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Buchung einer Ferienwohnung stornieren – Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster

Buchung einer Ferienwohnung stornieren - Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster
Buchung einer Ferienwohnung stornieren - Stornorechnung für eine Ferienwohnung erstellen mit Muster

Das müssen Sie bei einer Stornorechnung für Ihre Ferienwohnung beachten

Durch die Corona-Pandemie steigt die Anzahl der Stornierungen

Bei der Vermietung einer Ferienunterkunft gehört es leider auch dazu, dass ein Urlaubsgast seine Reise absagen und die Buchung in Ihrer Ferienwohnung stornieren muss. Das ist für Sie als Vermieter ärgerlich, aber oft leider nicht vermeidbar. Aktuell erschwert die Corona-Pandemie nun zusätzlich das Vermietungsgeschäft, so dass es durch die sich stetig verändernden Regelungen zu einer erhöhten Anzahl an Stornierungen kommt.

Lesen Sie, was Sie als Vermieter für Rechte und Pflichten bei Stornierungen gegenüber dem Urlaubsgast haben und wie Sie eine Stornierung richtig abwickeln. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Stornorechnung für Ihre Ferienwohnung mithilfe unseres Musters erstellen.

Wichtige Webseiten zur aktuellen Lage für Sie als Vermieter

Für Sie als Gastgeber ist es gerade sehr wichtig gut über die aktuelle Lage informiert zu sein. Verfolgen Sie die Nachrichten, um so stets auf dem Laufenden zu bleiben. Behalten Sie außerdem den Internetauftritt des Landkreises im Blick, in dem sich Ihre Ferienunterkunft befindet. Oftmals verbreiten Landkreise wichtige Mitteilungen und Entscheidungen auch über die Sozialen Medien, wie beispielsweise Facebook. Das sind wichtige Webseiten, auf denen Sie sich regelmäßig informieren können:

  • Auf dem Übersichtsboard des Robert Koch-Instituts können Sie das aktuelle Infektionsgeschehen verfolgen: Zum Robert Koch-Institut
  • Auf der Webseite des Deutschen Ferienhausverbands e.V. finden Sie eine Liste mit sämtlichen Links der Bundesländer und weiterführende Informationen: Zum Deutschen Ferienhausverband e.V.
  • Auch der Deutsche Tourismusverband bietet eine Übersicht der Länderverordnungen sowie weiterführende Informationen: Zum Deutschen Tourismusverband

Sie müssen eine Buchung Ihrer Ferienunterkunft stornieren und wissen nicht, wie Sie die Rechnungen richtig korrigieren? Dann nutzen Sie unser Muster für die Korrektur- und Stornorechnung mit allen wichtigen Informationen. Laden Sie sich das PDF jetzt direkt herunter.

Grundsätzliche Rechte und Pflichten eines Vermieters bei einer Stornierung durch den Urlaubsgast

Rechte des Vermieters bei einer Stornierung

Möchte ein Urlaubsgast die Buchung in Ihrer Ferienwohnung stornieren, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der Mietpreis des gebuchten Zeitraums zu. So sehen es die gesetzlichen mietvertraglichen Regelungen vor. Dies bedeutet: selbst, wenn Sie keine bestimmte Stornoregelung vorweisen können, haben Sie immer Anspruch auf die Mietzahlung.

Sollte die Nutzung Ihrer Ferienunterkunft nicht oder nur zum Teil gewährleistet sein, bspw. durch Schimmel, Ungeziefer oder Lärm, kann Ihr Anspruch auf Mietzahlung jedoch entfallen. In diesen Fällen handelt es sich laut Gesetz nämlich um sogenannte „wichtige Gründe“.

Pflichten des Vermieters bei einer Stornierung

Auch Sie als Gastgeber müssen bestimmte Regeln bei einer Stornierung beachten. Kommt es zu einer Stornierung, sind Sie dazu angehalten Nachmieter für den freigewordenen Zeitraum zu suchen. Verlangt der ursprüngliche Urlaubsgast über den Fortschritt der Ersatzsuche Auskunft, müssen Sie ihm diese geben.

Kosten für Leistungen, wie bspw. Strom oder die Bereitstellung von Bettwäsche, die durch die Stornierung nicht anfallen, müssen Sie von der Stornierungsgebühr abziehen. Sollten Sie Ihre Ferienunterkunft trotz der Stornierung noch an einen anderen geeigneten Urlaubsgast zum gleichen Preis vermieten können, entsteht Ihnen aus dem Ausbleiben kein Schaden, so dass Sie in diesem Falle höchstens den reinen Stornierungsaufwand verlangen könnten.

Dann müssen Sie eine Rechnung stornieren – die Abwicklung

Wenn Sie bereits eine Rechnung für die Buchung Ihres Urlaubsgastes erstellt und verbucht haben, muss diese Rechnung bei einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufgehoben werden. Ob die Stornierung dabei durch Ihren Urlaubsgast initiiert wurde oder ob Sie als Vermieter die Buchung zum Beispiel aufgrund einer Corona-Regel stornieren mussten, ist dabei erst einmal nicht von Bedeutung.

Ging die Stornierung von Ihrem Urlaubsgast aus, ist im nächsten Schritt zu klären, ob Sie Stornierungskosten mit einer neuen Rechnung (Stornorechnung) in Zahlung stellen. Wie hoch die Stornierungskosten für Ihre Ferienwohnung sind, ist außerdem abhängig davon, wie Sie Ihre Stornierungsgebühren definiert haben. Hierbei handelt es sich um ein Vorgehen, das in der Regel angewendet werden kann, um Ihren individuellen Fall zu besprechen, können Sie sich an Ihr Steuerbüro wenden.

So wird eine Rechnung storniert

Wie bei der normalen Rechnung müssen auch bei einer Korrekturrechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten sein. Diese sind:

  • Name und Anschrift vom Vermieter
  • Name und Anschrift vom Urlaubsgast
  • Aktuelles Datum
  • Rechnungsdatum der ursprünglichen Rechnung
  • Fortlaufende Korrekturrechnungsnummer
  • Rechnungsnummer der Originalrechnung
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer von Ihnen als Gastgeber
  • Art und Umfang der Leistung (Übernachtung etc.)
  • Leistungszeitpunkt (Ankunfts- und Abreisedaten)
  • Rechnungsbetrag der zu stornierenden Rechnung (mit einem Minus vor dem jeweiligen Betrag)
  • Korrektur des Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung im Falle eines Kleingewerbes

Buchung einer Ferienwohnung stornieren
Buchung einer Ferienwohnung stornieren

Stornogebühren berechnen und Stornorechnung schreiben

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der Mietpreis des gebuchten Zeitraums zu. In Ihrem Mietvertrag können Sie vorab allerdings Rücktrittsregelungen mit Stornokosten vereinbaren. Beispielhaft findet man folgende Staffelung in einem Mietvertrag vor (für die individuelle Staffelung in Ihrem Mietvertrag sollten Sie sich von einem Rechtsbeistand beraten lassen):

  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.

Gemeinsam mit der Korrekturrechnung können Sie Ihrem Urlaubsgast dann eine Stornorechnung, welche die anfallenden Stornokosten enthält, zusenden.

Zeigen Sie Kulanz bei Stornokosten

In den meisten Fällen stornieren Urlaubsgäste allerdings nicht einfach aus einer Laune heraus. Häufig sind es unschöne Ereignisse, die dazu führen, dass der langersehnte Urlaub abgesagt werden muss. Hier lohnt es sich für Sie Kulanz zu zeigen. Vielleicht reist der Gast zu einem späteren Zeitpunkt an und wird sogar zum Stammgast.

Aus diesem Grund verlangen Gastgeber selten den gesamten Mietpreis bei einer Stornierung. Gängig ist die prozentuale Staffelung der jeweiligen Stornozahlung. Je weniger Tage zwischen Stornierung und Anreisetag liegt, desto höher fällt in der Regel der vom Urlaubsgast zu zahlende Betrag aus. Wie viel Sie zu welchem Zeitpunkt verlangen, können Sie selbst entscheiden.

Hinweis: Nutzen Sie unseren kostenlosen Muster-Mietvertrag mit bereits enthaltenden Rücktrittsregelungen, die Sie für Ihre Bedarfe anpassen können.

Sind Stornierungsgebühren umsatzsteuerpflichtig?

Um zu prüfen, ob die Stornierungsgebühren umsatzsteuerpflichtig sind, muss das Rücktrittsrecht geprüft werden.

  • Haben Sie Ihrem Urlaubsgast in einem Mietvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt und pauschale Stornogebühren festgelegt, wird keine Mehrwertsteuer auf die Stornogebühren fällig. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Urlaubsgast das Rücktrittsrecht fristgerecht in Anspruch genommen hat.
  • Haben Sie in Ihrem Mietvertrag kein Rücktrittsrecht festgelegt, Ihr Urlaubsgast hat die Frist des Rücktrittsrechts verpasst, oder reist nicht an, wird eine Rechnung ausgestellt, bei der Mehrwertsteuer fällig ist. Diese Art der Rechnung wird auch No-Show-Rechnung genannt.

Zukünftige Stornierungen durch Stornierungsbedingungen für Ihre Ferienwohnung vermeiden

Stornierungsbedingungen transparent machen

Viele Urlaubsgäste sind sich nicht bewusst darüber, dass eine Zusage per E-Mail oder Telefon bereits bindend sein kann. Als Gastgeber sollten Sie vorab für Transparenz sorgen, indem Sie bspw. darüber informieren, wann für Sie ein eindeutiger Vertragsabschluss vorliegt.

Rücktrittsregelungen zählen daher zu den wichtigsten Angaben im Exposé sowie im Mietvertrag. Informieren Sie potentielle Urlaubsgäste daher unmissverständlich über Stornierungsbedingungen und anfallende Stornogebühren. Nennen Sie konkrete Zeitspannen sowie die jeweilige Höhe der Gebühr. Je näher das Anreisedatum rückt, desto höher kann die Stornogebühr ausfallen.

Bei Traum-Ferienwohnungen können Sie Ihre Stornierungsbedingungen unter „Mietbedingungen“ in Ihrem Vermieterbereich eintragen.

Reiserücktrittsversicherung empfehlen

Bereits vor einer Buchung können Sie einem finanziellen Verlust vorsorgen, indem Sie Ihren potentiellen Gästen eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Durch eine solche Versicherung ist der Urlaubsgast und dadurch auch Sie im Falle einer Stornierung abgesichert. Wir empfehlen unseren Urlaubsgästen eine Versicherung, die auch einen speziellen Corona-Schutz beinhaltet. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

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    2 Kommentare

    1. Guten Tag,
      hiermit storniere ich die Buchung vom 26.5-30.05.2021 mit der Buchungsnummer 12061842fb Objekt HZ453R2 mit sofortiger Wirkung.
      Bitte bestätigen Sie die Stornierung schriftlich

      1. Hallo Frau Blume,

        bei Stornierungen melden Sie sich bitte direkt beim jeweiligen Gastgeber!

        Viele Grüße aus Bremen
        Ihr Team von Traum-Ferienwohnungen

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