen, Geschirr & Co. kontrollieren und – wenn nötig – nachreinigen
      • Besteck und Geschirr zählen und ggf. nachreinigen
      • Besteckkasten saugen, ggf. ausräumen und auswischen
      • Topflappen prüfen
      • Geschirrtücher entfernen
      • Mülleimer leeren, auswischen, neue Beutel einsetzen
      • Arbeitsflächen wischen
      • Armaturen reinigen
      • Waschbecken polieren
      • Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschine, Mikrowelle, Pürierstab und Toaster prüfen und abwischen
      • Essgelegenheiten wie Tisch, Stühle, Hocker und Tresen reinigen
      • Fußboden saugen und wischen

      Diese Dinge sollten Sie ggf. auffüllen oder austauschen

      • Geschirrspülmittel und -tabs
      • Geschirrtücher zum Abtrocknen
      • Schwämme und Bürsten zum Spülen
      • Kaffeefilter/Kaffee-Pads/Kaffee-Kapseln
      • Teesieb
      • Müllsäcke, Kompostbeutel

      Omas Lieblings-Tipp: So reinigen Sie den Backofen mit Backpulver und
      Essig

      Bei stark verschmutzten Backöfen, Blechen und Rosten empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: Füllen Sie in einen feuerfesten Topf oder eine Auflaufform 5 Tüten Backpulver und 50-70 ml Wasser sowie einen Schuss Essig. Lassen Sie die Masse einmal kräftig aufschäumen und rühren Sie alles einmal durch, damit sich das Backpulver komplett auflöst. Wischen Sie nun den Backofen und betroffenen Stelle mit diesem Gemisch ein (am besten mit Handschuhen).

      Ist der gesamte Ofen mit der Mischung versehen, stellen Sie den Topf samt verbleibender Gemisch-Menge in den Backofen und lassen Sie ihn bei 100 Grad eine Stunde laufen. Im Anschluss müssen Sie den Ofen nur noch mit einem sauberen Tuch oder Schwamm auswischen – für stark verschmutzte Stelle ggf. etwas kräftiger reiben oder den Vorgang wiederholen.

      Die genaue Video-Anleitung zu diesem Reinigungstipp sehen sie hier.

      Die Reinigung vom Badezimmer in Ferienwohnungen

      Gerade im Badezimmer kommt es auch auf Hygiene und Sauberkeit an. Wohl in kaum einem anderen Raum der Ferienwohnung möchten Urlauber so wenig daran erinnert werden, dass vor ihnen andere Gäste Waschbecken, Dusche, WC genutzt haben. Zahnpastaspuren, Haare im Duschsieb oder ungeleerte Mülleimer schrecken im Bad besonders ab und dämpfen die Urlaubsstimmung. Hier ist unsere Checkliste fürs Badezimmer, in dem sich Ihre Gäste rundum wohlfühlen.

      Das fällt im Badezimmer an:

      • Toiletten gründlich reinigen (auch WC-Brille von unten) inkl. Einwirken von Toilettenreiniger
      • Mülleimer leeren und auswischen, neue Beutel einsetzen
      • Spiegel wischen
      • Alle Flächen reinigen
      • Dusche, Duschkopf, Badewanne reinigen und entkalken (ggf. mit Essigessenz)
      • Armaturen polieren
      • Duschvorhang prüfen und ggf. wechseln
      • Duschkabine reinigen und entkalken
      • Waschbecken scheuern
      • Toilettenpapierrolle wechseln (1 neue Rolle für neue Gäste)
      • Handtücher und Badvorleger wechseln
      • Lappen und Reinigungsmittel bereitlegen
      • Zahnputzbecher reinigen oder wechseln
      • Seifenschale reinigen und ggf. neue Seife bereitlegen
      • Seifenspender auffüllen
      • Alle Fliesen wischen
      • Böden gründlich reinigen
      • Regale, Ablagen und Kommoden reinigen
      • Spiegel putzen
      • Kosmetiktücherbox und Hygienebeuteln auffüllen

      Omas Lieblings-Tipp zur Reinigung des Badezimmers

      Viele herkömmliche Badreiniger enthalten sehr scharfe Substanzen wie Essigsäure, Ameisensäure, Salzsäure, Chlorbleichlauge oder Phosphorsäure. Mit diesen Chemikalien schädigen Sie je nach Oberfläche und Konzentration den Armaturen von Waschbecken, Dusche und Wanne.

      In Kombination eingesetzt sind Sie zudem nicht nur gefährlich für die Umwelt, sondern auch für Ihre Gesundheit. Wir raten daher, durch regelmäßiges Putzen der Armaturen den Verschmutzungsgrad grundsätzlich geringer zu halten und auf sehr aggressive Reiniger zu verzichten. Starten Sie lieber zunächst mit einem schlichten Spülmittel oder einer Handseife, um Kalk und Schmutz an den Kragen zu gehen. Resistentere Flecken können Sie mit vorsichtig dosiertem Essigreiniger und einem Mikrofasertuch beseitigen.

      Wichtig ist aber: Tragen Sie das Putzmittel nie direkt die Armatur auf, sondern immer auf einen Schwamm oder Lappen. Und lassen Sie Reinigungsmittel nicht zu lange auf Oberflächen einwirken.

      Probieren Sie es einmal mit folgenden Hausmitteln zum Badarmaturen reinigen

      • Cola hilft gegen Kalk und verleiht zu neuem Glanz
      • Zahnpasta bringt Armaturen zum Glänzen
      • Essig ist ein Meister gegen Kalk!

      Sauberkeit weiterer Räume und Abschluss der Reinigung

      Schlafzimmer, Bad, Küche und Wohnzimmer sind nun gereinigt. Doch damit ist es in der Regel nicht getan. Neben diesen wichtigsten Räumen in einer Ferienwohnung gibt es in der Regel weitere Bereiche, die gereinigt werden müssen oder in denen Dinge auszutauschen sind. Dazu können zählen Außenbereiche wie Terrasse, Garten und Balkon, Fitnessräume, Sauna und Wellnessbereiche.

      Für alle weiteren Bereiche und Räume Ihrer Ferienwohnung ist hier unsere Reinigungs-Checkliste, auf die zu achten wäre:

      • Glühbirnen prüfen und ggf. wechseln
      • Grillmöglichkeit reinigen
      • Terrassen-/Gartenmöbel und Polster prüfen und abwischen
      • Trockner samt Fusselfilter leeren
      • Waschmaschine prüfen und Waschmittelbehälter auswischen (ggf. Waschmittel auffüllen)
      • Saunabereich und der Wellnessanlagen gründlich lüften
      • Liegen, Tischen, Stühlen zurechtrücken
      • Alle Flächen im Sauna- und Wellnessbereich wischen und desinfizieren
      • Alle Böden saugen und wischen
      • Armaturen im Sauna- und Wellnessbereich reinigen
      • Fitnessgeräte abwischen und desinfizieren
      • Rasen mähen, Beete jäten, Bäume stutzen und Hecken schneiden
      • Laub harken und Gehwege fegen
      • Grünanlagen und Beete bewässern
      • Terrassenflächen und Gehwegplatten kärchern

      Reinigung, die hin und wieder zusätzlich zur Unterhaltsreinigung anfällt

      Sie haben nun für alle Räume im Innen- wie Außenbereich Listen, worauf Sie bei der Reinigung achten sollten. Darüber hinaus gibt es aber auch einige Tätigkeiten und Aufgaben, die hin und wieder anfallen, aber nicht zwingend Teil der Unterhaltsreinigung sein müssen und dennoch alle paar Wochen mit in Ihren Reinigungsablauf gehören sollten.

      Zu diesen Aufgaben zählen:

      • Alle Abflüsse in Küche, Badezimmer, Wellnessbereich sowie im Garten prüfen und reinigen
      • Zimmerdecken absaugen
      • Duschschläuche reinigen und entkalken
      • Fenstergriffe und Fensterrahmen abwischen
      • Fensterscheiben gründlich reinigen
      • Gardinen, Überdecken und Kuscheldecken waschen
      • Spülmaschine zur Reinigung leer laufen lassen
      • Heizkörper abwischen und entstauben
      • Holzböden wie Dielen und Parkett versiegeln
      • Lichtschalter und Steckdosengehäuse abwischen
      • Lüftungsanlage/Filter reinigen
      • Markise prüfen und ggf. austauschen (Stockflecken!)
      • Sonnenschirm, Hängematte und Spielgeräte im Außenbereich prüfen
      • Spielzeug, Gesellschaftsspiele und Puzzles reinigen
      • Landkarten und Bücher prüfen (sind alle Seiten und Kartenteilen noch vorhanden, sind Cover nicht abgegriffen oder gar klebrig?)
      • Teppiche professionell reinigen (lassen) und ggf. ausbessern
      • Tiefkühlfach abtauen und reinigen
      • Türrahmen und Türscheiben abwischen
      • Ventilatoren abwischen
      • Waschmaschine reinigen und entkalken
      • Wände entstauben
      • Fußleisten abwischen

      Behalten Sie auch diese Aufgaben im Blick, so wird die Grundreinigung um ein Vielfaches leichter und schneller ablaufen.

      Pflege Ihrer Reinigungsutensilien

      Kommen wir nun noch zu einem Reinigungsaspekt, der oft hinten runterfällt, aber so wichtig ist für eine effiziente Reinigung – Ihr Putzzeug. Denn: Was viel und oft zum Einsatz kommt, muss selbst auch gut in Schuss gehalten und sauber sein. Zudem sollten Sie auf gepflegte Putzmittel achten, wenn Sie möchten, dass Ihre Gäste auch einmal zur Tat schreiten. Sie können Ihren Gästen kaum zumuten, dass diese sich beim Griff zum Putzlappen ekeln oder ggf. erst zum nächsten Supermarkt fahren, um einen neuen zu besorgen.

      Daher ist hier noch unsere Checkliste, damit Putzlappen, Eimer und Sauger selbst dem Reinigungsprozess nicht im Wege stehen.

      Wir empfehlen Ihnen:

      • Reinigen Sie gelegentlich auch Staubsauger und Filter, wischen Sie den Staubsauger aus.
      • Beseitigen Sie Fusseln, Flusen und Haare aus Besen und Kehrbesen.
      • Wischen Sie die Kehrschaufel.
      • Wischen Sie Putzeimer regelmäßig aus.
      • Wechseln Sie den Aufsatz Ihres Wischmopps aus.
      • Tauschen Sie regelmäßig Putzlappen und Schwämme.

      Die Reinigung der Ferienwohnung an Service-Personal abgeben

      Auch wenn Sie jetzt vielleicht denken mögen, dass das ja eine ganze Menge ist, möchten wir Ihnen sagen: Ja, das mag so scheinen. Doch erstens wird die Reinigung durch unsere Checkliste und Ihre Routine leichter und schneller. Zweitens ist gründliches Putzen essenziell, wenn Sie gute Bewertungen zufriedener Gäste wünschen. Und drittens: Sie können diesen Part des Vermietungsunternehmens auch an eine Reinigungsfirma abgeben.

      Service-Personal für die Reinigung zu buchen, ist vor allem auch dann sinnvoll, wenn Sie selbst nicht vor Ort sind. Oder aber wenn das Putzen für Sie körperlich zu herausfordernd ist. Auf Leitern steigen, um die Lampen zu reinigen, kann gerade für körperlich beeinträchtigte Vermieter schnell zur unüberwindbaren bis gefährlichen Hürde werden.

      Wenn Sie sich also auf die Suche nach einer geeigneten Reinigungsfirma machen, raten wir Ihnen: Vergleichen Sie mehrere Anbieter, holen Sie sich Empfehlungen anderer Vermieter vor Ort, prüfen Sie vor allen Dingen Verträge mit Firmen eingehend und nehmen Sie, wenn möglich, eine kostenlose Probereinigung in Anspruch. Diese wird von vielen Service-Firmen angeboten und Sie sollten dies nutzen: Schließlich wollen Sie vor Vertragsunterzeichnung (für einen längeren Zeitraum) sicher sein, dass Sie die richtige Wahl getroffen haben.

      Es gibt übrigens große Unterschiede in puncto Umfang, Professionalität und Preise. Eine professionelle Reinigung kann je nach Land und Region durchaus 100 – 150 Euro kosten. Diese Ausgaben sollten Sie vorab für die Rentabilität Ihrer Ferienwohnung einplanen und der Frage gegenüberstellen, ob eine kostensparende Reinigung durch Sie selbst tatsächlich eine Alternative sein kann.

      Aufgepasst:
      Versteckte Klauseln in Verträgen können zu Kosten führen, mit denen Sie nicht kalkuliert haben. Lassen Sie den Vertrag von einem geschulten Auge prüfen. Und eine Abnahme- oder Zufriedenheitsgarantie mit kostenloser Nachreinigung im Vertrag gibt Ihnen Sicherheit, dass Ihre Ferienwohnung gründlich gereinigt wird und Ihre Gäste bei der Ankunft nichts zu bemängeln haben.

      Reinigung der Ferienwohnung in Zeiten von Corona

      Aufgrund der Covid-19 Pandemie gibt es in der Vermietungsbranche starke Veränderungen – auch hinsichtlich der Reinigung. Für Sie als Vermieter ist es tatsächlich wichtig, dass Sie in Zeiten von Corona die geltenden Schutz- und Hygienestandards kennen und behördliche Vorgaben einhalten. Wir empfehlen Ihnen: Setzen Sie auf ein elaboriertes Hygiene-Konzept. So sind Ihre Gäste geschützt und fühlen sich gleichzeitig noch wohler in Ihren vier Wänden.

      Informieren Sie sich daher ausführlich über die Vorgaben und Richtlinien beim örtlichen Gesundheitsamt.

      Unser Tipp:
      Was es grundsätzlich zu beachten gibt und welche Punkte in Ihrem Hygienekonzept auf keinen Fall fehlen sollten, erfahren Sie hier: Hygienekonzept für Ferienwohnungen – darauf sollten Sie achten.

      Alles sauber?! Schenken Sie Ihrer Ferienwohnung noch einen letzten prüfenden Blick

      Von Bad zur Küche, vom Schlafzimmer bis auf die Terrasse: Sie haben nun mit unseren Listen eine gute Übersicht darüber, was bei der Reinigung der Ferienwohnung anfällt.

      Als abschließende Tipps möchten wir Ihnen noch zwei Dinge mitgeben:

      • Gehen Sie am Ende der Reinigung noch einmal mit den Augen Ihrer Gäste durch die Wohnung bzw. das Haus. Steht jedes Möbel, wo es hingehört? Scheint die Sonne neuen Gästen durch saubere Scheiben entgegen? Wirkt das Bad auf den ersten Blick grundrein und das Schlafzimmer einladend, frisch und aufgeräumt?
      • Wenn Sie Ihre Gäste (in Maßen) an der Reinigung beteiligen wollen, dann sollten Sie diese von Anfang an und glasklar kommunizieren. Lesen Sie direkt unseren Artikel „Endreinigung richtig angeben“ und sorgen Sie so für ein gutes Verhältnis zu Ihren Mietern und für Sauberkeit in Ihrer Ferienwohnung.

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        Allgemein Verwaltung6 Kommentare zu Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer? – Wann Sie als Vermieter von Ferienwohnungen Steuern zahlen

        Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer? – Wann Sie als Vermieter von Ferienwohnungen Steuern zahlen

        Mit Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus können Sie ganz wunderbar und übers ganze Jahr verteilt gute Einnahmen erzielen. Und wenn Sie die steuerlichen Vorteile der Vermietung an Urlauber kennen und alle steuerrelevanten Aspekte der Vermietung von Ferienwohnungen stets im Blick haben, lassen sich die Einnahmen womöglich auch noch steigern.

        Doch gerade in puncto Steuern kann es schnell verwirrend werden. Schließlich ist das Thema sehr komplex:

        „Wann muss ich Umsatzsteuer bei der Vermietung meines Ferienhauses zahlen?
        „Wie kann ich Steuern sparen?“
        „Welche Steuervorteile bietet die Vermietung im Ausland?“
        „Wie muss ich meine Ferienwohnung versteuern?“

        Fragen wie diese erreichen uns fast täglich von unseren Vermietern und Gastgebern. Und vielleicht sind Sie ja auch noch nicht ganz sicher, ob Sie Einkommensteuer als Vermieter zahlen müssen. Oder Gewerbesteuer?

        Deshalb möchten wir mit diesem Artikel eine umfassende Übersicht über alle steuerrechtlich relevanten Aspekte für Ihre Ferienhausvermietung bieten. Damit Sie nichts übersehen, optimal in Ihre Vermietung starten und alle Vorteile des Steuergesetzes für sich nutzen.

        Einkommensteuer und Umsatzsteuer für Vermietung von Ferienwohnungen zahlen

        Bevor wir genauer auf die Einkommensteuer für Vermieter eingehen, wollen wir kurz eine Frage beantworten, die uns besonders häufig begegnet:
        „Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer?“

        Laut Einkommensteuergesetz (§ 1 Abs. 1) sind alle Menschen (genannt natürliche Personen) mit Wohnsitz in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Nach (§ 1 Abs. 2) trifft das auch für die Einnahmen von Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft zu, die keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Die Einkommensteuer wird auf alles erhoben, was Sie an Einkommen pro Jahr verzeichnen. Also pauschal zusammengefasst: auf alles, was auf Ihrem Konto landet.

        Das Umsatzsteuergesetz aber bezieht sich auf alles, was Sie innerhalb eines Jahres an Geld „bewegt“ haben. Das Umsatzsteuergesetz umfasst alle Einnahmen durch inländische Lieferungen und Leistungen von Unternehmen – also bezieht es sich auf das, was ein Unternehmen oder ein Vermieter an Umsatz durch Verkauf bzw. Vermietung beispielsweise in Deutschland erzielt.

        Sie als Vermieter müssen in der Regel also beide Steuern zahlen.

        Schauen wir uns nun genauer an, was für Sie als Vermieter in Sachen Einkommensteuer relevant ist.

        1. Einkommensteuer: Ihre Einkünfte aus der Vermietung an Feriengäste versteuern

        Wie Sie jetzt bereits wissen, müssen Sie alle Einkünfte versteuern – auch die, die Sie durch Vermietung oder Verpachtung erwirtschaften. Dabei bemisst sich die Höhe der Einkommensteuer an der Höhe Ihres Einkommens. Das heißt: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

        Der Steuersatz beginnt derzeit bei 14 Prozent und kann ansteigen bis zur maximalen Steuer, dem sogenannten Spitzensteuersatz. Dieser lag 2021 bei 42 Prozent der Einnahmen und wird bei Einkünften ab 57.919 Euro pro Jahr fällig.

        Zusätzlich zum Spitzensteuersatz gibt es noch die sogenannte Reichensteuer. Alle Personen, die pro Jahr mindestens 274.613 Euro verdienen, müssen diesen Steuersatz entrichten. Er liegt bei 45 Prozent der Einnahmen.

        Übrigens:
        Der einzige Fall, wann Sie Ihr Einkommen nicht versteuern müssen, ist, wenn dieses unter 9.744 Euro pro Jahr lag – so der Stand 2021. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag. Ab Einnahmen, die darüber liegen, müssen Sie immer Einkommensteuer entrichten.

        Was Sie wissen sollten: Hier ist stets vom tatsächlich zu versteuernden Einkommen die Rede. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen nach Abzügen herangezogen wird. Nicht Ihr Brutto-Einkommen, sondern Ihr Netto-Einkommen zählt. Was genau sich vom Einkommen abziehen lässt, erklären wir Ihnen weiter unten (siehe Punkt 3).

        1.1. Steuerlicher Sonderfall: Vermietung als Liebhaberei

        Damit Sie Ihre Kosten von den Einnahmen abziehen und somit Steuern sparen können, muss das Finanzamt hinter der Vermietung eine Gewinnerzielungsabsicht erkennen.

        Ist dies nicht der Fall, wird Ihre Vermietung an Feriengäste steuerrechtlich als „Liebhaberei“ eingestuft.

        Das kommt tatsächlich immer wieder vor – unter anderem dann, wenn nur selten zahlende Gäste im Ferienhaus sind und/oder dann, wenn Vermieter und Gastgeber die eigene Ferienimmobilie selbst oft nutzen.

        Bei sehr häufiger Eigennutzung wird die Ferienwohnung oft als Zweitwohnsitz eingestuft. Dazu aber später (unter Punkt 5) noch mehr.

        Auf die Einordnung als Liebhaberei gehen wir hier unter anderem auch deshalb ein, weil sie Ihnen Nachteile verschaffen kann: Ebenso wie im Bereich der gewerblichen und beruflichen Selbstständigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht auch bei Vermietung von Immobilien die Voraussetzung dafür, dass Sie Verluste mit Einkünften verrechnen können.

        So können Sie, wenn das Finanzamt diese Absicht sieht, Unkosten wie beispielsweise für Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten oder die Gartenpflege absetzen. Denn die Behörden sehen einen klaren Zusammenhang zwischen den Ausgaben und dem Bestreben,

        • die Ferienwohnung attraktiver zu gestalten,
        • noch mehr zu vermieten und
        • mehr zu erwirtschaften.

        Bei einer Liebhaberei wird dieser Zusammenhang jedoch nicht anerkannt und Sie können Kosten nicht von der Steuer absetzen.

        Belegen diese Nachweise sowie Ihr Businessplan, dass Sie durch die Vermietung an Urlauber Geld einnehmen – und zwar trotz Eigennutzung – dann dürfen Sie rund um die Vermietung anfallende Kosten teilweise steuerlich absetzen.

        Für die Einstufung Ihrer Vermietung und Ihrer Mieteinnahmen vergleicht das Finanzamt mitunter auch den Vermietungszeitraum mit den Tagen, Wochen oder Monaten der Eigennutzung. Auch Leerstand kann hier in den Vermietungszeitraum gerechnet werden, wozu Sie allerdings beweisen müssen, dass eine Vermietung eigentlich beabsichtigt war.

        2. Umsatzsteuer zahlen als Vermieter von Ferienwohnungen

        Als Gastgeber fällt Ihre Vermietung unter die sogenannte „kurzfristige Vermietung“. Und für alle Einkünfte, die Sie durch die kurzfristige Vermietung generieren, fällt Umsatzsteuer an – was ein entscheidender Unterschied zur langfristigen Vermietung ist. Wir erklären Ihnen, welcher Steuersatz auf Sie zutrifft und wie viel Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) Sie als Vermieter von Ferienhäusern zahlen müssen.

        Den richtigen Umsatzsteuersatz ansetzen
        Für die Vermietung an sich gilt der reduzierte Steuersatz von 7%

        2.1. Wie viel Umsatzsteuer zu zahlen ist

        Die Umsatzsteuer wird über den Nettoumsatz bestimmt, den Sie mit Ihrem Vermietungsgewerbe in einem Jahr erzielen. Und hier kommt für Sie die gute Nachricht:

        Für Sie als Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen kurzfristiger Vermietungsdauer (also in der Regel bis maximal 6 Monate Vermietungszeitraum) gilt nach dem Umsatzsteuergesetz der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent und nicht der allgemeine Umsatzsteuersatz, der bei 19 Prozent liegt.

        Umsatzsteuer bedeutet für Sie folglich: Auf den eigentlichen Netto-Vermietungspreis schlagen Sie auf der Rechnung an Ihre Gäste 7 Prozent des Preises drauf. Ihre Gäste entrichten entsprechend bei Zahlung des Mietpreises an Sie den Mietpreis plus Umsatzsteuer. Und Sie führen den Steuerbetrag weiter an das Finanzamt ab. Im Unterschied zur Einkommensteuer wird also nicht der Vermieter, sondern der Mieter mit der Umsatzsteuer belastet. Sie bzw. Ihr Vermietungsgewerbe sind für die Umsatzsteuer quasi nur ein „Durchlaufposten“.

        Wichtig:
        Die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent gilt ausschließlich für die bloße Vermietung. Zusatzleistungen wie die Verpachtung von Strandkörben, der Verkauf von Skipässen, eine Extra-Gebühr für die Nutzung des Internets oder eines Parkplatzes sowie der Verleih von E-Bikes müssen Sie zum regulären Satz von 19 Prozent versteuern.

        2.2. Ihre Vorteile bei der Zahlung von Umsatzsteuer

        Als umsatzsteuerpflichtiger Vermieter sind Sie gleichzeitig auch vorsteuerberechtigt. Und das kann bei der Umsatzsteuererklärung zu Ihren Gunsten werden. Wenn Sie also denken, dass die Ausweisung der Umsatzsteuer nur nachteilig für Sie ist (weil dadurch Ihre Mieten auf potenzielle Urlauber teurer wirken könnten), dann wollen wir Ihnen sagen:

        Umsatzsteuer zu zahlen, kann sich teilweise sogar lohnen.

        Denn Sie als Vermieter, der Umsatzsteuer zahlt, sind vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt: Sie können bei Käufen und Kosten die Vorsteuer abziehen und somit sparen.

        Die Vorsteuer ist nämlich die Umsatzsteuer, die beim Kauf von Gütern wie Küchen und Möbeln oder von Dienstleistungen wie Malerarbeiten auf Rechnungen ausgewiesen ist. Wenn Sie entsprechende Waren für Ihr Ferienhaus kaufen bzw. Dienstleistungen für Ihre Ferienwohnung in Anspruch nehmen, können Sie in Ihrer eigenen Umsatzsteuererklärung all diese entrichteten Steuerbeträge angeben und wieder zurückerhalten. Die Voraussetzung ist, dass Ihre Ausgaben wirklich im Zusammenhang mit Ihrem Vermietungsgewerbe stehen und nicht Ihrem privaten Gebrauch galten.

        Für viele unserer Gastgeber auf Traum-Ferienwohnungen ist dieser Aspekt vor allem entscheidend, wenn Sie

        • ein Ferienhaus selbst gebaut haben,
        • ein höheres Budget in Umbau- und Anbaumaßnahmen gesteckt oder
        • es steuerpflichtig gekauft haben.

        Die 19 Prozent Umsatzsteuer für den Kauf einer Ferienimmobilie können Sie direkt absetzen und ebenso wie die 7 Prozent Umsatzsteuer auf die kurzfristige Vermietung der Unterkunft abführen.

        2.3. Sonderfall: Umsatzsteuer bei Kleinunternehmerregelung

        Es gibt eine Ausnahme, wann Umsatzsteuer für Sie keine Rolle spielt: Denn die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht entfällt bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Und viele Vermieter und Gastgeber – auch auf unserem Portal – vermieten als Kleinunternehmer.

        Was genau bedeutet das: Vermieten als Kleinunternehmer?

        Kleinunternehmer sind Sie dann als Vermieter, wenn Ihre Umsätze bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Haben Sie im Vorjahr maximal 22.000 Euro Umsatz gemacht und wird dieser im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen, weisen Sie auf Ihren Rechnungen an Gäste keine Umsatzsteuer aus und Urlauber zahlen nur den reinen Netto-Betrag. (Wichtig: Für beide Grenzen von 22.000 und 50.000 Euro gelten jeweils die Brutto-Beträge, also vor Abzug von Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.)

        Der Nachteil des Kleinunternehmertums:

        Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Vorsteuern aus eigenen Rechnungen geltend machen (wie oben unter 2.2. erwähnt). Das macht die Kleinunternehmerregelung vor allem dann unattraktiv für Vermieter, wenn Sie die Ferienwohnung gerade erst gebaut haben. Denn – wie bereits gesagt – ist es durchaus sinnvoll, die auf die Kosten für den Bau oder den Erwerb der Immobilie erhobene Umsatzsteuer als Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Ein Grund, der viele Vermieter trotz Option auf Kleinunternehmertum die Regelbesteuerung wählen lässt.

        3. Welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können

        „Wie lassen sich mit der Ferienwohnung Steuern sparen?“, ist auch eine häufig an uns gerichtete Frage. Gern gehen wir hier auf sie ein.

        Tatsächlich können Sie jegliche Werbungskosten, Sonderausgaben und außerordentliche Belastungen, sogar Verluste von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Bei der Umsatzsteuer kommen dazu noch Betriebsausgaben!

        Damit Sie von diesem Steuervorteil Gebrauch machen können, müssen Sie beweisen können, dass Sie die Ferienwohnung nicht selbst nutzen, sondern dass Sie sie ausschließlich bzw. zum Großteil an Gäste vermieten.

        Um auf Nummer sicherzugehen, wäre es tatsächlich für diesen Steuervorteil ratsam, dass Sie Ihr Ferienhaus gänzlich vermieten und gar nicht selbst nutzen.

        Es hilft auch, dem Finanzamt Ihren Belegungsplan zu zeigen, aus dem bestenfalls hervorgeht, dass keine Eigennutzung stattfindet. Und zwar das gesamte Jahr über. Und wenn Sie mit einem Vermittlungsbüro oder Makler für die Vermietung zusammenarbeiten, so belegen Sie auch das gegenüber dem Finanzamt – als Bekräftigung Ihres Ziels, Gewinn zu machen.

        Hilfreich ist hierfür ein Businessplan und eine Aufschlüsselung der dauerhaften und langfristigen Gewinnerzielungsabsicht – mit Prognosen für die nächsten 30 Jahre.

        Sind diese Rahmenbedingungen erfüllt und das Finanzamt erkennt Ihr Bestreben, durch Mieteinnahmen Gewinn zu machen, lassen sich Kosten von der Steuer absetzen und mächtig Steuern bei der Vermietung sparen. Denn hier geht es tatsächlich um eine ganze Menge Punkte, die bei Ihrem Vermietungs-Projekt anfallen werden und die Sie steuerlich geltend machen können.

        Zu den Kosten, die Sie dem Finanzamt benennen können, gehören zum Beispiel:

        Beispiel kontinuierliche, absetzbare Kosten

        • Werbungskosten beispielsweise für Inserate oder Website
        • Verwaltungskosten
        • Versicherungsbeträge
        • Reparaturkosten und Instandhaltungskosten
        • Finanzierungsaufwendungen wie Zinsen und Kreditzinsen
        • Müllgebühren und Reinigungskosten
        • Internet
        • Nebenkosten wie Heizung, Strom, Gas, Wasser
        • Gebäudeversicherung
        • Gebühren und Honorare für Steuerberatung
        • Grundsteuer
        • Kontoführung

        Beispiele einmalige, absetzbare Kosten

        • Grunderwerbsteuer
        • Umbaumaßnahmen und Handwerkerkosten
        • Maklerkosten
        • Möbel und Ausstattung

        Um diese Kosten bei der Steuererklärung absetzen zu können, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber

        • die Art der Ausgaben und
        • die Höhe der Kosten angeben.

        Bewahren Sie also unbedingt alle Rechnungen rund um die Vermietung Ihrer Ferienwohnung gut auf, damit Sie sie als Belege für Ausgaben bei Ihrer Steuererklärung parat haben und belegen können.

        Unser Tipp: Digitalisieren Sie Ihre Belege und führen Sie eine gut sortierte Ablage, sodass Ihnen garantiert kein Beleg abhandenkommt.

        Wir empfehlen außerdem:

        • Legen Sie eine Liste an, mit allen Ausgaben-Posten, die Ihnen rund um die Vermietung einfallen.
        • Schließen Sie sich auch mit anderen Vermietern kurz und befragen Sie diese nach ihren Erfahrungen, was sich steuerlich absetzen lässt.
        • Und holen Sie sich Rat bei Steuerexperten, um garantiert keine Möglichkeit, Steuern zu sparen und Gewinne zu maximieren, ungenutzt zu lassen.

        4. Gewerbesteuer bei der Vermietung von Ferienwohnungen

        Nun haben wir bereits die Einkommensteuer und Umsatzsteuer betrachtet, haben gesehen, wie Sie durch Absetzung von Kosten Steuern sparen können. Kommen wir nun zur Gewerbesteuer.

        Zur häufig gestellten Frage, ob Sie als Vermieter ein Gewerbe betreiben und anmelden sollten, wollen wir sagen: Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass das Finanzamt früher oder später ohnehin mitbekommt, dass und ob Sie ein Gewerbe betreiben. Schließlich müssen Sie Ihre Einnahmen aus der Vermietung ja mit der Steuererklärung melden.

        Daher empfehlen wir Ihnen, sich von vornherein mit dem örtlichen Gewerbeamt in Verbindung zu setzen und Ihre Vermietung zu melden. Denn dieses erhebt die Gewerbesteuer und leitet Ihre Meldung an das zuständige Finanzamt weiter. Das wiederum entscheidet, ob und wie Sie als Vermieter von Ferienwohnungen steuerlich einzustufen sind.

        Dass Ihre Vermietungen von Ferienwohnungen gewerblich sind und Sie Gewerbesteuer zahlen müssen, bestimmen u. a. folgende zwei Faktoren:

        1. Ihre Jahreseinnahmen
        2. Gewinnerzielungsabsichten: Umfang und Art der Aktivitäten bzw. Maßnahmen, die Sie rund um die Vermietung betreiben.

        Mehr Details zu Thema Gewerbeanmeldung finden Sie unseren Magazin-Artikel Ferienwohnung anmelden“.

        Frau am Laptop, die sich z.B. informiert wie Sie Ihre Ferienwohnung anmelden muss
        Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt von mehreren Kriterien ab

        4.1. Gewerbesteuer bei Mieteinnahmen

        Für die Bemessung der Gewerbesteuer wird im Gegensatz zur Umsatzsteuer nicht der Umsatz, sondern der Gewinn herangezogen. Der Gewinn, den Sie im Ort der Ferienwohnung pro Jahr erzielen. Ähnlich wie bei der Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerregelung gibt es aber auch bei dieser Steuer eine Grenze, ab der die Gewerbesteuer fällig ist. Laut Gewerbesteuergesetz haben Sie einen Freibetrag von 24.500 Euro. Ab einem Jahresgewinn darüber müssen Sie Ihre Einkünfte auch gewerblich versteuern.

        Wichtig: Diese Ausnahme des Freibetrages gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht aber für große Unternehmen und sog. Kapitalgesellschaften.

        Gewerbesteuer und Freibetrag von 24.500 Euro: Was genau bedeutet das?

        Wenn Sie von Ihrem Jahresgewinn 24.500 Euro abziehen und es bleibt eine Restsumme, dann wird diese ortsunabhängig, also deutschlandweit einheitlich, mit 3,5 Prozent besteuert. Das Ergebnis dieser Rechnung ist der Gewerbesteuermessbetrag.

        Zusätzlich zu diesem (Rest-)Betrag wird noch ein weiterer erhoben – der sogenannte Hebesatz. Üblicherweise liegt der Hebesatz bei 200 Prozent, ist aber nicht in ganz Deutschland einheitlich. Vielmehr variiert er von Gemeinde zu Gemeinde. Deshalb kann es für Sie durchaus sinnvoll sein, vor der Wahl einer Ferienimmobilie als Vermietungsobjekt diesen Hebesatz in den jeweiligen Gemeinden zu erfragen und zu vergleichen.

        5. Bedeutung eines Zweitwohnsitz für die Steuer

        Besitzen Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Immobilie, kann auch eine Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer auf Sie zukommen.

        Viele unserer Gastgeber wollen Ihren Zweitwohnsitz zumindest teilweise auch an Gäste vermieten. Aber geht das ohne Nachteile? Was ist beim Zweitwohnsitz steuerrechtlich zu berücksichtigen? Wir schauen uns diese ausgesprochen häufigen Fälle genauer an, damit Sie alle Vor- und Nachteile für sich abwägen können:

        Wenn Sie Ihr Ferienhaus auf Föhr oder Ihre Ferienwohnung in Heidelberg vorwiegend selbst nutzen wollen und Ihre sogenannte Eigennutzung der Immobilie für Sie wichtiger ist als Einnahmen durch Vermietung, gelten für Sie und Ihre Vermietung an Gäste besondere steuerrechtliche Rahmenbedingungen.

        Denn: Bei Eigennutzung müssen Sie in einigen Städten und Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer (sog. Aufwandsteuer) zahlen. Der Steuersatz ist individuell und wird von den Gemeinden selbst festgelegt. Üblicherweise orientiert er sich an der Jahresnettokaltmiete und liegt durchschnittlich bei 10 Prozent. Er kann aber tatsächlich von 5 bis 23 Prozent variieren.

        Unser Rat daher an Sie:
        Bevor Sie eine Immobilie kaufen und zum Zweitwohnsitz machen, sollten Sie prüfen, ob und in welcher Höhe diese Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird.

        Wichtig zu wissen ist aber auch, dass Sie keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn Sie die Ferienwohnung durchgehend und ausschließlich an Urlauber vermieten und sie als Beherbergungseinrichtung anmelden.

        Das bedeutet für Sie, dass Sie zwar im Zeitraum der kurzfristigen Vermietung Ihre Wohnung am Meer nicht selbst nutzen können. Sehr wohl aber, sobald Sie diese später als Alterswohnsitz bewohnen möchten. Dann brechen Sie Ihr Vermietungsgewerbe ab und können die geliebten eigenen vier Wänden wieder selbst nutzen. Sie müssen dann allerdings auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen, sofern Sie Ihre andere Immobilie weiterhin halten.

        5.1. Zweitwohnsitzsteuer auch bei seltener Eigennutzung?

        Uns erreichen immer wieder Fragen, ob die Regeln zur Zweitwohnsitzsteuer auch dann greifen, wenn ein Ferienhaus nur wenige ausgewählte Wochen von den Eigentümern selbst genutzt wird – zum Beispiel um während der Sommermonate Sonne, Sand und Meer zu genießen oder um Weihnachten mit der Familie im eingeschneiten, familieneigenen Chalet zu feiern.

        Die Antwort lautet: Ja! Auch dann gilt die Immobilie steuerlich als Zweitwohnsitz.

        Bei der Besteuerung des Zweitwohnsitzes ist grundlegend nämlich die Frage entscheidend, ob diese zweite Wohnung lediglich an Gäste vermietet wird oder ob Sie hier auch zeitweise als Eigentümer verweilen.

        Unser Rat: Da das Thema Zweitwohnsitz und Steuer sehr komplex ist und es immer wieder Ausnahmen gibt, wie sich Steuern sparen lassen, wenden Sie sich für genauere Informationen für diese Sonderfälle an Ihren Steuerexperten.

        Jemand füllt mit einem Kugelschreiber die Steuererklärung aus und benutzt nebenbei einen Taschenrechner.
        Nutzen Sie Ihre Ferienwohnung auch selbst, ist oft eine Zweitwohnsitzsteuer fällig

        6. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

        Wenn Sie die zu vermietende Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus kaufen, fällt auch zusätzlich zu den bisher genannten Steuern die Grunderwerbsteuer für den Erwerb des Grundstücks und Ihrer Immobilie an. Der Steuersatz variiert von Bundesland zu Bundesland und kann bei einer Höhe von 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises liegen. Letzteres trifft beispielsweise in Schleswig-Holstein, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und dem Saarland zu.

        In Deutschland läuft der Kauf einer Immobilie stets über einen Notar. Dieser ist es auch, der die Überweisung und Regelungen der Grunderwerbsteuer in die Hand nimmt.

        Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen und zwar:

        • beim Eigentümerwechsel durch Todes­fall oder Schenkung
        • beim Verkauf an Verwandte ersten Grades wie beispielsweise an Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder
        • bei Grundstücken, die weniger als 2.500 Euro wert sind.

        7. Steuern bei Ferienimmobilien im Ausland

        Möchten Sie ein Ferienhaus im Ausland erwerben oder besitzen und vermieten Sie ein solches bereits, sind noch einmal gesonderte Regeln zu beachten. Wir fassen Ihnen hier das Wichtigste zusammen.

        Gut zu wissen: Deutschland hat mit einigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Freistellungsmethode abgeschlossen. Durch dieses müssen Sie als Besitzer nicht doppelt Steuer entrichten, sondern entweder in dem Land, wo sich Ihre Ferienwohnung befindet, oder in Deutschland.

        Zudem interessant: Deutschland erhebt für Ferienimmobilien keine Steuern auf den Kauf und die Nutzung, wenn diese zur Eigennutzung im Ausland erworben wurden. Doch die Vermietung bzw. die Mieteinnahmen aus der Vermietung durch zahlende Feriengäste müssen Immobilienbesitzer dem Finanzamt in Deutschland mitteilen.

        Unser Rat:
        Und wenn Sie Ihre Ferienwohnung im Ausland vermieten möchten, dann sollten Sie sich mit den regionalen und länderspezifischen Gesetzen zur Steuer auseinandersetzen.

        Geben Sie außerdem bereits beim Kauf eines Ferienhauses auf die Nebenkosten einer solchen Investition Acht. Denn: Sowohl die Grunderwerbsteuer als auch durch den Erhalt und die Vermietung anfallende steuerliche Abgaben wie die Gemeindesteuer oder die Einkommensteuer können von Land zu Land stark variieren. In unserem Beitrag „Investition Ferienhaus: Hier sind die steuerlichen Abgaben besonders niedrig“ finden Sie eine umfangreiche Darstellung der Steuersätze plus eine Auswertung, wo sich unter steuerlichen Gesichtspunkten eine Investition heute besonders lohnt.

        Wir legen Ihnen diesen spannenden Artikel aus dem Jahr 2021 sehr ans Herz. Sie werden zum Beispiel sehen, dass in Griechenland die Grunderwerbsteuer mit drei Prozent besonders niedrig ist. Und auch die Einkommensteuer mit elf Prozent kann hier sehr zu Ihrem Vorteil sein. Für Sie haben wir die beliebtesten europäischen Ferienziele unter die Lupe genommen und Grunderwerbsteuer, kommunale Steuern und Einkommensteuer verglichen.

        Viele Steuervorteile für Sie als Vermieter

        Sie sehen: Ob Sie nun eine Ferienimmobilie als Alterswohnsitz kaufen oder ob Sie diese an Feriengäste vermieten oder selbst nutzen möchten, sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu beachten. Lassen Sie sich hiervon aber nicht abschrecken. Denn hinter den Steuern stecken viele Vorteile für Sie, durch welche die Investition an sich und auch die Vermietung an Gäste günstiger und lukrativer werden kann. Um keinen Steuervorteil zu verpassen, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

        Und lassen Sie sich am besten schon jetzt für Ihre zukünftige Vermietung auf unserem Portal von der Vermietung anderer Gastgeber auf unserem Portal inspirieren, mit denen Sie sich über unsere Seite auch direkt vernetzen und austauschen können. Registrieren Sie sich dazu gleich als Gastgeber auf Traum-Ferienwohnungen.

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        Sie wollen in eine Immobilie investieren, Ihre Zweitwohnung am Meer ist viel zu oft ungenutzt oder Sie haben unerwartet eine Immobilie in der Hamburger Innenstadt geerbt und wollen sie nun Gästen zur Verfügung stellen? Dann stehen Sie vermutlich vor der Frage, wo Sie welche Genehmigungen beantragen, wo und in welcher Form Sie die Ferienwohnung anmelden müssen und was steuerlich zu bedenken ist.

        Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Schritte im Rahmen der Anmeldung einer Ferienwohnung vor und zeigen Ihnen, woran Sie denken müssen – je nachdem, in welcher Form, mit welchem Zweck und welchem Service Sie Ihre Ferienwohnung vermieten wollen.

        So sind Sie bestens darüber informiert,

        • welche Behörden für Sie relevant sind,
        • welche Genehmigungen Sie für die Vermietung der Ferienwohnung benötigen,
        • ob Sie für die Ferienwohnung ein Gewerbe anmelden müssen,
        • wann Sie Umsatzsteuer zahlen oder
        • das Einwohnermeldeamt kontaktieren müssen.

        Und Sie starten mit einem guten Gefühl, was Sie dürfen und welche Unterlagen Sie benötigen, in die erfolgreiche Vermietung.

        Hinweis: Wir geben hier keine Rechts- oder Steuerberatung. Wenden Sie sich bei individuellen Fragen bitte an einen entsprechenden Berater.

        Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Ferienwohnung zu vermieten

        Bevor wir mit unserem umfassenden Überblick über Regelungen im Rahmen der Anmeldung von Ferienwohnungen starten, möchten wir Sie auf zwei grundlegende Voraussetzungen hinweisen, die für eine Vermietung Ihrer Immobilie an Feriengäste erfüllt sein müssen:

        1. Ist Ihre Wohnung in eine Immobilie wie ein Mehrparteienhaus oder in einen Immobilienkomplex eingebunden, muss Ihre Eigentümergemeinschaft der Vermietung an Gäste zustimmen.

        2. Die Vermietung an Urlauber muss durch regionale bzw. lokale Bestimmungen gestattet sein. In einigen Städten besteht nämlich ein Zweckentfremdungsverbot, das Ihre Vermietung an Feriengäste evtl. grundsätzlich untersagt.

        Was genau das Zweckentfremdungsverbot besagt, wo es besteht und wie Sie die Zweckentfremdung beantragen, zeigen wir Ihnen in den kommenden Absätzen.

        Holen Sie sich hier gern als Unterstützung unsere komplette Checkliste für die Anmeldung Ihrer Ferienunterkunft. Damit sind Sie perfekt vorbereitet und haben den genauen Überblick, welche Unterlagen Sie bei welcher Behörde vorlegen müssen.

        Was ist das Zweckentfremdungsverbot? Wozu dient es?

        Ergänzend zu allgemeinen Pflichten und Regeln zur Anmeldung einer Ferienwohnung gelten in einigen Regionen zusätzlich Gesetze, die dem Schutz von Wohnraum dienen. Diese Regelungen greifen auf Landesebene und sind oft in angepasster Form kommunal wirksam.

        Zu Zweckentfremdung zählt alles, was dauerhaftes Wohnen verhindert wie beispielsweise:

        • ausschließliche gewerbliche Nutzung, beispielsweise als Restaurant oder Büro
        • kurzzeitige Vermietung von Immobilien an Urlauber
        • aber auch dauerhafter Leerstand, der spekulativ motiviert ist

        Der Gesetzgeber möchte durch das Zweckentfremdungsverbot sicherstellen, dass ausreichend Wohnraum für die in einer Stadt oder Region lebenden Menschen zur Verfügung steht – und das zu angemessenen Bedingungen. So sollen vor allem kurzfristige Vermietungen eingeschränkt werden.

        In Regionen, die den Wohnraum durch diese gesonderten Regeln schützen, sind Ihre Möglichkeiten, eine Immobilie als Ferienwohnung zu vermieten, unter Umständen stark eingeschränkt. Um in Bremen, Berlin oder Hamburg beispielsweise kurzfristig – also an Feriengäste – zu vermieten, brauchen Sie zwingend eine Genehmigung zur Zweckentfremdung durch die lokalen bzw. regionalen Behörden.

        Ihre Chancen auf diese Genehmigung hängen von den regionalen Auslegungen und der individuellen Immobilie ab. Stets stellen die Behörden das öffentliche Interesse am Schutz des Wohnraums dem vorrangig öffentlichen oder schutzwürdigen privaten Interesse gegenüber und wägen es ab.

        Zweckentfremdungsverbot – wie und wo Zweckentfremdung anmelden?

        Das Zweckentfremdungsgesetz ist – wenn auch teils anders genannt – in den jeweiligen Landesgesetzen zu finden. Diese ermöglichen es Städten und Gemeinden, Regelungen zum Verbot der Zweckentfremdung zu erlassen. Entsprechende Gesetze bestehen in Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

        Die Zweckentfremdung kann aber regional verschieden umgesetzt werden.

        Auch für die Genehmigung der Zweckentfremdung gibt es unterschiedliche Anlaufstellen: Sie erfolgt über die Gemeinde, das Bürgeramt, Wohnungsamt oder über den Bezirk, in dem der Wohnraum liegt.

        Einige Städte oder Kommunen haben zum Beispiel eigens zur Klärung von Fragen bzw. für die Antragsstellungen von Zweckentfremdung Online-Dienste eingerichtet. In Hamburg müssen Sie so eine Wohnraumschutznummer (Lizenz) über das entsprechende Serviceportal der Stadt beantragen.

        Gebühren bei Zweckentfremdung

        Neben der Anmeldung sind auch die Strafen bzw. Bußgelder nicht einheitlich. Die Höhe hängt stark von den jeweiligen Verordnungen ab. Bei Zuwiderhandlung müssen Vermieter in Niedersachsen, Brandenburg und Bremen beispielsweise mit Strafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. In Bayern, Hamburg und Berlin sind sogar Bußgelder von bis zu 500.000 Euro möglich.

        Bremen und Berlin verlangen zusätzlich zu den Bußgeldern Ausgleichszahlungen: In Berlin müssen Sie dauerhaft 5 Euro pro zweckentfremdetem Quadratmeter entrichten. In Bremen berechnet sich die Ausgleichszahlung am Schaden, der dem Wohnungsmarkt durch die Zweckentfremdung entsteht.

        Thüringen, Berlin und Brandenburg behalten sich zudem vor, die betroffene Immobilie in Wohnraum zurückzuführen. Heißt: Sie müssten Ihre Ferienwohnung bzw. Ihr Ferienhaus dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stellen.

        Wir empfehlen Ihnen dringend, sich für die Detailfragen mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen und im Zweifel Experten zu Rate zu ziehen.

        Wann die Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes für Sie gelten

        Im nächsten Schritt widmen wir uns den Vorgaben des Gesundheitsamtes: Wenn Sie Ihr Ferienhaus ohne jeden Service von Lebensmitteln und Speisen vermieten und Ihre Feriengäste reine Selbstversorger sind, brauchen Sie keinerlei Hygienevorschriften zu beachten.

        Möchten Sie aber Ihren Feriengästen den Urlaub durch einen Frühstücksservice oder andere Speiseangebote noch angenehmer machen? Dann unterliegen Sie den Regelungen des Gesundheitsamtes.

        Auch wenn Sie nur Butterbrezeln als kleine Aufmerksamkeit nach langer Anreise oder im Kühlschrank Krabbensalat zur Einstimmung auf den Nordsee-Urlaub bereitstellen, müssen Sie sich an die Vorschriften wie beispielsweise das Infektionsschutzgesetz halten.

        Das bedeutet: Alle Personen, die mit den Lebensmitteln arbeiten, die Sie Ihren Gästen anbieten, müssen regelmäßig an Lebensmittelhygieneschulungen teilnehmen.

        Frühstück mit Brötchen und Marmelade
        Wenn Sie einen Frühstücksservice anbieten, gelten für Sie Hygienevorschriften

        So gibt es beispielsweise die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes. Die ist zwingend für alle, die erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder mit den Bedarfsgegenständen, die für die Lebensmittel verwendet werden, in unmittelbaren Kontakt kommen. Das gilt für Arbeitnehmer und Unternehmer bereits vor Aufnahme der Tätigkeit. Eine Dokumentation über die Erstbelehrung müssen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber überlassen. Ausgenommen von der Schulungspflicht sind Personen mit entsprechender Fachausbildung.

        Zudem müssen alle Angestellten eines Unternehmens alle zwei Jahre erneut belehrt werden – im Rahmen sog. Folgebelehrungen. Und auch der Unternehmer selbst muss sich regelmäßig auf dem Laufenden halten.

        Weitere Informationen zu den Vorschriften und Schulungen finden Sie beim zuständigen Gesundheitsamt oder auch bei der IHK in Ihrer Region.

        Erkundigen Sie sich also unbedingt bei den zuständigen Behörden, was für Sie und Ihr Angebot gilt. Denn in manchen Fällen können Sie durch das Angebot von Speisen sogar als Reiseveranstalter eingestuft werden. Und als solcher benötigen Sie zwar in der Regel keine Erlaubnis oder Genehmigung, doch zählt die Tätigkeit zu den überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO).

        Das heißt:
        Unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanzeige beim zuständigen Ordnungsamt wird Ihre Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender durch das Ordnungsamt bzw. Bezirksamt überprüft. Hierfür benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.

        Wie Sie sehen bringt die Einstufung als Reiseveranstalter weitere Schritte für Sie mit sich, weshalb Sie sich genau überlegen sollten, ob und in welcher Form Sie Speisen anbieten.





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          Wo Sie Ihre Ferienwohnung anmelden müssen

          Haben Sie die Zweckentfremdung für die Anmeldung Ihrer Ferienwohnung geklärt und wissen Sie, ob und welche Hygienevorschriften Sie einhalten müssen, können Sie den nächsten Schritt gehen und Ihre Ferienwohnung anmelden. Wir erklären Ihnen, was jetzt zu beachten ist.

          1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt

          Jede Wohnung muss in Deutschland behördlich gemeldet werden. Das gilt auch für Ferienwohnungen. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung anmelden wollen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden. Manchmal sind auch das Ordnungsamt und anderen Stellen zuständig. Unter Umständen kann außerdem eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich sein. (Dazu unten mehr.)

          Für die Anmeldung der Ferienwohnung haben Sie zwei Optionen:

          • Anmeldung als Beherbergungseinrichtung bzw. Beherbergungsbetrieb
          • Anmeldung als Zweitwohnsitz.

          Welche der beiden Optionen für Sie zutreffend ist, hängt von der geplanten Nutzung der Wohnung ab. Wir erklären hier die Unterschiede:

          Variante 1: Beherbergungsbetrieb

          Planen Sie, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus ausschließlich an Urlaubsgäste zu vermieten, müssen Sie sie beim zuständigen Amt bzw. der zuständigen Behörde als sog. Beherbergungseinrichtung anmelden. Ob das Ordnungsamt oder das Einwohnermeldeamt die richtige Anlaufstelle für Sie ist, kommt auf die jeweilige Gemeinde an. Informieren Sie sich daher direkt vor Ort, um die Anmeldung der Ferienwohnung beim richtigen Ansprechpartner vorzunehmen.

          Mancherorts müssen Sie vielleicht ein Formular zur “Anmeldung einer Beherbergungseinrichtung” ausfüllen – mit allgemeinen Angaben über:

          • die Adresse der Ferienwohnung,
          • Ihre Kontaktdaten,
          • Beherbergungssteuer oder eine Gewerbeanmeldung.

          Diese Daten bzw. Anmeldung benötigen Kommunen und Städte u.a., um Beiträge wie die Kurtaxe zu verwalten.

          Variante 2: Zweitwohnsitz

          Wenn Sie Ihre Ferienwohnung auch selbst nutzen, müssen Sie diese nur beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz anmelden. Das gilt auch, wenn Sie nur für wenige Wochen im Jahr in Ihrer Skihütte Urlaub machen oder nur in den Sommermonaten in Ihrer Ferienwohnung auf Borkum entspannen.

          Sie müssen in diesem Fall allerdings beachten, dass eine Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Deren Höhe wird in den jeweiligen Gemeinden, Städten und Kommunen festgesetzt und liegt in der Regel zwischen 5 und 20 Prozent der Nettokaltmiete der Immobilie.

          2. Anmeldung der Ferienwohnung beim Gewerbeamt

          Müssen Sie ein Gewerbe anmelden oder nicht? Diese Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Wir fassen Ihnen hier aber das Wichtigste zusammen.

          Zunächst ist Folgendes relevant: Auch wenn Sie Ihre private Ferienwohnung nur hin und wieder an Feriengäste vermieten, müssen Sie die Einkünfte beim Finanzamt versteuern. Hier gilt also für die zeitweise Vermietung – und sei es nur an Freunde und Bekannte für wenige Wochen im Jahr – dasselbe wie für die ausschließliche Vermietung an Feriengäste. Die Einkünfte müssen Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben:

          • als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sprich Verwaltung Ihres Privatvermögens

          oder

          • als Einkünfte aus einem gewerblichen Geschäftsbetrieb.

          Um die Frage zu klären, gibt es einige hilfreiche Kriterien. Oft muss aber im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt. Die Grenzen verschwimmen hier.

          Wir empfehlen Ihnen daher, sich für Detailfragen an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberater zu wenden.

          Frau am Laptop, die sich z.B. informiert wie Sie Ihre Ferienwohnung anmelden muss
          Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt von mehreren Kriterien ab

          Kriterium 1: Gewinnerzielungsabsicht

          Ist die Vermietung eine selbstständige Tätigkeit und es geht Ihnen um die Erzielung wirtschaftlicher Gewinne, sieht das Finanzamt einen gewerblichen Geschäftsbetrieb. Sie müssen also ein Gewerbe anmelden. Konkret bedeutet das: Wenn Sie

          • die Vermietung nicht nur als Hobby betreiben,
          • eine oder mehrere Ferienwohnungen regelmäßig an Feriengäste anbieten,
          • Ihre Ferienimmobilie öffentlich durch Inserate bewerben,
          • Zeit in Verwaltung und Ausstattung investieren,
          • ggf. Angestellte zur Reinigung oder Verwaltung beschäftigen
          • oder weitere Services wie Fahrradverleih oder Frühstück anbieten,

          wird das Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Vermietung als gewerblich einstufen. Erst recht, wenn die Einnahmen aus der Vermietung Ihren Lebensunterhalt vollständig oder zu einem großen Teil abdecken.

          Kriterium 2: Verhältnis von Eigennutzung und Vermietung an Gäste

          Nutzen Sie Ihre Ferienwohnung vorwiegend selbst und nur hin und wieder kommen Feriengäste auch in den Genuss Ihrer Immobilie, wird in der Regel von keiner Gewinnabsicht ausgegangen. Die Vermietung gilt nicht als Gewerbe. Entscheidend sind dafür die exakten Zeitspannen, wozu das Finanzamt den prozentualen Anteil von Eigennutzung und Vermietung ermittelt.

          Vermieten Sie immer an Urlauber und Ihr Belegungsplan ist zu 75 Prozent ausgebucht, gehen die Behörden vom Ziel eines finanziellen Gewinns und einem Gewerbe aus. Bei geringer Auslastung verlangen die Behörden eine Art Einkommensprognose, die Ihnen als Vermieter ermöglicht, Ihre Ferienwohnung individuell beurteilen zu lassen.

          Kriterium 3: Höhe der Einkünfte

          Entscheidend für die Frage, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht, ist auch die Höhe der jährlichen Einkünfte: Das Steuergesetz besagt, dass Sie ab einer Jahresgrenze von 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen müssen. Bei Einnahmen aus Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die diese Marke überschreiten, wird Ihre Vermietung immer als gewerblich eingestuft. Das heißt: Sie sind gewerbesteuerpflichtig.

          Kriterium 4: Ferienwohnungen als hotelmäßige Organisation

          Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, dass bei Vermietungen von vier Ferienwohnungen und mehr eine gewerbliche Absicht vorhanden ist und somit ein Gewerbe angemeldet werden muss.

          Diese Verpflichtung kann jedoch auch vorliegen, wenn bei weniger Unterkünften folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ferienwohnung oder das Ferienhaus…

          • ist vollständig eingerichtet und ist im Verbund mit anderen Ferienwohnungen.
          • wird kurzfristig vermietet und durch eine Feriendienstorganisation verwaltet.
          • verfügt über eine Rezeption, die ständig besetzt ist.

          Wichtig zu wissen: Damit eine Gewerbeanmeldung nötig ist, müssen laut DTV alle drei Faktoren gegeben sein.

          Anmeldung des Gewerbes

          Konnten Sie die Frage „Gewerbesteuer für Ferienwohnungen – ja oder nein?“ mit einem „Ja“ klären, müssen Sie die Vermietung beim Gewerbeamt anmelden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr zwischen 15 und 65 Euro an. Außerdem müssen Sie folgende Dokumente vorweisen:

          • Vollständig ausgefülltes Formular
          • Personalausweis
          • Genehmigungen und Nachweise
          • Handelsregister-Auszug (sofern im Handelsregister eingetragen)

          Sonderfall: Kleinunternehmerregelung

          Bei der Gewerbeanmeldung haben Sie die u. U. Wahl, ob Sie die Kleinunternehmerregelung oder direkt die Regelbesteuerung nutzen möchten.

          Sind Sie als Kleinunternehmer angemeldet, fällt bei Ihnen keine Umsatzsteuer an (§14 UStG/§19 UStG). Dazu darf der von Ihnen erwirtschaftete Umsatz des Vorjahres nicht über 22.000 Euro liegen. Der durch Sie vorhergesagte, also geschätzte Umsatz für das Folgejahr wiederum darf 50.000 Euro nicht überschreiten.

          Wichtig zu wissen:
          Diese 22.000 Euro setzen sich aus allen Einnahmen zusammen, die Sie erzielen: aus denen aus den Mieteinnahmen und allen weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit oder aus einer weiteren Ferienwohnung.

          Gerade, wenn Sie größere Investitionen planen, kann es sinnvoll sein die Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen, um Vorsteuer abziehen zu können. Sprechen Sie Ihre Option daher am besten mit einem Steuerberater durch.

          rechnung-ferienwohnung-erstellen
          Bei Umsätzen unter 22.000 Euro können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen

          3. Anmeldung beim Finanzamt

          Haben Sie Ihre Ferienwohnung beim Gewerbeamt angemeldet, stellt dieses nach Prüfung und Bewilligung Ihren Gewerbeschein aus. Ihre Informationen leitet es an das Finanzamt weiter. Denn in der jährlichen Steuererklärung müssen Sie die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben und besteuern lassen.

          Haben Sie aber kein Gewerbe angemeldet, müssen Sie die Ferienwohnung oder das Ferienhaus selbst beim Finanzamt anmelden. Dieser Schritt erfolgt allein dadurch, dass Sie bei der jährlichen Steuererklärung die entsprechende Anlage V (= Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) beifügen.

          4. GEZ bzw. Rundfunk-Beitrag: Anmeldung Ihrer Ferienwohnung

          Neben der Klärung mit dem Gesundheitsamt und der Anmeldung beim Gewerbeamt, dem Finanzamt und Einwohnermeldeamt müssen Sie Ihre Ferienwohnung u. U. auch beim Rundfunk-Beitragsservice (früher GEZ – Gebühren-Einzugs-Zentrale) registrieren. Die notwendigen Formulare stehen Ihnen beim Beitragsservice zur Verfügung und sind unserer Erfahrung nach recht schnell und unkompliziert ausgefüllt.

          Wichtig zu wissen: Die Beitragshöhe bemisst sich an der Nutzung der Ferienimmobilie. Wieder stellt sich also die Frage: Eigennutzung oder Fremdnutzung? Zusätzlich gibt es noch ein paar weitere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Was genau für Sie gilt, verraten wir Ihnen in diesem Artikel: Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen.

          Gewerbe angemeldet, Umsatzsteuer, GEZ und Hygienevorschriften geklärt: Jetzt darf es losgehen

          Sie haben jetzt eine ganze Menge rund um die Anmeldung Ihrer Ferienwohnung geklärt:

          • Die verschiedenen Behörden sind informiert.
          • Sie haben alle Genehmigungen zur Zweckentfremdung oder für den Frühstücksservice prüfen lassen.
          • Sie wissen, ob Sie gewerblich vermieten oder privat.
          • Und auch die Rundfunkgebühren sind korrekt gemeldet.

          Jetzt darf es losgehen. Jetzt können Sie endlich starten und als Vermieter erste Feriengäste in Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus einladen. Und wenn Sie denken: Das war ja eine ganze Menge Organisatorisches bis hierher, dann wollen wir Ihnen sagen:

          Jetzt dürfen Sie es sich leichter machen!

          Unser Portal Traum-Ferienwohnungen hilft Ihnen, Ihre Ferienwohnung in wenigen Schritten zu inserieren.

          FAQs zum Thema Ferienwohnung anmelden

          Und die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Anmeldung von Ferienwohnungen haben wir Ihnen hier noch einmal zusammengetragen.

          Sie wollen genau wissen, was Sie bei welcher Behörde vorlegen müssen? Dann laden Sie sich jetzt für 0 Euro unsere Checkliste herunter.

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            Allgemein VerwaltungLeave a Comment on Langfristige und kurzfristige Vermietung von Wohnungen und Häusern – das müssen Sie wissen

            Langfristige und kurzfristige Vermietung von Wohnungen und Häusern – das müssen Sie wissen

            Sie haben eine Immobilie, die viel zu häufig im Jahr leer steht? Sie selbst schaffen es zu selten ans Meer, in die Berge, in die eigene Ferienwohnung und es ist ein Jammer, dass sie streckenweise über Monate unbewohnt ist? Oder Sie haben eine Immobilie als Kapitalanlage erworben? Kurzum: Sie wollen Ihre Wohnung oder das Haus jetzt vermieten?

            Dann stellen Sie sich vermutlich die Frage: „Will ich kurzfristig vermieten oder langfristig?“

            Tatsächlich gibt es viele Aspekte, die Immobilienbesitzern bei der Wahl zwischen klassischer Vermietung und der Vermietung als Ferienwohnung helfen können. Vielleicht klärt sich für Sie die Frage allein durch die Beschaffenheit von Haus oder Wohnung. Vielleicht auch durch Ihr Ziel der Vermietung. Hinzukommen einige Vor- und Nachteile, die Sie bei der Wahl eines der beiden Vermietungskonzepte abwägen sollten, um Ihre Entscheidung nicht zu bereuen.

            In diesem Artikel verschaffen wir Ihnen einen Überblick über beide Vermietungsstrategien und geben Ihnen zudem entscheidende Tipps zur Umsatzsteuer für die Vermietung von Ferienwohnungen mit.

            Hinweis: Die hier erwähnten Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir geben hier Empfehlungen, für die wir keine Haftung übernehmen.

            Was bedeutet kurzfristige und langfristige Vermietung? Worin liegen die Unterschiede?

            Bestimmt fragen Sie sich: Was ist kurzfristige bzw. langfristige Vermietung überhaupt? – Klären wir also zunächst die beiden Begriffe bzw. die zwei Konzepte, zwischen denen der Gesetzgeber per Definition klar unterscheidet:

            Kurzfristige Vermietung von Wohnung und Haus

            Kurzfristig ist ein Mietverhältnis, wenn wir von einer Vermietung für einige (Urlaubs-)Wochen oder auch nur für einzelne Nächte sprechen. Zielgruppe der Vermieter sind Feriengäste oder auch Monteure, die für kurzzeitige Arbeitsaufträge eine Unterkunft suchen. Entscheidend für die kurzfristige Vermietung ist: Der Mieter darf nicht länger als sechs Monate die Immobilien mieten. Außerdem ist die Unterkunft bei kurzfristiger Vermietung typischerweise möbliert und abgerechnet wird nach Tagen bzw. Nächten.

            Viele Besitzer von Ferienwohnungen vermieten den Großteil des Jahres kurzfristig und unterbrechen dies nur, um die Unterkunft für den eigenen Urlaub zu nutzen.

            Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir: Diese Art der Vermietung ist für Urlauber in den letzten Jahren zur immer beliebteren Alternative zu Hotels geworden.

            Langfristige Vermietung von Wohnung und Haus

            Ab einer Mietdauer von sechs Monaten ist die Rede von langfristiger Vermietung. Diese Form der Vermietung gilt als die allgemein übliche, „normale“ Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses. In der Regel ist das Mietverhältnis unbefristet und kann sich über mehrere Jahre (oder sogar Jahrzehnte) erstrecken. Im Unterschied zur kurzfristigen Vermietung von Ferienwohnungen wird nicht pro Nacht bzw. Woche abgerechnet, sondern pro Monat. Zusätzlich zur Miete zahlt der Mieter Betriebskosten wie Heizung oder Warmwasser.

            Gut zu wissen: Bei der langfristigen Vermietung fällt keine Umsatzsteuer an.

            Vielleicht haben Sie nun schon ein leichtes Bauchgefühl, welche der beiden Vermietungsstrategien besser zu Ihnen passt? Geben Sie sich noch einen Moment Zeit, bevor Sie sich entscheiden. Denn wir kommen nun erst zu den Vor- und Nachteilen für kurzfristige und langfristige Vermietung. Und die sollten Sie unbedingt für Ihre Entscheidung und Ihren maximalen Nutzen aus der Vermietung kennen.

            Vorteile und Nachteile kurzfristiger Vermietung

            Schauen wir uns zunächst die Vorteile der kurzfristigen Vermietung einer Wohnimmobilie an:

            Vorteil #1: Höheres Mieteinkommen

            Die kurzzeitige Vermietung erlaubt es Ihnen höhere Preise zu nehmen. Hätten Sie zwei vergleichbare Wohnungen und würden eine lang- und die andere kurzfristig vermieten, würden Sie bei der Ferienwohnung wahrscheinlich einen höheren Preis erzielen.

            Beispiel:
            Für eine ca. 60 qm große Wohnung veranschlagen Sie 800€ warm im Monat bei der Langzeit-Vermietung. Geben Sie die gleiche Wohnung nun in die Kurzzeit-Vermietung, sind Preise um die 80€ pro Nacht keine Seltenheit. Sie bräuchten dementsprechend nur den halben Monat vermieten, um bereits mehr einzunehmen als bei der langfristigen Vermietung (Dieses Beispiel ist sehr vereinfacht).

            Hinzu kommt: Ob für die Hauptsaison, Nebensaison, für minimale Mietdauer oder beliebteste Jahreszeiten wie Silvester – Sie können die Preise variieren und so festlegen, dass sie zu Ihnen passen und Ihnen maximales Einkommen bringen.

            Vorteil #2: Volle Flexibilität (inkl. Selbstnutzung)

            Viele Vermieter, die über unser Portal vermieten, schätzen neben dem Einkommen durch die Vermietung, die Flexibilität, die ihnen die kurzfristige Vermietung bietet:

            Die Möglichkeiten, Preise anzupassen, Ausstattung auszutauschen, Veränderungen vorzunehmen, ohne Mieter zu beeinträchtigen, … gelten als riesiges Plus.

            Und es gibt noch einen weiteren großen Pluspunkt: Bei der kurzfristigen Vermietung können Sie als Vermieter die Ferienunterkunft selbst nutzen – so oft und wann Sie wollen. Blocken Sie sich einfach in Ihrem Vermietungskalender Jahr für Jahr und Monat für Monat Ihre Lieblingszeiten und kommen Sie so in den Genuss von Eigennutzung ganz nach Wunsch.

            Hier noch ein kleiner Hinweis: Bitte halten Sie ggf. mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater Rücksprache, wenn Sie Ihre Immobilie viel selber nutzen möchten.

            Ferienhäuser in den Dünen an der Nordsee
            Die kurzfristige Vermietung ist optimal, wenn Sie die Wohnung auch selbst nutzen möchten

            Vorteil #3: Regelmäßige Kontrollmöglichkeit und weniger Verschleiß

            Bei kurzfristiger Vermietung von Ferienwohnungen haben Sie immer wieder die Möglichkeit zu prüfen, in welchem Zustand sich Ihre Immobilie befindet. Ein absoluter Vorteil gegenüber langfristiger Vermietung.

            Nach Abreise Ihrer Gäste erfolgt stets eine gründliche Reinigung, was Verschleiß vorbeugt. Anders als dauerhafte Mieter wollen Urlaubsgäste außerdem nichts verändern, umstellen, streichen. Sie hinterlassen Ihre Ferienwohnung so, wie sie diese vorgefunden haben. Das spart oft Zeit und Arbeit.

            Die Vorteile einer kurzfristigen Vermietung liegen Ihnen nun vor. Schauen wir uns im Folgenden die Nachteile an.

            Nachteil #1: Kein festes Einkommen

            Dadurch, dass Sie immer nur kurzfristig vermieten und somit am Anfang des Jahres (oder sogar des Monats) nie genau wissen, wie viele Buchungen Sie bekommen, sind die Einnahmen aus der Vermietung von Ferienwohnungen bzw. Monteurzimmer weniger planbar.

            Leerstand oder unzureichend vielen Buchungen in der Nebensaison beispielsweise können Sie zwar durch ein Inserat in einem Vermieterportal entgegenwirken. Eine Garantie für randvolle Belegungskalender gibt es aber nicht.

            Nachteil #2: Höherer Aufwand durch ständigen Mieterwechsel

            Inserate erstellen und up-to-date halten, Möbelauswahl bzw. -austausch, Aktualisieren des Buchungskalenders, Buchungsprozesse, Absprachen vor, während und nach der Reise mit Ihren Gästen, Check-in und Check-out … Die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen bringt eine ganze Liste an Aufgaben mit sich und kann höhere Kosten verursachen.

            Zudem sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Unterkunft immer in einem top Zustand ist. Heißt: Sie sollten regelmäßig kontrollieren, ob größere Reinigungs-, Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten anstehen. Über den hierdurch entstehenden Aufwand und die Kosten sollten Sie sich vor Vermietungsstart im Klaren sein.

            Clevere Tools und Vorlagen für Korrespondenz und Buchungsmails machen all diese To-Dos leichter. Eine ständige (organisatorische) Aufgabe bleiben sie dennoch.

            Vermieten Sie Ihre Wohnung kurzfristig, müssen Sie auch an die Steuerpflicht denken. Weil dies ein ausgesprochen wichtiger Punkt ist, gehen wir weiter unten auf das Thema Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung genauer ein.

            Anwalt arbeitet an seinem Laptop, im Vordergrund steht eine Waage.
            Vor der Vermietung einer Ferienwohnung gilt es sich rechtlich abzusichern

            Nachteil #3: Teils erschwerte Konditionen

            Der Markt (und damit auch der Wettbewerb) an Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist groß. Deshalb sollten Sie umso mehr auf die Qualität, Lage und eine sorgsame Ausstattung Ihrer Ferienwohnung achten, damit Ihre Immobilie heraussticht und immer wieder kurzfristig gemietet wird.

            In manchen Großstädten wie München und Hamburg (und anderen Regionen) kommt hinzu, dass Wohnraummangel herrscht. Durch das Zweckentfremdungsverbot, das kurzfristige Vermietung an wechselnde Gäste untersagt oder stark beschränkt, ist das Vermieten hier komplizierter geworden. Wer sich nicht ans Gesetz hält, zahlt Strafe.

            Vor- und Nachteile langfristiger Vermietung

            Vor- und Nachteile kurzfristiger Vermietung liegen nun auf dem Tisch. Damit Sie genau für sich abwägen können, welche Art der Vermietung zu Ihnen und Ihrer Immobilie besser passt, folgen hier die Vor- und Nachteile der langfristigen Vermietung.

            Vorteil #1: Sicherheit und planbares Einkommen

            Das fixe Mieteinkommen – Monat für Monat – ist eines der Hauptargumente für die langfristige Vermietung. Ihre kontinuierlichen Mietbezüge decken Investitionen, Instandhaltungskosten und Renovierungsausgaben. Weiteres Plus: Ihre Mieter zahlen im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen Elektrizität, Gas, Wasser und ggfs. sogar Internet.

            Hinzukommt, dass Sie als Vermieter einer Immobilie im langfristigen Mietverhältnis eine Kaution verlangen können, die laut § 551 BGB bis zu 3 Monatsmieten (Kaltmieten) umfassen kann. Das ist deutlich mehr im Vergleich zu den Kautionen bei der Vermietung von Ferienwohnungen.

            Diese Kaution ist Ihre Sicherheit für Mieteinnahmen und gleichzeitig Versicherung. Ihre Mieter erhalten die Summe nur dann (vollständig) zurück, wenn das Mietverhältnis beendet ist und keine Mängel und Verluste vorliegen.

            Vorteil #2: Geringer Aufwand

            Es gibt Aufgaben, die fallen bei jeder Vermietung aufs Neue an: Vertragsunterzeichnung, Abstimmungen, Schlüsselübergabe und auch das Inserieren und Bewerben Ihrer Immobilie.

            Diese Aufgaben werden bei der langfristigen Vermietung deutlich seltener auf Ihrer Agenda stehen als bei einer kurzfristigen Vermietung, sodass Sie weniger Zeit in administrative Tätigkeiten stecken müssen.

            Zudem fallen auch Instandhaltungsarbeiten bei langfristiger Vermietung in der Regel in größeren Abständen an als bei der Vermietung von Ferien- oder Monteurwohnungen.

            Vorteil #3: Keine Möblierung notwendig

            Vermieten Sie langfristig, sparen Sie auch Zeit und Kosten für die Beschaffung von Möbeln. Denn im Normalfall ziehen Ihre Mieter mit ihren eigenen Möbeln ins neue Heim und Sie müssen sich um Bett, Couch und Co. nicht kümmern.

            Soweit zu den Vorteilen der langfristigen Vermietung. Und wie lauten die Nachteile? Wir zählen Sie Ihnen hier auf.

            Moderne Einrichtung eines Schlafzimmers mit Bett, Holzbank und verschiedenen Dekorationsgegenständen
            Langfristig vermietete Wohnungen sind meist unmöbliert

            Nachteil #1: Mietersuche oft schwierig

            Immer wieder hören wir von geprellten Mieten, Mietnomaden, unachtsamem Umgang mit Vermieter-Eigentum, Vernachlässigung von Gärten … Und das obwohl betroffene Immobilienbesitzer bei Unterzeichnung des Mietvertrages ein gutes Gefühl bei den neuen Mietern hatten.

            Vermieten Sie Ihre Wohnung für einen langen Zeitraum, sollten sie daher ein besonderes Augenmerk auf die Auswahl des Mieters legen.

            Um den richtigen Mieter zu finden, genügt selten das Vertrauen auf den eigenen gesunden Menschenverstand. Richten Sie unbedingt einen prüfenden Blick in die Unterlagen und Referenzen der Mietbewerber, damit Sie nicht mit überraschendem Leerstand, Kosten und Ärger sitzen bleiben.

            Die richtige Entscheidung zu treffen ist hier oft gar nicht so leicht.

            Nachteil #3: Wenig Flexibilität & Kontrollmöglichkeit

            Eine langfristig vermietete Wohnung ist kaum spontan für eigene Zwecke nutzbar. Wir sehen in diesem Punkt eine der massivsten Einschränkungen für Immobilienbesitzer, die nicht selten zu spät realisieren: „Es kann bis zu Jahre dauern, bis ich wieder den Fuß in das geliebte Eigentum setze und hier Urlaub mache“.

            Zudem können Sie während eines Mietverhältnisses nicht spontan nachsehen, wie es um Ihre Immobilie steht. Oder ob und wie Mieter mit Ihrem Eigentum umgehen. Denn bei langfristigen Vermietungen sieht das deutsche Mietrecht kein Besichtigungsrecht des Vermieters vor. Sie sind hier auf das Entgegenkommen Ihrer Mieter angewiesen. (Wichtig: Laut BGH ist auch eine Besichtigungsklausel im Mietvertrag unwirksam.)

            Ausnahme: konkrete und berechtigte Gründe. Dazu gehören z.B. anstehende Reparaturarbeiten oder die Suche nach einer Schadensursache (wie bei einem Wasserschaden). Selbst in diesen Fällen dürfen Sie jedoch nicht unangekündigt vor der Tür stehen, sondern müssen die Mieter über Besuch und Besichtigung rechtzeitig in Kenntnis setzen.

            Sie sehen: Kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen und langfristige Vermietung haben beide ihr Für und Wider. Für viele Vermieter von Ferienwohnungen über unser Portal ist auch der Punkt Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung von großer Bedeutung für die finale Entscheidung. Daher widmen wir uns nun diesem wichtigen Punkt.

            Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung – das müssen Sie wissen!

            Starten wir in dieses wichtige Kapitel Umsatzsteuer (im Alltag oft eher als Mehrwertsteuer bekannt) bei kurzfristiger Vermietung mit einer guten Nachricht:
            Liegen Ihre jährlichen Einkünfte durch die Vermietung einer Ferienwohnung in kurzfristigen Mietverhältnissen unter 22.000 Euro und rechnen Sie im Folgejahr nicht mit Einnahmen von mehr als 50.000 Euro, so müssen Sie keine Mehrwertsteuer erheben und entrichten. Denn: In diesem Fall fällt Ihre Vermietung unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs 1 USTG (Stand 12/2021).

            Zwei Dinge sind hier noch wichtig zu ergänzen:

            • Voraussetzung ist, dass Sie keine weiteren Einkünfte aus unternehmerischen Tätigkeiten beziehen.
            • In Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer müssen Sie den Passus: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ einfügen.

            Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung finden Sie auch hier.

            Jemand füllt mit einem Kugelschreiber die Steuererklärung aus und benutzt nebenbei einen Taschenrechner.
            Die Umsatzsteuer ist nicht für alle Vermieter relevant

            Wann Sie bei kurzfristiger Vermietung Umsatzsteuer berechnen müssen

            Haben Sie nicht nur Einnahmen als Vermieter, sondern auch durch ein Unternehmen wie ein eigenes Geschäft, schließen die Umsatzgrenzen von 22.000 und 50.000 Euro auch die Einnahmen hieraus mit ein. Das heißt: Ihr gesamter Umsatz aus Miete und Unternehmung sind entscheidend.

            Vermutlich werden diese über der 50.000 Euro-Marke liegen. Und das hat zur Folge, dass Sie bei der kurzfristigen Vermietung Mehrwertsteuer auf den Mietpreis berechnen müssen.

            Wie viel Umsatzsteuer Sie zahlen müssen

            Der reguläre Umsatz-Steuersatz bei der Vermietung von Ferienwohnungen beträgt 7%.

            Bitte beachten Sie:
            Die gesenkte Umsatzsteuer von 7 statt 19 Prozent gilt ausschließlich für die unmittelbare Beherbergung – also das Wohnen in Ihrem Ferienhaus oder in Ihrer Ferienwohnung. Davon ausgeschlossen, sind aber u.a. folgende Leistungen, falls Sie diese ebenfalls anbieten:

            • Verpflegung (wie Frühstück oder ein Buffet)
            • vermittelte Wellness-Angebote (wie Gesichtspflege oder Massagen)
            • sonstige Pauschalangebote
            • mögliche Inhalte in einer Minibar

            Möchten Sie noch tiefer in die Aspekte der Steuer bei kurzfristiger Vermietung eintauchen, empfehlen wir Ihnen unseren sehr detaillierten Artikel: „Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen

            Mietvertrag für kurzfristige Vermietung erstellen

            Möchten Sie mit der kurzfristigen Vermietung Ihrer Ferienwohnung starten, brauchen Sie einen Mietvertrag. Der Vertrag regelt alle Mietdetails und gibt beiden Parteien ein gutes Gefühl für das Mietverhältnis. Und er minimiert für Sie als Vermieter Risiken. Wichtig ist, dass Sie in dem Mietvertrag für kurzfristige Vermietung die Rechte und Pflichten, Regelungen bei Stornierung und Kündigung festlegen.

            Gern helfen wir Ihnen auch an dieser Stelle weiter. Sparen Sie Zeit und Nerven und starten Sie direkt mit unserer Anleitung oder mit unserem Muster-Mietvertrag. Dieser hat bereits mehrere Tausend unserer Gastgeber entlastet und für angenehme und sichere Mietverhältnisse mit Urlaubern gesorgt. Gelangen Sie hier direkt zur Anleitung und dem Muster-Mietvertrag.

            3 praktische Tipps zur kurzfristigen Vermietung

            Hier sind nun drei erprobte, entlastende Tipps bzw. Hilfestellungen für Ihren Start mit der kurzfristigen Vermietung. Die Tipps reduzieren bereits durch das Drehen an kleineren Stellschrauben Arbeit und Aufwand.

            Tipp 1: Nutzen Sie Buchungsplattformen wie Traum-Ferienwohnungen

            Viele Vermieter von Ferienwohnungen geben auf, weil Ihnen die Vermarkung zu umständlich ist und Sie zu viel Zeit und Nerven kostet. Wir empfehlen: Schauen Sie sich gern unsere Plattform Traum-Ferienwohnungen an. Sie werden sehen, dass wir unseren Vermietern und Gastgebern erheblichen Aufwand abnehmen, die Vermietung komfortabel machen und Ihnen praktische Tools zur Verfügung stellen – wie wir z.B. unseren Buchungskalender oder unser Bewertungsformular für unsere Gastgeber bereitstellen.

            Auf Traum-Ferienwohnungen unterstützen wir Ihre Vermietung u.a. durch:

            • einfaches Inserieren in 3 Schritten und kostenfreien Inserats-Check durch unseren Kundenservice
            • übersichtliche und nutzerfreundliche Präsentation Ihrer Ferienwohnung für zukünftige Gäste
            • vielseitige Suchfilter, durch die Urlauber Ihre Ferienwohnung gezielter finden
            • praktische Tools von Belegungsplan, Messenger, Erfolgsstatistiken bis hin zum Bewertungsformular
            • regelmäßige Vermietungs-Tipps exklusiv für unsere Gastgeber
            • Top-Platzierungen von Inseraten bei Google – monatlich besuchen Millionen Urlauber unser Portal

            Neben der Nutzerfreundlichkeit für Gastgeber und Gäste ist uns noch besonders wichtig, dass Sie über unsere Plattform wiederkehrende Gäste, Stammgäste, finden: Denn genau diese Urlauber sparen Ihnen viel Zeit und Aufwand in der Bewerbung Ihrer Ferienwohnung.

            Tipp 2: Arbeiten Sie mit Service-Personal vor Ort

            Können Sie persönlich nicht (immer) vor Ort sein, empfehlen wir Ihnen, sich Mitarbeiter bzw. Servicepersonal zu suchen, das

            • Sie Ihren Gästen gegenüber vertritt
            • Anreisende begrüßt und Abreisende mit dankenden Worten verabschiedet
            • sich um die Reinigung kümmert bzw. das Reinigungspersonal koordiniert
            • Wartungsarbeiten vornimmt bzw. leitet
            • uvm.

            Selbstverständlich entstehen Ihnen hierdurch Kosten, die Sie bereits bei der Mietpreisplanung berücksichtigen sollten.

            Die Entlastung, die Ihnen durch gute, mitdenkende Mitarbeiter entsteht, ist jedoch nicht zu unterschätzen und wird die Vermietung Ihrer Ferienwohnung im Rahmen kurzfristiger Mietverhältnisse für Sie äußerst angenehm machen.

            Tipp 3: Setzen Sie auf die kontaktlose Schlüsselübergabe durch Schlüsseltresore

            Haben Sie schon einmal von kontaktloser Schlüsselübergabe durch Schlüsseltresore gehört? Eine ausgesprochen praktische Möglichkeit, die Ihnen Zeit spart und die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen erleichtert. Vor allem bei sehr, sehr kurz getakteter Vermietung und bei Vermietung aus der Ferne. Vor der Anreise erhalten Ihre Mieter einen Code, den Sie in den zum Beispiel an der Hauswand angebrachten Tresor eingeben. Und schon ist der Hausschlüssel zugänglich.

            Wir haben bereits eine Auswahl an Schlüsseltresoren für Sie getestet und wissen von einigen unserer Gastgeber, wie begeistert sie diese bereits einsetzen.

            Schauen Sie sich gern unsere Ergebnisse an. Sicherlich ist hier auch das richtige Modell für Sie dabei. Hier geht es zum Testbericht für die Schlüsseltresore.

            Starten Sie Ihre kurzfristige Vermietung komfortabel und voller Vorfreude auf Ihre Mieteinnahmen

            Sie können sich vorstellen, dass wir jetzt gespannt sind, wie Ihre Entscheidung aussieht: langfristige Vermietung oder kurzfristige Vermietung einer Ferienwohnung? Ist Letzteres Ihre Wahl, sind wir Ihnen beim Start gern behilflich. Registrieren Sie sich gleich bei uns als Gastgeber. Stellen Sie in aller Ruhe und mit all unseren praktischen Tipps rund um Inserat, Pflege Ihres Buchungskalenders oder Bewerbung Ihrer Ferienwohnung an der Seite Ihre Ferienwohnung ein und freuen Sie sich auf Ihre ersten begeisterten Gäste.

            Wir freuen uns auf Sie!

            Allgemein VerwaltungLeave a Comment on Hygienekonzept für Ferienwohnungen – darauf sollten Sie achten

            Hygienekonzept für Ferienwohnungen – darauf sollten Sie achten

            Hygienekonzept für Ferienwohnungen: Das steckt dahinter

            Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es in aller Munde und essenziell für viele Öffnungsmöglichkeiten in Handel, Kultur oder Tourismus: das Hygienekonzept. Auch für Vermieter von Ferienunterkünften ist ein entsprechendes Konzept notwendig, damit sie wieder Gäste begrüßen dürfen. Doch was gehört in das Hygienekonzept für Ferienwohnungen? Worauf müssen Sie als Gastgeber achten? Und wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Ferienunterkunft die nötigen Vorschriften erfüllt? Wir möchten Ihnen in diesem Artikel einige Informationen rund um das Thema „Hygienekonzept für Ferienwohnungen“ an die Hand geben und stellen Ihnen eine Checkliste mit Tipps rund um die richtige Reinigung der Ferienunterkunft und sicheres Verhalten zum Einhalten der geltenden Regelungen zur Verfügung.

            Beachten Sie aber bitte, dass wir nur unverbindliche Anregungen bieten können. Prüfen Sie in jedem Fall die Anforderungen und Regelungen des Bundeslandes, in dem Ihre Ferienwohnung liegt und informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen zu Änderungen der aktuellen Anforderungen.

            Hygienekonzept für Ferienwohnungen – das sollte hinein

            Gerade in Pandemiezeiten stellt die Ferienhausvermietung sowohl Gastgeber als auch Gäste vor einige Herausforderungen. Damit einhergehend ergeben sich viele Fragen, insbesondere für Vermieter von Ferienwohnungen. Ein großes Thema ist dabei das Hygienekonzept für Ferienwohnungen. Grundsätzlich sind Hygienekonzepte nicht neu und finden zum Beispiel im medizinischen Bereich auch außerhalb von Pandemiezeiten Anwendungen. Die gute Nachricht für Ferienhausvermieter ist jedoch: Durch den hohen Standard, den Gastgeber an ihre Ferienunterkünfte stellen, sind viele Aspekte des Hygienekonzepts bereits abgedeckt.

            Im Fokus dessen stehen nämlich vor allem der Reinigungsplan und die Hinweise auf Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Unterkünften. Diese sollten in einem Hygienekonzept auf keinen Fall fehlen. Zu den Schutzmaßnahmen zählt beispielsweise der Hinweis auf einen kontaktlosen Check-in, der bereits von vielen Gastgebern angeboten wird. Auch die Bereitstellung von Desinfektions- und Reinigungsmitteln ist für viele Ferienhausvermieter nicht erst seit der Corona-Pandemie selbstverständlich. Ebenso gibt es für die meisten Ferienwohnungen und Ferienhäuser in der Regel bereits einen gut durchdachten Reinigungsplan, in dem die Reinigung und Desinfektion der Unterkunft geregelt wird.

            Zusätzlich sollten im Hygienekonzept für Ferienwohnungen die Hinweise auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln – das heißt Verzicht aufs Händeschütteln, Niesen in die Ellenbeuge, regelmäßiges Händewaschen, etc. – aufgeführt werden. Auch die nötige Kontaktnachverfolgung und die damit einhergehende Verpflichtung zur Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste gehört ins Hygienekonzept.

            Hygienekonzept für Ferienwohnungen – Unsere Expertentipps

            Nachdem Sie nun schon einige allgemeine Empfehlungen für Ihr Hygienekonzept erhalten haben, geht es nun an die konkreten Maßnahmen, die sowohl Ihnen als auch Ihren Gästen Sicherheit beim Aufenthalt geben können. Schon vor der Anreise können Sie nämlich einige Abläufe anpassen, um Ihre Ferienwohnung vorzubereiten. Hierfür haben wir mit Ann-Christin Schwarz gesprochen; sie ist Vermietungsexpertin bei Traum-Ferienwohnungen und berät Gastgeber in allen Belangen rund um die Vermietung von Ferienunterkünften. Im folgenden Video erklärt sie, worauf es beim Hygienekonzept für Ferienwohnungen konkret ankommt und welche Maßnahmen auf keinen Fall außer Acht gelassen werden dürfen.

            Damit Sie sich die Tipps aus dem Video sowie weitere Tipps zum Erstellen eines Hygienekonzepts jederzeit noch mal anschauen können, haben wir Ihnen alle Empfehlungen in einer Checkliste im PDF-Format zusammengefasst. Dieses können Sie nach der Registrierung kostenlos herunterladen.

            Checkliste zum Hygienekonzept downloaden

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