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Grundsteuerreform: So einfach gelingt die Grundsteuererklärung

Haben Sie schon Ihre Grundsteuererklärung abgegeben? Oder stehen Sie noch vor der Frage, welche Berechnung in ihrem Bundesland zutrifft und welche Angaben notwendig sind? Wenn Sie zu denjenigen gehören, die ihre Grundsteuererklärung bisher vor sich her geschoben haben, sollten Sie spätestens jetzt mit diesem Thema auseinandersetzen: Bis zum 31.01.2023 können Sie als Vermieter ihre Erklärung zur Feststellung der neuen Grundsteuer noch abgeben.

Ob bebaute oder unbebaute Grundstücke, ob Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben. Das gilt bis auf wenige Ausnahmen auch bei der Vermietung von Ferienunterkünften. Die neu berechnete Grundsteuer wird dann ab dem 1. Januar 2025 erhoben.

Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel eine umfassende Übersicht darüber geben, was es mit der neuen Grundsteuerreform auf sich hat, welche Angaben Sie für Ihre Grundsteuererklärung benötigen und wo Sie die entsprechenden Daten finden. Außerdem verraten wir Ihnen, wie die Abgabe der Grundsteuererklärung ganz einfach gelingt!

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Als Vermieter einer Immobilie sind Sie sicherlich schon vertraut mit den verschiedenen Steuern, die im Rahmen einer Vermietung anfallen. Die Einkommenssteuer, Umsatzssteuer und Gewerbesteuer sind die bekanntesten. Eine Steuer, die aktuell viel diskutiert wird, ist die Grundsteuer. Bereits im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gefällt und entschieden, dass die Berechnung und Erhebung der Grundsteuer anhand der bisherigen Einheitswerte verfassungswidrig sind. Im Rahmen der Grundsteuerreform lösen nun die neuen Grundsteuerwerte die alten Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer ab. Dafür müssen die Grundsteuerwerte erstmals ermittelt werden. Das betrifft alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland. Für Ferienunterkünfte, die sich im Ausland befinden, muss keine Grundsteuererklärung vorgenommen werden!

Jeder, der am Stichtag 1. Januar 2022 ein Grundstück, eine Immobilie oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besitzt oder besaß, ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.

Entscheidend für die Angaben in der Grundsteuererklärung sind die Verhältnisse (also der Zustand des Eigentums und die Besitzverhältnisse) am 1. Januar 2022. Wenn Sie Ihr Grundstück im Laufe des Jahres verkaufen, müssen Sie dennoch eine Grundsteuererklärung machen – zum 1. Januar 2023 werden die Verhältnisse angepasst. In den meisten Bundesländern wurde Eigentümerinnen und Eigentümern ein Informationsschreiben zugestellt. Doch auch wenn Sie kein Schreiben erhalten haben (zum Beispiel in Berlin), sind Sie zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet.

Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung einreichen?

Seit dem 1. Juli 2022 können Sie die Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Ursprünglich endete die Abgabefrist am 31. Oktober 2022. Bis dahin hatte allerdings nicht einmal ein Drittel aller Eigentümerinnen und Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgegeben. Deshalb beschlossen die Bundesländer einstimmig eine Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate. Jetzt müssen Sie Ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 abgeben. Um der Marktentwicklung gerecht zu werden, soll künftig alle sieben Jahre eine neue Hauptfeststellung stattfinden.

Was brauche ich für meine Grundsteuererklärung?

Welche Daten Sie für Ihre Grundsteuererklärung benötigen, hängt ganz vom Bundesland ab, in dem sich Ihr Grundstück befindet.

Elf Bundesländer nehmen zur Berechnung der neuen Grundsteuer am sogenannten Bundesmodell teil. Dazu gehören:

Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Fünf Bundesländer haben von der “Öffnungsklausel” im Reformgesetz Gebrauch gemacht und eigene Verfahren entwickelt. Diese sind:

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.


Erforderliche Angaben in allen Bundesländern

Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie das Aktenzeichen oder die Steuernummer für das Grundstück. Diese finden Sie zum Beispiel im letzten Grundsteuerbescheid oder im Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung.

Außerdem brauchen Sie Grundbuchdaten wie Adresse, Eigentümerin oder Eigentümer, Gemarkung, Flurnummer, Flurstück-Nummer und Grundstücksfläche. Die Angaben finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug.

Erforderliche Angaben für das Bundesmodell

Neben Aktenzeichen und Grundbuchdaten benötigen Sie im Bundesmodell noch Angaben über

  • die Grundstücksart (z.B. unbebaut, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wohneigentum, Mietwohngrundstück oder Geschäftsgrundstück)
  • den Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Wohn- und Nutzfläche
  • die Anzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze

Benötigte Angaben in anderen Bundesländern

In den restlichen fünf Bundesländern müssen Sie (neben Aktenzeichen/Steuernummer und Grundbuchdaten) weniger Angaben machen als im Bundesmodell. In Baden-Württemberg brauchen Sie für Ihre Grundsteuererklärung den Bodenrichtwert. In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen müssen Sie Angaben zur Wohn- bzw. Nutzfläche machen.

Wohn – und Nutzfläche richtig angeben

Es ist wichtig, Wohn- und Nutzflächen korrekt zu berechnen, denn sie wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Grundsteuer aus! Die Quadratmeterangaben finden Sie

  • im Kaufvertrag
  • in der Teilungserklärung bei Wohnungseigentum
  • im Mietvertrag bei vermieteten Wohnungen
  • in den Bauunterlagen

Bevor Sie die Angaben aus den Unterlagen übernehmen, empfiehlt sich eine kurze Prüfung, ob die Flächenangaben nicht zu hoch sind. Nicht alle Räume und Flächen müssen nämlich in der Grundsteuererklärung angegeben werden. Nach der Wohnflächenverordnung werden Zubehörräume wie Keller, Garagen und Heizungsräume gar nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Manche Flächen werden nur anteilig berücksichtigt. Zur Nutzfläche gehören Räume, die betrieblich oder öffentlich genutzt werden, zum Beispiel Verkaufsräume, Büroräume und Werkstätten. Aber Achtung: Ein häusliches Arbeitszimmer wird zur Wohnfläche hinzugerechnet!

Wie kann ich die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Finanzverwaltungen stellen die Formulare für eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung kostenlos online zur Verfügung. Sie bieten mit ELSTER zwar einen Online-Service an, doch die Bedienung ist für Laien gar nicht so einfach.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch kein Elster-Konto haben, müssen Sie für die Grundsteuererklärung unbedingt genügend Zeit einplanen. Die Freischaltung Ihres Benutzerkontos kann zwei bis drei Wochen dauern, denn die Aktivierungscodes werden per Post versendet.

Einfache und sichere Alternative: wundertax

Mit seiner einfachen Anwendung bietet wundertax die optimale Alternative. Sie benötigen kein eigenes Elster-Konto und können sofort beginnen. Schritt für Schritt werden Sie durch Ihre Grundsteuererklärung geführt. Erklärungen und Hinweise zum Ausfüllen sparen Zeit und Nerven.

Es erscheinen automatisch nur die Eingaben, die für Ihr Bundesland brauchen – Sie müssen sich also nicht durch etliche Steuerformulare und komplizierte Behördensprache wühlen. Benötigte Angaben wie Bodenrichtwerte erhalten Sie durch nur einen Klick. Eine integrierte Plausibilitätsprüfung am Ende stellt sicher, dass Sie keine Fehler machen. So wird die Grundsteuererklärung zum Kinderspiel!

Was ist die Grundsteuer eigentlich?

Auf Eigentum von Grundbesitz wird Grundsteuer erhoben. Dazu gehören bebaute und unbebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Vermieter dürfen die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen und als Teil der Nebenkosten abrechnen.

Für Städte und Gemeinden gehört die Grundsteuer zu ihren wichtigsten Einnahmequellen. Die Einnahmen fließen ausschließlich in die Infrastruktur der jeweiligen Gemeinde und finanzieren somit Investitionen in Straßen, Brücken und Radwege, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und Schwimmbäder.

Die Grundsteuer gilt immer für ein Kalenderjahr und wird meist in vierteljährlichen Raten bezahlt: zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Da die Grundsteuer mit Beginn eines Kalenderjahres entsteht, sind für ihre Berechnung immer die Verhältnisse am 1. Januar des jeweiligen Jahres entscheidend. Auch wenn Sie Ihre Ferienimmobilie im Laufe eines Jahres verkaufen, sind Sie offiziell bis Ende des Kalenderjahres Schuldner der fälligen Grundsteuer.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich (noch bis Ende 2024) nach diesen drei Größen, die das zuständige Finanzamt ermittelt und miteinander multipliziert:

Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz

1. Einheitswert: Der Einheitswert beziffert den Wert von Grundstücken und Immobilien. Zum Errechnen des Einheitswerts wird bei bebauten Grundstücken meist das Ertragswertverfahren angewendet. Dabei wird die Jahresrohmiete zum Stichtag 1. Januar 1935 (Ostdeutschland) oder 1. Januar 1964 (Westdeutschland) mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger berücksichtigt Faktoren wie Bauweise und Baujahr der Immobilie oder die Gemeindegröße.

Falls es keine Daten zur Jahresrohmiete von 1964 bzw. 1935 gibt und nicht genügend vergleichbare Objekte (z.B. bei Luxusimmobilien), findet das Sachwertverfahren Anwendung. Dabei spielt der Bodenwert des Grundstücks eine Rolle sowie der Wert der baulichen Anlagen, der Außenanlagen und der Marktanpassungsfaktor. Bei unbebauten Grundstücken ist das Verfahren am einfachsten: Die Grundstücksgröße wird mit dem Bodenrichtwert von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) multipliziert.

2. Steuermesszahl: Um den Grundsteuermessbetrag zu errechnen, wird der Einheitswert mit der Steuermesszahl multipliziert. Sie richtet sich nach der Grundstücksart und unterscheidet nach neuen und alten Bundesländern. In den alten Bundesländern beträgt die Steuermesszahl 2,6 bis 6 Promille, in den neuen Bundesländern 5 bis 10 Promille des Einheitswerts.

3. Hebesatz: Der Grundsteuermessbetrag wird nun mit dem Hebesatz multipliziert, dessen Höhe jede Gemeinde individuell festlegt. Das Ergebnis ist die Steuerschuld, die Sie für Ihren Grundbesitz zahlen müssen. Der Hebesatz Grundsteuer A gilt für Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Er ist meist deutlich niedriger als der Hebesatz Grundsteuer B, der für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke anfällt.

Im Zuge der Grundsteuerreform können Gemeinden ab 2025 den neuen Hebesatz Grundsteuer C festlegen. Er betrifft die baureifen, aber unbebauten Grundstücke. Damit soll der Spekulation mit Grundstücken vorgebeugt und Eigentümerinnen und Eigentümer zum Bauen animiert werden.

Ab dem 1. Januar 2025 ersetzt der Grundsteuerwert den alten Einheitswert bei der Berechnung der Grundsteuer:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Warum gibt es die Grundsteuerreform

Die Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer verwendet werden, sind völlig veraltet. Eine erstmalige Hauptfeststellung der Einheitswerte bezieht sich auf den Stichtag 1. Januar 1935 und sollte ursprünglich alle 6 Jahre aktualisiert werden. In Westdeutschland wurden die Einheitswerte zum 1. Januar 1964 aktualisiert, in Ostdeutschland blieb es bei der Hauptfeststellung 1935.

Die Werte von 1935 bzw. 1964 spiegeln natürlich nicht die Wertentwicklungen in den vergangenen Jahrzehnten wider. Vergleichbare Grundstücke und Gebäude wurden bislang also oft unterschiedlich bewertet und besteuert. Diese Ungleichbehandlung hält das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungskonform.

Der bis Ende 2019 gesetzten Frist für eine Neuregelung kam der Gesetzgeber nach und beschloss eine Reform der Grundsteuer. Diese rollt nun 2022 an und nimmt ihren Anfang in der Neuberechnung der Grundsteuerwerte. Bis Ende 2024 erlaubt das Bundesverfassungsgericht noch die Verwendung der Einheitswerte.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig.

Mit wundertax können Sie Ihre Grundsteuererklärung schnell und sicher online erledigen. Doch auch die unkomplizierte Abgabe der Einkommensteuererklärung ist mit wundertax möglich: Das Berliner Unternehmen bietet optimierte und leicht verständliche Steuer-Tools für die Bedürfnisse verschiedener Berufsgruppen an. Die Steuererklärung wird so effizient und einfach wie möglich. Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Studierende – das Motto “Steuern einfach für jeden” macht wundertax durch seine einfache Anwendung wahr.

FAQ: Grundsteuererklärung

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Reisetrends 2023: Angesagte Reisearten + wertvolle Tipps für Ihren Vermietungserfolg

Das Buchungsjahr 2023 steht in den Startlöchern und viele Urlauber sind schon jetzt auf der Suche nach einer passenden Ferienunterkunft für ihren Traumurlaub. Wir und auch Sie haben es mit Sicherheit gespürt: Die letzten zwei Jahre waren geprägt von Unsicherheiten aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie, welche die gesamte Reisebranche vor so manche Herausforderung gestellt hat. Die gelockerten Anforderungen an eine Reise und die Hoffnung, dass sich die Corona-Lage im Jahr 2023 weiter entspannt, lässt die Reiselust der Bevölkerung deutlich aufblühen. Viele Menschen möchten die während der Pandemie aufgeschobene Reise nun endlich im Jahr 2023 nachholen! Das Phänomen „Revenge Travel“, was wortwörtlich mit „Rachereisen“ übersetzt werden kann, steht für den Nachholbedarf der verlorenen Urlaubszeit. Eine Restunsicherheit bleibt jedoch bei vielen nach wie vor bestehen. Das spiegelt sich auch im Reiseverhalten der Menschen wider, wodurch mittlerweile neue Reisetrends entstanden sind und neue Zielgruppen in den Fokus rücken.

Kleiner Spoiler vorweg: Viele dieser Reisetrends versprechen eine hohe Nachfrage an privat vermieteten Ferienunterkünften! Wir verraten Ihnen, welche Reisetrends im Jahr 2023 zu erwarten sind und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Ferienunterkunft entsprechend vorbereiten können, um vom „Revenge-Travel“-Hype und zahlreichen Buchungsanfragen zu profitieren.  

Workation: Der perfekte Mix aus Urlaub und Arbeit

Wir starten mit einem Reisetrend, der durch die Pandemie bzw. durch den einhergehenden Digitalisierungsschub maßgeblich hervorgerufen wurde: die Workation. Diese recht neue Art zu reisen setzt sich auf den beiden Wörtern Work (=Arbeit) und Vacation (=Urlaub) zusammen und obwohl diese beiden Begriffe eigentlich im absoluten Gegensatz zueinanderstehen, werden sie heutzutage immer häufiger miteinander verbunden. Mittlerweile ist der Ausdruck „Workation“ ein geflügelter Begriff in der Tourismusbranche und findet immer mehr Anklang, vor allem bei den jüngeren Zielgruppen. Vom PC direkt an den Pool – das ist für viele mehr Menschen attraktiv!

Vielleicht hatten Sie auch schon einmal Besuch von Urlaubsgästen, die einen Workation-Aufenthalt bei Ihnen verbracht haben? Die räumliche Verlagerung des Arbeitsplatzes an einen schönen Urlaubsort kann helfen, aus bestehenden Routinen auszubrechen und somit kreativen Gedanken freien Lauf zu lassen. Tagsüber wird wie gewohnt gearbeitet, während man nach Feierabend die Vorzüge der Ferienunterkunft bzw. des Urlaubsortes genießen kann.

Die Anzahl der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit für einen kurzen oder auch längeren Workation-Aufenthalt anbieten, steigt zunehmend. Auch wir bei Traum-Ferienwohnungen haben die Möglichkeit, Workation-Aufenthalte in einer Ferienunterkunft zu verbringen und so durch den Ortswechsel neue Impulse zu bekommen.

Auf diese Art und Weise den Urlaub zu verbringen, wird auch im Jahr 2023 zu den Reisetrends gehören. Möchten auch Sie Ihre Ferienunterkunft für Workation-Urlauber anbieten, ist ein Ausstattungsmerkmal auf jeden Fall unumgänglich: ein gut funktionierendes WLAN!

Worauf Sie noch achten sollten, wenn Sie Ihre Ferienimmobilie für Workation-Urlauber anbieten möchten, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Nachhaltig Reisen: Grüner Urlaub der Umwelt zuliebe

Auch im neuen Jahr wird das Thema „Nachhaltigkeit“ allgegenwärtig sein. Vielen Urlauber ist es wichtiger denn je, ihren ökologischen Fußabdruck so gering wie möglich zu halten und ihren Urlaub umweltbewusst zu gestalten. Der sogenannte „sanfte“ Tourismus basiert darauf, Reisen und Umweltschutz so gut es geht miteinander zu verbinden, während die Bevölkerung der Urlaubsregion durch den Tourismus als verlässliche Einnahmequelle unterstützt wird. Grüner Urlaub rückt immer mehr in den Fokus und zählt zu den Reisetrends 2023!

Mittlerweile legen sehr viele Vermieter Wert auf ein nachhaltiges Angebot und haben die Ausstattung ihrer Ferienunterkunft an die ökologischen Standards angepasst. Dazu gehören u.a.:

  • ein nachhaltiger Energieverbrauch in der Ferienunterkunft durch Öko-Strom, erneuerbare Energiequellen oder energiesparende Maßnahmen
  • eine ökologische Einrichtung durch nachwachsende Rohstoffe, wie z.B. Holz und Schilf
  • eine ordnungsgemäße Mülltrennung
  • ein optimiertes Wasser-Management, um den Wasserverbrauch zu reduzieren

Wenn auch Sie Ihre Ferienunterkunft mit ökologischem Engagement betreiben, heben Sie diese Besonderheit unbedingt in Ihrem Inserat hervor. Somit zeigen Sie zukünftigen Urlaubsgästen, dass sie bei Ihnen passende Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Urlaub vorfinden können.

Wellness-Urlaub: Achtsamkeit für Körper und Seele

Eine Auszeit vom Alltagsstress und der Hektik – das erhoffen sich immer mehr Menschen von ihrem Urlaub. Ein Wellness- und Achtsamkeitsurlaub liegt daher auch im Jahr 2023 voll im Trend. Kein ständiger Blick auf die Uhr, keine ständige Erreichbarkeit und kein Großstadtlärm: Im Hier und Jetzt zu leben, das geht nirgends so gut wie im Urlaub. Das Ziel ist es, zur Ruhe zu kommen und aufzutanken. Ferienunterkünfte mit Wellnesseinrichtungen bieten sich dafür besonders an.

Ausstattungsmerkmale wie Sauna und Whirlpool sind für die Urlaubsgäste ein tolles Wellness-Feature. Aber auch schon mit kleinen Details, wie z.B. einer Regendusche, lässt sich in der Ferienunterkunft eine gewisse Wohlfühlatmosphäre schaffen. Heben Sie diese Ausstattungsmerkmale auf jeden Fall in ihrem Inserat hervor. Verfügt Ihre Ferienunterkunft über keinen hauseigenen Wellness-Einrichtungen, geben Sie mögliche Wellnesseinrichtungen in der näheren Umgebung an. Nutzen Sie für Ihre Ferienunterkunft entsprechende Filter, um von Wellness interessierten Urlaubern auch gefunden zu werden. Auch Ferienunterkünfte, die sich in der Natur oder am Meer befinden, können zur Entspannung beitragen.

Last-Minute-Urlaub: Flexibilität ist gefragt

Insbesondere die Jahre 2020 und 2021 haben es uns gezeigt: Globale Entwicklungen sind schwer vorherzusagen und langfristige Reisepläne können sich schneller ändern, als man denkt. Last-Minute-Reisen haben den Vorteil, dass der Urlaub an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden kann. Auch im Jahr 2023 ist die Tendenz, dass viele Urlauber ihren Urlaub kurzfristig, also wenige Tage bis Wochen vor der geplanten Abreise, buchen. Für Sie als Vermieter bedeutet dies, dass Sie bei Ihrer Mietpreiskalkulation ebenfalls auf Last-Minute-Preise setzen können. Vergünstigte Angebote sind bspw. auch eine hervorragende Methode, um eventuelle Buchungslücken zu schließen und so über den vergünstigen Preis einiges an Mehr-Buchungen zu gewinnen. Generell sind saisonale Preise eine gute Möglichkeit, um die Vermietung der Ferienunterkunft profitabler zu gestalten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen in einem Ratgeber zusammengefasst.

Urlaub in der Natur: Grüne Oasen als Rückzugsorte

Abschalten, entschleunigen und die Ruhe inmitten der Natur genießen: Das ist vielen Menschen für ihren Urlaub im Jahr 2023 wichtiger denn je. Insbesondere seit der Corona-Pandemie wird die Natur als Rückzugs- und Erholungsraum wahrgenommen. Viele Urlauber zieht es auch im neuen Buchungsjahr in ländlichere Urlaubsregionen abseits von Städten und abseits von Hektik und Lärm. Ein naturnaher Erholungsurlaub am See oder in den Bergen sind besonders nachgefragt. Die Sehnsucht nach Weite und Freiheit ist vor allem bei Großstädter ausgeprägt. Auch Menschen, die beruflich stark eingebunden und viel unterwegs sind, wünschen sich in ihrem Urlaub einfach nur Ruhe und brauchen kein großes Unterhaltungsangebot.

Besonders beliebt sind im Jahr 2023 Urlaubsaufenthalte abseits der bekannten Regionen. Denn diese sorgen für Ruhe, Entspannung und die nötige Distanz. Befindet sich Ihre Ferienunterkunft z.B. in der Nähe eines Erholungsgebiets, sollten Sie dies auf jeden Fall auch im Inserat sichtbar machen. Unsere Urlaubsideen „Alleinlage“, „Urlaub in den Bergen“ und „Urlaub am See“ sind beliebte Filter bei der Suche nach einer naturnahen Ferienunterkunft.

Reisen im eigenen Land: Sicherheit im Gepäck

Warum in die Ferne schweifen, wenn Urlaub im eigenen Land auch schön sein kann! Den Urlaub im eigenen Land zu verbringen, hat in den letzten Jahren immer mehr an Beliebtheit gewonnen und gehört ebenfalls zu den Reisetrends 2023. Absehbar ist, dass sich auch Jahr 2023 viele Menschen für einen Urlaub „vor der Haustür“ entscheiden. Die unkomplizierte Anreise, die ein Urlaub innerhalb des eigenen Landes mit sich bringt, ist hierfür ein wichtiger Grund. Aber auch der Aspekt der Nachhaltigkeit spielt eine zunehmend wichtigere Rolle: Die Anreise innerhalb des eigenen Landes ist deutlich ökologischer und sozialverträglicher als eine Fernreise mit dem Flugzeug oder einem Aufenthalt auf einem Kreuzfahrtschiff. Somit ist der Urlaub im eigenen Land auch unabhängig von der Corona-Pandemie ein langfristiger Urlaubstrend.

Anreise mit dem Auto: Flexibilität gewinnt

Bei der Anreise möchten Urlaubsgäste weitestgehend flexibel bleiben und setzen somit auf das eigene Auto. Die selbstorganisierte Anfahrt zum Urlaubsort entwickelt sich somit im Jahr 2023 auch wieder zu einem echten Reisetrend. Vor allem die ersatzlose Stornierung vieler Flüge im Jahr 2022 sorgt bei Urlauber dafür, dass das Flugzeug an Bedeutung als Reisemittel verliert und Faktoren wie eine stressfreie Anreise, Flexibilität und Unabhängigkeit im Vordergrund der Urlaubsplanung stehen. Eine Urlaubsreise mit dem Auto bietet zusätzlich die Möglichkeit, auf dem Weg beliebig viele Stopps, Ausflüge und Pausen einzubauen. Zudem werden Flugreisen durch die steigenden Energiepreise immer teurer und für viele Menschen fast unbezahlbar. Die Anreise mit dem Auto stellt somit auch eine recht kostengünstige Alternative zu Flug- und Zugreisen dar.

Fazit

Die weltweite Pandemie hat bereits nachhaltige Veränderungen im Reiseverhalten hinterlassen. Vor allem der Wunsch nach Sicherheit und Flexibilität bei der Urlaubsplanung bleiben auch im neuen Reisejahr weiterhin bestehen und legt neue Standards für die gesamte Reisebranche.

Eine unkomplizierte Autoreise in die Natur und das am liebsten im eigenen Land scheint für die meisten Urlauber am attraktivsten. Dieser Ausblick lässt vermuten, dass auch im Jahr 2023 die privaten Ferienunterkünfte im eigenen Land und in den Nachbarländern wieder stark nachgefragt und gegenüber den großen Hotelanlagen bevorzugt gebucht werden. Denn in einer Ferienunterkunft können Urlauber so richtig unter sich sein und müssen sich nicht den Menschenansammlungen, wie z.B. im Restaurant, aussetzen.  

Das sind Reisetrends 2023! Sichern Sie schon jetzt zahlreiche Anfragen für das neue Buchungsjahr und starten Sie rechtzeitig mit der Vermietung Ihrer Ferienuntekrunft!

Allgemein AusstattungLeave a Comment on Internetlösungen für die Ferienwohnung: Das sollten Sie bei WLAN & Co. beachten

Internetlösungen für die Ferienwohnung: Das sollten Sie bei WLAN & Co. beachten

Schnell mal eben die Wettervorhersage checken, Eintrittskarten für den Freizeitpark buchen oder Filme und Musik streamen: Das Internet ist aus unserem Alltag längst nicht mehr wegzudenken – auch nicht im Urlaub! Mittlerweile gehört für immer mehr Urlauber ein leistungsstarkes WLAN in einer Ferienwohnung zur Standardausstattung.

Möchten auch Sie für Ihre Gäste WLAN & Co. in der Ferienwohnung zur Verfügung stellen, ist dies mittlerweile recht kostengünstig möglich. Aber was bedeutet der Internetzugang rechtlich für Sie als Vermieter und wie können Sie sich und Ihre Daten technisch absichern? Wir informieren Sie in diesem Ratgeber, worauf Sie beim Bereitstellen des WLANs in Ihrer Ferienwohnung unbedingt achten sollen und welche verschiedenen Möglichkeiten Ihnen hier zur Verfügung stehen.

Braucht meine Ferienwohnung WLAN?

Die Auswertungen des Nutzerverhaltens unserer Seitenbesucher zeigen es klar und deutlich: WLAN ist der meistgenutzte Ausstattungsfilter, den Urlauber bei ihrer Suchen nach einer passenden Ferienunterkunft anklicken. Ihre Urlaubsgäste wollen Smartphone, Tablet & Co. auch im Ferienhaus ohne Einschränkungen nutzen können – genau wie zu Hause! Dabei handelt es sich längst nicht mehr nur um die jüngeren Generationen, die auf eine WLAN-Ausstattung in der Ferienunterkunft Wert legen. Die  generationsübergreifende Nutzung des Internets nimmt immer weiter zu. Inzwischen bieten wir auf unserem Portal über 70.000 Ferienunterkünfte mit WLAN-Einrichtung an und es werden täglich mehr. Unterkünfte ohne WLAN sind für viele Urlaubssuchende einfach nicht interessant.

Sollten Sie noch kein WLAN in Ihrer Ferienwohnung anbieten, verschenken Sie somit wertvolle Anfragen und Buchungen. Unabhängig davon, wo sich Ihre Ferienunterkunft befindet und welche Altersgruppen bevorzugt bei Ihnen Urlaub macht, empfehlen wir Ihnen dieses Ausstattungsmerkmal unbedingt anzubieten, um mit der Konkurrenz mithalten zu können. Zudem wird sich das Bedürfnis, immer und überall mit dem Internet verbunden sein zu können, zukünftig noch weiter ausprägen und die Nachfrage von Unterkünften mit Internet stetig zunehmen.

Falls Ihre Ferienwohnung schon über eine entsprechende WLAN-Ausstattung verfügt, überprüfen Sie unbedingt, ob Sie diesen Service auch in Ihrem Inserat mit angegeben und den entsprechenden Filter ausgewählt haben.

Neue Zielgruppe: Workation-Urlauber

Eine recht neue Zielgruppe für Vermieter von Ferienunterkünften hat sich aus dem Digitalisierungsschub der letzten Jahren ergeben: Die Workation-Urlauber! Der Begriff Workation setzt sich aus den beiden Wörtern Work (=Arbeit) und Vacation (=Urlaub) zusammen. Ein Workation-Aufenthalt in einer Ferienwohnung verbindet diese eigentlich im Gegensatz zueinander stehenden Begriffe. Ortsunabhängiges Arbeiten ist in Zeiten digitaler Verbundenheit kein Problem – vorausgesetzt ein gut funktionierendes WLAN ist vorhanden. Für Menschen, die ihre Arbeit außerhalb des Büros am Laptop erledigen können, wird dieser Trend immer attraktiver: Die räumliche Verlagerung des Arbeitsplatzes an einen schönen Urlaubsort kann helfen, aus bestehenden Routinen auszubrechen und somit kreativen Gedanken freien Lauf zu lassen. 

Dieser Trend wird in den nächsten Jahren sicherlich noch weiter zunehmen und es ist absehbar, dass sich eine immer größer werdende Zielgruppe für Workation-Aufenthalte in Ferienunterkünften interessieren wird. Wenn auch Sie dieses Potential ausschöpfen möchten, ist WLAN in Ihrer Ferienwohnung unumgänglich!

So stellen Sie das Internet sicher bereit

Sie haben sich dazu entschlossen, WLAN in Ihrer Ferienwohnung anzubieten und von mehr Buchungen zu profitieren. Prima! Aber wie gelingt dies technisch? Welche Schritte sind notwendig, um Internet in Ihrer Ferienunterkunft einzurichten? Einige Vermieter machen es sich hier leicht und stellen den Gästen ihren eigenen privaten Internetzugang zur Verfügung. Aus rechtlicher Sicht ist dies nicht zu empfehlen. Zum einen kann der Urlauber das mitgenutzte Internet zu rechtswidrigen Zwecken gebrauchen und zum anderen ist dadurch auch der Zugriff auf Ihre privaten Daten nicht wirklich abgesichert.

Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Gästen das Internet sicher und schnell anbieten können und geben Ihnen einen aktuellen Überblick über die rechtliche Grundlage bei illegalen Handlungen seitens der Urlaubsgäste.

Rechtliche Grundlagen

Bei der Bereitstellung des WLAN für Urlaubsgäste kommt bei Ihnen sicherlich die Frage auf, wer im Falle einer rechtswidrigen Missbrauchshandlung seitens der Gäste die Haftung übernehmen muss. Zu den häufigsten Anwendungsfällen im Internet zählt der Datenklau bzw. Urheberrechtsverstöße. So werden im Internet beispielsweise sehr oft illegal Filme oder Musik runtergeladen. Dabei ist es sehr schwierig, die Schuldigen zu identifizieren, denn es kann nach dem Datenklau lediglich die IP-Adresse des Anschlusses ermittelt werden, nicht aber welche Person die Daten heruntergeladen hat. Auf diese Weise kann der Täter leider nicht eindeutig ermittelt werden.

Mit der sogenannten Störerhaftung war bis zum Jahr 2017 festgelegt, dass sowohl die Nutzer des Internets – in diesem Falle Ihre Urlaubsgäste – als auch der Anschlussinhaber, sprich Sie als Vermieter, für das Filesharing verantwortlich gemacht werden konnten. Argumentiert wurde damit, dass der Anschlussinhaber das Internet zur Verfügung stellt und somit den Rechtsverstoß des Nutzers überhaupt erst ermöglicht. Dies hatte zur Folge, dass die Vermieter über die IP-Adresse abgemahnt wurden. Flatterte eine Abmahnung ins Haus, musste der Vermieter versuchen nachzuweisen, dass er selbst nicht der Verursacher des z.B. illegalen Downloads war.

Neu: Das Telemedienänderungsgesetz minimiert die Haftungsrisiken für Vermieter

Seit 2017 gibt es das neue Telemediengesetz, welches die Rahmenbedingungen für gemeinschaftlich genutztes WLAN neu regelt. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber für mehr Rechtssicherheit beim Betrieb gemeinschaftlich genutzter WLAN-Netzwerke sorgen. Für Sie als Vermieter einer Ferienwohnung bedeutet dieses Gesetz vor allem Entwarnung! WLAN-Anbieter können nun nicht mehr stellvertretend dafür haftbar gemacht werden, wenn ein Gast illegale Aktivitäten im Internet betreibt. Wenn es einen Urheberrechtsverstoß gab, dann müssen seit 2017 Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche prinzipiell gegenüber dem eigentlichen Verursacher geltend gemacht werden.

Aber: Natürlich muss das Gesetz auch die Interessen der Urheberberechtigen beachten. Allerdings setzt hier der Gesetzgeber darauf, dass Rechtsverletzungen verhindert werden. Vor diesem Hintergrund können Sie als WLAN-Anbieter dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf bestimmte Seiten mit illegalen Inhalten technisch zu sperren und dafür sorgen, dass über Ihr WLAN keine illegale Seiten mehr aufgerufen werden können.

Hinweis: Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für eine detaillierte Beratung oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an entsprechende Beratungsstellen.

Gäste-Netzwerk für Ihre Urlauber

Auch wenn das Telemediengesetz 2017 Sie von den wesentlichen Haftungen und Verpflichtungen ausgenommen hat, gibt es dennoch einige elementare Dinge in Verbindung mit dem WLAN für die Ferienunterkunft zu bedenken. Es empfiehlt sich für Ihre Gäste ein separates, eingeschränktes Netz zur Verfügung zu stellen, damit kein Zugriff auf Ihre Geräte möglich ist. Um das WLAN in der Ferienunterkunft für Gäste einzurichten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Internes Gäste-WLAN

Bei einem internen Gäste-WLAN handelt es sich um einen WLAN-Anschluss, der den Gästen direkt im Feriendomizil zur Verfügung steht und der keinerlei Zugriff auf Ihr Hauptnetzwerk hat. Beide Netzwerke laufen zwar über denselben Router, haben jedoch unterschiedliche IP-Adresse. Bei einem klassischen WLAN-Router ist diese Gast-WLAN-Funktion bereits integriert. Das Gast-Netzwerk sollte ausschließlich von Ihren Gästen genutzt werden. Dies erleichtert Ihnen auch die Zuordnung zu den Anschlüssen, wenn es zum Beispiel zu Verstößen kommt. Zudem wird Ihr privates Netzwerkt durch die Abtrennung vor Viren geschützt.

Eine weitere Möglichkeit ist es, das Internet in der Ferienunterkunft über einen separaten Router laufen zu lassen. Aber auch wenn Sie den Router nicht parallel für Ihr privates Netzwerk nutzen sollten, ist ein gesonderter Gast-Zugang für die Ferienwohnung empfehlenswert.

2. Professionelle Hotspots für’s Gäste-WLAN

Vermieten Sie gleich mehrere Ferienwohnungen innerhalb eines Hauses, bietet sich die Einrichtung eines professionellen Gäste-Zugangs an. Dieser sogenannte Hotspot ermöglicht es mehreren Gästen gleichzeitig auf das Internet zuzugreifen. Diese Lösung wird vor allem auch von Hotels genutzt. Wenn die Gäste das WLAN über einen dieser Hotspots nutzen, dann stimmen sie zu, diesen Anschluss gesetzeskonform zu nutzen. Der Vorteil dabei: Sie als Vermieter sind aus rechtlicher Sicht nicht mehr für den Internetzugang verantwortlich. Diese Verantwortung liegt dann vollkommen beim Betreiber des Hotspots. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, sollten Sie einen entsprechenden Vertrag mit einem Hotspot-Anbieter vor allem auf diesen Passus prüfen. Ein Hotspot ist allerdings nicht kostenlos. Es fallen monatliche Gebühren sowie einmalige Kosten zu Beginn an.

Unser Tipp: Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die sich auf Ferienwohnungen spezialisiert haben. Wählen Sie am besten einen professionelle Hotspot-Anbieter, der Ihnen einen abmahnsicheren Internet-Zugang für Urlaubsgäste in Ferienwohnungen anbieten.

Wie Sie mit den Zugangsdaten richtig umgehen

Die Zugangsdaten sind die Schlüssel zu Ihrem WLAN, mit denen sorgfältig umgegangen werden sollte. Wir raten Ihnen für jeden neuen Urlaubsgast auch ein neues WLAN-Passwort zu vergeben. Auch wenn es lästig ist: Bitte nutzen Sie nicht Ihre bereits verwendeten Passwörter, sondern wählen ein einzigartiges Passwort. Dieses sollte mindestens 8 Zeichen lang sein, aus Groß- und Kleinschreibung sowie einer Kombination aus Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Zudem sollte der Gast-Zugang auch wirklich nur den Gästen genutzt werden und nicht zwischendurch auch von anderen Personen. Auch Sie sollten auf die Nutzung Ihres Gast-Zugangs verzichten. Nur so können Sie eine transparente Nutzungsübersicht des WLANs gewährleistet.

Die Zugangsdaten für das Gäste-WLAN können Sie gut sichtbar in der Gästemappe vermerken oder auf einem Zettel an einem zentralen Ort in der Unterkunft platzieren. In der Gästemappe können Sie auch noch einmal auf eine ordnungsgemäße Nutzung des WLANs hinweisen. 

Wie viel Datenvolumen sollten Sie bereitstellen?

Die benötigte Datenmenge hängt stark vom jeweiligen Nutzungsverhalten der Gäste ab. Jemand, der Ihre Ferienunterkunft für einen Workation-Aufenthalt nutzt und mehr Zeit im Internet verbringt, wird sicherlich auch mehr Datenvolumen in Anspruch nehmen als reine Urlaubsgäste. Generell gilt: je mehr Datenvolumen zur Verfügung steht, desto besser. Zur Orientierung: Ein Volumen von 3-7 GB wird pro Stunde auf dem Streamingportal Netflix benötigt, abhängig von der gewählten Auflösung. Ein Richtwert von etwa 200 GB sollten in der Regel für Ferienunterkünfte ausreichen. Lassen Sie sich hier von Ihrem bevorzugten Anbieter zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten.

Auf Verschlüsselung und Firewall achten

Den Internetzugang für Ihre Urlaubsgäste sollte Sie mindestens genauso gut schützen, wie Ihren eigenen. Der Router sollte über eine sogenannte WPA2-Verschlüsselung (WPA = Wi-Fi Protected Access) verfügen. Dabei handelt es sich um einen speziellen Sicherheitsstandard für Funknetzwerke, welcher die über das WLAN ausgetauschten Daten gegen unbefugten Gebrauch Dritter schützt. Router mit einer sogenannte WEP oder WPA-Technik sind veraltet und sollten nicht mehr genutzt werden.

Die Installation einer Firewall auf Ihrem WLAN-Router ist ebenfalls ratsam, denn damit können Sie bspw. auch den Zugriff auf bestimmte Seiten blockieren. Somit kann die Verbreitung von Viren auf andere Geräte verhindert werden.

Unser Tipp: Falls Sie sich unsicher sind, welcher Virenschutz der richtige ist, sollten Sie sich auch hier lieber von Experten beraten lassen, als auf den wichtigen Schutz zu verzichten

Und wenn doch eine Abmahnung kommt?

Zunächst gilt hier: Ruhe bewahren! Kommen Sie keinesfalls den Aufforderungen in einem Abmahnschreiben direkt nach und unterschreiben Sie insbesondere nicht „einfach“ eine Unterlassungserklärung. Denken Sie daran, dass die rechtliche Lage zum WLAN zwar inzwischen besser geregelt, aber immer noch undurchsichtig ist – dies nutzen auch heute noch speziell auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte aus.

Wir empfehlen Ihnen, im Fall der Fälle die Hilfe eines kompetenten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dieser prüft für Sie, ob die Abmahnung rechtlichen Bestand hat oder nicht. Danach besprechen Sie zusammen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Extra-Tipp: Die WLAN Nutzungsvereinbarung

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, können Sie von den Gästen vorab eine WLAN- und Internetznutzungsvereinbarung unterschreiben lassen. In dieser Nutzungsvereinbarung weisen Sie Ihre Urlaubsgäste noch einmal schriftlich auf die ordnungsgemäße Nutzung Ihres WLANs sowie auf die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung hin. Diese ist mittlerweile recht gängig und schützt Sie so nochmals explizit vor Abmahnungen. Die Nutzungsvereinbarung sollte u.a. folgendes beinhalten:

  • den genauen Zeitraum der Nutzung
  • keine unbefugte Weitergabe der Daten an Dritte
  • die Haftungsbeschränkung seitens des Vermieters
  • Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Gehen Sie sicher, dass Ihnen die unterschriebene Nutzungsvereinbarung VOR der Weitergabe des WLAN-Passwortes vorliegt.

Unser Tipp: Die Nutzungsvereinbarung kann auch direkter Bestandteil Ihres Mietertrags sein. Mit der Unterschrift des Mietvertrags stimmen die Mieter dieser Vereinbarung somit parallel zu.

Fazit

Ein Internetzugang gehört für die Mehrheit der Urlauber mittlerweile zur Grundausstattung einer Ferienunterkunft. Wenn Sie noch kein WLAN anbieten, verschenken Sie ein großes Potential an Anfragen und Buchungen!

Empfehlenswert ist es, Ihre Gäste über die Pflichten in Verbindung mit der Nutzung der Internetverbindung entweder direkt im Mietvertrag oder durch eine separate Nutzungsvereinbarung aufzuklären.

Nutzen Sie unbedingt einen separaten Gast-Zugang für die Ferienhaus-Urlauber. So schützen Sie Ihren privaten Zugang vor Viren und können bei einer missbräuchlichen Nutzung des Internets den Verursacher eindeutig zuweisen. Es empfiehlt sich den WLAN-Router mit einer Firewall auszustatten und auf einen sicheren Verschlüsselungsstandard zu setzen, wie z.B. das WAP2-Verfahren.

Die zur Verfügung gestellten Geräte sollten so eingestellt werden, dass andere Nutzer nur im Gast-Modus angemeldet sind und so von Vornherein keine Programme zum Filesharing installiert werden können.

Last but not least: Stellen Sie sicher, dass Sie in Ihren Inseratsdaten den WLAN-Filter für Ihre Ferienwohnung angeklickt haben, um so die Auffindbarkeit für Urlauber zu gewährleisten.

Checkliste WLAN in der Ferienwohnung

Unsere kleine Checkliste hilft Ihnen nichts zu vergessen!

  • Einrichtung eines eigenen Gast-Zugangs mit eigenem Passwort
  • Änderung des Passworts nach Abreise eines jeden Urlaubsgastes
  • Router verfügt über eine WPA2-Verschlüsselung + eine Firewall
  • Unterschriebene Nutzungsvereinbarung liegt vor
  • WLAN-Passwort erst nach unterschriebener Vereinbarung aushändigen

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen zum Thema WLAN in Ferienwohnungen? Dann freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen. Als Gastgeber bei Traum-Ferienwohnungen profitieren Sie von weiteren wertvollen Experten-Tipps, Erfahrungen und ganz persönlichen Erfolgsgeschichten.

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Mehr Urlauber für Ihre Ferienunterkunft

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Allgemein VerwaltungLeave a Comment on Die eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten – das sollten Sie beachten

Die eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten – das sollten Sie beachten

Eine Ferienwohnung gilt als sichere Kapitalanlage und lukrative Einkommensquelle. Spielen auch Sie mit dem Gedanken, Ihre eigene Wohnung oder einen Teil davon als Ferienwohnung zu vermieten? Dann ist dies grundsätzlich möglich. Bevor Sie mit der Vermietung starten, kommen Sie um ein paar Vorkehrungen und ein wenig Bürokratie nicht drum herum. Dabei kommt es ganz auf die individuellen Rahmenbedingungen der Immobilie an. Vor allem die Lage der Wohnung ist ein ausschlaggebender Faktor, da eine Vermietung von privatem Wohnraum nicht überall ohne weiteres möglich ist.

Damit Sie alles im Blick haben und sich eine langwierige Recherche ersparen können, klären wir Sie in diesem Ratgeber auf, wovon die Zulässigkeit einer (Unter-) Vermietung an Urlaubsgäste maßgeblich abhängt und informieren Sie über die aktuelle* Gesetzeslage auf dem Ferienwohnungsmarkt. Somit sind bestens gewappnet, um in die Vermietungsphase Ihrer Ferienunterkunft zu starten.  

* Stand: September 2022

Hinweis: Wir geben hier keine Rechts-oder Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für eine detaillierte

Mietwohnung vs. Eigentumswohnung zur Ferienwohnung machen

Zunächst ist es wichtig, ob es sich bei der zu vermietenden Immobilie um Ihr Eigentum handelt, oder um eine Mietwohnung. Denn im Falle einer Mietwohnung können Sie nicht gänzlich allein entscheiden, die Wohnung als Ferienwohnung an Urlaubsgäste zu vermieten. Die Beherbergung von „normalen“ Gästen ist natürlich gestattet, aber bei zahlenden Urlaubsgästen verhält es sich etwas anders und Sie müssen eine Einverständniserklärung des Eigentümers einholen. Aber auch wenn Sie selbst der Eigentümer der Wohnung sind, müssen vorab einige Details berücksichtigt werden, bevor Sie die Wohnung vermieten können. Wir zeigen Ihnen, worauf es in beiden Fällen ankommt.

Mietwohnung wird zur Ferienwohnung

Wohnen Sie in einer Mietwohnung und möchten Ihre ganze Wohnung oder Teile davon als an Urlaubsgäste vermieten, sollten Sie unbedingt den Wohnungseigentümer über das Vorhaben informieren. Denn der Eigentümer muss dieser Vermietung zustimmen. Wichtig: Dabei muss es sich um eine ausdrückliche Zustimmung handeln, dass Sie die Wohnung oder Teile davon an Urlaubsgäste vermieten möchten. Wenn Sie die Wohnung an zahlende Gäste vermieten, ohne den Vermieter überhaupt darüber informiert zu haben, müssen Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen – schlimmstenfalls kann der Eigentümer die fristlose Kündigung aussprechen.  

Es kommt – wenn auch eher selten – vor, dass der Mietvertrag vorab eine Einwilligung der Untervermietung beinhaltet. Ist dies auch bei Ihnen der Fall, sollten Sie dennoch mit dem Vermieter Rücksprache halten. Denn Untermiete bedeutet nicht gleich automatisch gewerbliche Vermietung an Urlaubsgäste. Vorsicht ist hier in jedem Fall besser als Nachsicht!

Eigentumswohnung wird zur Ferienwohnung

Handelt es sich bei dem der Unterkunft um Ihr Eigentum, sieht die Sachlage etwas anders aus. Aber auch in diesem Fall können Sie leider nicht gänzlich frei entscheiden. Wenn sich die Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit Eigentümergemeinschaft befindet, prüfen Sie vorher unbedingt die Teilungserklärung. Eine Teilungserklärung, oder auch Aufteilungserklärung, regelt bei einem Mehrfamilienhaus oder einem Gebäudekomplex die formelle Aufteilung eines Gebäudes, sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien. Das ist relevant für die Aufteilung aller anfallenden Kosten, dem Stimmrecht und eben auch für die Nutzungs- und Gebrauchsbeschränkungen.

Solange diese Teilungserklärung eine Nutzung als Ferienwohnung nicht ausdrücklich verbietet, ist es Ihnen grundsätzlich erlaubt Ihre Eigentumswohnung als Ferienwohnung an Urlaubsgäste zu vermieten.

Absprachen mit der Hausgemeinschaft

Ihnen liegt die Einverständniserklärung des Eigentümers vor bzw. ist laut Teilungserklärung die Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung nicht verboten? Perfekt! Zusätzlich empfehlen wir Ihnen jetzt noch, vorab Ihre Nachbarn und die anderen Wohnungseigentümer der Hausgemeinschaft über die Vermietung an Urlaubsgäste zu informieren. Nicht jeder fühlt sich wohl dabei, ständig wechselnde Personen im Haus zu haben. Wenn Sie Ihren Nachbarn im Vorfeld davon erzählen, können Sie eventuelle Bedenken aus dem Weg räumen und noch offene Fragen klären.

Solange sich die anderen Bewohner nicht stärker durch die Vermietung der Urlauber beeinträchtigt fühlen als bei einer normalen Wohnungsvermietung, dürfen Sie die Wohnung als Ferienwohnung vermieten.

Zweckentfremdung und lokale Regelung beachten

Eine äußerst wichtige Rolle bei der Vermietung als Ferienunterkunft spielt die Lage Ihrer Ferienimmobilie. Sie haben sicherlich mitbekommen, dass vor allem in Großstädten massive Wohnungsknappheit herrscht, die immer mehr zunimmt. Um dieses Problem zu bekämpfen, haben einige Städte bzw. Bundesländer Maßnahmen ergriffen, die diesen Mangel an Wohnraum bekämpfen sollen. Das Zweckentfremdungsverbot, oder auch Wohnraumschutzgesetz schreibt vor, dass Wohnungen in bestimmten Regionen nicht mehr nur als reine Ferienwohnungen an Urlaubsgäste vermietet werden dürfen. Grundsätzlich zählt es als Zweckentfremdung, wenn vorhandener Wohnraum nicht als solcher genutzt wird. Das betrifft übrigens auch leerstehenden Wohnraum. Zusätzlich soll dieses Gesetz verhindern, dass die Miet- und Kaufpreise bis ins Unendliche steigen.

Eigene Gesetzeslage je nach Bundesland

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wird, regelt jedes Bundesland allerdings selbst. In Berlin wurde das Gesetz erstmalig im Jahre 2013 angewandt, da in der Hauptstadt angesichts der Knappheit an Wohnraum eine deutlich angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt herrschte. Ohne Ausnahmeregelung des zuständigen Amtes dürfen Wohnungen in Berlin seitdem nicht mehr als Ferienwohnung an Urlaubsgäste vermietet werden. Wer dieses Gesetz missachtet und seine Wohnung ohne eben diese Ausnahme des zuständigen Amtes an Urlaubsgäste vermietet, muss mit hohen Geldstrafen und Ausgleichszahlungen von bis zu 500.000 € rechnen. Keine Einschränkung müssen Immobilienbesitzer befürchten, die in der selbst bewohnten Immobilie ein oder mehrere Zimmer vermieten, insofern Sie mindestens 51% der Wohnung selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Bevor Sie Ihre Ferienwohnung anmelden, überprüfen Sie bitte genau, ob das Zweckentfremdungsgesetz auch für den Standort Ihrer zukünftigen Ferienwohnung zutrifft. Sie benötigen dann eine gesonderte Genehmigung für die Vermietung, in der auch die Mietpreise für die Wohnung gesetzlich gesetzlich geregelt.

Bitte informieren Sie sich vor der Vermietung an Urlaubsgäste bei Ihrem zuständigen Amt, ob für den Standort Ihrer Wohnung ein Zweckentfremdungsverbot erlassen wurde. Trifft dies zu, sollten Sie sich nach den Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung erkundigen.

Ferienwohnung anmelden

Insofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, steht der Vermietung Ihrer Wohnung an Urlaubsgäste nun nichts mehr im Wege. Der nächste Schritt ist nun die offizielle Anmeldung der Ferienwohnung. Denn jede Wohnung muss ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt angemeldet werden.

Und dann darf es losgehen und Sie können als Vermieter die erste Feriengäste in Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus einladen. Registrieren Sie sich dazu gleich als Gastgeber auf Traum-Ferienwohnungen. Unser Portal Traum-Ferienwohnungen hilft Ihnen, Ihre Ferienwohnung in wenigen Schritten zu inserieren. Mit Ihrem Inserat erhöhen Sie spielend leicht die Auslastung Ihrer Ferienunterkunft und steigern so Ihre Umsätze. Worauf warten Sie also noch? Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten.

Fazit

Bevor Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung an Urlaubsgäste vermieten möchten, ist ein wenig Bürokratie nötig. Folgende Punkte sollten Sie vorab klären:     

  • Bei einer Mietwohnung ist die Einverständniserklärung des Eigentümers notwendig. In Ihrem Antrag muss klar hervorgehen, dass Sie Ihre Wohnung an Urlaubsgäste vermieten möchten.
  • Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, prüfen Sie die Teilungserklärung. Solange diese Teilungserklärung eine Nutzung als Ferienwohnung nicht ausdrücklich verbietet, ist es Ihnen erlaubt Ihre Eigentumswohnung an Urlaubsgäste zu vermieten.
  • Egal ob Mietwohnung oder Eigentumswohung: Empfehlenswert ist es, die engen Nachbarn oder die Hausgemeinschaft über Ihr Vorhaben zu informieren und Fragen zu besprechen bzw. Bedenken aus dem Weg zu räumen.  
  • Ganz wichtig ist der Standort der zu potenziellen Ferienwohnung! Infomieren Sie sich bitte unbedingt über die örtlichen Bestimmungen. Wohnen Sie an einem Ort, wo das Zweckentfremdungsverbot greift, müssen Sie sich eine Genehmigung für die Vermietung einholen.

Sind diese ersten Hürden genommen, steht einer Vermietung Ihrer eignen Wohnung als Ferienwohnung nichts mehr im Wege!

FAQ`s Eigene Wohnung als Ferienwohnung vermieten

Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Vermietung der eigenen Wohnung als Ferienwohnung haben wir Ihnen hier noch einmal auf einen Blick zusammengetragen.

Allgemein AusstattungLeave a Comment on So gestalten Sie Ihre Ferienwohnung kinderfreundlich

So gestalten Sie Ihre Ferienwohnung kinderfreundlich

Sich im Urlaub ganz wie zu Hause fühlen – genau aus diesem Grund entscheiden sich viele Urlauber für private Ferienunterkünfte. Vor allem für Familien mit kleineren Kindern ist eine private Ferienunterkunft die deutlich bessere Alternative zum Hotel, denn sie bietet das passende Maß an Privatsphäre, Komfort und Flexibilität. Wenn Eltern mit kleinen Kindern verreisen, haben sie einen gewissen Anspruch an ihr Urlaubsdomizil. Auf den Familienurlaub ausgelegt und vor allem kinderfreundlich sollte die Ferienwohnung sein. Aber was genau bedeutet kinderfreundlich? Das Wichtigste ist hier eindeutig der Sicherheitsaspekt! Gibt es in der Ferienunterkunft zu viele Gefahrenquellen, kann der Urlaub für Eltern und Kind sehr unentspannt werden. Für alle Bereiche der Ferienwohnung gilt: Safety first! Vor allem wenn die kleinen Urlauber mobil werden, zeigt sich schnell wie wichtig ein kindersichere Ferienunterkunft ist.

Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen aufzeigen, welche möglichen Gefahrenzonen es in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus gibt und wie Sie Ihre Ferienunterkunft schon mit kleinen Maßnahmen und passenden Sicherheitsprodukten kinderfreundlich und vor allem kindersicher gestalten können. Neben eigenen Erfahrungen fließen hier auch Erkenntnisse von unseren Urlaubern mit rein! Mit diesen 10 ultimativen Tipps lassen sich Sicherheitsaspekt und Kinderfreundlichkeit optimal miteinander verbinden!

Tipps für die gesamte Ferienwohnung

Vorab: Eine 100%-ige Sicherheit für Kinder wird es nicht geben – weder in der Ferienwohnung noch im eigenen zu Hause. Aber mit schon kleinen Details kann in der Unterkunft ein deutlich höheres Maß an Sicherheit für alle Urlaubsgäste gewährleistet werden. Gehen Sie hierfür am besten durch die einzelnen Räume Ihrer Ferienunterkunft und prüfen Sie, was eine Gefahr darstellen könnte und durch welche zusätzliche Einrichtung Sie die Unterkunft kinderfreundlicher gestalten können.  

Tipp 1: Denken Sie sich in die Eltern hinein

Um Gefahrenquellen einschätzen zu können, ist es hilfreich sich in die Elternrolle hineinzuversetzen. Haben Sie selbst Kinder, fällt Ihnen dies bestimmt leicht. Überlegen Sie, was Sie in Ihrem eigenen Wohnraum angepasst haben, um diesen kindersicher zu gestalten. Grundsätzlich hilft es, sich auf die Augenhöhe des Kindes zu begeben und die Unterkunft zu begutachten. Oftmals erkennt man so erst eine Gefahrenquellen, die man vorher gar nicht also solche eingeschätzt hätte. Mit dieser Methode können Sie gut bewerten, wo in Ihrer Ferienunterkunft Verletzungsgefahr droht, welche Gefahrenquellen Sie reduzieren können und auch, welche Ausstattungsgegenstände für Familien mit kleineren Kindern besonders hilfreich sein könnten.

Tipp 2: Sichern Sie Fenster, Türen und Balkone

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon sitzt das Kleinkind auf der Fensterbank und versucht den Fenstergriff zu öffnen. Das kann sehr schnell sehr gefährlich werden – vor allem dann, wenn sich die Ferienwohnung in einer der oberen Etagen befindet. Fensterstürze bei Kindern sind leider keine Seltenheit. Kindersicherungen an Fenstern können hier Abhilfe schaffen. Mithilfe spezieller Mechanismen verriegeln sie das Fenster so, dass diese erschwert bzw. nur durch einen Erwachsenen geöffnet werden können.  

Für Fenster stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Selbstverriegelnde Fenstergriffe
  • Abschließbare Fenstergriffe
  • Aufstecksicherung
  • Fenstergriffe mit Zusatzschloss

Auch Balkon- und Haustüren können durch spezielle Vorrichtungen gesichert werden und so Kinder vor dem unbeaufsichtigten Öffnen der Tür bzw. Einklemmen der Finger schützen. Balkone selbst sollten ebenfalls auf die Kindersicherheit überprüft werden. Ist die Balkonbrüstung zu niedrig oder hat sie gefährliche Lücken, müssen die Kleinen auf dem Balkon stets beaufsichtigt werden. Falls Sie ein offenes Balkongelände haben, können Sie dieses undurchlässig machen, z.B. mit einem verstärkten Sicherheitsnetz. Etwas kostspieliger, dafür aber auch stabiler und sicherer, ist eine Balkonverkleidung mit Plexiglas. Dieses können entweder angebohrt oder mit Kabelbindern befestigt werden.

Tipp 3: Bringen Sie Treppenschutzgitter an

Für noch sehr kleine, gerade erst mobil gewordene Kinder sind Treppen eine häufig unterschätze Gefahrenquelle. Treppenschutzgitter vermeiden die Sturzgefahr und geben Eltern Sicherheit, wenn sie ihr Kind für einen kurzen Moment nicht im Blick haben. Auch bei etwas größeren Kindern sind Treppenschutzgitter hilfreich, z.B. wenn sie in ungewohnter Umgebung nachts auf Toilette müssen.

Die meisten Modelle sind entweder aus Holz oder Metall und leicht angebracht. Übrigens gibt es auch Treppenschutzgitter, die durch Einklicken befestigt werden müssen und kein Bohren nötig ist. Wichtig ist nur, dass das Gitter bei täglicher Nutzung fest verankert und der Verschluss von den Kindern selbst nicht zu bedienen ist.

Tipp 4: Sichern Sie Steckdosen

Eine große Gefahr im Ferienhaus oder der Ferienwohnung sind Steckdosen. Kinder finden Steckdosen einfach spannend. Sind diese nicht gesichert, kann es für Eltern allerdings umso unentspannter werden. Die Vorrichtung für die Steckdose schützt Kinder davor, einen elektrischen Schlag zu bekommen und ist bei kleinen Kindern unerlässlich.

Die kleinen Plättchen aus Plastik verdecken die Löcher in den Steckdosen und verhindern so den Zugang zur Stromquelle. Steckdosensicherungen gibt es in jedem Drogeriemarkt und werden einfach nur durch Reinklicken oder Reinschrauben befestigt. Diese Vorsichtsmaßnahme für Kinder ist schnell umgesetzt und mit wenig Kosten verbunden: Ein Set mit 20 Steckdosensicherungen gibt es schon ab 6€.

Tipp 5: Vermeiden Sie scharfe Kanten und spitze Ecken

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Das gilt für Erwachsene, aber vor allem für Kinder. Denn Kinder haben einen ausgeprägten Bewegungsdrang und toben gerne herum. Möbel mit spitzen Kanten oder der Glastisch im Wohnzimmer können dabei zu einer Gefahr werden. Verzichten Sie am besten auf zerbrechliche und teure Dekorationsgegenstände. Ein Glastisch gehört nicht unbedingt zu einer kinderfreundlichen Ausstattung. Für scharfe Ecken und Kanten an Möbeln und Tischen können Sie einen Eckenschutz nutzen.

Tipp 6: Verankern Sie Möbel an der Wand

Kinder, die gerade anfangen zu krabbeln, ziehen sich gerne an Gegenständen hoch. Nicht gesicherte Schränke, Kommoden und Regale können dabei umkippen und Kinder verletzen. Schwere Möbelstücke in der Ferienwohnung sollten Sie daher unbedingt an der Wand verankern. Ein Kippschutz ist leicht zu montieren und kann lebensrettend sein. Übrigens sollte auch ein Fernseher, am besten an der Wand befestigt werden. Die  neuen Flachbildfernseher sind relativ leicht und können mit wenig Kraftaufwand, kurzem Ziehen oder Dranhängen leicht umgekippt werden. 

Tipp 7: Bieten Sie Extra-Ausstattung für kleine Urlaubsgäste

Eltern mit kleinen Kindern sind dankbar, für jeglichen Kofferinhalt, den sie nicht mitschleppen müssen. Ein paar kinderfreundliche Küchenutensilien, wie Geschirr und Besteck, können schon eine große Entlastung sein. Einweglätzchen und ein Fläschchenwärmer sind mit Sicherheit das i-Tüpfelchen!

Weitere Ausstattungsgegenstände, wie z.B. ein Hochstuhl oder ein Bollerwagen gehören ebenfalls zu einer kinderfreundlichen Ausstattung einer Ferienwohnung beitragen und sind z.B. günstig aus „Second Hand“ auf dem Flohmarkt zu bekommen.

Tipp 8: Ein kleiner Willkommens-Gruß

Kinder lieben Überraschungen. Schon ein kleines Willkommensgeschenk, wie ein Pixi-Buch oder Seifenblasen, wird Ihren kleinen Urlaubsgästen garantiert ein Lächeln in das Gesicht zaubern – und den Eltern auch!  

Generell freuen sich Urlaubsgäste von Ferienwohnungen über eine kleine, persönliche Aufmerksamkeit. Dies kann bspw. ein Obstkorb oder eine regionale Spezialität sein. Ihre Gäste werden sich damit ganz anders begrüßt fühlen und neigen dazu, den Aufenthalt von vornherein besser zu bewerten. Der Aufwand wird sich also lohnen.

Tipp 9: Urlaub für die Eltern

Ein Urlaub mit Kindern ist anders als ein Urlaub ohne Kinder! Denn auch während des Familienurlaubs bleibt die stetige Organisation für Mama und Papa meistens bestehen. Umso mehr hilft es, wenn Sie durch einen (kostenpflichtigen) Extra-Service einiges an Organisation abnehmen.

Dies kann bspw. folgendes sein:

  • Brötchenservice
  • Gefüllter Kühlschrank bei Anreise
  • Wäscheservice
  • Getränkelieferung
  • Zwischenreinigungs-Service

Für Eltern kann dieses ausgebautete Serviceangebot eine enorme Erleichterung im Urlaubsalltag sein.

Tipp 10: Entertainmentprogramm für Kinder

Besonders bei schlechtem Wetter ist ein kleines Entertainment-Packet Gold wert. Mit ein paar Gesellschaftsspielen, Kinder- oder Malbüchern samt Stiften können kleine Kinder an regnerischen Nachmittagen wunderbar unterhalten werden. Memory ist ein Klassiker und ein Kartenspielset wird auch die Eltern freuen.

Unser Tipp: Man kennt es wahrscheinlich aus Hotels, aber auch in privaten Ferienunterkünften sind sie mittlerweile sehr beliebt: Büchertauschregale. Die Urlaubsgäste können hier ihre ausgelesenen Bücher oder Zeitschriften hinterlassen und dem nachfolgenden Urlaubsgast zur Verfügung stellen. Schauen Sie doch einfach einmal, ob Sie noch ausgelesene (Kinder-) Bücher zu Hause haben, mit denen Sie das Regal bestücken könnten.

Tipps für die einzelnen Räume

Um überall in der Ferienunterkunft eine ausreichende Kindersicherheit zu gewährleisten, gehen Sie am besten durch die einzelnen Räume und prüfen Sie, was für Kinder gefährlich sein könnte und durch welche zusätzliche Einrichtung Sie die Unterkunft kinderfreundlicher gestalten können. Wir zeigen Ihnen, welche Gefahrenquellen es in den einzelnen Räumen möglicherweise geben kann.

Im Wohnbereich

Der Wohnbereich ist der Bereich, in dem sich die Urlaubsgäste wohl am meisten aufhalten. Gerade hier sollte auf zerbrechliche Gegenstände wie Glasvitrinen verzichtet werden. Schwere Möbel, giftige Pflanzen und herumliegende Kabel oder Drähte können schnell gefährlich für Kinder werden. Möbelstücke sollten auf jeden Fall an der Wand verankert, giftige Pflanzen weggestellt und lose Kabel gut und sicher in einer Kabelbox verstaut werden. Eine gemütliche und kinderfreundliche Ausstattung im Wohnbereich lässt Ihre Gäste wie zu Hause fühlen.

Im Schlafzimmer

Kleinere Kinder schlafen meistens noch mit im Elternschlafzimmer. Achten Sie am besten darauf, dass ausreichend Platz für ein Reisebett zur Verfügung steht. Ein besonderer Service wäre es, wenn Sie dies als zusätzliches Ausstattungsmerkmal direkt mit anbieten. Eltern sind dankbar, wenn sie das eigene Reisebett nicht mitschleppen müssen und den Platz im Auto einsparen können.     

Viele Menschen, aber vor allem Kinder haben Schwierigkeiten im Hellen einzuschlafen. Verdunklungsrollos oder Vorhänge können hier Abhilfe schaffen. Vor allem dann, wenn sich die Fenster auf der Sonnenseite befinden.

Im Kinderzimmer

Hier sollten sich Kinder rundum willkommen fühlen – und vor allem auch sicher. Ein Rausfallschutz an den Kinderbetten verhindert, dass sich das Kind nachts aus dem Bett rollt. Gerade bei Kindern, die im Schlaf sehr bewegungsaktiv sind, sorgt dieser zusätzliche Schutz bei Eltern für ein sicheres Gefühl und einen ruhigeren Schlaf. Den Rausfallschutz gibt es auch in einer kostengünstigeren Reisevariante, ist flexibel einsetzbar und kann an unterschiedlichen Betten installiert werden.  

Eine kleine Wickelvorrichtung ist für Familien ebenfalls sehr nützlich. Dafür muss es sich gar nicht um einen richtigen Wickeltisch handeln. Schon eine simple Wickelunterlage aus Schaumstoff, die sich leicht sauber halten lässt, ist hier eine gute Unterstützung.  Die meisten Utensilien, wie Windeln, Feuchttücher und Babyöl haben Eltern von Wickelkindern immer und stets dabei.

Auch im Kinderzimmer sollten Sie auch auf Verdunklungsrollos setzen, damit die Kleinen zum Mittagsschlaf auch bei Tageslicht hingelegt werden können. Weitere kleine Helfer sind Nachtlicht für die Steckdose und ein Babyphone.

In der Küche

Besonders in der Küche gibt es so einige heikle Dinge, die vor Kinderhänden gesichert werden sollten. Bewahren Sie Scharfe Messer und Scheren bitte unzugänglich für Kinder auf und vermeiden Sie offen herumliegende oder von der Küchenzeile baumelnde Kabel von Wasserkocher, Toaster und Kaffeemaschine.

Backofen und Herd sind für Kinder im Küchenbereich besonders interessant. Um Verbrennungen und Verbrühungen zu vermeiden, empfehlt sich am besten ein Herdschutzgitter, durch das keine Kinderhände passen. Diese Herdschutzgitter gibt es auch in der Klebevariante, die ganz ohne Bohren und Schrauben befestigt werden. Der Backofen kann durch einen Backofentürstopper gesichert werden. Dieser wird von außen an den Backofen angebracht und verhindert das Öffnen des heißen Ofens.

Ein typischer Ort für Rohrreiniger, Reinigungsspray & Co. ist der Unterschrank der Spüle. Ist dies auch bei Ihnen der Fall, sollten Sie die Schranktür mit einer Kindersicherung versehen. Die Montage dieser Kindersicherung ist schon durch einfaches Ankleben möglich und lässt sich im Handumdrehen erledigen. Am besten ist es, die Reinigungsmittel ganz außer Reichweite der Kinder aufzubewahren, bspw. in einem der oberen Schrankfächer.

Im Badezimmer

Das Badezimmer ist für Kinder ein spannender Ort: Hier gibt´s so viel Neues zu entdecken. Rutschige Fliesen können die Sturzgefahr für ihre kleinen Gäste erhöhen. Eine rutschfeste Badematte kann davor schützen.

Ab einem gewissen Alter möchten Kinder gerne alles alleine machen. Im Bad kann ein Tritthocker dabei helfen, dass sie selbstständig das Waschbecken und Toilette erreichen können. Das werden die meisten Kinder von zu Hause kennen. Den Tritthocker gibt es in der kostengünstigen Variante schon ab 6€.

Ein Handtuchhalter auf Höhe der Kinder zum Händeabtrocknen und eine kleine Baby-Badewanne aus Plastik tragen ebenso zu einer kinderfreundlichen Ferienwohnung bei. Letztere ist nicht nur sicherer als die große Badewanne, sondern zudem auch nachhaltiger, da nicht so viel Wasser verbraucht wird.

Garten und Außenbereich

Ein Garten ist für Kinder immer toll! Hier können sie voll und ganz ihrem Bewegungsdrang nachgehen und sich austoben. Prüfen Sie auch im Außenbereich, ob alles kindersicher ist. Haben Sie einen Pool im Garten? Die alleinige Aufsichtspflicht am Pool haben die Eltern, aber um das Unfallrisiko zu reduzieren, können Sie als Vermieter rund um den Swimmingpool im Garten verschiedene Maßnahmen ergreifen. Die sicherste Methode ist, einen Zaun um den Pool aufzustellen. Als Alternative gibt es eine Abdeckplane, die mit Spanngurten, Haken und Ösen befestigt wird.

Weitere Sicherheitsvorkehrungen für den Außenbereich sind:

  • eingezäunter Außenbereich
  • keine giftigen Pflanzen
  • sichere Aufbewahrung von Gartengeräten, wie Rasenmäher, Säge & Co.

Durch diese Ausstattung können Sie den Außenbereich Ihrer Ferienunterkunft für Familien bereichern:

  • Spiele, wie Dart, Badminton oder Boule
  • eine Schaukel
  • eine Sandkiste
  • ein Bobbycar, Dreirad oder Roller
  • Sonnenschutz

Extra-Tipp: Zeigen Sie Ihre Familienfreundlichkeit im Inserat

In Ihrem Inserat sollte auf jeden Fall ersichtlich sein, dass Ihre Ferienwohnung über eine kinderfreundliche und kindersichere Austattung verfügt. Gügen Sie gerne ausführlich alle besonderen Details der Sicherherit hervor – schließlich soll sich Ihre Mühe und der erweitertete Service auch auszahlen. Ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass Ihre Unterkunft sich besonders gut für den Familienurlaub eignet, sammeln Sie schon vor der Buchung Pluspunkte und können die Auswahl der Unterkunft sicherlich positiv beeinflussen. Eltern werden es zudem zu schätzen wissen, dass die Information im Inserat ersichtlich ist und sie nicht jedes kleine Detail nachfragen müssen.

Auf einen Blick


Dieser Überblick zeigt Ihnen, welche Ausstattung und Sicherheitsmaßnahmen wir für eine kinderfreundliche Ferienwohnung unbedingt empfehlen, welche wünschenswert sind und welche den besonderen Service ausmachen.


Must have´s – sehr empfehlenswert

  • Steckdosenschutz
  • Treppengitter
  • Fenstersicherung
  • Ecken- und Kantenschutz
  • Herdschutzgitter
  • keine zerbrechlichen Dekorationsgegenstände
  • Verankerung schwerer Möbel an der Wand
  • eingezäunter oder abgedeckter Pool

Good to have – wünschenswert:

  • Reisebett / Beistellbett
  • Rausfallschutz
  • Wickelmöglichkeit
  • Hochstuhl
  • Kindergeschirr – und besteck
  • Verdunklungsrollo
  • Tritthocker
  • Babybadewanne
  • rutschfeste Badematte

Nice to have – das gewisse Extra

  • Entertainment-Paket mit Spielen und Malbüchern
  • Extra-Service für Familien
  • Willkommens-Gruß
  • Sandkiste oder Spielsachen für den Außenbereich

Fazit

Mit unserem Ratgeber haben wir Ihnen umfangreiche Tipps für die Gestaltung einer kinderfreundlichen und kindersicheren Ferienwohnung gegeben. Viele der vorgestellten Sicherheitsvorkehrungen sind schnell angepasst und größtenteils mit nur geringen Kosten verbunden. Somit können Sie die Zielgruppe Familien für Ihre Ferienunterkunft gewinnen und für Eltern und Kind steht einer schönen und vor allem entspannte Familienzeit nichts mehr im Wege. Zusätzlich können Sie mit einem erweiterten Service die Buchungen für Ihre Ferienwohnung steigern.

Wir freuen uns, Ihnen mit unserem umfangreichen Know-How bei Ihrer Vermietung zur Seite zu stehen. Falls Sie Ihre Ferienunterkunft noch nicht über Traum-Ferienwohnungen vermieten, freuen wir uns sehr Sie als Vermieter bei uns begrüßen zu können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß bei der Vermietung Ihrer Ferienimmobilie.

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Allgemein VerwaltungLeave a Comment on Check-in und Check-out in der Ferienwohnung: Das sollten Sie als Vermieter beachten

Check-in und Check-out in der Ferienwohnung: Das sollten Sie als Vermieter beachten

Der Check-in und der Check-out tragen maßgeblich zum Gesamterlebnis des Aufenthalts in einer Ferienunterkunft bei! Der Ablauf sollte hier gut organisiert sein, denn für die Gäste startet genau ab diesem Zeitpunkt die wohlverdiente Urlaubszeit in ihrem Feriendomizil! Als Vermieter können Sie bereits im Vorfeld einiges tun, um diesen Vorgang für alle Beteiligten so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Denn insbesondere, wenn Sie die Unterkunft aus der Ferne verwalten und nicht persönlich vor Ort sein können, sind für den Check-in und Check-out in der Ferienwohnung einige Vorkehrungen notwendig. Zudem könnten Sie den Urlaubsgästen mit einem Early Check-in oder dem Late Check-out in die Ferienwohnung flexiblere An – und Abreissezeiten ermöglichen.

Wir zeigen Ihnen, welche verschiedenen Möglichkeiten hier zur Verfügung stehen und wie sich Check-in und Check-out stressfrei, sicher und mit dem gewissen Etwas an Service gestalten können.

Vor der Anreise der Gäste

Bereits vor der Anreise der Urlaubsgäste fallen einige administrative Aufgaben an, die Zeit beanspruchen: Verträge müssen unterschrieben und Zahlungsmethoden geklärt werden. Die Daten der Urlauber müssen übermittelt und Ankunfts- und Abreisezeit vereinbart werden. Auch die Beantwortung individueller Fragen der Urlauber stellt häufig einen nicht unerheblichen Zeitaufwand dar.

Mit ein wenig Vorbereitung lässt sich dieser Arbeitsaufwand im Vorfeld für Sie und Ihre Urlaubsgäste schon deutlich reduzieren. Wir haben Ihnen ein paar Tipps zusammengestellt.

1. Vorgefertigter Fragebogen

Lassen Sie ihren Urlaubsgästen im Vorfeld einen vorgefertigten Fragebogen zukommen. Somit erhalten Sie direkt alle Informationen, die Sie für die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft benötigen. Dazu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Nationalität und Ausweisnummer bzw. ein Scan der Dokumente.  

2. Buchungsbestätigung bzw. Mietvertrag

Übermittelt werden kann eine schriftliche Buchungsbestätigung bzw. ein Mietvertrag, in dem Sie die Rahmenbedingungen der Vermietung noch einmal aufführen. Vorteil ist, dass die Urlauber diesen ganz in Ruhe durchlesen, auszufüllen und unterschreiben können. Somit entsteht weniger Raum für Missverständnisse und Fehlinterpretationen.

Ausführliche Informationen zum Mietvertrag für Ihre Ferienunterkunft inklusive einem kostenfreien Mustermietvertrags haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengefasst: Mietvertrag für die Ferienwohnung

3. Wichtige Informationen

Erstellen Sie Ihren Urlaubsgästen eine Übersicht mit hilfreichen Details, die schon vor Ankunft in der Ferienunterkunft wichtig sind.

Dazu zählen bspw. folgende Informationen:

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Informationen zu (kostenfreien) Parkmöglichkeiten an der Unterkunft
  • Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Angaben zur Schlüsselübergabe
  • Angaben zum Check-in, sowie Check-out in die Ferienwohnung

Somit haben Sie und die Urlaubsgäste in spé bereits vor Ankunft alle notwendigen Informationen und können so den beidseitigen Arbeitsaufwand bei Einzug in die Ferienunterkunft reduzieren. Ein weiterer Pluspunkt: Ihnen liegen alle Dokumente in digitaler Form vor und Sie ersparen sich die lästige Zettelwirtschaft. Übrigens empfiehlt es sich, die wichtigsten Informationen auch schon im Inserat anzugeben.

Möglichkeiten des Check-in

Viele Vermieter möchten ihre Urlaubsgäste bei Ankunft persönlich in Empfang nehmen und schätzen den direkten Kontakt. Für andere ist dies nicht immer realisierbar. Insbesondere wenn die Vermietung nebenberuflich angeboten wird oder sich die Ferienwohnung nicht am selben Wohnort des Vermieters befindet, kann dies eine zeitliche Herausforderung darstellen. Vor allem dann, wenn die Gäste durch unvorhersehbare Verzögerungen verspätet am Urlaubsdomizil ankommen. Auch dafür gibt es Lösungen. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten des Check-ins in die Ferienwohnung. 

Check-in durch den Vermieter

Der persönliche Empfang durch Sie als Vermieter bietet sicherlich einige Vorteile: Beide Parteien können sich einen ersten Eindruck voneinander verschaffen und offene Fragen direkt an Ort und Stelle klären.

Auch im Falle auftretender Mängel in der Ferienunterkunft ist es wichtig, dass zeitnah Abhilfe geboten wird. Vielen Urlaubern gibt es ein sicheres Gefühl, einen direkten Ansprechpartner vor Ort zu haben. Der Aufwand ist hier allerdings nicht zu unterschätzen. Denn eine gute Gästebetreuung beginnt ja bekanntlich vor dem eigentlich Check-in.

Check-in durch eine Verwaltung

Wenn Sie den Check-in bzw.Check-out aus Gründen nicht selbst übernehmen können, ist es ebenfalls eine Option diesen Vorgang an jemanden abzugeben. Vielleicht haben Sie einen Bekannten in der Nähe der Ferienwohnung, der den Check-in für Sie abwickeln kann. Oder Sie lassen lassen sich von einer zentralen Verwaltung unterstützen. Diese kann den Check-in und Check-out sowie weitere anfallende Aufgaben wie die Reinigung der Ferienunterkunft oder die Schlüsselübergabe für Sie koordinieren.

Online-Check-in / Self-Check-in

Eine für Vermieter und Urlauber gleichermaßen zeitsparende Check-in-Methode ist der Online-Check-in, oder auch Self-Check-In. Beim Online-Check-in ermöglichen Sie es Ihren Feriengästen, alle notwendigen Abläufe automatisiert und ohne persönlichen Kontakt zwischen Gastgeber und Gast abzuwickeln.

Dazu gehören u.a.:

  • Registrierung der Urlaubsgäste
  • Identitätsprüfung durch Ausweisdokumente
  • Regelung der Schlüsselübergabe

Für die Organisation der Schlüsselübergabe gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten, die eine gute Alternative zur persönlichen Übergabe darstellen. Vor allem für Vermieter, die sich nicht vor Ort befinden und auf keine externe Vermittlung zurückgreifen möchten, ist der Online-Check-in bzw. der Self-Check-in eine gute und zeitsparende Alternative.Ausführliche Informationen haben wir in Ihnen in einem ausführlichen Ratgeber zusammengefasst.

Early Check-in / Late Check-out

Die Zeiten für den Check-in sowie Check-out aus der Ferienwohnung ist für die Organisation von Vermieter als auch für die der Urlaubsgäste gleichermaßen wichtig. Daher sollten diese Zeiten vorab präzise und klar kommuniziert werden. Empfehlenswert ist es, die Information zum Check-in und Check-out bereits in Ihrem Inserat zu erwähnen, damit die Urlaubsgäste im Vorfeld darüber informiert sind und so die An – und Abreise entsprechend koordinieren können.

Dennoch kann es vorkommen, dass Ihre Gäste aus bestimmten Gründen einen früheren Bezug der Ferienunterkunft (Early Check-in) wünschen oder noch ein wenig länger bleiben möchten (Late Check-out), als es die festen Zeiten vorgeben. Insofern es Ihnen möglich ist, empfiehlt es sich hier auf individuelle Nachfrage eine gewisse Kulanz gegenüber den Gästen anbieten. Ein Early Check-in oder ein Late Check-out sind ein willkommener Service, den viele Urlaubsgäste sehr zu schätzen wissen. Schon mit dieser kleinen Geste können Sie sich mit Sicherheit von der Masse abheben und sorgen dafür, dass dieser Servicegedanke einen bleibenden Eindruck sowie glückliche Urlaubsgäste hinterlässt. Bedenken Sie auch immer, dass sich dies in Ihren Bewertungen widerspiegeln kann und somit zukünftige Urlauber bei der Auswahl der Ferienunterkunft positiv beeinflusst.

Extra-Kosten für einen flexiblen Check-out

Eine flexible Handhabung von Check-in oder Check-out ist häufig nur bedingt möglich, da die Ferienunterkunft bereits am gleichen Tag wieder bezugsfertig gemacht werden muss. Gerade zur Hochsaison werden Unterkünfte fast nahtlos weitervermietet und das enge Zeitmanagement lässt wenig Handlungsspielraum zu. In diesem Falle ist es natürlich verständlich, dass Sie den Check-in bzw. Check-out nicht ausdehnen können.

Alternativ können Sie überlegen, flexiblere Anreisezeiten als festen Service gegen Extra-Kosten anzubieten. Gerade für Familien mit kleineren Kindern ist es häufig herausfordernd, die lange Wartezeit zwischen Ankunft am Urlaubsort und Check-in zu überbrücken. Mit einem gebührenpflichtigen Early Check-in oder einem Late Check-out, den Sie den Gästen fest bestätigen, können Sie Ihren Service gegenüber der Konkurrenz ausbauen. In vielen Hotels wird dieser kostenpflichtige Serivce bereits angeboten. Die Gebühr hierfür bewegt sich zwischen 20€ – 30€. Sie können die Gebühr aber auch anteilig am Übernachtungspreis festmachen (ggf. auch angepasst an die gewünschte Check-in / Check-out-Zeit).

Kofferaufbewahrung als Alternative

Ist es Ihnen nicht möglich, einen Early Check-in oder Late Check-out anzubieten, können Sie eine Kofferaufbewahrung ermöglichen. Oftmals hilft schon diese Möglichkeit, damit sich die Urlaubsgäste zwischen Check-out und Abreise freier bewegen können. Vielleicht gibt es an der Ferienunterkunft eine Garage oder einen Schuppen, den Sie für die Zwischenlagerung des Gepäcks nutzen können? Wichtig ist es hier allerdings, eine abschließbare Möglichkeit zu schaffen und die Haftung für das Gepäck vorab zu regeln.

Heißen Sie Ihre Urlaubsgäste willkommen!

Die Gäste persönlich willkommen zu heißen, ist eine schöne Geste. Sie können gemeinsam mit Ihren Urlaubsgästen einen kleinen Rundgang durch die Ferienwohnung oder das Ferienhaus machen und eventuelle Besonderheiten ausführlich erklären. Den Urlaubern bietet es die Möglichkeit, offene Fragen direkt vor Ort zu besprechen. Signalisieren Sie Ihren Urlaubsgästen, dass Sie bei weiteren Fragen oder eventuellen Problemen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Begrüßung aus der Ferne

Ist es Ihnen nicht möglich persönlich vor Ort zu sein, steht einer herzlichen Begrüßung dennoch nichts im Wege. Sie können z.B. Ihre Urlauber am Anreisetag per Mail oder Telefon kontaktieren und nachfragen, ob sie gut angekommen sind, sich gut in der Ferienunterkunft zurecht finden und ob es noch offene Fragen gibt. Eine persönliche Nachricht in Form eines kurzen Briefes oder ein kleines Willkommensgeschenk werden Ihren Urlaubsgästen mit Sicherheit ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

Eine gut sortierte Gästemappe ist ebenfalls eine gute Hilfestellung für die Urlaubsgäste. Damit gelingt es Ihnen, alle notwendigen Informationen gebündelt an einem Ort bereitzustellen. Neben den nützlichen Informationen, wie z. B. zur Müllentsorgung, Schlüsselabgabe oder Notfallnummern, können Sie hier ein paar persönliche Worte über sich als Gastgeber einbinden. Wertvoll sind auch persönliche Empfehlungen und Insidertipps: Gerade Empfehlungen zu Restaurants und Ausflügen in der Umgebung kommen bei den Urlaubsgästen sehr gut an und sind ein wichtiger Bestandteil der Gästemappe.

Unser Tipp: Ausführliche Informationen und Anregungen für Ihre persönliche Gästemappe inklusive kostenloser Muster-Gästemappe haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengestellt!

Wichtig ist es den Urlaubsgästen vor, während und nach dem Urlaub zur Verfügung zu stehen. Ob Sie nun selbst der Ansprechpartner sind oder dies eine Vermittlung übernimmt: Eine Kontakttelefonnummer mit moderaten Service-Zeiten sollte auf jeden Fall an die Urlaubsgäste übermittelt werden.

Mehr ist manchmal mehr! Empfehlenswert ist es, die Urlaubsgäste einen Tag vor Abreise noch einmal freundlich an die Check-out-Zeit zu erinnern. Dies können Sie mit dem Wünschen für eine gute Heimreise verbinden und gleichzeitig nachfragen, ob die Urlaubsgäste mit dem Aufenthalt in der Ferienunterkunft zufrieden waren.

Fazit

Wir haben Ihnen nun in diesem Artikel einige Optionen und praktische Tipps rund um den Check-in und Check-out in der Ferienwohnung aufgeführt. Einige davon lassen sich schnell umsetzen, bei anderen Tipps bedarf es ein wenig Planung und Vorbereitung. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Urlaubsgästen im Vorfeld so viel Aufwand wie möglich abzunehmen und somit von Anfang an ein bleibendes Serviceerlebnis zu hinterlassen. Diese „Vorarbeit“ wird sich auch für Sie als Vermieter auszahlen und Ihre Gäste werden sich durch Ihren besonderen Service wertgeschätzt fühlen.

Falls Sie Ihre Ferienunterkunft noch nicht über Traum-Ferienwohnungen vermieten, freuen wir uns sehr Sie als Vermieter bei uns begrüßen zu können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß bei der Vermietung Ihrer Ferienimmobilie.

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Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen – das müssen Sie als Vermieter wissen

Die Vermietung einer Ferienunterkunft ist ein lukratives Geschäft. Vorab gibt es allerdings einiges an Papierkram zu erledigen und etwaige Gebühren zu berücksichtigen bzw. entsprechende Anträge anzufordern. Laufende Kosten für Strom, Wasser und Versicherungen sowie generelle Instandhaltungskosten sind dabei wohl die Kosten, die jeder Vermieter auf dem Zettel hat.
Ein häufig vergessener Posten auf der Kostenübersicht ist allerdings der Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen, der umgangssprachlich häufig immer noch GEZ-Gebühr genannt wird. In Deutschland ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, monatliche Rundfunkgebühren an den ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice zu zahlen – unabhängig davon, ob sich überhaupt ein Radio oder ein Fernseher im Haushalt befinden! Und das gilt grundsätzlich auch für Ferienunterkünfte. Dieser Punkt ist vielen Vermietern von Ferienimmobilien nicht bewusst und muss im Rahmen der Anmeldung einer Ferienunterkunft auf jeden Fall berücksichtig werden.

Wir klären Sie in diesem Artikel darüber auf, ob für Ihre Ferienunterkunft Rundfunkgebühren anfallen, welche Besonderheit es hier zu beachten gilt und unter welchen Voraussetzungen Sie gar überhaupt keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Denn in den letzten Jahren hat sich hier einiges geändert.

Hinweis: Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für eine detaillierte Beratung oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Beitragsservice.

Was ist der Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – und welche Geräte muss ich anmelden?

Sinn und Zweck des Rundfunkbeitrags ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dieser Finanzierung zu unterstützen. Ursprünglich mussten diesen Beitrag nur die Haushalte zahlen, in denen es auch einen Fernseher oder ein Radio gab. Seit Januar 2013 wird allerdings jedem Haushalt pauschal diese Gebühr berechnet. Gleichzeitig wurde aus der Gebühreneinzugszentrale (kurz GEZ) der ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice. Nach dem Slogan „Einfach. Für alle“ sind somit alle Haushalte unabhängig von der Anzahl der Geräte und Personen dazu verpflichtet, diesen monatlich berechneten Beitrag zu zahlen. Aktuelle beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf 18,36€ / Monat (Stand: 08/2022) und wird quartalsweise abgerechnet.

Wo muss ich den Rundfunkbeitrag anmelden?

Für die Anmeldung des Rundfunkbeitrages ist jeder Haushalt selbst zuständig. Den Antrag für den Rundfunkbeitrag können Sie ganz bequem online ausfüllen und übermitteln, oder Sie laden sich den Antrag herunter und können diesen dann in ausgedruckter Form per Post versenden.

Wenn Sie umziehen, muss eine Ummeldung beim Beitragsservice beantragt werden. Entsprechende Anträge dazu bietet der Beitragsservice online.

Rundfunkbeitrag bei auschließlich selbstgenutzten Ferienwohnungen

Nutzen Sie Ihre Ferienwohnung ausschließliche für Ihre eigenen privaten Aufenthalte, ist die Ferienwohnung wie ein Zweitwohnsitz zu behandeln. Voraussetzung ist, dass die Wohnung über einen eigenen Eingang verfügt und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann. In diesem Fall ist nicht zwingend ein weiterer Rundfunkbeitrag fällig. Allerdings muss hier auch wieder aktiv eine Befreiung der Gebühr beantragt werden.

Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühr – bei vermieteten Ferienwohnungen

Bei vermieteten Ferienwohnungen gibt es eine wichtige Besonderheit zu beachten, die grundlegend die Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags beeinflusst. Hier kommt es ganz darauf an, wo sich Ihre Ferienunterkunft befindet. Hier wird generell zwischen zwei Fällen unterschieden:


Ferienwohnung im eigenen Haus ohne weitere Betriebsstätte

Befindet sich die Ferienwohnung in Ihrem eigenen Wohnhaus oder auf dem gleichen Grundstück Ihres Wohnsitzes, so ist der private Haushalt als Betriebsstätte der Ferienwohnung anzusehen. In diesem Fall unterliegt das vermietete Objekt nicht der Beitragspflicht für Betriebsstätten und es muss kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag für die Ferienwohnung gezahlt werden, denn  Sie zahlen ja schon ein Rundfunkbeitrag für Ihren diesen Haushalt.

Anders verhält es sich, wenn sich mehrere Ferienwohnungen auf Ihrem Privatgrundstück befinden. Ab der zweiten vermieteten Ferienwohnung wird ein Funkbeitrag in Höhe eines Drittels des normalen Beitrags erhoben.

Beispiel: Sie vermieten eine Ferienwohnung, die sich in Ihrem Wohnhaus oder auf Ihrem privaten Grundstück befindet. Somit wird nur einmalig die Rundfunkgebühr in Höhe von 18,36€ fällig für Ihren Privathaushalt fällig.

Ferienwohnung außerhalb des eigenen Hauses und mit weiterer Betriebsstätte

Befindet sich die zu vermietende Ferienwohnung nicht im gleichen Gebäude oder auf dem gleichen Grundstück Ihres Hauptwohnsitzes, handelt es sich um eine Betriebsstätte, die Sie selbst nicht nutzen. Für diese Betriebsstätte wird grundsätzlich ein weiterer Rundfunkbeitrag erhoben. Die erste Betriebsstätte ist jedoch immer beitragsfrei. Vermieten Sie also lediglich eine Ferienunterkunft außerhalb des eigenen Wohnsitzes, müssen Sie für diese keinen Beitrag entrichten. Erst ab der zweiten Einheit würde auch hier ein Drittel der Rundfunkgebühr, also 6,12€, anfallen.

Beispiel: Sie wohnen in einem Wohnhaus in Hamburg und haben zwei zu vermietende Ferienunterkünfte: eine an der Nordsee und eine an der Ostsee. Grundsätzlich fallen für beide Ferienwohnungen Rundfunkbeitragskosten an. ABER: Die erste Betriebsstätte, in diesem Fall die Ferienwohnung an der Nordsee, ist immer beitragsfrei. Somit fallen für Sie nur die Kosten für die Ferienwohnung an der Ostsee an und zwar in Höhe von einem Drittel des Gesamtbetrages.

Saisonale Vermietungen der Ferienwohnung

Eine Besonderheit gibt es bei saisonal betriebenen Ferienunterkünften mit einer dauerhaften Unterbrechung der Ferienunterkunftsvermietung. Beträgt diese Unterbrechung einen Zeitraum von mindestens 3 zusammenhängenden Monaten, kann die Freistellung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. In diesem Falle muss ein schriftlicher Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrages gestellt werden. Auf Verlangen muss diese dauerhafte Unterbrechung der Vermietung, also die Betriebsstilllegung, mit einem offiziellen Nachweis bestätigt werden. Dies kann z.B. ein Stromnachweis sein. Wichtig: Dieser Antrag auf saisonale Befreiung des Rundfunkbeitrags muss jedes Jahr erneut beantragt werden.

Wie kann ich die Befreiung des Rundfunkbeitrags für Ferienwohnungen beantragen?

Im Falle einer Befreiung des Rundfunkbeitrag für die Ferienwohnung müssen Sie selbst aktiv werden und das entsprechende Formular einreichen. Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen: Befreiung Rundfunkbeitrag.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Generell ist jeder Haushalt für die Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Eine Abmeldung ist bspw. möglich, wenn Sie in einen gemeinsamen Haushalt mit jemanden ziehen, in dem der Rundfunkbeitrag schon gezahlt wird. Das kann z.B. ein Zusammenzug mit dem Partner, ein Umzug in eine WG oder ein Umzug in ein Pflegeheim sein. Das Formular für die Abmeldung des Rundfunkbeitrages finden Sie auch auf der Website des Beitragsservice. Die Abmeldung des Beitrags muss eine Angabe des Abmeldegrundes beinhalten und schriftlich, am besten per Einschreiben, eingereicht werden.

Und wie verhält es sich mit den Gema-Gebühren bei Ferienwohnungen?

GEMA-Gebühren und GEZ-Gebühren werden häufig in einen Topf geworden, unterscheiden sich aber durchaus voneinander. GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigung“ und ist dafür zuständig, die Urheberrechte von Kunstschaffenden zu schützen.

Generell bieten Ferienunterkunftsbesitzer durch das Bereitstellen eines Radios oder eines Fernsehers mittels einer Verteileranlage in der Ferienwohnung eine öffentliche Wiedergabe an, für welche GEMA Gebühren erhoben werden. Wenn Sie in Ihrer Ferienunterkunft einen Fernseher oder ein Radio zur Verfügung stellen, sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, eine GEMA-Gebühr zu zahlen. Aktuell liegt diese Gebühr bei 29,43€ / Jahr und Wohneinheit. (Stand: 08/022)

Auch hier gilt: Wenn Sie Ihre Ferienwohnung ausschließlich selbst nutzen, entfällt die GEMA-Gebühr, da keine Fernseh- und Rundfunksignale der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sondern nur Ihnen als Privatperson.

Fazit

Bei Ferienwohnung oder Gästezimmer innerhalb Ihres eigenen Wohnhauses oder auf dem gleichen Grundstück Ihres Wohnhauses müssen Sie keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag für diese Ferienwohnung zahlen. Erst ab der zweiten Ferienunterkunft fällt ein anteiliger Beitrag an.

Bei Ferienwohnung oder Ferienhäuser, die sich woanders befinden, muss der Rundfunkbeitrag für die Ferienwohnung grundsätzlich gezahlt werden. Allerdings ist die erste Ferienwohnung, sprich die erste Betriebsstätte, beitragsfrei. Erst ab der zweiten Ferienwohnung fällt ein Drittel des Rundfunkbeitrags an!

Weitere Tipps rund um die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserem Artikel zum Thema „Rundfunkgebühren bei Ferienwohnung“ weiterhelfen konnten. Benötigen Sie weitere Informationen rund um die Anmeldung und die Berechnung der Nebenkosten Ihrer Ferienunterkunft? Dann lesen Sie auch unsere zwei weiteren Ratgeber zu diesen Themen:

FAQs Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen

Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bei Ferienwohnungen haben wir Ihnen hier noch einmal zusammengetragen.