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Hausordnung für eine Ferienwohnung erstellen

Vorteile einer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus

Eine Hausordnung fasst die wichtigsten Rahmenbedingungen zusammen

In einer Hausordnung werden Rahmenbedingungen und Regeln verschriftlicht, die Ihnen als Vermieter für den Aufenthalt Ihrer Gäste wichtig sind. Dadurch können Sie Problemen vorbeugen und gleichzeitig Zeit sparen. Bei häufigen Gästewechseln reicht dann nämlich nach der Begrüßung auch ein einfacher Hinweis auf die Richtlinien oder eine grobe Zusammenfassung Ihrer Hausordnung. Außerdem ist sie von Vorteil, wenn Sie bei der Ankunft nicht vor Ort sein können und Ihre Gäste trotzdem auf den sorgsamen Umgang mit Ihrer Ferienunterkunft hinweisen möchten.

So erstellen Sie eine Hausordnung für Ihre Ferienwohnung

Je nachdem, worauf Sie bei der Vermietung Wert legen und was Sie sich von Ihren Gästen im Umgang mit Ihrer Unterkunft wünschen, können Sie verschiedene Inhalte in Ihre Hausordnung für Ihr Ferienhaus aufnehmen. Wir zeigen Ihnen die 20 gängigsten und häufig genutzten Inhalte für Hausordnungen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Hausordnung erstellen, achten Sie darauf, dass Sie verständliche Formulierungen nutzen und nicht zu streng mit Ihren Gästen sind. Diese sollen sich schließlich wohlfühlen. Außerdem können Sie darüber nachdenken, ob Sie eine englische Übersetzung für internationale Gäste anfertigen.

1. Begrüßung

Der Beginn der Hausordnung eignet sich besonders für eine freundliche Begrüßung. Heißen Sie Ihre Gäste willkommen, erklären Sie, warum es die Hausordnung in Ihrer Unterkunft gibt und bitten Sie um Verständnis für Ihre Regeln.

2. Allgemein

Nach der Begrüßung ist ein Abschnitt mit allgemeinen Informationen üblich. Hier können Sie Ihren Gästen zum Beispiel mitteilen, wie Sie als Vermieter bei Fragen oder Problemen während des Aufenthaltes erreichbar sind. Außerdem können Sie auf einen sorgsamen Umgang mit Ihrer Unterkunft und Ihrer Einrichtung aufmerksam machen.

3. Küche

Auch das Thema Küche ist in Hausordnungen für Ferienwohnungen häufig ein fester Bestandteil. In diesem Teil wird vor allem die Nutzung von technischen Küchengeräten oder die Sauberkeit der Küche angesprochen. Angaben darüber, wie Sie die Küche nach Abreise erwarten, können Sie ebenfalls machen. Sollte zum Beispiel der Kühlschrank geleert und das Geschirr sauber eingeräumt sein?

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Mülltrennung ist auch in einer Ferienwohnung wichtig und kann in der Hausordnung festgelegt werden.
Mülltrennung ist auch in einer Ferienwohnung wichtig und kann in der Hausordnung festgelegt werden.

4. Mülltrennung

Wie handhaben Sie die Entsorgung von Müll in Ihrer Ferienwohnung? Bitten Sie Ihre Gäste in der Hausordnung Ihrer Ferienwohnung bspw. darum, den Müll zu trennen, stellen Sie Ihnen die nötigen Mittel zur Verfügung und geben Sie an, wo der Müll zu entsorgen ist.

5. Bad

Kalkablagerungen sind im Badezimmer keine Seltenheit. Haben Sie zum Beispiel eine Duschglaswand oder viele Fliesen, können Sie Ihre Gäste darum bitten, einen von Ihnen zur Verfügung gestellten Abzieher zu nutzen, um Ablagerungen zu vermeiden. Außerdem können Verstopfungen der Rohre verhindert werden, indem Sie vorgeben, bestimmte Dinge nicht in der Toilette herunterzuspülen.

6. Terrasse und Garten

An warmen Tagen halten sich Ihre Urlaubsgäste sicherlich gerne im Freien auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten auf. Hier kann es sinnvoll sein, zum Beispiel Regeln zur Nutzung eines Grills, der Gartenmöbel oder des Gartenhauses zu beschreiben.

7. Beschädigungen

Kleine, unbeabsichtigte Beschädigungen bei der Vermietung einer Ferienunterkunft können leicht entstehen. Um nach der Abreise nicht überrascht zu werden und womöglich noch eine schnelle Reparatur durchführen zu müssen, können Sie in Ihrer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung darum bitten, dass Ihnen Beschädigungen sofort mitgeteilt werden.

8. Lüften

Um Schimmel in der Ferienwohnung zu vermeiden, können Sie Ihre Gäste darum bitten, Ihre Unterkunft regelmäßig und mehrmals am Tag zu lüften.

9. Reinigung

Unter der Kategorie Reinigung lohnt es sich zu erwähnen, ob Sie einen Reinigungsservice beauftragt haben und inwiefern Ihre Gäste die Wohnung vor Abreise reinigen sollen.

10. Ruhezeiten

Um Konflikte mit der Nachbarschaft oder mit weiteren Wohnungen im Haus zu vermeiden, können Sie Ihre Gäste auf bestimmte Ruhezeiten hinweisen und darum bitten, diese einzuhalten.

11. WLAN

WLAN ist mittlerweile in fast jeder Ferienunterkunft vorhanden. Wenn Sie Ihren Gästen ebenfalls einen Internetzugang anbieten, dann sollten Sie Angaben darüber machen, wie Sie Zugang erhalten und wie Ihre Nutzungsbedingungen hierfür sind. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie in Ihrer Ferienunterkunft sicheres WLAN anbieten.

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Hausordnung für eine Ferienwohnung erstellen
Dürfen Hunde mit in die Ferienwohnung? Legen Sie es in Ihrer Hausordnung fest!
Dürfen Hunde mit in die Ferienwohnung? Legen Sie es in Ihrer Hausordnung fest!

12. Rauchen

Auch Rauchen kann in einer Hausordnung für eine Ferienwohnung ein Thema sein. Unter diesem Punkt können Sie erwähnen, ob und wo es gestattet ist, zu rauchen.

13. Haustiere

Ähnlich ist es bei Haustieren. Im Normalfall haben Sie mit Ihren Gästen zwar schon im Vorfeld darüber gesprochen, wenn sie zum Beispiel einen Hund mitbringen möchten. Aber auch in der Hausordnung können Ihre Bedingungen für den Aufenthalt von Haustieren noch einmal erwähnt werden. Möchten Ihre Gäste zum Beispiel Besuch mit einem Hund empfangen, finden sie die Voraussetzungen hier noch einmal.

14. Besucher

Sind zusätzliche Besucher in Ihrer Unterkunft überhaupt erlaubt? Diese Frage können Sie in Ihrer Hausordnung ebenfalls beantworten. Weisen Sie zum Beispiel darauf hin, dass Besucher angekündigt werden sollen und legen Sie Regeln zur Maximalanzahl oder möglichen Extrakosten fest.

15. Parken

Wo dürfen Ihre Urlaubsgäste parken und gibt es spezielle Parkbedingungen?

16. Pool oder Schwimmbecken

Gehört zu Ihrer Ausstattung ein Whirlpool oder ein Pool, dann sollten Sie unbedingt Hinweise zur Benutzung verschriftlichen. In welcher Zeit darf der Pool zum Beispiel genutzt werden oder was sollte von Ihren Gästen sonst noch beachtet werden?

17. Schlüssel

Geben Sie in Ihrer Hausordnung für Ihr Ferienhaus an, wie viele Schlüssel Sie Ihrem Gast übergeben haben, um mehr Sicherheit bei einem Verlust zu haben. Wie gehen Sie mit dem Verlust um und welche Folgen hat dieser auch für Ihren Urlaubsgast? Diese Fragen sollten Sie in jedem Fall in Ihrer Hausordnung klären.

Tipp: In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Ihnen die Schlüsselübergabe für Ihre Ferienunterkunft gelingt.

18. Sorgfaltspflicht

Mit der Sorgfaltspflicht bitten Sie Ihre Gäste darum, das Mietobjekt so zu behandeln, als wäre es ihr eigenes. Ihre Gäste sollten zum Beispiel darauf achten, dass bei Verlassen die Türen und Fenster verschlossen sind und mit Wasser und Strom schonend umgegangen wird. Außerdem sollten der Herd und Backofen beim Verlassen ausgeschaltet sein.

19. Vorzeitige Abreise

Wie Sie mit einer vorzeitigen Abreise umgehen, legen Sie unter dem Punkt vorzeitige Abreise fest.

20. An- und Abreise

Unter An- und Abreise können Sie in einer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung Angaben darüber machen, wie Ihre An- und Abreisezeiten sind oder ob diese individuell nach Absprache erfolgen. Geben Sie an, bis wann Ihre Ferienwohnung am Abreisetag spätestens freizugeben ist und erklären Sie, wie Sie die Ferienunterkunft bei der Übergabe erwarten.

Hinterlegen Sie Ihre Hausordnung sichtbar

Haben Sie Ihre Hausordnung erstellt, sollten Sie diese sichtbar in Ihrer Ferienunterkunft hinterlegen, zum Beispiel im Flur oder an der Haustür. Wenn Sie eine private Homepage haben, können Sie diese auch hier zur Verfügung stellen und Ihre potenziellen Gäste schon vor der Anreise darauf hinweisen.

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Allgemein Verwaltung2 Kommentare zu Buchung einer Ferienwohnung stornieren – Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster

Buchung einer Ferienwohnung stornieren – Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster

Das müssen Sie bei einer Stornorechnung für Ihre Ferienwohnung beachten

Durch die Corona-Pandemie steigt die Anzahl der Stornierungen

Bei der Vermietung einer Ferienunterkunft gehört es leider auch dazu, dass ein Urlaubsgast seine Reise absagen und die Buchung in Ihrer Ferienwohnung stornieren muss. Das ist für Sie als Vermieter ärgerlich, aber oft leider nicht vermeidbar. Aktuell erschwert die Corona-Pandemie nun zusätzlich das Vermietungsgeschäft, so dass es durch die sich stetig verändernden Regelungen zu einer erhöhten Anzahl an Stornierungen kommt.

Lesen Sie, was Sie als Vermieter für Rechte und Pflichten bei Stornierungen gegenüber dem Urlaubsgast haben und wie Sie eine Stornierung richtig abwickeln. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Stornorechnung für Ihre Ferienwohnung mithilfe unseres Musters erstellen.

Wichtige Webseiten zur aktuellen Lage für Sie als Vermieter

Für Sie als Gastgeber ist es gerade sehr wichtig gut über die aktuelle Lage informiert zu sein. Verfolgen Sie die Nachrichten, um so stets auf dem Laufenden zu bleiben. Behalten Sie außerdem den Internetauftritt des Landkreises im Blick, in dem sich Ihre Ferienunterkunft befindet. Oftmals verbreiten Landkreise wichtige Mitteilungen und Entscheidungen auch über die Sozialen Medien, wie beispielsweise Facebook. Das sind wichtige Webseiten, auf denen Sie sich regelmäßig informieren können:

  • Auf dem Übersichtsboard des Robert Koch-Instituts können Sie das aktuelle Infektionsgeschehen verfolgen: Zum Robert Koch-Institut
  • Auf der Webseite des Deutschen Ferienhausverbands e.V. finden Sie eine Liste mit sämtlichen Links der Bundesländer und weiterführende Informationen: Zum Deutschen Ferienhausverband e.V.
  • Auch der Deutsche Tourismusverband bietet eine Übersicht der Länderverordnungen sowie weiterführende Informationen: Zum Deutschen Tourismusverband

Sie müssen eine Buchung Ihrer Ferienunterkunft stornieren und wissen nicht, wie Sie die Rechnungen richtig korrigieren? Dann nutzen Sie unser Muster für die Korrektur- und Stornorechnung mit allen wichtigen Informationen. Laden Sie sich das PDF jetzt direkt herunter.

Grundsätzliche Rechte und Pflichten eines Vermieters bei einer Stornierung durch den Urlaubsgast

Rechte des Vermieters bei einer Stornierung

Möchte ein Urlaubsgast die Buchung in Ihrer Ferienwohnung stornieren, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der Mietpreis des gebuchten Zeitraums zu. So sehen es die gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen vor. Dies bedeutet: selbst, wenn Sie keine bestimmte Stornoregelung vorweisen können, haben Sie immer Anspruch auf die Mietzahlung.

Sollte die Nutzung Ihrer Ferienunterkunft nicht oder nur zum Teil gewährleistet sein, bspw. durch Schimmel, Ungeziefer oder Lärm, kann Ihr Anspruch auf Mietzahlung jedoch entfallen. In diesen Fällen handelt es sich laut Gesetz nämlich um sogenannte „wichtige Gründe“.

Pflichten des Vermieters bei einer Stornierung

Auch Sie als Gastgeber müssen bestimmte Regeln bei einer Stornierung beachten. Kommt es zu einer Stornierung, sind Sie dazu angehalten Nachmieter für den freigewordenen Zeitraum zu suchen. Verlangt der ursprüngliche Urlaubsgast über den Fortschritt der Ersatzsuche Auskunft, müssen Sie ihm diese geben.

Kosten für Leistungen, wie bspw. Strom oder die Bereitstellung von Bettwäsche, die durch die Stornierung nicht anfallen, müssen Sie von der Stornierungsgebühr abziehen. Sollten Sie Ihre Ferienunterkunft trotz der Stornierung noch an einen anderen geeigneten Urlaubsgast zum gleichen Preis vermieten können, entsteht Ihnen aus dem Ausbleiben kein Schaden, so dass Sie in diesem Falle höchstens den reinen Stornierungsaufwand verlangen könnten.

Dann müssen Sie eine Rechnung stornieren – die Abwicklung

Wenn Sie bereits eine Rechnung für die Buchung Ihres Urlaubsgastes erstellt und verbucht haben, muss diese Rechnung bei einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufgehoben werden. Ob die Stornierung dabei durch Ihren Urlaubsgast initiiert wurde oder ob Sie als Vermieter die Buchung zum Beispiel aufgrund einer Corona-Regel stornieren mussten, ist dabei erst einmal nicht von Bedeutung.

Ging die Stornierung von Ihrem Urlaubsgast aus, ist im nächsten Schritt zu klären, ob Sie Stornierungskosten mit einer neuen Rechnung (Stornorechnung) in Zahlung stellen. Wie hoch die Stornierungskosten für Ihre Ferienwohnung sind, ist außerdem abhängig davon, wie Sie Ihre Stornierungsgebühren definiert haben. Hierbei handelt es sich um ein Vorgehen, das in der Regel angewendet werden kann, um Ihren individuellen Fall zu besprechen, können Sie sich an Ihr Steuerbüro wenden.

So wird eine Rechnung storniert

Wie bei der normalen Rechnung müssen auch bei einer Korrekturrechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten sein. Diese sind:

  • Name und Anschrift vom Vermieter
  • Name und Anschrift vom Urlaubsgast
  • Aktuelles Datum
  • Rechnungsdatum der ursprünglichen Rechnung
  • Fortlaufende Korrekturrechnungsnummer
  • Rechnungsnummer der Originalrechnung
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer von Ihnen als Gastgeber
  • Art und Umfang der Leistung (Übernachtung etc.)
  • Leistungszeitpunkt (Ankunfts- und Abreisedaten)
  • Rechnungsbetrag der zu stornierenden Rechnung (mit einem Minus vor dem jeweiligen Betrag)
  • Korrektur des Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung im Falle eines Kleingewerbes

Buchung einer Ferienwohnung stornieren
Buchung einer Ferienwohnung stornieren

Stornogebühren berechnen und Stornorechnung schreiben

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der Mietpreis des gebuchten Zeitraums zu. In Ihrem Mietvertrag können Sie vorab allerdings Rücktrittsregelungen mit Stornokosten vereinbaren. Beispielhaft findet man folgende Staffelung in einem Mietvertrag vor (für die individuelle Staffelung in Ihrem Mietvertrag sollten Sie sich von einem Rechtsbeistand beraten lassen):

  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.

Gemeinsam mit der Korrekturrechnung können Sie Ihrem Urlaubsgast dann eine Stornorechnung, welche die anfallenden Stornokosten enthält, zusenden.

Zeigen Sie Kulanz bei Stornokosten

In den meisten Fällen stornieren Urlaubsgäste allerdings nicht einfach aus einer Laune heraus. Häufig sind es unschöne Ereignisse, die dazu führen, dass der langersehnte Urlaub abgesagt werden muss. Hier lohnt es sich für Sie Kulanz zu zeigen. Vielleicht reist der Gast zu einem späteren Zeitpunkt an und wird sogar zum Stammgast.

Aus diesem Grund verlangen Gastgeber selten den gesamten Mietpreis bei einer Stornierung. Gängig ist die prozentuale Staffelung der jeweiligen Stornozahlung. Je weniger Tage zwischen Stornierung und Anreisetag liegt, desto höher fällt in der Regel der vom Urlaubsgast zu zahlende Betrag aus. Wie viel Sie zu welchem Zeitpunkt verlangen, können Sie selbst entscheiden.

Hinweis: Nutzen Sie unseren kostenlosen Muster-Mietvertrag mit bereits enthaltenden Rücktrittsregelungen, die Sie für Ihre Bedarfe anpassen können.

Sind Stornierungsgebühren umsatzsteuerpflichtig?

Um zu prüfen, ob die Stornierungsgebühren umsatzsteuerpflichtig sind, muss das Rücktrittsrecht geprüft werden.

  • Haben Sie Ihrem Urlaubsgast in einem Mietvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt und pauschale Stornogebühren festgelegt, wird keine Mehrwertsteuer auf die Stornogebühren fällig. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Urlaubsgast das Rücktrittsrecht fristgerecht in Anspruch genommen hat.
  • Haben Sie in Ihrem Mietvertrag kein Rücktrittsrecht festgelegt, Ihr Urlaubsgast hat die Frist des Rücktrittsrechts verpasst, oder reist nicht an, wird eine Rechnung ausgestellt, bei der Mehrwertsteuer fällig ist. Diese Art der Rechnung wird auch No-Show-Rechnung genannt.

Zukünftige Stornierungen durch Stornierungsbedingungen für Ihre Ferienwohnung vermeiden

Stornierungsbedingungen transparent machen

Viele Urlaubsgäste sind sich nicht bewusst darüber, dass eine Zusage per E-Mail oder Telefon bereits bindend sein kann. Als Gastgeber sollten Sie vorab für Transparenz sorgen, indem Sie bspw. darüber informieren, wann für Sie ein eindeutiger Vertragsabschluss vorliegt.

Rücktrittsregelungen zählen daher zu den wichtigsten Angaben im Exposé sowie im Mietvertrag. Informieren Sie potentielle Urlaubsgäste daher unmissverständlich über Stornierungsbedingungen und anfallende Stornogebühren. Nennen Sie konkrete Zeitspannen sowie die jeweilige Höhe der Gebühr. Je näher das Anreisedatum rückt, desto höher kann die Stornogebühr ausfallen.

Bei Traum-Ferienwohnungen können Sie Ihre Stornierungsbedingungen unter „Mietbedingungen“ in Ihrem Vermieterbereich eintragen.

Reiserücktrittsversicherung empfehlen

Bereits vor einer Buchung können Sie einem finanziellen Verlust vorsorgen, indem Sie Ihren potentiellen Gästen eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Durch eine solche Versicherung ist der Urlaubsgast und dadurch auch Sie im Falle einer Stornierung abgesichert. Wir empfehlen unseren Urlaubsgästen eine Versicherung, die auch einen speziellen Corona-Schutz beinhaltet. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

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    Allgemein Verwaltung5 Kommentare zu Mietvertrag für die Ferienwohnung

    Mietvertrag für die Ferienwohnung

    Mietvertrag für Ihre Ferienwohnung mit Muster-Mietvertrag

    Worauf Sie bei einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung achten sollten

    Eine Buchung zu bestätigen gehört bei der Vermietung einer Ferienwohnung zum Alltagsgeschäft. Dies handhaben unsere über 28.000 Vermieter, die ihre Ferienunterkunft bei Traum-Ferienwohnungen inserieren, durchaus unterschiedlich. Eine beliebte und mit Abstand die sicherste Variante ist die Nutzung eines Mietvertrags. Hierin können Sie Grundsätzliches wie die Mietdauer und den Preis vereinbaren und alles weitere vertraglich festhalten, das Ihnen wichtig ist. Ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung weist einige Besonderheiten gegenüber einem normalen Mietvertrag auf. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und stellen Ihnen einen Mietvertrag als Muster kostenlos zur Verfügung.

    Wollen Sie direkt auf Nummer sicher gehen? Wir haben ein rechtlich geprüften Mietvertrag für Sie als Muster bzw. Vorlage für Word. Darin können Sie Ihre Daten ganz einfach einfügen und ihn dann an Ihre Gäste schicken. Laden Sie sich die Vorlage jetzt direkt herunter.

    Unsere 10 Tipps, wie Sie für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus einen Mietvertrag erstellen

    1. Mietvertrag immer in Schriftform

    Es ist grundsätzlich nicht verpflichtend, einen Mietvertrag zur Nutzung einer Ferienwohnung schriftlich abzuschließen. Auch eine mündliche Zusage bzw. eine Vereinbarung per E-Mail kann ggf. rechtliche Gültigkeit haben. Dennoch gilt: Wer schreibt, der bleibt. Gerade bei Mietangelegenheiten trifft dies zu. Rein mündliche Vereinbarungen sind riskant, da im Zweifel nicht nachgewiesen werden kann, was vereinbart wurde.

    2. Vertragsparteien im Mietvertrag für Ferienwohnungen klar benennen

    Wie in jedem Vertrag muss klar sein, wer genau über den Vertrag eine Vereinbarung miteinander eingeht. Dazu müssen jeweils die kompletten Kontaktdaten angegeben werden. Neben der Adresse sind auch die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sinnvoll – sowohl vom Urlaubsgast als auch von Ihnen als Vermieter. Hintergrund ist, dass im Fall der Fälle, einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ein Mahnbescheid oder eine Klage nur an die genaue Anschrift zugestellt werden kann.

    3. Genaue Beschreibung im Inhalt des Mietvertrags festlegen

    Beschreiben Sie möglichst genau, welches Objekt vermietet wird. Geben Sie also die volle Bezeichnung sowie die Adresse des Objekts und die Anzahl der Räume an. So können Sie Missverständnisse vermeiden. Anders als bei einem dauerhaften Mietverhältnis können Sie im Mietvertrag auch Restriktionen der Unterkunft angeben – zum Beispiel, wenn es sich um ein Nichtraucherobjekt handelt. Auch die maximale Personenanzahl der Ferienunterkunft sollten Sie angeben. Achten Sie darauf, dass alle Angaben (z. B. die Entfernung zum Strand oder die Angabe, dass Ihre Ferienwohnung über Meerblick verfügt) korrekt sind, da der Urlaubsgast ansonsten ggf. fristlos kündigen darf.

    4. Befristeter Mietvertrag für die Ferienwohnung: Rechte und Pflichten festlegen

    Halten Sie genau fest, unter welchen Konditionen Sie Ihre Ferienwohnung vermieten. Dazu gehört die An- und Abreisezeit und auch, welche Vorkehrungen seitens der Urlaubsgäste vor Abreise getroffen werden müssen. Fehlen darf natürlich nicht der exakte Mietpreis und der Ausweis eventueller Zusatzkosten – beispielsweise, wenn Urlaubsgäste Bettwäsche dazu gebucht haben. Auch eine Kautionsvereinbarung sowie die Angabe der Zahlungsweise gehört in den Mietvertrag für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung.

    5. Mietvertrag einer Ferienwohnung kündigen: Was passiert bei einer Stornierung, welche Kündigungsfrist gilt?

    Ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung kann generell mit einer gesetzlich festgelegten Frist gekündigt werden, und zwar ohne, dass ein Kündigungsgrund angeben werden muss. Aber: Vermieter können den Urlauber zur Zahlung von Gebühren verpflichten, wenn dieser seine Buchung storniert. Diese Gebühren sollten im Mietvertrag klar ausgewiesen werden. In unserem Muster-Mietvertrag finden Sie eine beispielhafte Staffelung. Nennen Sie außerdem die Konditionen bei Nichtanreise oder einer vorzeitigen Abreise. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, allerdings nur mit einem außerordentlich wichtigen Grund. Dazu können unter anderem Lärmbelästigung, Bedrohung oder auch der Tod eines Mieters zählen.

    Mietvertrag für eine Ferienwohnung erstellen
    Mietvertrag für eine Ferienwohnung erstellen

    6. Beherbergungsvertrag ja oder nein?

    Für Vermieter einer Ferienunterkunft gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen. Wenn Sie in einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung zusätzliche Leistungen eintragen (z.B. die Verpflegung der Urlaubsgäste, Gebühren für Ausflüge, die Organisation der Anreise), dann wird aus einem einfachen Vermieter schnell ein Reiseveranstalter. Ab dann unterliegen Sie dem Reiserecht, das weitereichende Regelungen zum Schutz des Gastes beinhaltet. Unter anderem kann dieser dann bei Reisemängeln auch Schadensersatz fordern. Darüber hinaus ist es so, dass ein Vermieter, der als Gastgeber einen Beherbergungsvertrag anbieten, bei Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer ggf. anders, nämlich als gewerblicher Anbieter, behandelt wird.

    Wenn Sie dies umgehen möchten, dann achten Sie also darauf, dass die Vermietung des Objekts einziges Angebot im Vertrag bleibt. Auf diese Weise gilt weiterhin das Mietrecht.

    7. Abmahnfalle Endpreis

    Bei der Angabe des Preises ist es wichtig, dass Sie den so genannten Endpreis nennen. Dies gilt bei Ihrem Angebot im Internet, zum Beispiel in einem Inserat, aber auch für den Mietvertrag selbst. Das bedeutet unter anderem, dass Sie Reinigungskosten in den Endpreis mit einberechnen müssen, wenn diese Kosten obligatorisch sind. Anders verhält es sich, wenn verbrauchsabhängige oder optionale Kosten hinzukommen – diese dürfen gesondert aufgeführt werden.

    Lesen Sie hier, wir Sie den Endpreis gemäß Preisangabenverordnung richtig ausweisen.

    8. Ohne Mietvertrag vermieten

    Viele Vermieter fragen sich, ob ein Mietvertrag für die Vermietung einer Ferienwohnung überhaupt nötig ist. Grundsätzlich können Sie Ihre Ferienwohnung auch ohne Mietvertrag vermieten. Es ist aber so, dass Vermieter durch einen fehlenden Mietvertrag Schwierigkeiten haben können, wenn es darum geht, ausstehende Beträge für Nebenkosten oder auch für Schäden einzufordern. Es liegt dann generell die Beweispflicht bei ihm.

    9. Mietvertrag für die Ferienwohnung mit oder ohne Unterschrift?

    Ein schriftlicher Mietvertrag erhält dann Gültigkeit, wenn dieser von allen Vertragsparteien unterschrieben wurde. Von unseren Gastgebern wissen wir, dass es sich bewährt hat, den Mietvertrag per E-Mail oder auch direkt per Post an die Urlaubsgäste zuzusenden und diesen dann unterzeichnet zurück zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass jede Partei ein Anrecht auf eine Ausfertigung des Vertrags hat – auf diese Weise können Sie nachträgliche Streitigkeiten über den Inhalt des Mietvertrags vermeiden.

    10. Salvatorische Klausel

    Am Ende des Mietvertrags regelt die Salvatorische Klausel die Wirksamkeit und Änderungen am vorliegenden Vertrag.

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      Allgemein Verwaltung4 Kommentare zu Versicherungen für Gastgeber

      Versicherungen für Gastgeber

      Ferienhausversicherung – diese Versicherungen sollten Vermieter haben

      Für die Ferienwohnung die richtige Versicherung abschließen – darauf müssen Sie achten

      Wasserschaden, Einbruch oder ein gestürzter Passant vor der Haustür – es gibt viele Szenarien, die für Eigentümer einer Ferienunterkunft teuer werden können, wenn sie nicht richtig abgesichert sind. Doch welche Versicherung ist für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung überhaupt notwendig? Erfahren Sie, worauf es ankommt und was die wichtigsten Versicherungen für Ihre Ferienunterkunft sind.

      Dass Sie die richtigen Versicherungen für Ihre Vermietung abschließen, ist wichtig. Was aber passiert, wenn es tatsächlich zu einem Schaden in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus kommt? Lesen Sie in unserer Checkliste, wie Sie sich als Vermieter im Schadensfall richtig verhalten.

      Hausratversicherung für die Ferienwohnung, Haftpflichtversicherung für Vermieter – warum es besondere Versicherungen für Ferienunterkünfte gibt

      Bei einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus gibt es im Hinblick auf die richtigen Versicherungen einige Besonderheiten, die Sie als Vermieter beachten sollten. Insbesondere ist es so, dass die Einbruchgefahr bei Ferienimmobilien im Vergleich zu dauerhaft bewohnten Immobilien erhöht ist. Dies hängt damit zusammen, dass die Unterkünfte in der Nebensaison zum Teil längere Zeit lang leer stehen.

      Auch bei Immobilien in der Stadt sorgt ein häufiger Wechsel der Mieter dazu, dass Einbrecher leichtes Spiel haben und auch zum Teil über Belegungspläne einsehen können, wann die Wohnung wieder leer steht. Risiken, gegen die man sich als Vermieter gut absichern kann, wenn man die richtigen Versicherungen abschließt.

      Höherer Versicherungskosten für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser

      Neben Einbrüchen ist eine Ferienunterkunft weiteren Risiken ausgesetzt. Zum Beispiel Feuer, Leitungswasserschäden, Überschwemmungen und generell Wetterschäden. Diese Gefahren betreffen alle Immobilien – egal ob im Eigennutz, ständig vermieten oder eben als Ferienunterkunft vermietet. Der Unterschied liegt allerdings darin, dass Ferienunterkünfte oft nicht stetig bewohnt sind. Deshalb kann es sein, dass ein Schaden nicht umgehend bemerkt wird und sich deshalb vergrößern kann. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass einige Versicherungen für Ferienunterkünfte teurer sind als sonstige Immobilienversicherungen. Es lohnt sich, hier die Angebote der Versicherer genau zu vergleichen.

      Tipp: Auch wenn die Kosten höher sind – es handelt sich bei den Versicherungsbeiträgen um Ausgaben, die Sie bei der Steuererklärung geltend machen können. Lesen Sie unsere 8 Tipps zur Umsatzsteuer bei der Vermietung einer Ferienunterkunft.

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      Welche Versicherung ist für das Ferienhaus und die Ferienwohnung wichtig?

      1. Die private Haftpflichtversicherung

      Die Abdeckung des Haftungsrisikos ist für Vermieter einer Ferienunterkunft besonders wichtig und sollte als erstes abgesichert sein. Es geht dabei zum Beispiel darum, dass Sie abgesichert sind in dem Fall, wenn ein Urlauber sich an einem defekten Gerät verletzt oder stürzt. Hier lohnt sich ein Blick in die Unterlagen Ihrer Privathaftpflichtversicherung: Einige Versicherungen decken Schäden einer vermieteten Eigentumswohnung bereits ab.

      2. Betriebshaftpflichtversicherung und Hauseigentümerhaftpflichtversicherung

      Als Vermieter einer Ferienunterkunft sind Sie zu Ersatz verpflichtet, wenn den Mietern ein Schaden entsteht. Dies bezieht sich sowohl auf Personen- als auch auf Sachschäden. Insbesondere müssen Sie als Vermieter auch der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Wenn Sie diese vernachlässigen und es zu einem Unfall kommt, dann brauchen Sie eine noch umfassendere Versicherung als die private Haftpflichtversicherung. Für Eigentümer von vermieteten Immobilien ist dies die Hauseigentümerhaftpflichtversicherung. Für Vermieter, die einen Beherbergungsbetrieb führen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung die richtige Wahl. Diese Versicherungen decken Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verlust und Beschädigung des Eigentuns der Gäste ab.

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      3. Die Gebäudeversicherung oder auch Wohngebäudeversicherung

      Nicht selten sind Feuer, Wasser oder Naturgewalten für große Schäden verantwortlich. Deshalb muss jede Immobilie mit einer Gebäudeversicherung versichert sein. Egal, ob es um privates Wohneigentum geht oder um eine gewerblich genutzte Immobilie. Eine Gebäudeversicherung deckt in der Regel ab: Wasserschäden, Feuerschäden, Unwetterschäden (z.B. durch Sturm oder Hagel) sowie elementare Schäden (z.B. durch Erdbeben oder Überschwemmungen).

      Eine Gebäudeversicherung für das Ferienhaus ist also wichtig. Grundsätzlich gelten hier ähnliche Rahmenbedingungen wie beim eigenen Wohnhaus. Wenn Sie allerdings eine Ferienwohnung vermieten, dann kann nur die Eigentümergemeinschaft das Gebäude gemeinschaftlich versichern.

      Da diese Schäden bei einer Ferienunterkunft mitunter nicht sofort entdeckt werden, ist es wichtig, dass Sie bei Versicherungsabschluss angeben, dass die Immobilie als Ferienunterkunft vermietet wird. Das steigert ggf. die Kosten für die Versicherung, aber so können Sie sicher sein, dass die Versicherung im Fall der Fälle dann auch einspringt und nicht von der Leistungspflicht befreit ist. Einige Anbieter haben für Vermieter von Ferienunterkünften auch eine Versicherung im Angebot, die einen Handwerkerservice mit umfasst. Gerade, wenn die Immobilie weit entfernt vom Heimatort liegt, kann dies eine sinnvolle Variante sein, um Schäden schnell beheben zu können.

      4. Elementarschäden durch weitere Sachversicherungen versichern

      Elementarschadenversicherungen können nur als Zusatzversicherung abgeschlossen werden zu einer bereits vorhandenen Wohngebäude- oder Hausratsversicherung.

      Diese Versicherungen bieten eine umfassende Versicherung der Immobilie und auch der Ausstattung gegen weitere Naturgewalten wie Schneedruck, Starkregen, Rückstaus, Lawinen oder Überschwemmungen.

      Ferienwohnung versichern
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      5. Die Rechtsschutzversicherung

      Man weiß ja nie – leider kann es vorkommen, dass Gastgeber und Urlaubsgast nicht im Guten auseinandergehen. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit, kann es schnell teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei anfallenden Kosten, wie der Gebühr für die Rechtsberatung oder Gerichtskosten.

      6. Die Ertragsausfallversicherung für Vermieter von Ferienwohnungen

      Es kann vorkommen, dass Gastgeber den laufenden Vermietungsbetrieb unterbrechen müssen, zum Beispiel aufgrund einer Überschwemmung. Fallen deshalb Erträge aus, kommt die Ertragsausfallversicherung ins Spiel. Diese Versicherung ersetzt laufende Fixkosten und entgangene Gewinne.

      7. Die Hausratversicherung und Inhaltsversicherung bzw. Inventarversicherung

      Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus werden möbliert vermietet – also müssen nicht nur Sie als Vermieter und das Gebäude versichert sein, sondern auch der Hausrat.

      • Die Hausratversicherung gilt für alle Gegenstände, die nicht direkt zur Immobilie gehören, also Dinge, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Das umfasst sowohl Möbel aber auch Kleidung und die Inhalte der Küchenschränke. Diese gilt allerdings in der Regel nur für private Vermieter.
      • Die Inhaltsversicherung ist gleichzustellen mit der Hausratversicherung bei Privatpersonen. Mit beiden Versicherungen werden Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgedeckt an den versicherten Gegenständen.

      Die Inhaltversicherung deckt im Vergleich zur Hausratversicherung noch zusätzlich vorhandene Anlagen und Maschinen ab – alle zum Gewerbe gehörende Geräte. Bei dieser Versicherung geht es darum, dass die materielle Betriebsgrundlage eines Gewerbes versichert ist, damit Gewerbetreibende im Schadensfall nicht vor dem „Nichts“ stehen.

      Hier sollten Sie regelmäßig darauf achten, dass Sie nicht unterversichert sind, dass also die vereinbarte Versicherungssumme dem realen Wert des Hausrats entspricht.

      Was Sie als Vermieter noch beachten sollten, wenn Sie eine Versicherung abschließen

      Versicherung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern im Ausland

      Eine Ferienunterkunft im Ausland müssen Sie im Grunde genauso versichern wie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Deutschland. Dennoch gibt es hier landesspezifische Versicherungsbedingungen zu beachten. Wir empfehlen deshalb, hier auf einen internationalen Versicherungsmakler zurückzugreifen, der Ihnen die passenden Verträge vermitteln kann.

      Was, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet?

      Das ist eine Frage, die besonders Vermieter von luxuriösen Ferienunterkünften umtreibt. Was passiert, wenn ein Urlaubsgast eine Antiquität beschädigt? Hier sind Sie darauf angewiesen, dass auch der Urlaubsgast eine gute Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Einen Nachweis darüber anzufordern ist allerdings in der Vermietungspraxis zumindest für kürzere Aufenthalte unüblich. Ersetzt wird dann jeweils der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Quittungen der Einrichtungsgegenstände behalten, um im Fall der Fälle den Zeitwert nachweisen zu können.

      Welcher Anbieter versichert meine Ferienwohnung?

      Sie können alle Versicherungen bei den Anbietern Ihrer Wahl abschließen. Es gibt aber auch Anbieter, die auf die Versicherung von Ferienimmobilien spezialisiert sind. Wenn Sie hier direkt mehrere Versicherungen bei einem Anbieter abschließen, erhalten Sie oftmals einen Bündelungsrabatt. Wenn sich die Ferienunterkunft in einem Ferienparkt oder in einer Ferienhaus-Anlage befindet, dann können Sie hier nachfragen, ob es einen Versicherungsrahmenvertrag gibt, üben den Sie ihr Objekt mitversichern können.

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