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Ferienwohnung anmelden leicht gemacht

Sie wollen in eine Immobilie investieren, Ihre Zweitwohnung am Meer ist viel zu oft ungenutzt oder Sie haben unerwartet eine Immobilie in der Hamburger Innenstadt geerbt und wollen sie nun Gästen zur Verfügung stellen? Dann stehen Sie vermutlich vor der Frage, wo Sie welche Genehmigungen beantragen, wo und in welcher Form Sie die Ferienwohnung anmelden müssen und was steuerlich zu bedenken ist.

Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Schritte im Rahmen der Anmeldung einer Ferienwohnung vor und zeigen Ihnen, woran Sie denken müssen – je nachdem, in welcher Form, mit welchem Zweck und welchem Service Sie Ihre Ferienwohnung vermieten wollen.

So sind Sie bestens darüber informiert,

  • welche Behörden für Sie relevant sind,
  • welche Genehmigungen Sie für die Vermietung der Ferienwohnung benötigen,
  • ob Sie für die Ferienwohnung ein Gewerbe anmelden müssen,
  • wann Sie Umsatzsteuer zahlen oder
  • das Einwohnermeldeamt kontaktieren müssen.

Und Sie starten mit einem guten Gefühl, was Sie dürfen und welche Unterlagen Sie benötigen, in die erfolgreiche Vermietung.

Hinweis: Wir geben hier keine Rechts- oder Steuerberatung. Wenden Sie sich bei individuellen Fragen bitte an einen entsprechenden Berater.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Ferienwohnung zu vermieten

Bevor wir mit unserem umfassenden Überblick über Regelungen im Rahmen der Anmeldung von Ferienwohnungen starten, möchten wir Sie auf zwei grundlegende Voraussetzungen hinweisen, die für eine Vermietung Ihrer Immobilie an Feriengäste erfüllt sein müssen:

1. Ist Ihre Wohnung in eine Immobilie wie ein Mehrparteienhaus oder in einen Immobilienkomplex eingebunden, muss Ihre Eigentümergemeinschaft der Vermietung an Gäste zustimmen.

2. Die Vermietung an Urlauber muss durch regionale bzw. lokale Bestimmungen gestattet sein. In einigen Städten besteht nämlich ein Zweckentfremdungsverbot, das Ihre Vermietung an Feriengäste evtl. grundsätzlich untersagt.

Was genau das Zweckentfremdungsverbot besagt, wo es besteht und wie Sie die Zweckentfremdung beantragen, zeigen wir Ihnen in den kommenden Absätzen.

Holen Sie sich hier gern als Unterstützung unsere komplette Checkliste für die Anmeldung Ihrer Ferienunterkunft. Damit sind Sie perfekt vorbereitet und haben den genauen Überblick, welche Unterlagen Sie bei welcher Behörde vorlegen müssen.

Was ist das Zweckentfremdungsverbot? Wozu dient es?

Ergänzend zu allgemeinen Pflichten und Regeln zur Anmeldung einer Ferienwohnung gelten in einigen Regionen zusätzlich Gesetze, die dem Schutz von Wohnraum dienen. Diese Regelungen greifen auf Landesebene und sind oft in angepasster Form kommunal wirksam.

Zu Zweckentfremdung zählt alles, was dauerhaftes Wohnen verhindert wie beispielsweise:

  • ausschließliche gewerbliche Nutzung, beispielsweise als Restaurant oder Büro
  • kurzzeitige Vermietung von Immobilien an Urlauber
  • aber auch dauerhafter Leerstand, der spekulativ motiviert ist

Der Gesetzgeber möchte durch das Zweckentfremdungsverbot sicherstellen, dass ausreichend Wohnraum für die in einer Stadt oder Region lebenden Menschen zur Verfügung steht – und das zu angemessenen Bedingungen. So sollen vor allem kurzfristige Vermietungen eingeschränkt werden.

In Regionen, die den Wohnraum durch diese gesonderten Regeln schützen, sind Ihre Möglichkeiten, eine Immobilie als Ferienwohnung zu vermieten, unter Umständen stark eingeschränkt. Um in Bremen, Berlin oder Hamburg beispielsweise kurzfristig – also an Feriengäste – zu vermieten, brauchen Sie zwingend eine Genehmigung zur Zweckentfremdung durch die lokalen bzw. regionalen Behörden.

Ihre Chancen auf diese Genehmigung hängen von den regionalen Auslegungen und der individuellen Immobilie ab. Stets stellen die Behörden das öffentliche Interesse am Schutz des Wohnraums dem vorrangig öffentlichen oder schutzwürdigen privaten Interesse gegenüber und wägen es ab.

Zweckentfremdungsverbot – wie und wo Zweckentfremdung anmelden?

Das Zweckentfremdungsgesetz ist – wenn auch teils anders genannt – in den jeweiligen Landesgesetzen zu finden. Diese ermöglichen es Städten und Gemeinden, Regelungen zum Verbot der Zweckentfremdung zu erlassen. Entsprechende Gesetze bestehen in Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Die Zweckentfremdung kann aber regional verschieden umgesetzt werden.

Auch für die Genehmigung der Zweckentfremdung gibt es unterschiedliche Anlaufstellen: Sie erfolgt über die Gemeinde, das Bürgeramt, Wohnungsamt oder über den Bezirk, in dem der Wohnraum liegt.

Einige Städte oder Kommunen haben zum Beispiel eigens zur Klärung von Fragen bzw. für die Antragsstellungen von Zweckentfremdung Online-Dienste eingerichtet. In Hamburg müssen Sie so eine Wohnraumschutznummer (Lizenz) über das entsprechende Serviceportal der Stadt beantragen.

Gebühren bei Zweckentfremdung

Neben der Anmeldung sind auch die Strafen bzw. Bußgelder nicht einheitlich. Die Höhe hängt stark von den jeweiligen Verordnungen ab. Bei Zuwiderhandlung müssen Vermieter in Niedersachsen, Brandenburg und Bremen beispielsweise mit Strafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. In Bayern, Hamburg und Berlin sind sogar Bußgelder von bis zu 500.000 Euro möglich.

Bremen und Berlin verlangen zusätzlich zu den Bußgeldern Ausgleichszahlungen: In Berlin müssen Sie dauerhaft 5 Euro pro zweckentfremdetem Quadratmeter entrichten. In Bremen berechnet sich die Ausgleichszahlung am Schaden, der dem Wohnungsmarkt durch die Zweckentfremdung entsteht.

Thüringen, Berlin und Brandenburg behalten sich zudem vor, die betroffene Immobilie in Wohnraum zurückzuführen. Heißt: Sie müssten Ihre Ferienwohnung bzw. Ihr Ferienhaus dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stellen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich für die Detailfragen mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen und im Zweifel Experten zu Rate zu ziehen.

Wann die Hygienevorschriften des Gesundheitsamtes für Sie gelten

Im nächsten Schritt widmen wir uns den Vorgaben des Gesundheitsamtes: Wenn Sie Ihr Ferienhaus ohne jeden Service von Lebensmitteln und Speisen vermieten und Ihre Feriengäste reine Selbstversorger sind, brauchen Sie keinerlei Hygienevorschriften zu beachten.

Möchten Sie aber Ihren Feriengästen den Urlaub durch einen Frühstücksservice oder andere Speiseangebote noch angenehmer machen? Dann unterliegen Sie den Regelungen des Gesundheitsamtes.

Auch wenn Sie nur Butterbrezeln als kleine Aufmerksamkeit nach langer Anreise oder im Kühlschrank Krabbensalat zur Einstimmung auf den Nordsee-Urlaub bereitstellen, müssen Sie sich an die Vorschriften wie beispielsweise das Infektionsschutzgesetz halten.

Das bedeutet: Alle Personen, die mit den Lebensmitteln arbeiten, die Sie Ihren Gästen anbieten, müssen regelmäßig an Lebensmittelhygieneschulungen teilnehmen.

Frühstück mit Brötchen und Marmelade
Wenn Sie einen Frühstücksservice anbieten, gelten für Sie Hygienevorschriften

So gibt es beispielsweise die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes. Die ist zwingend für alle, die erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder mit den Bedarfsgegenständen, die für die Lebensmittel verwendet werden, in unmittelbaren Kontakt kommen. Das gilt für Arbeitnehmer und Unternehmer bereits vor Aufnahme der Tätigkeit. Eine Dokumentation über die Erstbelehrung müssen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber überlassen. Ausgenommen von der Schulungspflicht sind Personen mit entsprechender Fachausbildung.

Zudem müssen alle Angestellten eines Unternehmens alle zwei Jahre erneut belehrt werden – im Rahmen sog. Folgebelehrungen. Und auch der Unternehmer selbst muss sich regelmäßig auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen zu den Vorschriften und Schulungen finden Sie beim zuständigen Gesundheitsamt oder auch bei der IHK in Ihrer Region.

Erkundigen Sie sich also unbedingt bei den zuständigen Behörden, was für Sie und Ihr Angebot gilt. Denn in manchen Fällen können Sie durch das Angebot von Speisen sogar als Reiseveranstalter eingestuft werden. Und als solcher benötigen Sie zwar in der Regel keine Erlaubnis oder Genehmigung, doch zählt die Tätigkeit zu den überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO).

Das heißt:
Unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanzeige beim zuständigen Ordnungsamt wird Ihre Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender durch das Ordnungsamt bzw. Bezirksamt überprüft. Hierfür benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.

Wie Sie sehen bringt die Einstufung als Reiseveranstalter weitere Schritte für Sie mit sich, weshalb Sie sich genau überlegen sollten, ob und in welcher Form Sie Speisen anbieten.





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    Wo Sie Ihre Ferienwohnung anmelden müssen

    Haben Sie die Zweckentfremdung für die Anmeldung Ihrer Ferienwohnung geklärt und wissen Sie, ob und welche Hygienevorschriften Sie einhalten müssen, können Sie den nächsten Schritt gehen und Ihre Ferienwohnung anmelden. Wir erklären Ihnen, was jetzt zu beachten ist.

    1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt

    Jede Wohnung muss in Deutschland behördlich gemeldet werden. Das gilt auch für Ferienwohnungen. Wenn Sie Ihre Ferienwohnung anmelden wollen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden. Manchmal sind auch das Ordnungsamt und anderen Stellen zuständig. Unter Umständen kann außerdem eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich sein. (Dazu unten mehr.)

    Für die Anmeldung der Ferienwohnung haben Sie zwei Optionen:

    • Anmeldung als Beherbergungseinrichtung bzw. Beherbergungsbetrieb
    • Anmeldung als Zweitwohnsitz.

    Welche der beiden Optionen für Sie zutreffend ist, hängt von der geplanten Nutzung der Wohnung ab. Wir erklären hier die Unterschiede:

    Variante 1: Beherbergungsbetrieb

    Planen Sie, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus ausschließlich an Urlaubsgäste zu vermieten, müssen Sie sie beim zuständigen Amt bzw. der zuständigen Behörde als sog. Beherbergungseinrichtung anmelden. Ob das Ordnungsamt oder das Einwohnermeldeamt die richtige Anlaufstelle für Sie ist, kommt auf die jeweilige Gemeinde an. Informieren Sie sich daher direkt vor Ort, um die Anmeldung der Ferienwohnung beim richtigen Ansprechpartner vorzunehmen.

    Mancherorts müssen Sie vielleicht ein Formular zur “Anmeldung einer Beherbergungseinrichtung” ausfüllen – mit allgemeinen Angaben über:

    • die Adresse der Ferienwohnung,
    • Ihre Kontaktdaten,
    • Beherbergungssteuer oder eine Gewerbeanmeldung.

    Diese Daten bzw. Anmeldung benötigen Kommunen und Städte u.a., um Beiträge wie die Kurtaxe zu verwalten.

    Variante 2: Zweitwohnsitz

    Wenn Sie Ihre Ferienwohnung auch selbst nutzen, müssen Sie diese nur beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz anmelden. Das gilt auch, wenn Sie nur für wenige Wochen im Jahr in Ihrer Skihütte Urlaub machen oder nur in den Sommermonaten in Ihrer Ferienwohnung auf Borkum entspannen.

    Sie müssen in diesem Fall allerdings beachten, dass eine Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Deren Höhe wird in den jeweiligen Gemeinden, Städten und Kommunen festgesetzt und liegt in der Regel zwischen 5 und 20 Prozent der Nettokaltmiete der Immobilie.

    2. Anmeldung der Ferienwohnung beim Gewerbeamt

    Müssen Sie ein Gewerbe anmelden oder nicht? Diese Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Wir fassen Ihnen hier aber das Wichtigste zusammen.

    Zunächst ist Folgendes relevant: Auch wenn Sie Ihre private Ferienwohnung nur hin und wieder an Feriengäste vermieten, müssen Sie die Einkünfte beim Finanzamt versteuern. Hier gilt also für die zeitweise Vermietung – und sei es nur an Freunde und Bekannte für wenige Wochen im Jahr – dasselbe wie für die ausschließliche Vermietung an Feriengäste. Die Einkünfte müssen Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben:

    • als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sprich Verwaltung Ihres Privatvermögens

    oder

    • als Einkünfte aus einem gewerblichen Geschäftsbetrieb.

    Um die Frage zu klären, gibt es einige hilfreiche Kriterien. Oft muss aber im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine gewerbliche Vermietung handelt. Die Grenzen verschwimmen hier.

    Wir empfehlen Ihnen daher, sich für Detailfragen an die zuständigen Behörden oder einen Steuerberater zu wenden.

    Frau am Laptop, die sich z.B. informiert wie Sie Ihre Ferienwohnung anmelden muss
    Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt von mehreren Kriterien ab

    Kriterium 1: Gewinnerzielungsabsicht

    Ist die Vermietung eine selbstständige Tätigkeit und es geht Ihnen um die Erzielung wirtschaftlicher Gewinne, sieht das Finanzamt einen gewerblichen Geschäftsbetrieb. Sie müssen also ein Gewerbe anmelden. Konkret bedeutet das: Wenn Sie

    • die Vermietung nicht nur als Hobby betreiben,
    • eine oder mehrere Ferienwohnungen regelmäßig an Feriengäste anbieten,
    • Ihre Ferienimmobilie öffentlich durch Inserate bewerben,
    • Zeit in Verwaltung und Ausstattung investieren,
    • ggf. Angestellte zur Reinigung oder Verwaltung beschäftigen
    • oder weitere Services wie Fahrradverleih oder Frühstück anbieten,

    wird das Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Vermietung als gewerblich einstufen. Erst recht, wenn die Einnahmen aus der Vermietung Ihren Lebensunterhalt vollständig oder zu einem großen Teil abdecken.

    Kriterium 2: Verhältnis von Eigennutzung und Vermietung an Gäste

    Nutzen Sie Ihre Ferienwohnung vorwiegend selbst und nur hin und wieder kommen Feriengäste auch in den Genuss Ihrer Immobilie, wird in der Regel von keiner Gewinnabsicht ausgegangen. Die Vermietung gilt nicht als Gewerbe. Entscheidend sind dafür die exakten Zeitspannen, wozu das Finanzamt den prozentualen Anteil von Eigennutzung und Vermietung ermittelt.

    Vermieten Sie immer an Urlauber und Ihr Belegungsplan ist zu 75 Prozent ausgebucht, gehen die Behörden vom Ziel eines finanziellen Gewinns und einem Gewerbe aus. Bei geringer Auslastung verlangen die Behörden eine Art Einkommensprognose, die Ihnen als Vermieter ermöglicht, Ihre Ferienwohnung individuell beurteilen zu lassen.

    Kriterium 3: Höhe der Einkünfte

    Entscheidend für die Frage, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht, ist auch die Höhe der jährlichen Einkünfte: Das Steuergesetz besagt, dass Sie ab einer Jahresgrenze von 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen müssen. Bei Einnahmen aus Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die diese Marke überschreiten, wird Ihre Vermietung immer als gewerblich eingestuft. Das heißt: Sie sind gewerbesteuerpflichtig.

    Kriterium 4: Ferienwohnungen als hotelmäßige Organisation

    Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, dass bei Vermietungen von vier Ferienwohnungen und mehr eine gewerbliche Absicht vorhanden ist und somit ein Gewerbe angemeldet werden muss.

    Diese Verpflichtung kann jedoch auch vorliegen, wenn bei weniger Unterkünften folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ferienwohnung oder das Ferienhaus…

    • ist vollständig eingerichtet und ist im Verbund mit anderen Ferienwohnungen.
    • wird kurzfristig vermietet und durch eine Feriendienstorganisation verwaltet.
    • verfügt über eine Rezeption, die ständig besetzt ist.

    Wichtig zu wissen: Damit eine Gewerbeanmeldung nötig ist, müssen laut DTV alle drei Faktoren gegeben sein.

    Anmeldung des Gewerbes

    Konnten Sie die Frage „Gewerbesteuer für Ferienwohnungen – ja oder nein?“ mit einem „Ja“ klären, müssen Sie die Vermietung beim Gewerbeamt anmelden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr zwischen 15 und 65 Euro an. Außerdem müssen Sie folgende Dokumente vorweisen:

    • Vollständig ausgefülltes Formular
    • Personalausweis
    • Genehmigungen und Nachweise
    • Handelsregister-Auszug (sofern im Handelsregister eingetragen)

    Sonderfall: Kleinunternehmerregelung

    Bei der Gewerbeanmeldung haben Sie die u. U. Wahl, ob Sie die Kleinunternehmerregelung oder direkt die Regelbesteuerung nutzen möchten.

    Sind Sie als Kleinunternehmer angemeldet, fällt bei Ihnen keine Umsatzsteuer an (§14 UStG/§19 UStG). Dazu darf der von Ihnen erwirtschaftete Umsatz des Vorjahres nicht über 22.000 Euro liegen. Der durch Sie vorhergesagte, also geschätzte Umsatz für das Folgejahr wiederum darf 50.000 Euro nicht überschreiten.

    Wichtig zu wissen:
    Diese 22.000 Euro setzen sich aus allen Einnahmen zusammen, die Sie erzielen: aus denen aus den Mieteinnahmen und allen weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit oder aus einer weiteren Ferienwohnung.

    Gerade, wenn Sie größere Investitionen planen, kann es sinnvoll sein die Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen, um Vorsteuer abziehen zu können. Sprechen Sie Ihre Option daher am besten mit einem Steuerberater durch.

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    Bei Umsätzen unter 22.000 Euro können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen

    3. Anmeldung beim Finanzamt

    Haben Sie Ihre Ferienwohnung beim Gewerbeamt angemeldet, stellt dieses nach Prüfung und Bewilligung Ihren Gewerbeschein aus. Ihre Informationen leitet es an das Finanzamt weiter. Denn in der jährlichen Steuererklärung müssen Sie die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben und besteuern lassen.

    Haben Sie aber kein Gewerbe angemeldet, müssen Sie die Ferienwohnung oder das Ferienhaus selbst beim Finanzamt anmelden. Dieser Schritt erfolgt allein dadurch, dass Sie bei der jährlichen Steuererklärung die entsprechende Anlage V (= Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) beifügen.

    4. GEZ bzw. Rundfunk-Beitrag: Anmeldung Ihrer Ferienwohnung

    Neben der Klärung mit dem Gesundheitsamt und der Anmeldung beim Gewerbeamt, dem Finanzamt und Einwohnermeldeamt müssen Sie Ihre Ferienwohnung u. U. auch beim Rundfunk-Beitragsservice (früher GEZ – Gebühren-Einzugs-Zentrale) registrieren. Die notwendigen Formulare stehen Ihnen beim Beitragsservice zur Verfügung und sind unserer Erfahrung nach recht schnell und unkompliziert ausgefüllt.

    Wichtig zu wissen: Die Beitragshöhe bemisst sich an der Nutzung der Ferienimmobilie. Wieder stellt sich also die Frage: Eigennutzung oder Fremdnutzung? Zusätzlich gibt es noch ein paar weitere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Was genau für Sie gilt, verraten wir Ihnen in diesem Artikel: Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen.

    Gewerbe angemeldet, Umsatzsteuer, GEZ und Hygienevorschriften geklärt: Jetzt darf es losgehen

    Sie haben jetzt eine ganze Menge rund um die Anmeldung Ihrer Ferienwohnung geklärt:

    • Die verschiedenen Behörden sind informiert.
    • Sie haben alle Genehmigungen zur Zweckentfremdung oder für den Frühstücksservice prüfen lassen.
    • Sie wissen, ob Sie gewerblich vermieten oder privat.
    • Und auch die Rundfunkgebühren sind korrekt gemeldet.

    Jetzt darf es losgehen. Jetzt können Sie endlich starten und als Vermieter erste Feriengäste in Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus einladen. Und wenn Sie denken: Das war ja eine ganze Menge Organisatorisches bis hierher, dann wollen wir Ihnen sagen:

    Jetzt dürfen Sie es sich leichter machen!

    Unser Portal Traum-Ferienwohnungen hilft Ihnen, Ihre Ferienwohnung in wenigen Schritten zu inserieren.

    FAQs zum Thema Ferienwohnung anmelden

    Und die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Anmeldung von Ferienwohnungen haben wir Ihnen hier noch einmal zusammengetragen.

    Sie wollen genau wissen, was Sie bei welcher Behörde vorlegen müssen? Dann laden Sie sich jetzt für 0 Euro unsere Checkliste herunter.

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      Allgemein VerwaltungLeave a Comment on Langfristige und kurzfristige Vermietung von Wohnungen und Häusern – das müssen Sie wissen

      Langfristige und kurzfristige Vermietung von Wohnungen und Häusern – das müssen Sie wissen

      Sie haben eine Immobilie, die viel zu häufig im Jahr leer steht? Sie selbst schaffen es zu selten ans Meer, in die Berge, in die eigene Ferienwohnung und es ist ein Jammer, dass sie streckenweise über Monate unbewohnt ist? Oder Sie haben eine Immobilie als Kapitalanlage erworben? Kurzum: Sie wollen Ihre Wohnung oder das Haus jetzt vermieten?

      Dann stellen Sie sich vermutlich die Frage: „Will ich kurzfristig vermieten oder langfristig?“

      Tatsächlich gibt es viele Aspekte, die Immobilienbesitzern bei der Wahl zwischen klassischer Vermietung und der Vermietung als Ferienwohnung helfen können. Vielleicht klärt sich für Sie die Frage allein durch die Beschaffenheit von Haus oder Wohnung. Vielleicht auch durch Ihr Ziel der Vermietung. Hinzukommen einige Vor- und Nachteile, die Sie bei der Wahl eines der beiden Vermietungskonzepte abwägen sollten, um Ihre Entscheidung nicht zu bereuen.

      In diesem Artikel verschaffen wir Ihnen einen Überblick über beide Vermietungsstrategien und geben Ihnen zudem entscheidende Tipps zur Umsatzsteuer für die Vermietung von Ferienwohnungen mit.

      Hinweis: Die hier erwähnten Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir geben hier Empfehlungen, für die wir keine Haftung übernehmen.

      Was bedeutet kurzfristige und langfristige Vermietung? Worin liegen die Unterschiede?

      Bestimmt fragen Sie sich: Was ist kurzfristige bzw. langfristige Vermietung überhaupt? – Klären wir also zunächst die beiden Begriffe bzw. die zwei Konzepte, zwischen denen der Gesetzgeber per Definition klar unterscheidet:

      Kurzfristige Vermietung von Wohnung und Haus

      Kurzfristig ist ein Mietverhältnis, wenn wir von einer Vermietung für einige (Urlaubs-)Wochen oder auch nur für einzelne Nächte sprechen. Zielgruppe der Vermieter sind Feriengäste oder auch Monteure, die für kurzzeitige Arbeitsaufträge eine Unterkunft suchen. Entscheidend für die kurzfristige Vermietung ist: Der Mieter darf nicht länger als sechs Monate die Immobilien mieten. Außerdem ist die Unterkunft bei kurzfristiger Vermietung typischerweise möbliert und abgerechnet wird nach Tagen bzw. Nächten.

      Viele Besitzer von Ferienwohnungen vermieten den Großteil des Jahres kurzfristig und unterbrechen dies nur, um die Unterkunft für den eigenen Urlaub zu nutzen.

      Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir: Diese Art der Vermietung ist für Urlauber in den letzten Jahren zur immer beliebteren Alternative zu Hotels geworden.

      Langfristige Vermietung von Wohnung und Haus

      Ab einer Mietdauer von sechs Monaten ist die Rede von langfristiger Vermietung. Diese Form der Vermietung gilt als die allgemein übliche, „normale“ Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses. In der Regel ist das Mietverhältnis unbefristet und kann sich über mehrere Jahre (oder sogar Jahrzehnte) erstrecken. Im Unterschied zur kurzfristigen Vermietung von Ferienwohnungen wird nicht pro Nacht bzw. Woche abgerechnet, sondern pro Monat. Zusätzlich zur Miete zahlt der Mieter Betriebskosten wie Heizung oder Warmwasser.

      Gut zu wissen: Bei der langfristigen Vermietung fällt keine Umsatzsteuer an.

      Vielleicht haben Sie nun schon ein leichtes Bauchgefühl, welche der beiden Vermietungsstrategien besser zu Ihnen passt? Geben Sie sich noch einen Moment Zeit, bevor Sie sich entscheiden. Denn wir kommen nun erst zu den Vor- und Nachteilen für kurzfristige und langfristige Vermietung. Und die sollten Sie unbedingt für Ihre Entscheidung und Ihren maximalen Nutzen aus der Vermietung kennen.

      Vorteile und Nachteile kurzfristiger Vermietung

      Schauen wir uns zunächst die Vorteile der kurzfristigen Vermietung einer Wohnimmobilie an:

      Vorteil #1: Höheres Mieteinkommen

      Die kurzzeitige Vermietung erlaubt es Ihnen höhere Preise zu nehmen. Hätten Sie zwei vergleichbare Wohnungen und würden eine lang- und die andere kurzfristig vermieten, würden Sie bei der Ferienwohnung wahrscheinlich einen höheren Preis erzielen.

      Beispiel:
      Für eine ca. 60 qm große Wohnung veranschlagen Sie 800€ warm im Monat bei der Langzeit-Vermietung. Geben Sie die gleiche Wohnung nun in die Kurzzeit-Vermietung, sind Preise um die 80€ pro Nacht keine Seltenheit. Sie bräuchten dementsprechend nur den halben Monat vermieten, um bereits mehr einzunehmen als bei der langfristigen Vermietung (Dieses Beispiel ist sehr vereinfacht).

      Hinzu kommt: Ob für die Hauptsaison, Nebensaison, für minimale Mietdauer oder beliebteste Jahreszeiten wie Silvester – Sie können die Preise variieren und so festlegen, dass sie zu Ihnen passen und Ihnen maximales Einkommen bringen.

      Vorteil #2: Volle Flexibilität (inkl. Selbstnutzung)

      Viele Vermieter, die über unser Portal vermieten, schätzen neben dem Einkommen durch die Vermietung, die Flexibilität, die ihnen die kurzfristige Vermietung bietet:

      Die Möglichkeiten, Preise anzupassen, Ausstattung auszutauschen, Veränderungen vorzunehmen, ohne Mieter zu beeinträchtigen, … gelten als riesiges Plus.

      Und es gibt noch einen weiteren großen Pluspunkt: Bei der kurzfristigen Vermietung können Sie als Vermieter die Ferienunterkunft selbst nutzen – so oft und wann Sie wollen. Blocken Sie sich einfach in Ihrem Vermietungskalender Jahr für Jahr und Monat für Monat Ihre Lieblingszeiten und kommen Sie so in den Genuss von Eigennutzung ganz nach Wunsch.

      Hier noch ein kleiner Hinweis: Bitte halten Sie ggf. mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater Rücksprache, wenn Sie Ihre Immobilie viel selber nutzen möchten.

      Ferienhäuser in den Dünen an der Nordsee
      Die kurzfristige Vermietung ist optimal, wenn Sie die Wohnung auch selbst nutzen möchten

      Vorteil #3: Regelmäßige Kontrollmöglichkeit und weniger Verschleiß

      Bei kurzfristiger Vermietung von Ferienwohnungen haben Sie immer wieder die Möglichkeit zu prüfen, in welchem Zustand sich Ihre Immobilie befindet. Ein absoluter Vorteil gegenüber langfristiger Vermietung.

      Nach Abreise Ihrer Gäste erfolgt stets eine gründliche Reinigung, was Verschleiß vorbeugt. Anders als dauerhafte Mieter wollen Urlaubsgäste außerdem nichts verändern, umstellen, streichen. Sie hinterlassen Ihre Ferienwohnung so, wie sie diese vorgefunden haben. Das spart oft Zeit und Arbeit.

      Die Vorteile einer kurzfristigen Vermietung liegen Ihnen nun vor. Schauen wir uns im Folgenden die Nachteile an.

      Nachteil #1: Kein festes Einkommen

      Dadurch, dass Sie immer nur kurzfristig vermieten und somit am Anfang des Jahres (oder sogar des Monats) nie genau wissen, wie viele Buchungen Sie bekommen, sind die Einnahmen aus der Vermietung von Ferienwohnungen bzw. Monteurzimmer weniger planbar.

      Leerstand oder unzureichend vielen Buchungen in der Nebensaison beispielsweise können Sie zwar durch ein Inserat in einem Vermieterportal entgegenwirken. Eine Garantie für randvolle Belegungskalender gibt es aber nicht.

      Nachteil #2: Höherer Aufwand durch ständigen Mieterwechsel

      Inserate erstellen und up-to-date halten, Möbelauswahl bzw. -austausch, Aktualisieren des Buchungskalenders, Buchungsprozesse, Absprachen vor, während und nach der Reise mit Ihren Gästen, Check-in und Check-out … Die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen bringt eine ganze Liste an Aufgaben mit sich und kann höhere Kosten verursachen.

      Zudem sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Unterkunft immer in einem top Zustand ist. Heißt: Sie sollten regelmäßig kontrollieren, ob größere Reinigungs-, Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten anstehen. Über den hierdurch entstehenden Aufwand und die Kosten sollten Sie sich vor Vermietungsstart im Klaren sein.

      Clevere Tools und Vorlagen für Korrespondenz und Buchungsmails machen all diese To-Dos leichter. Eine ständige (organisatorische) Aufgabe bleiben sie dennoch.

      Vermieten Sie Ihre Wohnung kurzfristig, müssen Sie auch an die Steuerpflicht denken. Weil dies ein ausgesprochen wichtiger Punkt ist, gehen wir weiter unten auf das Thema Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung genauer ein.

      Anwalt arbeitet an seinem Laptop, im Vordergrund steht eine Waage.
      Vor der Vermietung einer Ferienwohnung gilt es sich rechtlich abzusichern

      Nachteil #3: Teils erschwerte Konditionen

      Der Markt (und damit auch der Wettbewerb) an Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist groß. Deshalb sollten Sie umso mehr auf die Qualität, Lage und eine sorgsame Ausstattung Ihrer Ferienwohnung achten, damit Ihre Immobilie heraussticht und immer wieder kurzfristig gemietet wird.

      In manchen Großstädten wie München und Hamburg (und anderen Regionen) kommt hinzu, dass Wohnraummangel herrscht. Durch das Zweckentfremdungsverbot, das kurzfristige Vermietung an wechselnde Gäste untersagt oder stark beschränkt, ist das Vermieten hier komplizierter geworden. Wer sich nicht ans Gesetz hält, zahlt Strafe.

      Vor- und Nachteile langfristiger Vermietung

      Vor- und Nachteile kurzfristiger Vermietung liegen nun auf dem Tisch. Damit Sie genau für sich abwägen können, welche Art der Vermietung zu Ihnen und Ihrer Immobilie besser passt, folgen hier die Vor- und Nachteile der langfristigen Vermietung.

      Vorteil #1: Sicherheit und planbares Einkommen

      Das fixe Mieteinkommen – Monat für Monat – ist eines der Hauptargumente für die langfristige Vermietung. Ihre kontinuierlichen Mietbezüge decken Investitionen, Instandhaltungskosten und Renovierungsausgaben. Weiteres Plus: Ihre Mieter zahlen im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen Elektrizität, Gas, Wasser und ggfs. sogar Internet.

      Hinzukommt, dass Sie als Vermieter einer Immobilie im langfristigen Mietverhältnis eine Kaution verlangen können, die laut § 551 BGB bis zu 3 Monatsmieten (Kaltmieten) umfassen kann. Das ist deutlich mehr im Vergleich zu den Kautionen bei der Vermietung von Ferienwohnungen.

      Diese Kaution ist Ihre Sicherheit für Mieteinnahmen und gleichzeitig Versicherung. Ihre Mieter erhalten die Summe nur dann (vollständig) zurück, wenn das Mietverhältnis beendet ist und keine Mängel und Verluste vorliegen.

      Vorteil #2: Geringer Aufwand

      Es gibt Aufgaben, die fallen bei jeder Vermietung aufs Neue an: Vertragsunterzeichnung, Abstimmungen, Schlüsselübergabe und auch das Inserieren und Bewerben Ihrer Immobilie.

      Diese Aufgaben werden bei der langfristigen Vermietung deutlich seltener auf Ihrer Agenda stehen als bei einer kurzfristigen Vermietung, sodass Sie weniger Zeit in administrative Tätigkeiten stecken müssen.

      Zudem fallen auch Instandhaltungsarbeiten bei langfristiger Vermietung in der Regel in größeren Abständen an als bei der Vermietung von Ferien- oder Monteurwohnungen.

      Vorteil #3: Keine Möblierung notwendig

      Vermieten Sie langfristig, sparen Sie auch Zeit und Kosten für die Beschaffung von Möbeln. Denn im Normalfall ziehen Ihre Mieter mit ihren eigenen Möbeln ins neue Heim und Sie müssen sich um Bett, Couch und Co. nicht kümmern.

      Soweit zu den Vorteilen der langfristigen Vermietung. Und wie lauten die Nachteile? Wir zählen Sie Ihnen hier auf.

      Moderne Einrichtung eines Schlafzimmers mit Bett, Holzbank und verschiedenen Dekorationsgegenständen
      Langfristig vermietete Wohnungen sind meist unmöbliert

      Nachteil #1: Mietersuche oft schwierig

      Immer wieder hören wir von geprellten Mieten, Mietnomaden, unachtsamem Umgang mit Vermieter-Eigentum, Vernachlässigung von Gärten … Und das obwohl betroffene Immobilienbesitzer bei Unterzeichnung des Mietvertrages ein gutes Gefühl bei den neuen Mietern hatten.

      Vermieten Sie Ihre Wohnung für einen langen Zeitraum, sollten sie daher ein besonderes Augenmerk auf die Auswahl des Mieters legen.

      Um den richtigen Mieter zu finden, genügt selten das Vertrauen auf den eigenen gesunden Menschenverstand. Richten Sie unbedingt einen prüfenden Blick in die Unterlagen und Referenzen der Mietbewerber, damit Sie nicht mit überraschendem Leerstand, Kosten und Ärger sitzen bleiben.

      Die richtige Entscheidung zu treffen ist hier oft gar nicht so leicht.

      Nachteil #3: Wenig Flexibilität & Kontrollmöglichkeit

      Eine langfristig vermietete Wohnung ist kaum spontan für eigene Zwecke nutzbar. Wir sehen in diesem Punkt eine der massivsten Einschränkungen für Immobilienbesitzer, die nicht selten zu spät realisieren: „Es kann bis zu Jahre dauern, bis ich wieder den Fuß in das geliebte Eigentum setze und hier Urlaub mache“.

      Zudem können Sie während eines Mietverhältnisses nicht spontan nachsehen, wie es um Ihre Immobilie steht. Oder ob und wie Mieter mit Ihrem Eigentum umgehen. Denn bei langfristigen Vermietungen sieht das deutsche Mietrecht kein Besichtigungsrecht des Vermieters vor. Sie sind hier auf das Entgegenkommen Ihrer Mieter angewiesen. (Wichtig: Laut BGH ist auch eine Besichtigungsklausel im Mietvertrag unwirksam.)

      Ausnahme: konkrete und berechtigte Gründe. Dazu gehören z.B. anstehende Reparaturarbeiten oder die Suche nach einer Schadensursache (wie bei einem Wasserschaden). Selbst in diesen Fällen dürfen Sie jedoch nicht unangekündigt vor der Tür stehen, sondern müssen die Mieter über Besuch und Besichtigung rechtzeitig in Kenntnis setzen.

      Sie sehen: Kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen und langfristige Vermietung haben beide ihr Für und Wider. Für viele Vermieter von Ferienwohnungen über unser Portal ist auch der Punkt Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung von großer Bedeutung für die finale Entscheidung. Daher widmen wir uns nun diesem wichtigen Punkt.

      Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung – das müssen Sie wissen!

      Starten wir in dieses wichtige Kapitel Umsatzsteuer (im Alltag oft eher als Mehrwertsteuer bekannt) bei kurzfristiger Vermietung mit einer guten Nachricht:
      Liegen Ihre jährlichen Einkünfte durch die Vermietung einer Ferienwohnung in kurzfristigen Mietverhältnissen unter 22.000 Euro und rechnen Sie im Folgejahr nicht mit Einnahmen von mehr als 50.000 Euro, so müssen Sie keine Mehrwertsteuer erheben und entrichten. Denn: In diesem Fall fällt Ihre Vermietung unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs 1 USTG (Stand 12/2021).

      Zwei Dinge sind hier noch wichtig zu ergänzen:

      • Voraussetzung ist, dass Sie keine weiteren Einkünfte aus unternehmerischen Tätigkeiten beziehen.
      • In Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer müssen Sie den Passus: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ einfügen.

      Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung finden Sie auch hier.

      Jemand füllt mit einem Kugelschreiber die Steuererklärung aus und benutzt nebenbei einen Taschenrechner.
      Die Umsatzsteuer ist nicht für alle Vermieter relevant

      Wann Sie bei kurzfristiger Vermietung Umsatzsteuer berechnen müssen

      Haben Sie nicht nur Einnahmen als Vermieter, sondern auch durch ein Unternehmen wie ein eigenes Geschäft, schließen die Umsatzgrenzen von 22.000 und 50.000 Euro auch die Einnahmen hieraus mit ein. Das heißt: Ihr gesamter Umsatz aus Miete und Unternehmung sind entscheidend.

      Vermutlich werden diese über der 50.000 Euro-Marke liegen. Und das hat zur Folge, dass Sie bei der kurzfristigen Vermietung Mehrwertsteuer auf den Mietpreis berechnen müssen.

      Wie viel Umsatzsteuer Sie zahlen müssen

      Der reguläre Umsatz-Steuersatz bei der Vermietung von Ferienwohnungen beträgt 7%.

      Bitte beachten Sie:
      Die gesenkte Umsatzsteuer von 7 statt 19 Prozent gilt ausschließlich für die unmittelbare Beherbergung – also das Wohnen in Ihrem Ferienhaus oder in Ihrer Ferienwohnung. Davon ausgeschlossen, sind aber u.a. folgende Leistungen, falls Sie diese ebenfalls anbieten:

      • Verpflegung (wie Frühstück oder ein Buffet)
      • vermittelte Wellness-Angebote (wie Gesichtspflege oder Massagen)
      • sonstige Pauschalangebote
      • mögliche Inhalte in einer Minibar

      Möchten Sie noch tiefer in die Aspekte der Steuer bei kurzfristiger Vermietung eintauchen, empfehlen wir Ihnen unseren sehr detaillierten Artikel: „Umsatzsteuer bei Ferienwohnungen

      Mietvertrag für kurzfristige Vermietung erstellen

      Möchten Sie mit der kurzfristigen Vermietung Ihrer Ferienwohnung starten, brauchen Sie einen Mietvertrag. Der Vertrag regelt alle Mietdetails und gibt beiden Parteien ein gutes Gefühl für das Mietverhältnis. Und er minimiert für Sie als Vermieter Risiken. Wichtig ist, dass Sie in dem Mietvertrag für kurzfristige Vermietung die Rechte und Pflichten, Regelungen bei Stornierung und Kündigung festlegen.

      Gern helfen wir Ihnen auch an dieser Stelle weiter. Sparen Sie Zeit und Nerven und starten Sie direkt mit unserer Anleitung oder mit unserem Muster-Mietvertrag. Dieser hat bereits mehrere Tausend unserer Gastgeber entlastet und für angenehme und sichere Mietverhältnisse mit Urlaubern gesorgt. Gelangen Sie hier direkt zur Anleitung und dem Muster-Mietvertrag.

      3 praktische Tipps zur kurzfristigen Vermietung

      Hier sind nun drei erprobte, entlastende Tipps bzw. Hilfestellungen für Ihren Start mit der kurzfristigen Vermietung. Die Tipps reduzieren bereits durch das Drehen an kleineren Stellschrauben Arbeit und Aufwand.

      Tipp 1: Nutzen Sie Buchungsplattformen wie Traum-Ferienwohnungen

      Viele Vermieter von Ferienwohnungen geben auf, weil Ihnen die Vermarkung zu umständlich ist und Sie zu viel Zeit und Nerven kostet. Wir empfehlen: Schauen Sie sich gern unsere Plattform Traum-Ferienwohnungen an. Sie werden sehen, dass wir unseren Vermietern und Gastgebern erheblichen Aufwand abnehmen, die Vermietung komfortabel machen und Ihnen praktische Tools zur Verfügung stellen – wie wir z.B. unseren Buchungskalender oder unser Bewertungsformular für unsere Gastgeber bereitstellen.

      Auf Traum-Ferienwohnungen unterstützen wir Ihre Vermietung u.a. durch:

      • einfaches Inserieren in 3 Schritten und kostenfreien Inserats-Check durch unseren Kundenservice
      • übersichtliche und nutzerfreundliche Präsentation Ihrer Ferienwohnung für zukünftige Gäste
      • vielseitige Suchfilter, durch die Urlauber Ihre Ferienwohnung gezielter finden
      • praktische Tools von Belegungsplan, Messenger, Erfolgsstatistiken bis hin zum Bewertungsformular
      • regelmäßige Vermietungs-Tipps exklusiv für unsere Gastgeber
      • Top-Platzierungen von Inseraten bei Google – monatlich besuchen Millionen Urlauber unser Portal

      Neben der Nutzerfreundlichkeit für Gastgeber und Gäste ist uns noch besonders wichtig, dass Sie über unsere Plattform wiederkehrende Gäste, Stammgäste, finden: Denn genau diese Urlauber sparen Ihnen viel Zeit und Aufwand in der Bewerbung Ihrer Ferienwohnung.

      Tipp 2: Arbeiten Sie mit Service-Personal vor Ort

      Können Sie persönlich nicht (immer) vor Ort sein, empfehlen wir Ihnen, sich Mitarbeiter bzw. Servicepersonal zu suchen, das

      • Sie Ihren Gästen gegenüber vertritt
      • Anreisende begrüßt und Abreisende mit dankenden Worten verabschiedet
      • sich um die Reinigung kümmert bzw. das Reinigungspersonal koordiniert
      • Wartungsarbeiten vornimmt bzw. leitet
      • uvm.

      Selbstverständlich entstehen Ihnen hierdurch Kosten, die Sie bereits bei der Mietpreisplanung berücksichtigen sollten.

      Die Entlastung, die Ihnen durch gute, mitdenkende Mitarbeiter entsteht, ist jedoch nicht zu unterschätzen und wird die Vermietung Ihrer Ferienwohnung im Rahmen kurzfristiger Mietverhältnisse für Sie äußerst angenehm machen.

      Tipp 3: Setzen Sie auf die kontaktlose Schlüsselübergabe durch Schlüsseltresore

      Haben Sie schon einmal von kontaktloser Schlüsselübergabe durch Schlüsseltresore gehört? Eine ausgesprochen praktische Möglichkeit, die Ihnen Zeit spart und die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen erleichtert. Vor allem bei sehr, sehr kurz getakteter Vermietung und bei Vermietung aus der Ferne. Vor der Anreise erhalten Ihre Mieter einen Code, den Sie in den zum Beispiel an der Hauswand angebrachten Tresor eingeben. Und schon ist der Hausschlüssel zugänglich.

      Wir haben bereits eine Auswahl an Schlüsseltresoren für Sie getestet und wissen von einigen unserer Gastgeber, wie begeistert sie diese bereits einsetzen.

      Schauen Sie sich gern unsere Ergebnisse an. Sicherlich ist hier auch das richtige Modell für Sie dabei. Hier geht es zum Testbericht für die Schlüsseltresore.

      Starten Sie Ihre kurzfristige Vermietung komfortabel und voller Vorfreude auf Ihre Mieteinnahmen

      Sie können sich vorstellen, dass wir jetzt gespannt sind, wie Ihre Entscheidung aussieht: langfristige Vermietung oder kurzfristige Vermietung einer Ferienwohnung? Ist Letzteres Ihre Wahl, sind wir Ihnen beim Start gern behilflich. Registrieren Sie sich gleich bei uns als Gastgeber. Stellen Sie in aller Ruhe und mit all unseren praktischen Tipps rund um Inserat, Pflege Ihres Buchungskalenders oder Bewerbung Ihrer Ferienwohnung an der Seite Ihre Ferienwohnung ein und freuen Sie sich auf Ihre ersten begeisterten Gäste.

      Wir freuen uns auf Sie!

      Allgemein VerwaltungLeave a Comment on Hygienekonzept für Ferienwohnungen – darauf sollten Sie achten

      Hygienekonzept für Ferienwohnungen – darauf sollten Sie achten

      Hygienekonzept für Ferienwohnungen: Das steckt dahinter

      Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es in aller Munde und essenziell für viele Öffnungsmöglichkeiten in Handel, Kultur oder Tourismus: das Hygienekonzept. Auch für Vermieter von Ferienunterkünften ist ein entsprechendes Konzept notwendig, damit sie wieder Gäste begrüßen dürfen. Doch was gehört in das Hygienekonzept für Ferienwohnungen? Worauf müssen Sie als Gastgeber achten? Und wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Ferienunterkunft die nötigen Vorschriften erfüllt? Wir möchten Ihnen in diesem Artikel einige Informationen rund um das Thema „Hygienekonzept für Ferienwohnungen“ an die Hand geben und stellen Ihnen eine Checkliste mit Tipps rund um die richtige Reinigung der Ferienunterkunft und sicheres Verhalten zum Einhalten der geltenden Regelungen zur Verfügung.

      Beachten Sie aber bitte, dass wir nur unverbindliche Anregungen bieten können. Prüfen Sie in jedem Fall die Anforderungen und Regelungen des Bundeslandes, in dem Ihre Ferienwohnung liegt und informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen zu Änderungen der aktuellen Anforderungen.

      Hygienekonzept für Ferienwohnungen – das sollte hinein

      Gerade in Pandemiezeiten stellt die Ferienhausvermietung sowohl Gastgeber als auch Gäste vor einige Herausforderungen. Damit einhergehend ergeben sich viele Fragen, insbesondere für Vermieter von Ferienwohnungen. Ein großes Thema ist dabei das Hygienekonzept für Ferienwohnungen. Grundsätzlich sind Hygienekonzepte nicht neu und finden zum Beispiel im medizinischen Bereich auch außerhalb von Pandemiezeiten Anwendungen. Die gute Nachricht für Ferienhausvermieter ist jedoch: Durch den hohen Standard, den Gastgeber an ihre Ferienunterkünfte stellen, sind viele Aspekte des Hygienekonzepts bereits abgedeckt.

      Im Fokus dessen stehen nämlich vor allem der Reinigungsplan und die Hinweise auf Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Unterkünften. Diese sollten in einem Hygienekonzept auf keinen Fall fehlen. Zu den Schutzmaßnahmen zählt beispielsweise der Hinweis auf einen kontaktlosen Check-in, der bereits von vielen Gastgebern angeboten wird. Auch die Bereitstellung von Desinfektions- und Reinigungsmitteln ist für viele Ferienhausvermieter nicht erst seit der Corona-Pandemie selbstverständlich. Ebenso gibt es für die meisten Ferienwohnungen und Ferienhäuser in der Regel bereits einen gut durchdachten Reinigungsplan, in dem die Reinigung und Desinfektion der Unterkunft geregelt wird.

      Zusätzlich sollten im Hygienekonzept für Ferienwohnungen die Hinweise auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln – das heißt Verzicht aufs Händeschütteln, Niesen in die Ellenbeuge, regelmäßiges Händewaschen, etc. – aufgeführt werden. Auch die nötige Kontaktnachverfolgung und die damit einhergehende Verpflichtung zur Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste gehört ins Hygienekonzept.

      Hygienekonzept für Ferienwohnungen – Unsere Expertentipps

      Nachdem Sie nun schon einige allgemeine Empfehlungen für Ihr Hygienekonzept erhalten haben, geht es nun an die konkreten Maßnahmen, die sowohl Ihnen als auch Ihren Gästen Sicherheit beim Aufenthalt geben können. Schon vor der Anreise können Sie nämlich einige Abläufe anpassen, um Ihre Ferienwohnung vorzubereiten. Hierfür haben wir mit Ann-Christin Schwarz gesprochen; sie ist Vermietungsexpertin bei Traum-Ferienwohnungen und berät Gastgeber in allen Belangen rund um die Vermietung von Ferienunterkünften. Im folgenden Video erklärt sie, worauf es beim Hygienekonzept für Ferienwohnungen konkret ankommt und welche Maßnahmen auf keinen Fall außer Acht gelassen werden dürfen.

      Damit Sie sich die Tipps aus dem Video sowie weitere Tipps zum Erstellen eines Hygienekonzepts jederzeit noch mal anschauen können, haben wir Ihnen alle Empfehlungen in einer Checkliste im PDF-Format zusammengefasst. Dieses können Sie nach der Registrierung kostenlos herunterladen.

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        Hausordnung für eine Ferienwohnung erstellen

        Vorteile einer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus

        Eine Hausordnung fasst die wichtigsten Rahmenbedingungen zusammen

        In einer Hausordnung werden Rahmenbedingungen und Regeln verschriftlicht, die Ihnen als Vermieter für den Aufenthalt Ihrer Gäste wichtig sind. Dadurch können Sie Problemen vorbeugen und gleichzeitig Zeit sparen. Bei häufigen Gästewechseln reicht dann nämlich nach der Begrüßung auch ein einfacher Hinweis auf die Richtlinien oder eine grobe Zusammenfassung Ihrer Hausordnung. Außerdem ist sie von Vorteil, wenn Sie bei der Ankunft nicht vor Ort sein können und Ihre Gäste trotzdem auf den sorgsamen Umgang mit Ihrer Ferienunterkunft hinweisen möchten.

        So erstellen Sie eine Hausordnung für Ihre Ferienwohnung

        Je nachdem, worauf Sie bei der Vermietung Wert legen und was Sie sich von Ihren Gästen im Umgang mit Ihrer Unterkunft wünschen, können Sie verschiedene Inhalte in Ihre Hausordnung für Ihr Ferienhaus aufnehmen. Wir zeigen Ihnen die 20 gängigsten und häufig genutzten Inhalte für Hausordnungen.

        Hinweis: Wenn Sie Ihre Hausordnung erstellen, achten Sie darauf, dass Sie verständliche Formulierungen nutzen und nicht zu streng mit Ihren Gästen sind. Diese sollen sich schließlich wohlfühlen. Außerdem können Sie darüber nachdenken, ob Sie eine englische Übersetzung für internationale Gäste anfertigen.

        1. Begrüßung

        Der Beginn der Hausordnung eignet sich besonders für eine freundliche Begrüßung. Heißen Sie Ihre Gäste willkommen, erklären Sie, warum es die Hausordnung in Ihrer Unterkunft gibt und bitten Sie um Verständnis für Ihre Regeln.

        2. Allgemein

        Nach der Begrüßung ist ein Abschnitt mit allgemeinen Informationen üblich. Hier können Sie Ihren Gästen zum Beispiel mitteilen, wie Sie als Vermieter bei Fragen oder Problemen während des Aufenthaltes erreichbar sind. Außerdem können Sie auf einen sorgsamen Umgang mit Ihrer Unterkunft und Ihrer Einrichtung aufmerksam machen.

        3. Küche

        Auch das Thema Küche ist in Hausordnungen für Ferienwohnungen häufig ein fester Bestandteil. In diesem Teil wird vor allem die Nutzung von technischen Küchengeräten oder die Sauberkeit der Küche angesprochen. Angaben darüber, wie Sie die Küche nach Abreise erwarten, können Sie ebenfalls machen. Sollte zum Beispiel der Kühlschrank geleert und das Geschirr sauber eingeräumt sein?

        Mehr Urlauber für Ihre Ferienunterkunft

        Mit einem Inserat bei Traum-Ferienwohnungen erreichen Sie rund 47 Mio. Urlauber / Jahr

        Mülltrennung ist auch in einer Ferienwohnung wichtig und kann in der Hausordnung festgelegt werden.
        Mülltrennung ist auch in einer Ferienwohnung wichtig und kann in der Hausordnung festgelegt werden.

        4. Mülltrennung

        Wie handhaben Sie die Entsorgung von Müll in Ihrer Ferienwohnung? Bitten Sie Ihre Gäste in der Hausordnung Ihrer Ferienwohnung bspw. darum, den Müll zu trennen, stellen Sie Ihnen die nötigen Mittel zur Verfügung und geben Sie an, wo der Müll zu entsorgen ist.

        5. Bad

        Kalkablagerungen sind im Badezimmer keine Seltenheit. Haben Sie zum Beispiel eine Duschglaswand oder viele Fliesen, können Sie Ihre Gäste darum bitten, einen von Ihnen zur Verfügung gestellten Abzieher zu nutzen, um Ablagerungen zu vermeiden. Außerdem können Verstopfungen der Rohre verhindert werden, indem Sie vorgeben, bestimmte Dinge nicht in der Toilette herunterzuspülen.

        6. Terrasse und Garten

        An warmen Tagen halten sich Ihre Urlaubsgäste sicherlich gerne im Freien auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten auf. Hier kann es sinnvoll sein, zum Beispiel Regeln zur Nutzung eines Grills, der Gartenmöbel oder des Gartenhauses zu beschreiben.

        7. Beschädigungen

        Kleine, unbeabsichtigte Beschädigungen bei der Vermietung einer Ferienunterkunft können leicht entstehen. Um nach der Abreise nicht überrascht zu werden und womöglich noch eine schnelle Reparatur durchführen zu müssen, können Sie in Ihrer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung darum bitten, dass Ihnen Beschädigungen sofort mitgeteilt werden.

        8. Lüften

        Um Schimmel in der Ferienwohnung zu vermeiden, können Sie Ihre Gäste darum bitten, Ihre Unterkunft regelmäßig und mehrmals am Tag zu lüften.

        9. Reinigung

        Unter der Kategorie Reinigung lohnt es sich zu erwähnen, ob Sie einen Reinigungsservice beauftragt haben und inwiefern Ihre Gäste die Wohnung vor Abreise reinigen sollen.

        10. Ruhezeiten

        Um Konflikte mit der Nachbarschaft oder mit weiteren Wohnungen im Haus zu vermeiden, können Sie Ihre Gäste auf bestimmte Ruhezeiten hinweisen und darum bitten, diese einzuhalten.

        11. WLAN

        WLAN ist mittlerweile in fast jeder Ferienunterkunft vorhanden. Wenn Sie Ihren Gästen ebenfalls einen Internetzugang anbieten, dann sollten Sie Angaben darüber machen, wie Sie Zugang erhalten und wie Ihre Nutzungsbedingungen hierfür sind. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie in Ihrer Ferienunterkunft sicheres WLAN anbieten.

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        12. Rauchen

        Auch Rauchen kann in einer Hausordnung für eine Ferienwohnung ein Thema sein. Unter diesem Punkt können Sie erwähnen, ob und wo es gestattet ist, zu rauchen.

        13. Haustiere

        Ähnlich ist es bei Haustieren. Im Normalfall haben Sie mit Ihren Gästen zwar schon im Vorfeld darüber gesprochen, wenn sie zum Beispiel einen Hund mitbringen möchten. Aber auch in der Hausordnung können Ihre Bedingungen für den Aufenthalt von Haustieren noch einmal erwähnt werden. Möchten Ihre Gäste zum Beispiel Besuch mit einem Hund empfangen, finden sie die Voraussetzungen hier noch einmal.

        14. Besucher

        Sind zusätzliche Besucher in Ihrer Unterkunft überhaupt erlaubt? Diese Frage können Sie in Ihrer Hausordnung ebenfalls beantworten. Weisen Sie zum Beispiel darauf hin, dass Besucher angekündigt werden sollen und legen Sie Regeln zur Maximalanzahl oder möglichen Extrakosten fest.

        15. Parken

        Wo dürfen Ihre Urlaubsgäste parken und gibt es spezielle Parkbedingungen?

        16. Pool oder Schwimmbecken

        Gehört zu Ihrer Ausstattung ein Whirlpool oder ein Pool, dann sollten Sie unbedingt Hinweise zur Benutzung verschriftlichen. In welcher Zeit darf der Pool zum Beispiel genutzt werden oder was sollte von Ihren Gästen sonst noch beachtet werden?

        17. Schlüssel

        Geben Sie in Ihrer Hausordnung für Ihr Ferienhaus an, wie viele Schlüssel Sie Ihrem Gast übergeben haben, um mehr Sicherheit bei einem Verlust zu haben. Wie gehen Sie mit dem Verlust um und welche Folgen hat dieser auch für Ihren Urlaubsgast? Diese Fragen sollten Sie in jedem Fall in Ihrer Hausordnung klären.

        Tipp: In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Ihnen die Schlüsselübergabe für Ihre Ferienunterkunft gelingt.

        18. Sorgfaltspflicht

        Mit der Sorgfaltspflicht bitten Sie Ihre Gäste darum, das Mietobjekt so zu behandeln, als wäre es ihr eigenes. Ihre Gäste sollten zum Beispiel darauf achten, dass bei Verlassen die Türen und Fenster verschlossen sind und mit Wasser und Strom schonend umgegangen wird. Außerdem sollten der Herd und Backofen beim Verlassen ausgeschaltet sein.

        19. Vorzeitige Abreise

        Wie Sie mit einer vorzeitigen Abreise umgehen, legen Sie unter dem Punkt vorzeitige Abreise fest.

        20. An- und Abreise

        Unter An- und Abreise können Sie in einer Hausordnung für Ihre Ferienwohnung Angaben darüber machen, wie Ihre An- und Abreisezeiten sind oder ob diese individuell nach Absprache erfolgen. Geben Sie an, bis wann Ihre Ferienwohnung am Abreisetag spätestens freizugeben ist und erklären Sie, wie Sie die Ferienunterkunft bei der Übergabe erwarten.

        Hinterlegen Sie Ihre Hausordnung sichtbar

        Haben Sie Ihre Hausordnung erstellt, sollten Sie diese sichtbar in Ihrer Ferienunterkunft hinterlegen, zum Beispiel im Flur oder an der Haustür. Wenn Sie eine private Homepage haben, können Sie diese auch hier zur Verfügung stellen und Ihre potenziellen Gäste schon vor der Anreise darauf hinweisen.

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        Allgemein Verwaltung2 Kommentare zu Buchung einer Ferienwohnung stornieren – Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster

        Buchung einer Ferienwohnung stornieren – Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster

        Das müssen Sie bei einer Stornorechnung für Ihre Ferienwohnung beachten

        Durch die Corona-Pandemie steigt die Anzahl der Stornierungen

        Bei der Vermietung einer Ferienunterkunft gehört es leider auch dazu, dass ein Urlaubsgast seine Reise absagen und die Buchung in Ihrer Ferienwohnung stornieren muss. Das ist für Sie als Vermieter ärgerlich, aber oft leider nicht vermeidbar. Aktuell erschwert die Corona-Pandemie nun zusätzlich das Vermietungsgeschäft, so dass es durch die sich stetig verändernden Regelungen zu einer erhöhten Anzahl an Stornierungen kommt.

        Lesen Sie, was Sie als Vermieter für Rechte und Pflichten bei Stornierungen gegenüber dem Urlaubsgast haben und wie Sie eine Stornierung richtig abwickeln. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Stornorechnung für Ihre Ferienwohnung mithilfe unseres Musters erstellen.

        Wichtige Webseiten zur aktuellen Lage für Sie als Vermieter

        Für Sie als Gastgeber ist es gerade sehr wichtig gut über die aktuelle Lage informiert zu sein. Verfolgen Sie die Nachrichten, um so stets auf dem Laufenden zu bleiben. Behalten Sie außerdem den Internetauftritt des Landkreises im Blick, in dem sich Ihre Ferienunterkunft befindet. Oftmals verbreiten Landkreise wichtige Mitteilungen und Entscheidungen auch über die Sozialen Medien, wie beispielsweise Facebook. Das sind wichtige Webseiten, auf denen Sie sich regelmäßig informieren können:

        • Auf dem Übersichtsboard des Robert Koch-Instituts können Sie das aktuelle Infektionsgeschehen verfolgen: Zum Robert Koch-Institut
        • Auf der Webseite des Deutschen Ferienhausverbands e.V. finden Sie eine Liste mit sämtlichen Links der Bundesländer und weiterführende Informationen: Zum Deutschen Ferienhausverband e.V.
        • Auch der Deutsche Tourismusverband bietet eine Übersicht der Länderverordnungen sowie weiterführende Informationen: Zum Deutschen Tourismusverband

        Sie müssen eine Buchung Ihrer Ferienunterkunft stornieren und wissen nicht, wie Sie die Rechnungen richtig korrigieren? Dann nutzen Sie unser Muster für die Korrektur- und Stornorechnung mit allen wichtigen Informationen. Laden Sie sich das PDF jetzt direkt herunter.

        Grundsätzliche Rechte und Pflichten eines Vermieters bei einer Stornierung durch den Urlaubsgast

        Rechte des Vermieters bei einer Stornierung

        Möchte ein Urlaubsgast die Buchung in Ihrer Ferienwohnung stornieren, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der Mietpreis des gebuchten Zeitraums zu. So sehen es die gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen vor. Dies bedeutet: selbst, wenn Sie keine bestimmte Stornoregelung vorweisen können, haben Sie immer Anspruch auf die Mietzahlung.

        Sollte die Nutzung Ihrer Ferienunterkunft nicht oder nur zum Teil gewährleistet sein, bspw. durch Schimmel, Ungeziefer oder Lärm, kann Ihr Anspruch auf Mietzahlung jedoch entfallen. In diesen Fällen handelt es sich laut Gesetz nämlich um sogenannte „wichtige Gründe“.

        Pflichten des Vermieters bei einer Stornierung

        Auch Sie als Gastgeber müssen bestimmte Regeln bei einer Stornierung beachten. Kommt es zu einer Stornierung, sind Sie dazu angehalten Nachmieter für den freigewordenen Zeitraum zu suchen. Verlangt der ursprüngliche Urlaubsgast über den Fortschritt der Ersatzsuche Auskunft, müssen Sie ihm diese geben.

        Kosten für Leistungen, wie bspw. Strom oder die Bereitstellung von Bettwäsche, die durch die Stornierung nicht anfallen, müssen Sie von der Stornierungsgebühr abziehen. Sollten Sie Ihre Ferienunterkunft trotz der Stornierung noch an einen anderen geeigneten Urlaubsgast zum gleichen Preis vermieten können, entsteht Ihnen aus dem Ausbleiben kein Schaden, so dass Sie in diesem Falle höchstens den reinen Stornierungsaufwand verlangen könnten.

        Dann müssen Sie eine Rechnung stornieren – die Abwicklung

        Wenn Sie bereits eine Rechnung für die Buchung Ihres Urlaubsgastes erstellt und verbucht haben, muss diese Rechnung bei einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufgehoben werden. Ob die Stornierung dabei durch Ihren Urlaubsgast initiiert wurde oder ob Sie als Vermieter die Buchung zum Beispiel aufgrund einer Corona-Regel stornieren mussten, ist dabei erst einmal nicht von Bedeutung.

        Ging die Stornierung von Ihrem Urlaubsgast aus, ist im nächsten Schritt zu klären, ob Sie Stornierungskosten mit einer neuen Rechnung (Stornorechnung) in Zahlung stellen. Wie hoch die Stornierungskosten für Ihre Ferienwohnung sind, ist außerdem abhängig davon, wie Sie Ihre Stornierungsgebühren definiert haben. Hierbei handelt es sich um ein Vorgehen, das in der Regel angewendet werden kann, um Ihren individuellen Fall zu besprechen, können Sie sich an Ihr Steuerbüro wenden.

        So wird eine Rechnung storniert

        Wie bei der normalen Rechnung müssen auch bei einer Korrekturrechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten sein. Diese sind:

        • Name und Anschrift vom Vermieter
        • Name und Anschrift vom Urlaubsgast
        • Aktuelles Datum
        • Rechnungsdatum der ursprünglichen Rechnung
        • Fortlaufende Korrekturrechnungsnummer
        • Rechnungsnummer der Originalrechnung
        • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer von Ihnen als Gastgeber
        • Art und Umfang der Leistung (Übernachtung etc.)
        • Leistungszeitpunkt (Ankunfts- und Abreisedaten)
        • Rechnungsbetrag der zu stornierenden Rechnung (mit einem Minus vor dem jeweiligen Betrag)
        • Korrektur des Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung im Falle eines Kleingewerbes

        Buchung einer Ferienwohnung stornieren
        Buchung einer Ferienwohnung stornieren

        Stornogebühren berechnen und Stornorechnung schreiben

        Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der Mietpreis des gebuchten Zeitraums zu. In Ihrem Mietvertrag können Sie vorab allerdings Rücktrittsregelungen mit Stornokosten vereinbaren. Beispielhaft findet man folgende Staffelung in einem Mietvertrag vor (für die individuelle Staffelung in Ihrem Mietvertrag sollten Sie sich von einem Rechtsbeistand beraten lassen):

        • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
        • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
        • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
        • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.

        Gemeinsam mit der Korrekturrechnung können Sie Ihrem Urlaubsgast dann eine Stornorechnung, welche die anfallenden Stornokosten enthält, zusenden.

        Zeigen Sie Kulanz bei Stornokosten

        In den meisten Fällen stornieren Urlaubsgäste allerdings nicht einfach aus einer Laune heraus. Häufig sind es unschöne Ereignisse, die dazu führen, dass der langersehnte Urlaub abgesagt werden muss. Hier lohnt es sich für Sie Kulanz zu zeigen. Vielleicht reist der Gast zu einem späteren Zeitpunkt an und wird sogar zum Stammgast.

        Aus diesem Grund verlangen Gastgeber selten den gesamten Mietpreis bei einer Stornierung. Gängig ist die prozentuale Staffelung der jeweiligen Stornozahlung. Je weniger Tage zwischen Stornierung und Anreisetag liegt, desto höher fällt in der Regel der vom Urlaubsgast zu zahlende Betrag aus. Wie viel Sie zu welchem Zeitpunkt verlangen, können Sie selbst entscheiden.

        Hinweis: Nutzen Sie unseren kostenlosen Muster-Mietvertrag mit bereits enthaltenden Rücktrittsregelungen, die Sie für Ihre Bedarfe anpassen können.

        Sind Stornierungsgebühren umsatzsteuerpflichtig?

        Um zu prüfen, ob die Stornierungsgebühren umsatzsteuerpflichtig sind, muss das Rücktrittsrecht geprüft werden.

        • Haben Sie Ihrem Urlaubsgast in einem Mietvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt und pauschale Stornogebühren festgelegt, wird keine Mehrwertsteuer auf die Stornogebühren fällig. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Urlaubsgast das Rücktrittsrecht fristgerecht in Anspruch genommen hat.
        • Haben Sie in Ihrem Mietvertrag kein Rücktrittsrecht festgelegt, Ihr Urlaubsgast hat die Frist des Rücktrittsrechts verpasst, oder reist nicht an, wird eine Rechnung ausgestellt, bei der Mehrwertsteuer fällig ist. Diese Art der Rechnung wird auch No-Show-Rechnung genannt.

        Zukünftige Stornierungen durch Stornierungsbedingungen für Ihre Ferienwohnung vermeiden

        Stornierungsbedingungen transparent machen

        Viele Urlaubsgäste sind sich nicht bewusst darüber, dass eine Zusage per E-Mail oder Telefon bereits bindend sein kann. Als Gastgeber sollten Sie vorab für Transparenz sorgen, indem Sie bspw. darüber informieren, wann für Sie ein eindeutiger Vertragsabschluss vorliegt.

        Rücktrittsregelungen zählen daher zu den wichtigsten Angaben im Exposé sowie im Mietvertrag. Informieren Sie potentielle Urlaubsgäste daher unmissverständlich über Stornierungsbedingungen und anfallende Stornogebühren. Nennen Sie konkrete Zeitspannen sowie die jeweilige Höhe der Gebühr. Je näher das Anreisedatum rückt, desto höher kann die Stornogebühr ausfallen.

        Bei Traum-Ferienwohnungen können Sie Ihre Stornierungsbedingungen unter „Mietbedingungen“ in Ihrem Vermieterbereich eintragen.

        Reiserücktrittsversicherung empfehlen

        Bereits vor einer Buchung können Sie einem finanziellen Verlust vorsorgen, indem Sie Ihren potentiellen Gästen eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Durch eine solche Versicherung ist der Urlaubsgast und dadurch auch Sie im Falle einer Stornierung abgesichert. Wir empfehlen unseren Urlaubsgästen eine Versicherung, die auch einen speziellen Corona-Schutz beinhaltet. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

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          Worauf Sie bei einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung achten sollten

          Eine Buchung zu bestätigen gehört bei der Vermietung einer Ferienwohnung zum Alltagsgeschäft. Dies handhaben unsere über 28.000 Vermieter, die ihre Ferienunterkunft bei Traum-Ferienwohnungen inserieren, durchaus unterschiedlich. Eine beliebte und mit Abstand die sicherste Variante ist die Nutzung eines Mietvertrags. Hierin können Sie Grundsätzliches wie die Mietdauer und den Preis vereinbaren und alles weitere vertraglich festhalten, das Ihnen wichtig ist. Ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung weist einige Besonderheiten gegenüber einem normalen Mietvertrag auf. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und stellen Ihnen einen Mietvertrag als Muster kostenlos zur Verfügung.

          Wollen Sie direkt auf Nummer sicher gehen? Wir haben ein rechtlich geprüften Mietvertrag für Sie als Muster bzw. Vorlage für Word. Darin können Sie Ihre Daten ganz einfach einfügen und ihn dann an Ihre Gäste schicken. Laden Sie sich die Vorlage jetzt direkt herunter.

          Unsere 10 Tipps, wie Sie für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus einen Mietvertrag erstellen

          1. Mietvertrag immer in Schriftform

          Es ist grundsätzlich nicht verpflichtend, einen Mietvertrag zur Nutzung einer Ferienwohnung schriftlich abzuschließen. Auch eine mündliche Zusage bzw. eine Vereinbarung per E-Mail kann ggf. rechtliche Gültigkeit haben. Dennoch gilt: Wer schreibt, der bleibt. Gerade bei Mietangelegenheiten trifft dies zu. Rein mündliche Vereinbarungen sind riskant, da im Zweifel nicht nachgewiesen werden kann, was vereinbart wurde.

          2. Vertragsparteien im Mietvertrag für Ferienwohnungen klar benennen

          Wie in jedem Vertrag muss klar sein, wer genau über den Vertrag eine Vereinbarung miteinander eingeht. Dazu müssen jeweils die kompletten Kontaktdaten angegeben werden. Neben der Adresse sind auch die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sinnvoll – sowohl vom Urlaubsgast als auch von Ihnen als Vermieter. Hintergrund ist, dass im Fall der Fälle, einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ein Mahnbescheid oder eine Klage nur an die genaue Anschrift zugestellt werden kann.

          3. Genaue Beschreibung im Inhalt des Mietvertrags festlegen

          Beschreiben Sie möglichst genau, welches Objekt vermietet wird. Geben Sie also die volle Bezeichnung sowie die Adresse des Objekts und die Anzahl der Räume an. So können Sie Missverständnisse vermeiden. Anders als bei einem dauerhaften Mietverhältnis können Sie im Mietvertrag auch Restriktionen der Unterkunft angeben – zum Beispiel, wenn es sich um ein Nichtraucherobjekt handelt. Auch die maximale Personenanzahl der Ferienunterkunft sollten Sie angeben. Achten Sie darauf, dass alle Angaben (z. B. die Entfernung zum Strand oder die Angabe, dass Ihre Ferienwohnung über Meerblick verfügt) korrekt sind, da der Urlaubsgast ansonsten ggf. fristlos kündigen darf.

          4. Befristeter Mietvertrag für die Ferienwohnung: Rechte und Pflichten festlegen

          Halten Sie genau fest, unter welchen Konditionen Sie Ihre Ferienwohnung vermieten. Dazu gehört die An- und Abreisezeit und auch, welche Vorkehrungen seitens der Urlaubsgäste vor Abreise getroffen werden müssen. Fehlen darf natürlich nicht der exakte Mietpreis und der Ausweis eventueller Zusatzkosten – beispielsweise, wenn Urlaubsgäste Bettwäsche dazu gebucht haben. Auch eine Kautionsvereinbarung sowie die Angabe der Zahlungsweise gehört in den Mietvertrag für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung.

          5. Mietvertrag einer Ferienwohnung kündigen: Was passiert bei einer Stornierung, welche Kündigungsfrist gilt?

          Ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung kann generell mit einer gesetzlich festgelegten Frist gekündigt werden, und zwar ohne, dass ein Kündigungsgrund angeben werden muss. Aber: Vermieter können den Urlauber zur Zahlung von Gebühren verpflichten, wenn dieser seine Buchung storniert. Diese Gebühren sollten im Mietvertrag klar ausgewiesen werden. In unserem Muster-Mietvertrag finden Sie eine beispielhafte Staffelung. Nennen Sie außerdem die Konditionen bei Nichtanreise oder einer vorzeitigen Abreise. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, allerdings nur mit einem außerordentlich wichtigen Grund. Dazu können unter anderem Lärmbelästigung, Bedrohung oder auch der Tod eines Mieters zählen.

          Mietvertrag für eine Ferienwohnung erstellen
          Mietvertrag für eine Ferienwohnung erstellen

          6. Beherbergungsvertrag ja oder nein?

          Für Vermieter einer Ferienunterkunft gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen. Wenn Sie in einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung zusätzliche Leistungen eintragen (z.B. die Verpflegung der Urlaubsgäste, Gebühren für Ausflüge, die Organisation der Anreise), dann wird aus einem einfachen Vermieter schnell ein Reiseveranstalter. Ab dann unterliegen Sie dem Reiserecht, das weitereichende Regelungen zum Schutz des Gastes beinhaltet. Unter anderem kann dieser dann bei Reisemängeln auch Schadensersatz fordern. Darüber hinaus ist es so, dass ein Vermieter, der als Gastgeber einen Beherbergungsvertrag anbieten, bei Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer ggf. anders, nämlich als gewerblicher Anbieter, behandelt wird.

          Wenn Sie dies umgehen möchten, dann achten Sie also darauf, dass die Vermietung des Objekts einziges Angebot im Vertrag bleibt. Auf diese Weise gilt weiterhin das Mietrecht.

          7. Abmahnfalle Endpreis

          Bei der Angabe des Preises ist es wichtig, dass Sie den so genannten Endpreis nennen. Dies gilt bei Ihrem Angebot im Internet, zum Beispiel in einem Inserat, aber auch für den Mietvertrag selbst. Das bedeutet unter anderem, dass Sie Reinigungskosten in den Endpreis mit einberechnen müssen, wenn diese Kosten obligatorisch sind. Anders verhält es sich, wenn verbrauchsabhängige oder optionale Kosten hinzukommen – diese dürfen gesondert aufgeführt werden.

          Lesen Sie hier, wir Sie den Endpreis gemäß Preisangabenverordnung richtig ausweisen.

          8. Ohne Mietvertrag vermieten

          Viele Vermieter fragen sich, ob ein Mietvertrag für die Vermietung einer Ferienwohnung überhaupt nötig ist. Grundsätzlich können Sie Ihre Ferienwohnung auch ohne Mietvertrag vermieten. Es ist aber so, dass Vermieter durch einen fehlenden Mietvertrag Schwierigkeiten haben können, wenn es darum geht, ausstehende Beträge für Nebenkosten oder auch für Schäden einzufordern. Es liegt dann generell die Beweispflicht bei ihm.

          9. Mietvertrag für die Ferienwohnung mit oder ohne Unterschrift?

          Ein schriftlicher Mietvertrag erhält dann Gültigkeit, wenn dieser von allen Vertragsparteien unterschrieben wurde. Von unseren Gastgebern wissen wir, dass es sich bewährt hat, den Mietvertrag per E-Mail oder auch direkt per Post an die Urlaubsgäste zuzusenden und diesen dann unterzeichnet zurück zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass jede Partei ein Anrecht auf eine Ausfertigung des Vertrags hat – auf diese Weise können Sie nachträgliche Streitigkeiten über den Inhalt des Mietvertrags vermeiden.

          10. Salvatorische Klausel

          Am Ende des Mietvertrags regelt die Salvatorische Klausel die Wirksamkeit und Änderungen am vorliegenden Vertrag.

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            1. Die private Haftpflichtversicherung

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            2. Betriebshaftpflichtversicherung und Hauseigentümerhaftpflichtversicherung

            Als Vermieter einer Ferienunterkunft sind Sie zu Ersatz verpflichtet, wenn den Mietern ein Schaden entsteht. Dies bezieht sich sowohl auf Personen- als auch auf Sachschäden. Insbesondere müssen Sie als Vermieter auch der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Wenn Sie diese vernachlässigen und es zu einem Unfall kommt, dann brauchen Sie eine noch umfassendere Versicherung als die private Haftpflichtversicherung. Für Eigentümer von vermieteten Immobilien ist dies die Hauseigentümerhaftpflichtversicherung. Für Vermieter, die einen Beherbergungsbetrieb führen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung die richtige Wahl. Diese Versicherungen decken Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verlust und Beschädigung des Eigentuns der Gäste ab.

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            3. Die Gebäudeversicherung oder auch Wohngebäudeversicherung

            Nicht selten sind Feuer, Wasser oder Naturgewalten für große Schäden verantwortlich. Deshalb muss jede Immobilie mit einer Gebäudeversicherung versichert sein. Egal, ob es um privates Wohneigentum geht oder um eine gewerblich genutzte Immobilie. Eine Gebäudeversicherung deckt in der Regel ab: Wasserschäden, Feuerschäden, Unwetterschäden (z.B. durch Sturm oder Hagel) sowie elementare Schäden (z.B. durch Erdbeben oder Überschwemmungen).

            Eine Gebäudeversicherung für das Ferienhaus ist also wichtig. Grundsätzlich gelten hier ähnliche Rahmenbedingungen wie beim eigenen Wohnhaus. Wenn Sie allerdings eine Ferienwohnung vermieten, dann kann nur die Eigentümergemeinschaft das Gebäude gemeinschaftlich versichern.

            Da diese Schäden bei einer Ferienunterkunft mitunter nicht sofort entdeckt werden, ist es wichtig, dass Sie bei Versicherungsabschluss angeben, dass die Immobilie als Ferienunterkunft vermietet wird. Das steigert ggf. die Kosten für die Versicherung, aber so können Sie sicher sein, dass die Versicherung im Fall der Fälle dann auch einspringt und nicht von der Leistungspflicht befreit ist. Einige Anbieter haben für Vermieter von Ferienunterkünften auch eine Versicherung im Angebot, die einen Handwerkerservice mit umfasst. Gerade, wenn die Immobilie weit entfernt vom Heimatort liegt, kann dies eine sinnvolle Variante sein, um Schäden schnell beheben zu können.

            4. Elementarschäden durch weitere Sachversicherungen versichern

            Elementarschadenversicherungen können nur als Zusatzversicherung abgeschlossen werden zu einer bereits vorhandenen Wohngebäude- oder Hausratsversicherung.

            Diese Versicherungen bieten eine umfassende Versicherung der Immobilie und auch der Ausstattung gegen weitere Naturgewalten wie Schneedruck, Starkregen, Rückstaus, Lawinen oder Überschwemmungen.

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            5. Die Rechtsschutzversicherung

            Man weiß ja nie – leider kann es vorkommen, dass Gastgeber und Urlaubsgast nicht im Guten auseinandergehen. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit, kann es schnell teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei anfallenden Kosten, wie der Gebühr für die Rechtsberatung oder Gerichtskosten.

            6. Die Ertragsausfallversicherung für Vermieter von Ferienwohnungen

            Es kann vorkommen, dass Gastgeber den laufenden Vermietungsbetrieb unterbrechen müssen, zum Beispiel aufgrund einer Überschwemmung. Fallen deshalb Erträge aus, kommt die Ertragsausfallversicherung ins Spiel. Diese Versicherung ersetzt laufende Fixkosten und entgangene Gewinne.

            7. Die Hausratversicherung und Inhaltsversicherung bzw. Inventarversicherung

            Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus werden möbliert vermietet – also müssen nicht nur Sie als Vermieter und das Gebäude versichert sein, sondern auch der Hausrat.

            • Die Hausratversicherung gilt für alle Gegenstände, die nicht direkt zur Immobilie gehören, also Dinge, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Das umfasst sowohl Möbel aber auch Kleidung und die Inhalte der Küchenschränke. Diese gilt allerdings in der Regel nur für private Vermieter.
            • Die Inhaltsversicherung ist gleichzustellen mit der Hausratversicherung bei Privatpersonen. Mit beiden Versicherungen werden Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgedeckt an den versicherten Gegenständen.

            Die Inhaltversicherung deckt im Vergleich zur Hausratversicherung noch zusätzlich vorhandene Anlagen und Maschinen ab – alle zum Gewerbe gehörende Geräte. Bei dieser Versicherung geht es darum, dass die materielle Betriebsgrundlage eines Gewerbes versichert ist, damit Gewerbetreibende im Schadensfall nicht vor dem „Nichts“ stehen.

            Hier sollten Sie regelmäßig darauf achten, dass Sie nicht unterversichert sind, dass also die vereinbarte Versicherungssumme dem realen Wert des Hausrats entspricht.

            Was Sie als Vermieter noch beachten sollten, wenn Sie eine Versicherung abschließen

            Versicherung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern im Ausland

            Eine Ferienunterkunft im Ausland müssen Sie im Grunde genauso versichern wie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Deutschland. Dennoch gibt es hier landesspezifische Versicherungsbedingungen zu beachten. Wir empfehlen deshalb, hier auf einen internationalen Versicherungsmakler zurückzugreifen, der Ihnen die passenden Verträge vermitteln kann.

            Was, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet?

            Das ist eine Frage, die besonders Vermieter von luxuriösen Ferienunterkünften umtreibt. Was passiert, wenn ein Urlaubsgast eine Antiquität beschädigt? Hier sind Sie darauf angewiesen, dass auch der Urlaubsgast eine gute Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Einen Nachweis darüber anzufordern ist allerdings in der Vermietungspraxis zumindest für kürzere Aufenthalte unüblich. Ersetzt wird dann jeweils der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Quittungen der Einrichtungsgegenstände behalten, um im Fall der Fälle den Zeitwert nachweisen zu können.

            Welcher Anbieter versichert meine Ferienwohnung?

            Sie können alle Versicherungen bei den Anbietern Ihrer Wahl abschließen. Es gibt aber auch Anbieter, die auf die Versicherung von Ferienimmobilien spezialisiert sind. Wenn Sie hier direkt mehrere Versicherungen bei einem Anbieter abschließen, erhalten Sie oftmals einen Bündelungsrabatt. Wenn sich die Ferienunterkunft in einem Ferienparkt oder in einer Ferienhaus-Anlage befindet, dann können Sie hier nachfragen, ob es einen Versicherungsrahmenvertrag gibt, üben den Sie ihr Objekt mitversichern können.

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