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Mietkauf: Erst mieten, später kaufen

Der Wunsch nach einer eigenen Immobilie ist ungebrochen hoch. Ob als privates Eigenheim, als Altersvorsorge oder als rentables Urlaubsdomizil: Grundbesitz gilt als solide und inflationsgeschützte Wertanlage. Doch steigende Immobilienpreise, strenge Vergabekriterien der Banken und fehlendes Erspartes stellen viele Interessenten vor eine Herausforderung. Wer eine Immobilie ohne Eigenkapital kaufen und vermieten oder selbst bewohnen möchte, sucht oft nach kreativen Wegen abseits des gewöhnlichen Bankkredits.

Hier rückt das Modell des Mietkaufs in den Fokus. Das Prinzip klingt simpel und verlockend: Erst mieten, später kaufen. Sie zahlen Monat für Monat Miete, die zumindest teilweise auf den späteren Kaufpreis angerechnet wird, und übernehmen das Objekt nach einer vereinbarten Zeit als Eigentümer – ganz ohne anfängliches Eigenkapital.

Doch wie läuft ein Mietkauf rechtlich und finanziell ab? Welche Unterschiede gibt es, worauf müssen Sie im Vertrag achten und welche Alternativen existieren? In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt die Funktionsweise des Mietkaufs.

1. Was ist Mietkauf und wie funktioniert das Konzept?

Der Mietkauf ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem aktuellen Eigentümer (Verkäufer) und dem Mietkäufer. Anstatt den Kaufpreis sofort über ein Bankdarlehen in einer Summe zu begleichen, wird der Kauf in die Zukunft verlagert und mit einem Mietverhältnis kombiniert.

So läuft der Mietkauf ab

Während der vereinbarten Mietzeit (häufig zwischen 5 und 15 Jahren) zahlen Sie eine monatliche Rate an den Eigentümer. Diese Rate setzt sich meist aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Der reine Mietanteil: Die Entschädigung für die Nutzung der Immobilie (entspricht einer normalen Kaltmiete).
  2. Der Tilgungs- bzw. Sparanteil: Ein zusätzlicher Betrag, der den vereinbarten Kaufpreis Monat für Monat reduziert.

Am Ende der Laufzeit wird die bis dahin angesparte Summe vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen. Die verbleibende Restsumme zahlen Sie entweder aus eigenen Rücklagen oder über ein klassisches Restdarlehen an die Bank.

2. Die zwei Hauptformen: Klassischer Mietkauf vs. Optionskauf

Beim Mietkauf unterscheidet man in Deutschland im Wesentlichen zwischen zwei rechtlichen Gestaltungsformen:

Mietkauf-Modelle im Vergleich

Der klassische Mietkauf

Beim klassischen Mietkauf verpflichten sich beide Parteien bereits bei Vertragsunterzeichnung unwiderruflich zum späteren Verkauf bzw. Kauf. Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Haus am Ende der Frist zu erwerben. Können Sie die Restsumme später nicht aufbringen, drohen empfindliche Vertragsstrafen oder der Verlust des angesparten Tilgungsanteils.

Der Optionskauf

Beim Optionskauf sichert sich der Mieter im Vertrag das Recht (die Option), die Immobilie innerhalb einer festgelegten Frist zu einem vorab fixierten Preis zu kaufen – es besteht jedoch keine Pflicht. Entscheiden Sie sich gegen den Kauf, läuft das Mietverhältnis entweder normal weiter oder endet regulär. Für diese Flexibilität verlangen Verkäufer häufig einen einmaligen Optionsaufschlag oder höhere monatliche Raten, die bei Nichtkauf verfallen.

3. Die wichtigsten Vertragsbestandteile: Darauf müssen Sie achten

Ein Mietkaufvertrag ist ein komplexes Vertragswerk. In Deutschland gilt: Jeder Mietkaufvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB). Ein einfacher privatschriftlicher Vertrag ist rechtlich unwirksam.

Achten Sie bei der Vertragsgestaltung unbedingt auf folgende Punkte:

  • Eindeutiger Kaufpreis: Der Endkaufpreis muss bereits bei Vertragsabschluss exakt beziffert sein. Nachträgliche Preisanpassungen müssen ausgeschlossen werden.
  • Höhe der Mietanrechnung: Welcher Prozentsatz Ihrer monatlichen Zahlung wird tatsächlich auf den Kaufpreis angerechnet? (Oft liegt dieser Anteil zwischen 50 % und 70 %).
  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Lassen Sie zu Beginn eine Auflassungsvormerkung zu Ihren Gunsten im Grundbuch eintragen. Dies verhindert, dass der Eigentümer die Immobilie während Ihrer Mietzeit heimlich an Dritte verkauft oder neu beleiht.
  • Instandhaltung und Reparaturen: Klären Sie verbindlich, wer während der Mietphase für Reparaturen (z. B. an Dach, Heizung oder Fassade) aufkommt. Oft versuchen Verkäufer, alle Pflichten sofort auf den Mietkäufer abzuwälzen.
  • Insolvenzschutz: Was passiert, wenn der Verkäufer während der Mietphase zahlungsunfähig wird? Der Vertrag muss sicherstellen, dass Ihre bisher gezahlten Tilgungsanteile geschützt sind.

4. Vor- und Nachteile des Mietkaufs

Wie jedes Finanzierungsmodell hat auch der Mietkauf zwei Seiten. Eine ehrliche Abwägung schützt vor teuren Überraschungen:

Die Vorteile:

  • Kein anfängliches Eigenkapital nötig: Ideal, wenn Sie über ein gutes Einkommen, aber noch über wenig Erspartes verfügen.
  • Preissicherheit: Sie sichern sich den heutigen Kaufpreis für die Zukunft, was bei steigenden Immobilienpreisen ein großer Gewinn sein kann.
  • Keine strenge Bankprüfung zu Beginn: Da die Finanzierung zunächst über den Verkäufer läuft, spielen Bonitätskriterien der Banken im ersten Schritt eine untergeordnete Rolle.
  • Wohnen auf Probe: Sie lernen die Immobilie, das Umfeld und eventuelle Mängel vor dem endgültigen Eigentumserwerb genau kennen.

Die Nachteile & Risiken:

  • Höhere Monatsbelastung: Die monatlichen Raten liegen meist spürbar über der ortsüblichen Vergleichsmiete, da der Tilgungsanteil zusätzlich entrichtet werden muss.
  • Überteuerte Angebote: Auf dem Mietkaufmarkt finden sich häufiger Immobilien in schlechterem Zustand oder mit überhöhten Kaufpreisen, die auf dem regulären Markt schwer verkäuflich waren.
  • Keine staatliche Förderung während der Mietphase: Förderprogramme (wie KfW-Darlehen) greifen in der Regel erst bei endgültigem Eigentumserwerb.
  • Restfinanzierungsrisiko: Wenn Sie nach 10 Jahren die Restsumme bei einer Bank finanzieren müssen und keine Zusage erhalten, steht das gesamte Projekt auf der Kippe.

5. Mietkauf im Vergleich: Vollfinanzierung als moderne Alternative

Wer eine Immobilie ohne Eigenkapital kaufen und vermieten oder selbst nutzen möchte, sollte den Mietkauf immer mit der klassischen Bank-Vollfinanzierung vergleichen:

6. Mietkauf, Vollfinanzierung und Ferienvermietung: Wie passt das zusammen?

Ein besonders spannender Gedanke für Kapitalanleger: Kann man eine Immobilie ohne Eigenkapital erwerben und direkt als Ferienunterkunft nutzen?

Wenn Sie sofort Eigentümer werden – etwa über eine 100%-Finanzierung der Bank –, steht Ihnen die lukrative Kurzzeitvermietung ab Tag eins offen. Da Ferienunterkünfte über Tagespreise abgerechnet werden, erzielen sie bei solider Auslastung meist deutlich höhere Monatsumsätze als klassische Mietwohnungen.

Mit den über Traum Ferienwohnungen erzielten Einnahmen lassen sich selbst höhere Monatsraten verlässlich bedienen. So baut sich Ihr Immobilienvermögen schrittweise auf – finanziert durch zufriedene Urlaubsgäste.

Fazit: Für wen lohnt sich das Mietkauf-Modell?

Das Modell „Erst mieten, später kaufen“ ist eine interessante Option für Interessenten mit sicherem Monatseinkommen, die aktuell noch kein Eigenkapital aufgebaut haben oder deren Bonität für ein sofortiges Bankdarlehen noch nicht ausreicht.

Allerdings verlangt der Mietkauf äußerste Vorsicht: Prüfen Sie den Kaufpreis unabhängig durch einen Gutachter, bestehen Sie auf eine lückenlose notarielle Absicherung und kalkulieren Sie die Restfinanzierung vorausschauend. Wenn Sie sofortige Gestaltungsfreiheit und die volle Auswahl am Markt bevorzugen, ist eine direkte Vollfinanzierung über die Bank oft der schnellere und transparentere Weg, um eine Immobilie ohne Eigenkapital zu kaufen und zu vermieten.

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Häufig gestellte Fragen zum Mietkauf

1. Kann ich ein Mietkaufobjekt direkt an Dritte untervermieten?

Während der Mietphase sind Sie rechtlich gesehen Mieter und nicht Eigentümer. Eine Weitervermietung – egal ob an Dauermieter oder Feriengäste – bedarf zwingend der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des aktuellen Eigentümers im Mietkaufvertrag.

2. Gilt beim Mietkauf das reguläre Mietrecht?

Ja, solange der Eigentumsübergang noch nicht vollzogen ist, gilt grundsätzlich das gesetzliche Mietrecht. Allerdings werden in Mietkaufverträgen viele Pflichten (wie Schönheitsreparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen) individuell geregelt und oft auf den Mietkäufer übertragen.

3. Was passiert mit meinen Zahlungen, wenn ich den Kaufvertrag nicht erfüllen kann?

Beim klassischen Mietkauf geraten Sie bei Nichtabnahme in Vertragsbruch. Der Verkäufer kann Schadenersatz verlangen. Die gezahlten Tilgungsanteile werden in vielen Verträgen mit einer Nutzungsentschädigung verrechnet und nicht vollständig zurückerstattet.

4. Fallen beim Mietkauf Notar- und Grunderwerbsteuer an?

Ja. Ein Mietkaufvertrag muss notariell beurkundet werden, wodurch Notar- und Grundbuchkosten entstehen. Auch die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt festgesetzt – meist bezogen auf den im Vertrag festgelegten Gesamtkaufpreis.

5. Warum ist eine Bank-Vollfinanzierung oft attraktiver als Mietkauf?

Bei einer Bank-Vollfinanzierung (100%- oder 110%-Finanzierung) werden Sie sofort als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Sie haben Zugriff auf alle Immobilien am Markt, können bauliche Veränderungen frei bestimmen und das Objekt ab dem ersten Tag ohne fremde Erlaubnis gewinnbringend an Feriengäste vermieten.


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Immobilie ohne Eigenkapital kaufen und vermieten: So kann es funktionieren

Immobilien gelten als eine der sichersten und rentabelsten Kapitalanlagen. Sie bieten Schutz vor Inflation, stetige Mieteinnahmen und langfristige Wertsteigerungen. Doch vor allem Einsteiger stehen oft vor derselben Hürde: Das nötige Eigenkapital fehlt oder ist in anderen Anlagen gebunden.

Hier kommt die sogenannte Vollfinanzierung ins Spiel. Die Idee, eine Immobilie ohne Eigenkapital zu kaufen und zu vermieten, klingt verlockend: Die Bank übernimmt die Kosten, und die Mieter beziehungsweise Feriengäste zahlen über die laufenden Einnahmen das Darlehen ab.

Doch ist das in der Praxis wirklich so einfach? Die kurze Antwort lautet: Ja, es ist möglich – allerdings nur unter ganz bestimmten Bedingungen und mit einer durchdachten Strategie. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Finanzierung ohne Eigenkapital funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, welche Risiken bestehen und warum sich gerade Ferienunterkünfte besonders gut für dieses Modell eignen.

1. Was bedeutet es, eine Immobilie ohne Eigenkapital zu kaufen?

Wenn Kreditinstitute von einer Finanzierung ohne Eigenkapital sprechen, unterscheiden sie grundsätzlich zwischen zwei Modellen: Der 100%-Finanzierung und der 110%-Finanzierung.

100%- vs. 110%-Finanzierung im Detail

  • Die 100%-Finanzierung: Die Bank finanziert exakt den vereinbarten Kaufpreis der Immobilie. Die anfallenden Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie evtl. Maklerprovision), die in Deutschland je nach Bundesland etwa 10 bis 15% des Kaufpreises ausmachen, zahlen Sie aus eigener Tasche.
  • Die 110%-Finanzierung: Hier übernimmt die Bank nicht nur den vollen Kaufpreis, sondern deckt auch sämtliche Kaufnebenkosten ab. Sie bringen rein rechnerisch kein einziges Euro-Cent eigenes Kapital in die Transaktion ein.

2. Die Voraussetzungen der Bank: Wann klappt die Vollfinanzierung?

Kreditinstitute gehen bei einer Vollfinanzierung ein höheres Risiko ein. Fällt der Kreditnehmer aus oder muss die Immobilie schnell versteigert werden, deckt der Erlös im Ernstfall nicht die Gesamtschuld ab. Deshalb stellen Banken sehr hohe Anforderungen an Investoren, die eine Immobilie ohne Eigenkapital kaufen und vermieten wollen.

1. Makellose persönliche Bonität

Sie benötigen ein solides, dauerhaftes und hohes Haushaltseinkommen. Ein unbefristetes Angestelltenverhältnis außerhalb der Probezeit ist für die meisten Banken Grundvoraussetzung. Zudem muss Ihre Schufa-Auskunft absolut makellos sein.

2. Hervorragende Lage und Zustand der Immobilie

Da die Bank das Objekt als einzige Sicherheit hält, prüft sie den sogenannten Beleihungswert extrem streng. Die Immobilie muss sich in einer begehrten Lage befinden (z. B. eine gefragte Urlaubsregion oder ein wirtschaftlich starkes Einzugsgebiet) und darf keinen Sanierungsstau aufweisen. Immobilien in B- oder C-Lagen werden von Kreditinstituten selten zu 100 % oder 110 % finanziert.

3. Positiver Cashflow (Ertragskraft)

Wenn Sie die Unterkunft vermieten möchten, muss die kalkulierte Miete beziehungsweise der Ertrag aus der Ferienvermietung hoch genug sein, um die monatliche Kreditrate (Zins + Tilgung) sowie Rücklagen für Instandhaltung und Bewirtschaftung sicher zu decken.

3. Chancen und Vorteile: Der Hebeleffekt für Ihren Vermögensaufbau

Warum ist die Vollfinanzierung bei Immobilieninvestoren so beliebt? Der Hauptgrund liegt im sogenannten Leverage-Effekt (Hebeleffekt).

Da das eingesetzte eigene Kapital bei einer Vollfinanzierung nahe oder exakt bei $0\text{ €}$ liegt, strebt die kalkulatorische Eigenkapitalrendite gegen unendlich. Sie bauen mit dem Geld der Bank Sachwertvermögen auf, das von Ihren Gästen oder Mietern abbezahlt wird.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Schnellerer Marktstart: Sie müssen nicht jahrelang sparen, um Eigenkapital anzuhäufen, während Immobilienpreise und Baukosten weiter steigen.
  • Erheblicher Liquiditätserhalt: Ihr vorhandenes Erspartes bleibt unangetastet auf Ihrem Konto. Es dient Ihnen als Notgroschen für unerwartete Reparaturen oder steht für weitere Investitionen zur Verfügung.
  • Maximale Steuerabsetzbarkeit: Da Sie das Objekt zu 100 % fremdfinanzieren, fallen höhere Schuldzinsen an. Diese Zinsen können Sie in Deutschland vollumfänglich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

4. Welche Risiken müssen Sie einkalkulieren?

Wo große Chancen locken, gibt es auch Risiken. Wer eine Immobilie ohne Eigenkapital kaufen und vermieten möchte, muss diese Gefahren realistisch einschätzen und absichern:

  1. Höhere Zinslast und Zinsaufschläge: Für das höhere Risiko verlangen Banken bei Vollfinanzierungen meist einen Zinsaufschlag von 0,2 bis 0,5 Prozentpunkten im Vergleich zu einer klassischen Finanzierung mit 20 % Eigenkapital.
  2. Hohe monatliche Kreditrate: Da der Finanzierungsbetrag höher ist, fällt auch die monatliche Bankrate höher aus. Sie benötigen verlässliche und dauerhafte Einnahmen, um diesen Abtrag zu sichern.
  3. Risiko von Leerstand: Sollte die Unterkunft über einen längeren Zeitraum nicht vermietet sein, müssen Sie die hohe Kreditrate aus eigenen Mitteln weiterzahlen können.
  4. Zinsänderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung: Läuft die Zinsbindung (z. B. nach 10 oder 15 Jahren) aus und das Zinsniveau am Markt ist gestiegen, kann sich die Kreditrate bei der Restschuld spürbar erhöhen.

5. Warum Ferienunterkünfte ideal für die Vollfinanzierung sind

Eine normale Mietwohnung erwirtschaftet eine feste monatliche Miete. Bei gestiegenen Zinsen reicht diese Kaltmiete oft nicht mehr aus, um die hohe Kreditrate einer 100%- oder 110%-Finanzierung zu decken – das Objekt wird „cashflow-negativ“.

Hier bietet die Ferienvermietung einen entscheidenden Vorteil:

Da Sie eine Ferienwohnung tageweise vermieten, erzielen Sie in der Regel spürbar höhere Umsätze pro Monat als bei einer klassischen Dauervermietung. Diese höheren Erträge helfen Ihnen dabei, auch die höheren Monatsraten einer Vollfinanzierung problemlos abzudecken und gleichzeitig einen positiven Cashflow zu generieren.

Über reichweitenstarke Vermietungspartner wie Traum Ferienwohnungen können Sie Ihr Objekt gezielt vermarkten, die Auslastung optimieren und somit die Einnahmen nachhaltig sichern – was wiederum auch Ihre Bank überzeugt!

Fazit: Mit Strategie zur Immobilie ohne Eigenkapital

Eine Immobilie ohne Eigenkapital zu kaufen und zu vermieten ist kein unrealistischer Traum, sondern ein bewährtes Instrument für einkommensstarke Erwerber mit hoher Bonität. Wer eine top gepflegte Immobilie in guter Lage wählt und durch ein renditestarkes Vermietungskonzept – wie die Ferienvermietung – für verlässliche Einnahmen sorgt, kann ohne eigenes Erspartes ein lukratives Immobilienportfolio aufbauen.

Prüfen Sie vorab Ihre Finanzen sorgfältig, halten Sie Rücklagen für Notfälle bereit und nutzen Sie starke Vermarktungskanäle, um von Tag eins an positive Erträge zu erwirtschaften.

Bereit, Ihre Immobilie erfolgreich zu vermieten?

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Häufig gestellte Fragen zur Vollfinanzierung

1. Ist es trotz hoher Zinsen möglich, eine Immobilie ohne Eigenkapital zu kaufen und zu vermieten?

Ja, das ist weiterhin möglich. Allerdings prüfen die Banken die Rentabilität und die persönliche Bonität heute strenger als in Niedrigzinsphasen. Die Immobilie muss durch ihre Lage und ihren Zustand einen stabilen Ertrag garantieren, der die gestiegenen Zins- und Tilgungsraten sicher abdeckt.

2. Wie viel Gehalt verlangt die Bank für eine 110%-Finanzierung?

Es gibt keinen pauschalen Mindestbetrag, da Banken immer eine individuelle Haushaltsrechnung aufstellen. Als Richtwert gilt jedoch: Für eine Vollfinanzierung erwarten die meisten Banken ein freies, monatliches Nettoeinkommen (nach Abzug aller laufenden Lebenshaltungskosten) von mindestens 2.500 bis 3.000 € für Einzelpersonen bzw. entsprechend mehr bei Familien.

3. Schadet eine Vollfinanzierung meinem Schufa-Score?

Ein ordnungsgemäß bedienter Immobilienkredit schadet Ihrem Schufa-Score nicht – im Gegenteil. Die pünktliche Rückzahlung eines großen Kredits beweist Ihre finanzielle Zuverlässigkeit und kann Ihre Kreditwürdigkeit langfristig sogar stärken.

4. Welche Kaufnebenkosten fallen an und kann man diese wirklich mitfinanzieren?

Zu den Kaufnebenkosten gehören die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 bis 2 %) sowie evtl. eine Maklerprovision (bis zu 3,57 %). Bei einer 110%-Finanzierung werden diese Kosten komplett über den Bankkredit mitfinanziert.

5. Warum eignet sich die Vermietung als Ferienwohnung besonders gut bei einer Vollfinanzierung?

Da Ferienunterkünfte über tagesbasierte Preise vermietet werden, generieren sie bei guter Auslastung oft deutlich höhere monatliche Einnahmen als klassische Mietwohnungen. Dieser höhere Ertrag federt die höheren Tilgungs- und Zinsraten der Vollfinanzierung ab und sorgt für einen positiven monatlichen Überschuss.



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In eine Ferienunterkunft investieren: Chancen und Risiken

Niedrige Zinsen auf dem Sparbuch, die Suche nach sachwertgesicherten Kapitalanlagen und die anhaltend hohe Beliebtheit von Heimaturlauben machen Urlaubsimmobilien zu einem gefragten Investment. Ob ein gemütliches Apartment an der Nordsee, ein modernes Chalet in den Alpen oder eine charmante Stadtwohnung: Viele Menschen tragen sich mit dem Gedanken, eine Immobilie zu erwerben und als Urlaubsdomizil zu nutzen.

Dabei taucht immer wieder die zentrale Frage auf: Ferienwohnung vermieten – lohnt sich das überhaupt noch?

Wie bei jeder Kapitalanlage gilt: Wo attraktive Renditechancen locken, gibt es auch Risiken und Herausforderungen, die Sie vor der Kaufentscheidung genau kennen sollten. In diesem Artikel beleuchten wir das Investment „Ferienimmobilie“ von allen Seiten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Chancen, decken potenzielle Kostenfallen auf und geben Ihnen eine Formel an die Hand, mit der Sie die Rentabilität Ihres Vorhabens realistisch einschätzen können.

1. Die Chancen: Warum sich eine Ferienimmobilie als Investment auszahlt

Der Markt für Ferienunterkünfte hat sich in den letzten Jahren als äußerst robust erwiesen. Die Vermietung an Feriengäste bietet gegenüber der klassischen Wohnungsvermietung oder anderen Finanzprodukten einzigartige Vorteile.

Die 4 Hauptvorteile einer Ferienimmobilie

1. Höhere RenditechancenTagessätze bieten mehr Ertragspotenzial
2. Flexibler EigenbedarfEigene Urlaubstage im Eigentum verbringen
3. Sachwert & SchutzSchutz vor Inflation & langfristige Wertsteigerung
4. Steuerliche VorteileHohe Absetzbarkeit von Betriebskosten (AfA)

Attraktive Renditepotenziale durch Tagespreise

Im Gegensatz zur Dauervermietung, bei der Sie an einen festen monatlichen Mietpreis gebunden sind, arbeiten Sie bei Ferienunterkünften mit flexiblen Tagessätzen. In begehrten Urlaubsregionen lassen sich in der Hauptsaison hervorragende Preise erzielen. Bei guter Auslastung liegt die Bruttorendite einer Ferienwohnung oft spürbar über der Rendite einer gewöhnlichen Mietwohnung.

Kombination aus Einnahmen und Eigenbedarf

Ein unschlagbarer Vorteil gegenüber Aktien oder Fonds: Sie können Ihre Kapitalanlage persönlich nutzen! Indem Sie den Belegungskalender vorausschauend steuern, blockieren Sie einfach die Zeiten, in denen Sie selbst mit der Familie oder Freunden Urlaub machen möchten. Den Rest des Jahres erwirtschaftet die Unterkunft Mieteinnahmen und deckt damit ihre eigenen Kosten ab.

Sachwertschutz und Wertsteigerung

Immobilien gelten seit jeher als stabiler Anker in Zeiten der Inflation. Eine gut gepflegte Ferienwohnung in begehrter Lage behält nicht nur ihren Wert, sondern bietet bei langfristiger Haltung reale Chancen auf eine Wertsteigerung. Sollten Sie das Objekt nach einigen Jahren wieder veräußern wollen, sichert Ihnen die Lage in einer Urlaubsregion oft eine hohe Nachfrage am Immobilienmarkt.

Steuerliche Vergünstigungen nutzen

Als Vermieter einer Ferienunterkunft können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung zahlreiche Ausgaben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Dazu zählen:

  • Die kaufpreisbedingte Gebäudeabschreibung (AfA)
  • Schuldzinsen bei einer Finanzierung
  • Anschaffungskosten für Möbel, Küchen und Ausstattung
  • Reinigungskosten, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Marketing- und Inseratsgebühren (wie die Servicegebühren bei Traum Ferienwohnungen)

2. Die Risiken: Welche Herausforderungen Sie einkalkulieren müssen

Eine Ferienimmobilie ist kein Selbstläufer. Wer glaubt, mit minimalem Aufwand mühelos reich zu werden, übersieht wichtige Faktoren. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten Sie folgende Risiken realistisch bewerten:

Saisonalität und Auslastungsschwankungen

Keine Urlaubsregion ist das ganze Jahr über gleich stark ausgebucht. Während Sommerurlaubsorte an der Küste in den Juli- und Augustmonaten aus allen Nähten platzen, kann es im November oder Februar zu Buchungslücken kommen. Wenn Sie Ihre Kalkulation rein auf den Preisen der Hauptsaison aufbauen, droht eine Deckungslücke.

Laufende Betriebs- und Nebenkosten

Die Bewirtschaftung einer Ferienunterkunft verursacht höhere laufende Kosten als eine normale Mietwohnung. Zu den fixen und variablen Ausgaben gehören:

  • Strom, Heizung, Wasser und Highspeed-WLAN
  • Regelmäßige Endreinigungen und Wäscheservice
  • Laufende Instandhaltung und Reparaturen (Abnutzung durch wechselnde Gäste)
  • Gebühren für Verwaltung, Schlüsselübergabe oder Marketing
  • Grundsteuer, Versicherungen und Rundfunkbeitrag

Zeitaufwand und Organisation

Eine Ferienwohnung erfordert aktives Management. Gäste erwarten schnelle Antworten auf Anfragen, reibungslose Check-ins, saubere Räumlichkeiten und sofortige Hilfe bei Problemen vor Ort. Wenn Sie diesen Service selbst übernehmen, investieren Sie wöchentlich einige Stunden Arbeit. Lagern Sie die Aufgaben an einen lokalen Service oder eine Agentur aus, reduziert das Ihren Zeitaufwand, kostet aber einen Teil Ihres Gewinns (oft zwischen 15 % und 25 % der Mieteinnahmen).

Rechtliche Rahmenbedingungen

Städte und Gemeinden passen ihre Regeln für Ferienwohnungen immer wieder an. Themen wie Zweckentfremdungsverbote, Registrierungspflichten oder lokale Bettensteuern können den Betrieb beeinflussen. Wer sich vorab nicht gründlich bei der jeweiligen Kommune informiert, riskiert Bußgelder oder Nutzungseinschränkungen.

3. Die Rentabilitäts-Formel: Ferienwohnung vermieten – lohnt sich das?

Um herauszufinden, ob sich eine konkrete Immobilie finanziell lohnt, reicht ein Blick auf die Bruttomieteinnahmen nicht aus. Entscheiden ist die Nettorendite.

So berechnen Sie die Kennzahl überschlägig:

Ein praxisnahes Rechenbeispiel:

  • Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten & Ausstattung: 250.000 €
  • Kalkulierte Auslastung: 120 Tage pro Jahr zu durchschnittlich 110 €/Nacht
  • Bruttomieteinnahmen: 13.200 € pro Jahr
  • Laufende Betriebskosten (Reinigung, Strom, Abgaben, Portalgebühren): ca. 4.200 € pro Jahr
  • Jahresreinertrag (vor Steuern/Finanzierung): 9.000 €
Nettorendite=(9.000250.000)×100=3,6%\text{Nettorendite} = \left( \frac{9.000 €}{250.000 €} \right) \times 100 = 3,6\%

Fazit der Rechnung: Eine Nettorendite zwischen 3% und 5% gilt bei Ferienimmobilien als solides Ergebnis. Liegt die Rendite in diesem Bereich, decken die Einnahmen in der Regel die laufenden Kosten ab und werfen einen Überschuss ab – während Sie die Unterkunft zusätzlich selbst nutzen können.

4. Erfolgsfaktoren: So maximieren Sie Ihre Rendite

Damit die Antwort auf die Frage „Ferienwohnung vermieten – lohnt sich das?“ für Sie garantiert „Ja!“ lautet, sollten Sie von Anfang an strategisch vorgehen.

1. Die Lage entscheidet über die Auslastung

Setzen Sie auf Regionen mit Ganzjahrespotenzial oder starkem Sommertourismus. Eine Ferienwohnung mit Meeresblick, Bergblick oder in direkter Nähe zu Hauptattraktionen erzielt deutlich höhere Belegungsraten als ein Objekt in infrastrukturell schwachen Gebieten.

2. Setzen Sie auf dynamische Preisgestaltung

Passen Sie Ihre Übernachtungspreise flexibel an die Nachfrage an. Verlangen Sie in den Schulferien und an verlängerten Wochenenden Höchstpreise, während Sie in der Nebensaison mit attraktiven Preisen oder Rabatten für Langzeiturlauber Buchungslücken schließen.

3. Heben Sie sich durch Ausstattung ab

Gäste buchen Erlebnisse. Eine liebevolle, moderne Einrichtung, eine gut ausgestattete Küche, schnelles WLAN und kleine Extras wie eine Espressomaschine oder Saunazugang sorgen für Top-Bewertungen. Hohe Bewertungen führen auf Vermietungsportalen direkt zu mehr Buchungen und höheren Preisen.

4. Nutzen Sie reichweitenstarke Vermietungspartner

Ein perfektes Domizil nützt nichts, wenn niemand davon erfährt. Präsentieren Sie Ihre Unterkunft auf reichweitenstarken Plattformen wie Traum Ferienwohnungen. Mit professionellen Fotos und transparenten Angaben erreichen Sie gezielt Millionen Urlauber, die nach genau Ihrer Unterkunft suchen.

Fazit: Lohnt sich das Vermieten einer Ferienwohnung?

Die Investition in eine Ferienunterkunft bietet eine hervorragende Kombination aus sachwertgesicherter Vermögensanlage, attraktiver Rendite und persönlicher Lebensqualität. Wer die Standortwahl sorgfältig trifft, die laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten realistisch kalkuliert und ein ansprechendes Inserat gestaltet, schafft sich ein ertragreiches zweites Standbein.

Lassen Sie sich von den anfänglichen Aufgaben nicht abschrecken – mit der richtigen Vorbereitung und einem starken Partner an Ihrer Seite wird Ihre Ferienunterkunft zum vollen Erfolg.

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Häufig gestellte Fragen zur Investition in Ferienunterkünfte

1. Ferienwohnung vermieten – lohnt sich das auch bei Fremdfinanzierung über die Bank?

Ja, das kann sich sehr wohl lohnen. Wenn die Mieterträge höher sind als die laufenden Betriebskosten zusammen mit den Zins- und Tilgungsraten des Bankbausteins, zahlt sich die Immobilie schrittweise von selbst ab. Achten Sie jedoch darauf, genügend Eigenkapital einzubringen (mindestens die Kaufnebenkosten plus 10–20 % des Kaufpreises), um die monatliche Belastung überschaubar zu halten.

2. Wie viele Belegungstage pro Jahr sind realistisch?

In etablierten Urlaubsregionen in Deutschland liegt der Durchschnitt meist zwischen 120 und 180 Belegungstagen pro Jahr. In absolute Spitzendestinationen mit Ganzjahressaison (z. B. auf beliebten Nordseeinseln oder in Großstädten) sind sogar über 200 Belegungstage möglich.

3. Welcher Zeitaufwand kommt auf mich zu, wenn ich die Vermietung selbst organisiere?

Rechnen Sie bei Eigenverwaltung mit etwa 2 bis 4 Stunden Aufwand pro Gästewechsel (Kommunikation, Abrechnung, Koordination der Reinigung und Schlüsselübergabe). Wenn Sie diesen Aufwand reduzieren möchten, können Sie einzelne Aufgaben wie das Putzen oder die Schlüsselübergabe an lokale Dienstleister abgeben.

4. Benötige ich für den Kauf einer Ferienwohnung eine spezielle Versicherung?

Ihre normale Privathaftpflicht reicht nicht aus. Sie benötigen eine spezielle Vermieter-Haftpflichtversicherung für Ferienunterkünfte sowie eine erweiterte Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung, die die gewerbliche Kurzzeitvermietung an Feriengäste explizit abdeckt.

5. Kann ich eine Ferienwohnung auch nach einigen Jahren steuerfrei verkaufen?

In Deutschland gilt bei Immobilien im Privatvermögen die 10-jährige Spekulationsfrist. Wenn Sie die Ferienwohnung nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Kaufdatum verkaufen, ist der erzielte Veräußerungsgewinn für Sie komplett einkommensteuerfrei.

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Ferienunterkunft geerbt? Diese Möglichkeiten haben Sie

Ein Erbe ist meist mit gemischten Gefühlen verbunden. Neben der Trauer um einen geliebten Menschen steht man plötzlich vor organisatorischen Aufgaben. Wenn zum Nachlass eine Ferienunterkunft gehört – sei es das gemütliche Reetdachhaus an der Ostsee, die Finca im Grünen oder die Eigentumswohnung in den Bergen –, stellt sich schnell eine zentrale Frage: Was passiert nun mit dem Objekt?

Stehen auch Sie vor der Entscheidung, ob Sie das geerbte Haus vermieten oder verkaufen sollen? Oder möchten Sie die Immobilie am liebsten selbst für Ihre Urlaubstage nutzen? Jede Option hat ihre ganz eigenen finanziellen, rechtlichen und persönlichen Vor- und Nachteile.

In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen alle Wege detailliert vor und geben Ihnen eine praktische Entscheidungshilfe an die Hand, damit Sie die beste Lösung für Ihre Situation finden.

Die 4 Optionen im Überblick: Was können Sie mit der geerbten Unterkunft tun?

Wenn Sie eine Ferienimmobilie erben, haben Sie grundsätzlich vier Optionen. Welche davon die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und dem Zustand der Immobilie ab.

Ihre Möglichkeiten im Vergleich

OptionDas Wichtigste auf einen Blick
1. Selbst nutzenVolle emotionale Bindung, aber laufende Fixkosten
2. FerienvermietungRegelmäßige Einnahmen, Werterhalt + eigene Urlaubszeiten
3. LangzeitvermietenStabile Mieteinnahmen, aber keine Eigennutzung mehr möglich
4. Haus verkaufenSofortige Liquidität, Kappen aller laufenden Verpflichtung

Option 1: Die Ferienunterkunft selbst nutzen

Für viele Erben ist die Ferienimmobilie voller Erinnerungen an gemeinsame Urlaube. Sie selbst zu behalten und als privaten Rückzugsort für die Familie zu nutzen, klingt daher im ersten Moment sehr verlockend.

  • Vorteile: Sie sichern sich ein Urlaubsdomizil für sich und Ihre Familie, behalten den emotionalen Wert im Familienbesitz und müssen für eigene Urlaube keine Unterkunftskosten mehr zahlen.
  • Nachteile: Eine Immobilie verursacht laufende Kosten (Betriebskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung), auch wenn niemand vor Ort ist. Steht das Haus die meiste Zeit des Jahres leer, wird das Urlaubsdomizil schnell zu einer finanziellen Belastung.

Option 2: Das Haus als Ferienunterkunft vermieten

Möchten Sie das Objekt nicht aufgeben, aber die laufenden Kosten decken und Gewinne erzielen? Dann ist die Ferienvermietung die ideale Lösung. Dabei vermieten Sie die Unterkunft über Plattformen wie Traum Ferienwohnungen flexibel an wechselnde Urlauber.

  • Vorteile:
    • Attraktive Einnahmen: Die Vermietung an Feriengäste erzielt pro Tag oft deutlich höhere Erträge als eine klassische Langzeitvermietung.
    • Flexibilität: Sie können den Belegungskalender so steuern, dass Sie das Haus in den freien Zeiten weiterhin selbst nutzen.
    • Erhalt des Vermögenswertes: Die Immobilie bleibt in Ihrem Eigentum und profitiert von einer potenziellen Wertsteigerung am Immobilienmarkt.
  • Nachteile: Das Vermieten erfordert etwas Organisation (Reinigung, Gästekommunikation, Schlüsselübergabe) oder die Beauftragung eines lokalen Agenturservices.

Option 3: Das Haus langfristig vermieten

Statt an wechselnde Urlaubsgäste zu vermieten, können Sie das Objekt auch im Rahmen eines normalen Mietvertrages fest an einen Dauerleiter vermieten.

  • Vorteile: Sie erhalten gut kalkulierbare, monatliche Mieteinnahmen bei vergleichsweise geringem laufenden Verwaltungsaufwand.
  • Nachteile: Eine Eigennutzung für Urlaube ist nicht mehr möglich. Zudem gelten im deutschen Mietrecht strenge Kündigungsschutzrechte für Mieter. Wenn Sie sich später doch entscheiden, das Haus vermieten oder verkaufen zu wollen, ist der Verkauf einer vermieteten Immobilie oft schwieriger.

Option 4: Das geerbte Haus verkaufen

Wenn Sie keine Zeit oder Lust haben, sich um die Immobilie zu kümmern, oder das Geld an anderer Stelle benötigen, ist der Verkauf der klare Schnitt.

  • Vorteile: Sie erhalten sofortige Liquidität, müssen sich nicht um Sanierungen oder Gäste kümmern und beenden jegliche laufende Kostenverpflichtung.
  • Nachteile: Der emotionale Wert geht verloren. Zudem fallen je nach Haltedauer der Immobilie eventuell Steuern an (z. B. Spekulationssteuer).

Haus vermieten oder verkaufen: Der Entscheidungs-Kompass

Stehen Sie unschlüssig zwischen den beiden Hauptoptionen? Nutzen Sie die folgende Gegenüberstellung, um Ihre Tendenz zu überprüfen:

KriteriumHaus vermieten (Ferienvermietung)Haus verkaufen
Finanzielle StrukturRegelmäßiger, monatlicher CashflowEinmaliger Kapitalschub
Eigentum & SachwertImmobilie bleibt als Inflationsschutz erhaltenSachwert wird abgegeben
AufwandMäßig (kann durch Agentur/Tools reduziert werden)Einmalig hoch (Verkaufsphase), danach 0
EigenbedarfFlexibel möglichNicht mehr möglich
ErbengemeinschaftErfordert gute Absprache untereinanderEinfachste Lösung zur fairen Aufteilung

3 wichtige Faktoren, die Ihre Entscheidung beeinflussen

1. Steuern: Spekulationsfrist und Erbschaftssteuer

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, müssen Sie die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland kennen:

  • Erbschaftssteuer: Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehepartner). Liegt der Wert der Immobilie darüber, fällt Erbschaftssteuer an.
  • Spekulationssteuer beim Verkauf: Wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als 10 Jahren gekauft hat und sie nicht selbst bewohnt wurde, fällt beim Verkauf eine Gewinnsteuer an. Wichtig: Die Haltedauer des Erblassers wird Ihnen als Erbe angerechnet! Hat der Erblasser das Haus bereits seit 12 Jahren besessen, können Sie es steuerfrei verkaufen.

2. Die Erbengemeinschaft

Haben Sie das Haus gemeinsam mit Geschwistern oder anderen Verwandten geerbt? In einer Erbengemeinschaft gehört das Haus allen Erben gemeinsam.

  • Wenn Sie das Haus vermieten, müssen alle Entscheidungen (Mietpreise, Investitionen) gemeinsam getroffen und die Einnahmen aufgeteilt werden.
  • Wenn sich die Erben uneinig sind, ist der Verkauf oft die einzige Lösung, um das Erbe gerecht in Geldwerte aufzuteilen. Alternativ kann ein Erbe die anderen Erben auszahlen.

3. Zustand und Lage der Immobilie

Nicht jedes Haus eignet sich gleichermaßen für die Ferienvermietung. Befindet sich das Haus in einer beliebten Urlaubsregion und ist in einem guten Zustand? Dann ist das Vermieten über Traum Ferienwohnungen meist extrem rentabel. Ist das Haus stark sanierungsbedürftig und Sie möchten kein Kapital investieren, ist ein Verkauf im Ist-Zustand oft ratsamer.

Der Mittelweg: Vermieten einfach ausprobieren!

Sie sind sich immer noch unsicher, ob Sie Ihr Haus vermieten oder verkaufen sollen? Sie müssen sich nicht am ersten Tag für die Ewigkeit festlegen.

Erstellen Sie ein Inserat auf Plattformen wie Traum Ferienwohnungen. So sehen Sie in der Praxis, wie groß die Nachfrage ist, welche Einnahmen Sie erzielen und wie viel Freude Ihnen die Gastgeber-Rolle bereitet. Wenn Sie merken, dass die Vermietung perfekt zu Ihrem Leben passt, haben Sie eine ertragreiche Einnahmequelle gewonnen. Und falls nicht, können Sie das Haus später immer noch mit Ruhe und ohne Hektik verkaufen.

Machen Sie den ersten Schritt mit Ihrer geerbten Immobilie!

Möchten Sie austesten, wie viel Potenzial in Ihrem geerbten Haus steckt? Schalten Sie noch heute Ihr Inserat auf Traum Ferienwohnungen und verwandeln Sie laufende Kosten in attraktive Mieteinnahmen!

Häufig gestellte Fragen zu geerbten Immobilien

1. Muss ich Spekulationssteuer zahlen, wenn ich das geerbte Haus verkaufe?

Das hängt davon ab, wann der Erblasser die Immobilie erworben hat. Die 10-jährige Spekulationsfrist beginnt mit dem Kaufdatum des Erblassers, nicht erst mit dem Erbfall. Hat der Erblasser das Haus vor mehr als 10 Jahren gekauft, ist der Verkauf für Sie als Erbe komplett spekulationssteuerfrei.

2. Was passiert mit bestehenden Mietverträgen oder Buchungen, wenn ich erbe?

Es gilt der Grundsatz „Kauf (bzw. Erbe) bricht nicht Miete“. Haben Feriengäste bereits Urlaube gebucht oder besteht ein Mietvertrag, treten Sie als Erbe automatisch in diese Verträge mit allen Rechten und Pflichten ein.

3. Wir sind eine Erbengemeinschaft – kann ein Erbe die Vermietung blockieren?

Grundlegende Entscheidungen über die Immobilie müssen in einer Erbengemeinschaft einstimmig oder per Mehrheitsbeschluss (je nach Art der Maßnahme) getroffen werden. Wenn ein Miterbe weder vermieten noch verkaufen möchte, kann die Vermietung erschwert werden. In diesem Fall hilft oft nur die Auszahlung des Miterben oder die Auseinandersetzung der Gemeinschaft.

4. Wie viel Zeit habe ich, um mich nach dem Erbfall zu entscheiden?

Sie haben grundsätzlich Zeit, um Ihre Optionen zu prüfen. Achten Sie jedoch auf die Grundbuchberichtigung: Wenn Sie das Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf Ihren Namen umschreiben lassen, ist dies beim Grundbuchamt gebührenfrei.

5. Kann ich ein geerbtes Haus erst als Ferienunterkunft vermieten und später verkaufen?

Ja, das ist problemlos möglich. Die Vermietung an Feriengäste bindet Sie nicht langfristig an Mieter. Wenn Sie sich nach einigen Jahren für einen Verkauf entscheiden, können Sie das Haus ganz einfach kalenderfrei schalten und unvermietet zu einem guten Marktpreis verkaufen.

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Vermieter-Wissen: Die wichtigsten Grundlagen im Überblick

Der Entschluss, ein eigenes Apartment, ein Ferienhaus oder eine Einliegerwohnung an Urlauber zu vermieten, ist eine hervorragende Entscheidung. Die Nachfrage nach individuellen Unterkünften ist dauerhaft hoch, und Gastgeber profitieren nicht nur von flexiblen Einnahmen, sondern auch vom Austausch mit Gästen aus aller Welt.
Doch wer erfolgreich vermieten möchte, merkt schnell: Ganz ohne Vorbereitung geht es nicht. Neben der Gestaltung der Räume spielen rechtliche Rahmenbedingungen, steuerliche Grundlagen und organisatorische Abläufe eine entscheidende Rolle. Wer die wichtigsten Spielregeln von Anfang an kennt, spart nicht nur viel Zeit und Nerven, sondern schützt sich auch vor teuren Anfängerfehlern.
In diesem Leitfaden haben wir das essenzielle Vermieter-Wissen für Sie zusammengefasst. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Grundlagen, damit Sie sicher, legal und mit Freude in Ihre Gastgeber-Rolle starten können.

1. Das rechtliche Fundament: Genehmigungen und Vorschriften


Bevor Sie Ihre ersten Gäste empfangen, sollten Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben an Ihrem Standort vertraut machen. Je nach Region, Stadt oder Bundesland können sehr unterschiedliche Regelungen gelten, wenn Sie eine Unterkunft an Feriengäste vermieten.

Zweckentfremdungsverbot und Registrierungspflicht

In vielen beliebten Städten und Urlaubsregionen gibt es sogenannte Zweckentfremdungssatzungen. Diese sollen verhindern, dass regulärer Wohnraum ohne Genehmigung dauerhaft als Ferienunterkunft genutzt wird.

  • Registrierungsnummer: In einigen Regionen ist es Pflicht, vor Beginn der Vermietung eine Registrierungsnummer bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung zu beantragen. Diese Nummer muss oft direkt im Inserat (beispielsweise auf Traum Ferienwohnungen) angegeben werden.
  • Gewerbliche vs. private Nutzung: Informieren Sie sich im Baurecht Ihrer Gemeinde, ob in Ihrem Wohngebiet das kurzzeitige Vermieten an Feriengäste gestattet ist oder ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Bauliche Auflagen und Brandschutz

Als Gastgeber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Gäste. Achten Sie darauf, dass grundlegende Sicherheitsstandards erfüllt sind:

  • Installieren Sie Rauchmelder in allen Schlafräumen und Fluren.
  • Stellen Sie einen funktionstüchtigen Feuerlöscher sowie eine Löschdecke in der Küche bereit.
  • Sorgen Sie für gut sichtbare und freie Rettungswege.
  • Bringen Sie bei Bedarf Hinweise für den Notfall an (Notrufnummern, Adresse der Unterkunft).

Kurtaxe und Bettensteuer

In vielen Kur- und Erholungsorten wird von Urlaubern eine Kurtaxe (auch Ortstaxe oder Bettensteuer) erhoben. Als Vermieter sind Sie meist dazu verpflichtet, diese Taxe im Auftrag der Gemeinde von den Gästen einzuziehen und an die zuständige Stelle abzuführen. Informieren Sie Ihre Gäste bereits vor der Anreise transparent über diese Zusatzkosten.

2. Steuern und Finanzen: Einnahmen richtig handhaben

Einnahmen aus der Ferienvermietung müssen korrekt versteuert werden. Das Thema Steuern wirkt auf den ersten Blick oft kompliziert, lässt sich mit den richtigen Grundkenntnissen jedoch gut beherrschen.

Ihre Finanzen im Überblick

Einnahmen (steuerpflichtig)Ausgaben (steuerlich absetzbar) 
Mieteinnahmen & Reinigungsgebühr
Einnahmen durch Zusatzleistungen (z. B. Wäschepakete, Fahrräder)
Möbel & Ausstattung
Instandhaltung & Reparaturen
Plattform- & Inseratgebühren
Strom, Wasser, Internet, Heizung

Einkommensteuer

Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, fallen die Erträge in der Regel unter die „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“. Sämtliche Mietzahlungseingänge müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Der Vorteil: Sämtliche Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen, können Sie als Werbungskosten geltend machen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Anschaffungskosten für Möbel, Elektrogeräte und Bettwäsche
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten
  • Inseratsgebühren (z. B. für Traum Ferienwohnungen)
  • Laufende Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Internet)
  • Reinigungskosten und Verbrauchsmaterialien

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Wer regelmäßig Unterkünfte vermietet, erbringt eine steuerbare Leistung. In Deutschland gilt für kurzfristige Beherbergungen grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.

Gleichwohl nutzen viele private Vermieter die Kleinunternehmerregelung. Sofern Ihre Umsätze im vorangegangenen Jahr einen bestimmten Schwellenwert nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht überschreiten, können Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

3. Verträge, Hausordnung und Absicherung: Schützen Sie Ihr Eigentum

Damit es während oder nach dem Aufenthalt nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Sie klare Regeln aufstellen und für den passenden Versicherungsschutz sorgen.

Gastaufnahmevertrag und Buchungsbedingungen

Schon mit der Bestätigung einer Buchung kommt zwischen Ihnen und dem Gast ein rechtsgültiger Vertrag zustande (der sogenannte Gastaufnahmevertrag). Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie Ihren Gästen klare Stornierungsbedingungen und Buchungskonditionen kommunizieren. Reagieren Sie schriftlich auf Anfragen, um alle Vereinbarungen nachweisbar festzuhalten.

Die Hausordnung: Klare Regeln schaffen

Eine gut strukturierte Hausordnung hilft dabei, das Miteinander im Haus und in der Nachbarschaft harmonisch zu gestalten. Gehen Sie auf folgende Punkte ein:

  • Ruhezeiten: Wann gilt die Nachtruhe (z. B. von 22:00 bis 07:00 Uhr)?
  • Rauchen: Ist das Rauchen in den Innenräumen erlaubt oder nur auf dem Balkon/im Garten gestattet?
  • Haustiere: Sind Hunde erlaubt und falls ja, unter welchen Bedingungen?
  • Mülltrennung: Wie wird der Müll sortiert und wo stehen die Mülltonnen?
  • Partys & Veranstaltungen: Sind Feiern grundsätzlich untersagt?

Die richtigen Versicherungen

Ihre private Haftpflicht- oder Hausratversicherung deckt Schäden, die durch das Vermieten an wechselnde Feriengäste entstehen, meist nicht ab. Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft zwingend über die neue Nutzung der Immobilie.

Kaution: Die Vereinbarung einer Kaution sorgt zusätzlich für Sicherheit bei kleineren Beschädigungen.

Spezielle Vermieter-Haftpflichtversicherung: Schützt Sie finanziell, falls ein Gast in Ihrer Unterkunft verunglückt und Sie dafür haftbar gemacht werden.

Erweiterte Hausratversicherung: Sichert Möbel und Inventar gegen Beschädigungen, Feuer, Leitungswasser oder Einbruch ab.

4. Inserat, Vermarktung und Preisgestaltung: Gäste gezielt ansprechen

Um Ihre Unterkunft dauerhaft und gewinnbringend zu vermieten, benötigen Sie ein ansprechendes Inserat und eine durchdachte Preisstrategie.

 1. Hochwertige Fotos        –>  Tageslicht, aufgeräumte Räume, liebevolle Details

  2. Klare Beschreibung       –>  Ehrliche Angaben, Zielgruppe direkt ansprechen

  3. Dynamische Preise        –>  Saisonzeiten berücksichtigen (Hoch- vs. Nebensaison)

  4. Transparente Nebenkosten –>  Reinigung & Zusatzleistungen offen ausweisen

Der perfekte Online-Auftritt

Ihr Inserat ist Ihre Visitenkarte im Netz. Achten Sie auf folgende Qualitätselemente:

  1. Professionelle Bildsprache: Helle, freundliche Aufnahmen bei Tageslicht wirken am besten. Weichen Sie nicht auf unscharfe Handyschnappschüsse aus.
  2. Ehrlicher Beschreibungstext: Beschreiben Sie die Vorzüge Ihrer Unterkunft detailliert, aber bleiben Sie realistisch. Wenn die Wohnung im 3. Stock ohne Fahrstuhl liegt, gehört diese Information fairerweise in den Text.
  3. Vollständige Ausstattungsmerkmale: Haken Sie in Ihrem Inserat alle vorhandenen Merkmale sorgfältig ab (z. B. WLAN, Parkplatz, Spülmaschine, Babybett). Viele Feriengäste nutzen Filter bei der Suche!

Die richtige Preisstruktur

Fixe Preise über das gesamte Jahr hinweg sind selten optimal. Wer erfolgreich vermieten möchte, nutzt flexible Saisonpreise:

  • Hauptsaison: Höhere Nachfrage erlaubt höhere Übernachtungspreise (z. B. Sommerferien, Feiertage).
  • Nebensaison: Attraktive Rabatte oder Angebote für längere Aufenthalte sichern die Auslastung außerhalb der Stoßzeiten.
  • Transparenz: Weisen Sie Zusatzkosten wie die Endreinigung oder die Gebühr für Bettwäsche transparent aus, damit Gäste den Gesamtpreis sofort nachvollziehen können.

5. Organisation vor Ort: Reibungslose Abläufe etablieren

Damit das Vermieten nicht in Stress ausartet, sollten Sie feste Routinen für die Vorbereitung und Betreuung entwickeln.

Check-in und Schlüsselübergabe

Bieten Sie Ihren Gästen nach Möglichkeit flexible Anreisezeiten an.

  • Persönlicher Check-in: Besonders schätzenswert, da Sie Ihren Gästen direkt Fragen beantworten und Tipps für die Umgebung geben können.
  • Kontaktloser Check-in: Ein Schlüsseltresor mit Code oder ein elektronisches Türschloss spart Zeit und bietet Ihren Gästen maximale Flexibilität bei späten Anreisen.

Sauberkeit und Hygiene

Mangelnde Sauberkeit ist der häufigste Grund für schlechte Bewertungen. Achten Sie auf eine makellose Reinigung vor jeder Neuanreise. Erstellen Sie eine Checkliste für sich selbst oder für Ihren Reinigungsservice:

  • Frische Bettwäsche und Handtücher aufziehen bzw. bereitlegen.
  • Sanitärbereiche gründlich reinigen und desinfizieren.
  • Oberflächen abwischen und Böden saugen sowie wischen.
  • Elektrogeräte (Kühlschrank, Kaffeemaschine, Backofen) auf Sauberkeit prüfen.

Die digitale oder gedruckte Gästemappe

Eine gut aufbereitete Mappe in der Wohnung spart Ihnen viele Rückfragen. Fügen Sie folgende Informationen ein:

  • WLAN-Zugangsdaten
  • Bedienungsanleitungen für Geräte (Heizung, TV, Herd)
  • Empfehlungen für Restaurants, Bäcker und Supermärkte in der Nähe
  • Ausflugstipps, Notfallnummern und Kontaktdaten von Ihnen

Fazit: Mit solidem Grundwissen entspannt durchstarten

Eine Unterkunft erfolgreich zu vermieten, erfordert am Anfang etwas Vorbereitung, ist aber absolut machbar. Wenn Sie die rechtlichen Auflagen prüfen, Ihre Finanzen ordnen, für eine gute Absicherung sorgen und Ihren Gästen eine gepflegte Unterkunft bieten, legen Sie den Grundstein für nachhaltigen Erfolg.

Nutzen Sie etablierte Plattformen wie Traum Ferienwohnungen, um Ihre Unterkunft ins rechte Licht zu rücken und schnell erste Buchungen zu generieren. Mit jeder Buchung gewinnen Sie an Erfahrung und schon bald wird das Gastgebersein zu einer erfüllenden und rentablen Routine.

Bereit für Ihren Start als Vermieter?

Möchten Sie Ihre Immobilie einfach, sicher und erfolgreich vermieten? Starten Sie jetzt und präsentieren Sie Ihre Unterkunft Millionen von Urlaubern auf Traum Ferienwohnungen!

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den Vermieter-Grundlagen

1. Benötige ich einen Gewerbeschein, um eine Ferienwohnung zu vermieten?

In den meisten Fällen gilt die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung als private Vermögensverwaltung und nicht als gewerbliche Tätigkeit. Ein Gewerbeschein ist erst dann erforderlich, wenn Sie Zusatzleistungen erbringen, die über die bloße Beherbergung hinausgehen (z. B. tägliches Frühstück, tägliche Zimmerreinigung) oder wenn Sie eine Vielzahl an Unterkünften im Stil eines Hotelbetriebs führen.

2. Darf ich meine Mietwohnung als Ferienwohnung weitervermieten?

Wenn Sie selbst Mieter der Wohnung sind, benötigen Sie zwingend die schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters für die Untervermietung an Feriengäste. Eine ungenehmigte Weitervermietung kann eine fristlose Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.

3. Wie schütze ich mich vor Mietausfällen oder Stornierungen?

Legen Sie in Ihrem Inserat klare Stornierungsbedingungen fest. Es ist üblich, eine Anzahlung bei Buchung und die Restzahlung einige Wochen vor der Anreise zu verlangen. Zudem bietet Traum Ferienwohnungen flexible Buchungseinstellungen, mit denen Sie festlegen können, bis wann Gäste kostenfrei stornieren können.

4. Welche Nebenkosten kann ich steuerlich absetzen?

Sie können nahezu alle laufenden Kosten geltend machen, die direkt durch das Vermieten entstehen. Dazu gehören Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Gebäudeversicherung, Inseratsgebühren, Handwerkerrechnungen, Reinigungskosten sowie Neuanschaffungen von Möbeln und Ausstattungsgegenständen.

5. Was ist der Unterschied zwischen der Vermietung an Feriengäste und der Langzeitvermietung?

Beim Vermieten an Feriengäste profitieren Sie von höheren Mieteinnahmen pro Tag und bleiben flexibel, da Sie die Unterkunft bei Bedarf auch selbst nutzen können. Allerdings erfordert die Ferienvermietung mehr organisatorischen Aufwand (Reinigung, Gästebetreuung, Schlüsselübergabe) als ein langfristiges Mietverhältnis.


Allgemein Ausstattung FinanziellesLeave a Comment on Der perfekte Start als Vermieter: 5 wichtige Tipps

Der perfekte Start als Vermieter: 5 wichtige Tipps

Der Entschluss steht fest: Sie möchten Ihre ungenutzte Immobilie oder Ihr Ferienhaus für Gäste öffnen. Eine hervorragende Idee! Eine Ferienwohnung vermieten zu können, bietet nicht nur eine tolle Möglichkeit, sich ein zusätzliches Einkommen aufzubauen, sondern auch die Chance, Menschen aus aller Welt kennenzulernen. Gerade auf Portalen wie Traum-Ferienwohnungen suchen täglich tausende Urlauber nach genau dem gemütlichen Rückzugsort, den Sie vielleicht anzubieten haben.

Doch aller Anfang ist schwer. Wenn man zum ersten Mal Gastgeber wird, schwirren einem viele Fragen durch den Kopf: Wie richte ich die Zimmer am besten ein? Welcher Preis ist fair, aber auch rentabel? Und welche rechtlichen Dinge muss ich beachten? Machen Sie sich keine Sorgen. Jeder erfahrene und erfolgreiche Vermieter hat einmal genau an dem Punkt gestanden, an dem Sie sich jetzt befinden.

Damit Ihr Start in dieses neue Abenteuer so reibungslos und erfolgreich wie möglich verläuft, haben wir einen umfassenden Leitfaden für Sie erstellt. Hier sind die 5 wichtigsten Tipps, die Ihnen dabei helfen, vom ersten Tag an alles richtig zu machen.

1. Die richtige Vorbereitung und Ausstattung: Aus vier Wänden ein Zuhause machen

Bevor Sie die ersten Fotos machen oder einen Text schreiben, müssen Sie sich Ihre Ferienwohnung genau ansehen. Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer zukünftigen Gäste. Wenn Menschen in den Urlaub fahren, möchten sie den Komfort eines Hotels genießen, aber gleichzeitig die Gemütlichkeit und Freiheit eines eigenen Zuhauses haben. Die Ausstattung ist das Herzstück Ihres Angebots.

Die Grundausstattung, die nicht fehlen darf:

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, gibt es bestimmte Dinge, die Gäste einfach erwarten. Ein bequemes Bett ist das absolute Muss. Sparen Sie nicht an der Matratze, denn ein Gast, der schlecht schläft, wird keine gute Bewertung hinterlassen. Sorgen Sie außerdem für ausreichend Stauraum in Form von Schränken oder Kommoden, in denen die Gäste ihre Koffer auspacken können.

Die Küche als Wohlfühlort:

Viele Urlauber buchen eine Ferienwohnung, weil sie sich selbst versorgen möchten. Eine gut ausgestattete Küche ist daher extrem wichtig. Dazu gehören nicht nur Töpfe, Pfannen und ausreichend Geschirr für die maximale Personenanzahl, sondern auch die kleinen Details. Stellen Sie sicher, dass es ein scharfes Messer, einen Flaschenöffner, eine Kaffeemaschine (und Kaffee für den ersten Morgen) sowie Grundgewürze wie Salz und Pfeffer gibt. Diese kleinen Dinge kosten nicht viel, machen aber einen riesigen Unterschied.

Das Badezimmer:

Sauberkeit ist im Bad oberstes Gebot. Legen Sie pro Gast mindestens ein großes und ein kleines Handtuch bereit. Ein Föhn sollte ebenfalls zur Standardausstattung gehören. Wenn Sie kleine Probepackungen von Shampoo oder Duschgel bereitstellen, geben Sie Ihren Gästen direkt das Gefühl, willkommen zu sein.

WLAN und Unterhaltung:

In der heutigen Zeit ist ein schnelles und zuverlässiges WLAN fast so wichtig wie fließendes Wasser. Stellen Sie sicher, dass das Internet gut funktioniert, und legen Sie das Passwort gut sichtbar bereit. Ein Fernseher im Wohnzimmer gehört ebenfalls zum Standard. Wenn Sie noch ein paar Gesellschaftsspiele oder Bücher ins Regal stellen, schaffen Sie eine besonders heimelige Atmosphäre für Regentage.

2. Ein unwiderstehliches Inserat erstellen: Ihr digitales Schaufenster

Ihre Ferienwohnung kann noch so schön sein – wenn das Inserat nicht ansprechend ist, wird niemand buchen. Ihr Inserat auf Traum Ferienwohnungen ist Ihr Schaufenster. Hier entscheiden Gäste innerhalb weniger Sekunden, ob sie sich näher mit Ihrem Angebot beschäftigen oder zum nächsten klicken.

Bilder sagen mehr als tausend Worte:

Gute Fotos sind das wichtigste Werkzeug, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten. Sie müssen dafür nicht zwingend einen professionellen Fotografen engagieren, aber Sie sollten einige Grundregeln beachten. Fotografieren Sie bei Tageslicht, am besten an einem sonnigen Tag. Öffnen Sie alle Vorhänge und Rollos, um so viel natürliches Licht wie möglich hereinzulassen. Räumen Sie vorher gründlich auf; persönliche Gegenstände, Wäscheständer oder Kabelsalat haben auf den Fotos nichts verloren. Achten Sie darauf, jeden Raum zu fotografieren, damit der Gast einen kompletten Eindruck bekommt. Vergessen Sie nicht, auch die Aussicht, den Balkon oder den Garten abzulichten.

Ein Titel, der neugierig macht:

Der Titel Ihres Inserats sollte prägnant sein und die besten Eigenschaften der Wohnung hervorheben. Ein Titel wie „Wohnung in Berlin“ ist langweilig. Schreiben Sie stattdessen lieber: „Lichtdurchflutete Traumwohnung mit Balkon – direkt am See“. Nutzen Sie die maximalen Zeichen aus, um Emotionen zu wecken.

Ein ehrlicher und detaillierter Beschreibungstext:

Im Text haben Sie die Möglichkeit, die Vorzüge Ihrer Unterkunft genauer zu beschreiben. Für wen ist die Wohnung perfekt? Für Familien mit Kindern? Für romantische Paare? Für Wanderer? Erwähnen Sie Besonderheiten wie einen Kamin, eine Sauna oder eine besonders ruhige Lage.

Ganz wichtig: Seien Sie ehrlich. Wenn die Wohnung im vierten Stock ohne Aufzug liegt, schreiben Sie das in den Text. Wenn Sie Dinge versprechen, die nicht da sind, führt das unweigerlich zu Enttäuschungen und schlechten Bewertungen. Ehrlichkeit schafft Vertrauen von Anfang an.

3. Den optimalen Preis finden: Die goldene Mitte

Die Preisgestaltung ist für viele neue Gastgeber die größte Herausforderung. Machen Sie den Preis zu hoch, bucht niemand. Machen Sie ihn zu niedrig, verschenken Sie wertvolles Geld und locken möglicherweise ein Publikum an, das die Wohnung nicht wertschätzt.

Marktanalyse leicht gemacht:

Um den richtigen Preis zu finden, müssen Sie ein bisschen recherchieren. Schauen Sie sich auf Traum Ferienwohnungen andere Angebote in Ihrer direkten Umgebung an. Suchen Sie nach Wohnungen, die eine ähnliche Größe, Ausstattung und Lage haben wie Ihre eigene. Der Durchschnitt dieser Preise gibt Ihnen einen guten ersten Richtwert.

Saisonale Preise nutzen:

Ein Fehler, den viele Anfänger machen, ist es, das ganze Jahr über denselben Preis zu verlangen. In der Hochsaison (zum Beispiel in den Sommerferien oder über Feiertage) ist die Nachfrage viel größer. Dementsprechend können und sollten Sie hier den Preis anheben. In der Nebensaison, wenn weniger Gäste reisen, können Sie durch niedrigere Preise oder Rabatte für längere Aufenthalte Buchungslücken füllen.

Transparenz bei Zusatzkosten:

Urlauber hassen versteckte Kosten. Wenn neben dem Übernachtungspreis noch Gebühren für die Endreinigung, für Bettwäsche oder für das Mitbringen eines Hundes anfallen, kommunizieren Sie das ganz klar und transparent in Ihrem Inserat. Ein fairer und transparenter Gesamtpreis sorgt für ein gutes Gefühl beim Gast. Wenn Sie eine Wohnung vermieten, ist Vertrauen die wichtigste Währung.

4. Rechtliche Grundlagen und Versicherungen: Sicher ist sicher

Dieser Teil klingt oft etwas trocken, ist aber absolut unerlässlich, wenn Sie langfristig und sorgenfrei vermieten möchten. Bevor der erste Gast anreist, sollten Sie Ihre Hausaufgaben im Bereich Recht und Steuern gemacht haben. Keine Angst, es ist weniger kompliziert, als es sich anhört.

Genehmigungen und lokale Regeln:

In vielen Städten und Gemeinden gibt es mittlerweile bestimmte Regeln für die Ferienvermietung. Manchmal müssen Sie die Wohnung offiziell als Ferienwohnung anmelden, um eine sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum zu vermeiden. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Klären Sie auch, ob in Ihrem Ort eine Kurtaxe oder Bettensteuer fällig wird, die Sie vom Gast einziehen und an die Stadt abführen müssen.

Steuern:

Wenn Sie eine Wohnung vermieten und damit Einkünfte erzielen, müssen Sie diese in der Regel in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Der Vorteil: Sie können auch viele Ausgaben steuerlich absetzen. Dazu gehören Anschaffungskosten für Möbel, Reinigungsmittel, Reparaturen oder die Servicegebühren der Vermietungsportale. Es lohnt sich oft, für diese Fragen einmalig einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Die richtige Versicherung:

Ihre normale Hausratversicherung reicht bei einer Ferienvermietung oft nicht aus. Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, dass die Wohnung nun regelmäßig an wechselnde Feriengäste vermietet wird. Besonders wichtig ist eine Vermieter-Haftpflichtversicherung. Diese schützt Sie, falls sich ein Gast in Ihrer Wohnung verletzt (zum Beispiel durch einen losen Teppich oder ein defektes Elektrogerät) und Sie dafür haftbar gemacht werden.

Die Hausordnung:

Erstellen Sie eine kurze, freundliche, aber klare Hausordnung. Darin können Sie Regeln festhalten, die Ihnen wichtig sind: Gibt es Ruhezeiten? Darf auf dem Balkon geraucht werden? Wohin kommt der Müll? Eine gute Hausordnung beugt Missverständnissen vor und gibt beiden Seiten Sicherheit.

5. Herzliche Gastfreundschaft und Kommunikation: Der menschliche Faktor

Die schönste Wohnung und der beste Preis bringen wenig, wenn der Service nicht stimmt. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen geht es nicht nur um die Bereitstellung eines Bettes, sondern um Gastfreundschaft. Wie Sie mit Ihren Gästen kommunizieren, entscheidet maßgeblich darüber, ob sie wiederkommen und ob sie Ihnen eine fantastische Bewertung hinterlassen.

Schnell und freundlich antworten:

Wenn ein potenzieller Gast eine Frage hat oder eine Buchungsanfrage stellt, antworten Sie so schnell wie möglich. Urlauber schreiben oft mehrere Vermieter gleichzeitig an – wer zuerst nett und kompetent antwortet, bekommt meistens den Zuschlag. Bleiben Sie in der Kommunikation immer höflich, professionell und hilfsbereit.

Ein herzliches Willkommen:

Der erste Eindruck beim Betreten der Wohnung zählt. Sorgen Sie dafür, dass die Wohnung beim Check-in nicht nur sauber ist, sondern auch gut riecht und einladend wirkt. Viele erfolgreiche Gastgeber stellen ein kleines Willkommensgeschenk bereit. Das muss nichts Teures sein. Eine Flasche lokaler Wein, etwas Schokolade oder frisches Obst auf dem Tisch zaubern jedem Gast nach einer langen Anreise ein Lächeln ins Gesicht.

Die Gästemappe – Ihr unsichtbarer Helfer:

Legen Sie eine Mappe in der Wohnung aus, die alle wichtigen Informationen enthält. Wie funktioniert die Heizung? Wie lautet das WLAN-Passwort? Wo ist der nächste Supermarkt oder Bäcker? Legen Sie auch ein paar persönliche Empfehlungen für gute Restaurants oder schöne Ausflugsziele in der Umgebung bei. Gäste lieben Insider-Tipps von Einheimischen.

Umgang mit Feedback:

Bitten Sie Ihre Gäste nach der Abreise freundlich um eine Bewertung. Positive Bewertungen sind das A und O auf Portalen wie Traum Ferienwohnungen, um neue Gäste zu gewinnen. Sollte einmal etwas nicht perfekt gelaufen sein und Sie erhalten eine kritische Bewertung, nehmen Sie es nicht persönlich. Reagieren Sie sachlich, bedanken Sie sich für das Feedback und zeigen Sie, dass Sie das Problem beheben werden. Das zeigt zukünftigen Gästen, dass Sie ein engagierter Vermieter sind, der sich kümmert.

Fazit: Ihr Start in ein tolles Erlebnis

Eine Ferienwohnung vermieten ist weit mehr als nur ein geschäftlicher Vorgang. Es ist die Möglichkeit, Menschen eine Freude zu machen und ihnen einen wunderbaren Ort für ihre wichtigste Zeit des Jahres – den Urlaub – zu bieten. Wenn Sie unsere 5 Tipps beherzigen, sich gut vorbereiten, Ihr Inserat liebevoll gestalten, faire Preise setzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen abklären und mit Herzlichkeit auftreten, haben Sie das perfekte Fundament gelegt.

Der Start als Gastgeber bei Traum Ferienwohnungen mag anfangs ein wenig Planung erfordern, aber die Mühe lohnt sich. Die leuchtenden Augen zufriedener Gäste und das zusätzliche Einkommen sind eine wunderbare Belohnung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, stets ausgebuchte Kalender und vor allem viel Freude bei Ihrer neuen Aufgabe als Gastgeber!

Häufig gestellte Fragen (FAQs) für Neu-Vermieter

1. Wie viel Geld kann ich verdienen, wenn ich meine Wohnung vermiete?

Das hängt stark von der Lage, der Größe und der Ausstattung Ihrer Unterkunft ab. Auch die Saison spielt eine große Rolle. Wohnungen in beliebten Urlaubsregionen oder Großstädten bringen in der Regel höhere Einnahmen. Am besten vergleichen Sie Ihre Unterkunft mit ähnlichen Inseraten auf Traum Ferienwohnungen in Ihrer Umgebung, um ein realistisches Gefühl für das mögliche Einkommen zu bekommen.

2. Was passiert, wenn Gäste etwas in der Wohnung kaputt machen?

Kleine Schäden, wie ein zerbrochenes Glas, passieren und gehören zum Alltag eines Vermieters. Für größere Schäden (z.B. ein Brandfleck auf dem Sofa oder ein kaputter Fernseher) haftet in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Gastes. Zusätzlich bietet es sich an, eine Kaution im Inserat festzulegen, die Sie bei solchen Schäden einbehalten können.

3. Wie finde ich den richtigen Preis für meine Ferienwohnung?

Starten Sie mit einer Marktanalyse. Schauen Sie sich vergleichbare Unterkünfte in Ihrer Nähe an. Es ist ratsam, als neuer Vermieter mit einem etwas niedrigeren Preis zu starten, um schnell erste Gäste und wichtige gute Bewertungen zu sammeln. Sobald Sie einige positive Bewertungen haben, können Sie den Preis schrittweise an den Marktdurchschnitt anpassen.

4. Muss ich bei jedem Check-in persönlich vor Ort sein?

Nein, das ist nicht zwingend notwendig, auch wenn eine persönliche Begrüßung oft sehr geschätzt wird. Wenn Sie nicht vor Ort sein können, ist eine Schlüsselbox (Schlüsseltresor) mit Zahlencode eine hervorragende Alternative. So können Ihre Gäste auch spät abends noch völlig flexibel und selbstständig anreisen. Sorgen Sie in diesem Fall einfach dafür, dass Sie telefonisch gut erreichbar sind.

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Provisionsfrei inserieren: Ihre Vorteile bei der Vermietung auf Traum-Ferienwohnungen

Jede erfolgreiche Buchung ist eigentlich ein Grund zur Freude – bis der Blick auf die monatliche Abrechnung fällt. Auf den meisten gängigen Buchungsportalen fressen hohe Vermittlungsgebühren und versteckte Servicepauschalen einen erheblichen Teil Ihres hart erarbeiteten Umsatzes auf. Als Gastgeber tragen Sie das Risiko, investieren Zeit und Liebe in Ihre Immobilie, geben aber oft bis zu 20% Ihrer Einnahmen ab.

Das muss nicht sein. Lernen Sie Traum-Ferienwohnungen als Ihre vermieterfreundliche Alternative kennen. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Ferienvermietung wissen wir genau, worauf es Eigentümern und Gästen ankommt. Wir setzen auf eine echte Partnerschaft, maximale Transparenz und ein Modell, das Sie für Ihre Arbeit belohnt – nicht bestraft.

Warum Gastgeber auf Traum-Ferienwohnungen setzen

Festpreismodell: 100% Ihrer Mieteinnahmen gehören Ihnen

Schluss mit unberechenbaren Provisionszahlungen. Bei uns zahlen Sie einen transparenten, jährlichen Festpreis für Ihr Inserat. Das bedeutet konkret: 0 % Provision auf Ihre Buchungen. Egal, ob Sie Ihre Unterkunft für fünf Nächte in der Nebensaison oder für drei Wochen in der absoluten Hochsaison vermieten – jeder verdiente Euro fließt direkt auf Ihr Konto. Je erfolgreicher Sie vermieten, desto profitabler wird Ihr Inserat.

Direkter Gästekontakt & clevere Direktbuchung

Wir glauben, dass der persönliche Kontakt zwischen Gastgeber und Gast das Fundament für einen perfekten Urlaub und treue Stammgäste ist. Bei uns werden keine Telefonnummern oder E-Mail-Adressen blockiert. Sie entscheiden selbst, wie Sie mit Ihren Gästen kommunizieren möchten.

Gleichzeitig bieten wir Urlaubern die bequeme Option der „Direktbuchung“. Damit können Gäste Ihre Unterkunft sofort verbindlich buchen, ohne auf eine manuelle Bestätigung warten zu müssen – ein Service, der Ihre Konversionsrate messbar steigert und den Verwaltungsaufwand minimiert.

Maximale Reichweite in Top-Urlaubsregionen

Als eines der reichweitenstärksten Portale im deutschsprachigen Raum platzieren wir Ihre Ferienimmobilie genau dort, wo Millionen von Urlaubern jährlich nach ihrer nächsten Auszeit suchen. Wir investieren kontinuierlich in starkes Suchmaschinenmarketing (SEO), damit Ihr Inserat höchste Sichtbarkeit in den beliebtesten Ferienregionen genießt.

Unsere Premium-Produkte für Ihren maximalen Erfolg

Um sich in einem wettbewerbsintensiven Markt abzuheben, bieten wir Ihnen exklusive Werkzeuge, mit denen Sie die Aufmerksamkeit der Urlauber gezielt auf Ihr Inserat lenken:

  • Top Inserat: Sichern Sie sich die Premium-Platzierung ganz oben in den regionalen Suchergebnissen. So erzielen Sie maximale Klickraten und fangen Urlauber direkt bei der ersten Suche ab.
  • Traum Tags: Nutzen Sie visuelle Abzeichen auf Ihrem Inserat (wie z. B. „Familienfreundlich“, „Hundefreundlich“ oder „Strandurlaub“). Diese Tags lenken den Blick auf sich, kommunizieren Ihre stärksten Argumente in Sekundenschnelle und bauen sofortiges Vertrauen auf.
  • Virtuelle Tour: Bringen Sie Ihre Immobilie zum Leben! Mit unserer interaktiven 360-Grad-Virtuelle-Tour können Gäste virtuell durch Ihre Räume spazieren. Das schafft enorme Transparenz, rechtfertigt höhere Preise und steigert die Buchungswahrscheinlichkeit massiv.
  • Newsletter-Werbung: Erreichen Sie Ihre Zielgruppe direkt! Mit über 250.000 Abonnent*innen erreicht unser Newsletter Gäste direkt in ihrem Posteingang – genau in dem Moment, in dem sie ihren nächsten Urlaub planen. Da nur wenige Inserate pro Kampagne vorgestellt werden, sticht Ihre Unterkunft garantiert hervor und zieht maximale Aufmerksamkeit auf sich.
  • Professionelle Fotografie: Der erste Eindruck entscheidet. Wir vermitteln Ihnen Experten für hochwertige, professionelle Fotos, die Ihre Unterkunft im besten Licht erstrahlen lassen und Premium-Preise rechtfertigen.
  • Stay Support: Schützen Sie Ihre Ferienimmobilie mit vollem Vertrauen. Unser Schutzprogramm bietet Ihnen eine umfassende Absicherung von bis zu 15.000 € im Jahr, wobei berechtigte Schadensfälle innerhalb von nur 7 Werktagen bearbeitet und erstattet werden.

Der Vergleich: Traum-Ferienwohnungen vs. Klassische OTA-Portale

Ein kurzer Blick auf die Fakten zeigt, warum unser Modell für Eigentümer die smartere Wahl ist:

Funktion / MerkmalTraum-FerienwohnungenKlassische OTAs (Online Travel Agencies)
KostenmodellTransparenter Festpreis (0 % Provision)Hohe Provisionen pro Buchung (oft 15–20 %)
Ihre EinnahmenSie behalten 100 % der MieteinnahmenEinnahmen werden stark geschmälert
GästekontaktOffen & direkt (vor und nach der Buchung)Anonymisiert, blockierte Kontaktdaten
BuchungswegeIndividuelle Anfrage oder schnelle „Direktbuchung“Meist strikter Zwang zur Sofortbuchung
Zusatz-SichtbarkeitFlexibel zubuchbar (Top Inserat, Virtuelle Tour)Oft abhängig von hohen Provisionsstufen

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Warum weiterhin hohe Gebühren für Plattformen zahlen, die Ihnen den direkten Kontakt zu Ihren Gästen verwehren? Der Wechsel zu Traum-Ferienwohnungen ist eine Partnerschaft mit minimalem Risiko und maximalem Ertragspotenzial. Profitieren Sie von 25 Jahren Branchenerfahrung, behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Immobilie und maximieren Sie Ihre Rendite durch unser faires Festpreismodell.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Welche Schritte sind nötig, um mein Inserat zu veröffentlichen? 

Der Start ist unkompliziert und in vier kurzen Schritten erledigt:
Registrieren: Erstellen Sie Ihr Vermieterkonto auf Traum-Ferienwohnungen.
Inhalte hochladen: Fügen Sie ansprechende Bilder, eine emotionale Beschreibung und Ihre Ausstattungsmerkmale hinzu.
Preise & Kalender: Hinterlegen Sie Ihre Saisonraten und synchronisieren Sie den Belegungskalender (z. B. via iCal).
Aktivieren: Schalten Sie Ihr Inserat frei und empfangen Sie sofort provisionsfreie Buchungen!

Kann ich mein Inserat auch parallel auf anderen Portalen laufen lassen?

Selbstverständlich. Wir fordern keine Exklusivität. Um Doppelbuchungen zu vermeiden, können Sie unseren Belegungskalender ganz einfach via iCal-Schnittstelle mit Ihren anderen Kalendern (oder Ihrem Channelmanager) synchronisieren.

Wie schnell ist mein Inserat online und buchbar?

Sobald Sie sich registriert, Ihre Texte und Bilder hochgeladen und Ihre Preise hinterlegt haben, können Sie das Inserat freischalten. Es ist in der Regel innerhalb weniger Minuten für Millionen von Urlaubern auf Traum-Ferienwohnungen sichtbar. 

Allgemein Ausstattung VerwaltungLeave a Comment on Ferienwohnung & Ferienhaus vermieten: Die Zukunft des Gastgebens

Ferienwohnung & Ferienhaus vermieten: Die Zukunft des Gastgebens

Der Reisemarkt hat sich in den letzten Jahren enorm gewandelt. Der Trend geht ganz klar weg vom reinen „Bett zur Miete“. Gäste suchen heute nach einem nahtlosen, stressfreien und unvergesslichen Erlebnis. Wenn Sie heute erfolgreich eine Ferienwohnung & ein Ferienhaus vermieten möchten, reicht es nicht mehr aus, nur saubere Handtücher auf das Bett zu legen. Gastgeber der Zukunft denken einen Schritt weiter. Sie bieten Komfort, der schon vor der Anreise beginnt, legen Wert auf Nachhaltigkeit und schaffen kleine Momente, die den Gästen ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die vier wichtigsten Säulen, mit denen Sie Ihre Unterkunft fit für die Zukunft machen. Mit einer einfachen Sprache und praktischen Beispielen erklären wir Ihnen, wie Sie ohne großen Aufwand zum Gastgeber der Zukunft werden und so langfristig mehr Buchungen über Traum-Ferienwohnungen erzielen.

Säule 1: Smarte Technik für entspannte Gäste und Gastgeber

Technik im Ferienhaus muss nicht kompliziert sein. Im Gegenteil: Die richtige Technik macht Ihr Leben als Vermieter viel einfacher und das Erlebnis für Ihre Gäste viel entspannter. Wir nennen das „Smart Hosting“.

Schlüsselloser Zugang (Smart Locks)

Wir alle kennen das Problem: Die Gäste stehen im Stau und verspäten sich um drei Stunden. Sie als Vermieter müssen warten, und die Gäste haben ein schlechtes Gewissen. Die Lösung dafür sind smarte Türschlösser, sogenannte Smart Locks.

Mit einem elektronischen Schloss können Ihre Gäste einfach per Zahlencode oder sogar per Smartphone-App einchecken. Das bedeutet:

  • No stress upon arrival: Guests can arrive around the clock, completely without pressure.
  • Keine verlorenen Schlüssel mehr: Ein verlorener Schlüssel bedeutet oft den Austausch des ganzen Schlosses. Ein Zahlencode kann einfach gelöscht und neu vergeben werden.
  • Mehr Freiheit für Sie: Sie müssen nicht mehr persönlich vor Ort sein, um die Tür zu öffnen.

Automatische und smarte Heizung

Nobody likes coming home to a freezing cold apartment. At the same time, as a landlord, you don’t want the heating running at full blast all day when nobody’s there. Smart thermostats are the perfect solution.

Sie können die Heizung ganz bequem von Ihrem Smartphone aus steuern. Bevor die Gäste ankommen, stellen Sie die Temperatur auf wohlige 21 Grad ein. Wenn die Gäste abreisen, senken Sie die Temperatur einfach wieder ab. So sparen Sie nicht nur viel Geld bei den Energiekosten, sondern bereiten Ihren Gästen auch einen herrlich warmen Empfang.

Die digitale Gästemappe

Früher gab es den dicken Leitz-Ordner auf dem Wohnzimmertisch. Darin waren oft veraltete Flyer vom örtlichen Schwimmbad und eine schwer lesbare Anleitung für die Kaffeemaschine. Die Zukunft ist digital!

Eine digitale Gästemappe ist eine einfache Webseite oder eine PDF-Datei, die Ihre Gäste schon vor der Anreise auf ihr Handy bekommen. Was gehört in so eine digitale Mappe?

  • Das WLAN-Passwort (am besten direkt als QR-Code zum Scannen).
  • Genaue Anreiseinformationen und Parkmöglichkeiten.
  • Kurze Videos oder einfache Erklärungen, wie der Fernseher oder der Backofen funktioniert.
  • Wichtige Notfallnummern (Arzt, Apotheke, Ihr eigener Kontakt).

Wenn Gäste diese Informationen schon auf der Fahrt lesen können, steigt die Vorfreude und viele Fragen klären sich von ganz allein.

Säule 2: Grünes Hosting – Nachhaltigkeit als Buchungsmagnet

Das Thema Umweltschutz ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Immer mehr Menschen achten auch im Urlaub darauf, ihren ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten. Wer beim Ferienwohnung und Ferienhaus vermieten auf Nachhaltigkeit setzt, tut also nicht nur der Natur etwas Gutes, sondern zieht auch eine völlig neue, sehr treue Zielgruppe an. „Grünes Hosting“ ist mittlerweile ein echter Buchungsmagnet geworden.

Energie sparen ganz einfach

Nachhaltigkeit muss nicht bedeuten, dass Sie sofort Solarzellen auf das Dach bauen müssen (auch wenn das natürlich toll wäre). Oft sind es die kleinen Dinge, die einen großen Unterschied machen:

  • LED-Lampen: Tauschen Sie alle alten Glühbirnen gegen moderne LEDs aus. Sie verbrauchen einen Bruchteil des Stroms und halten viele Jahre lang.
  • Water-saving showerheads: Modern showerheads mix water with air. The water jet feels just as full, but often uses only half the water. This saves on water and heating costs.
  • Energy-efficient appliances: If your old refrigerator breaks down, invest a few extra euros in an energy-saving model. It pays for itself very quickly.

Mülltrennung leicht gemacht

Für uns mag Mülltrennung selbstverständlich sein, aber für Gäste aus anderen Regionen oder Ländern ist das deutsche System oft ein Rätsel. Machen Sie es Ihren Gästen so einfach wie möglich. Stellen Sie gut beschriftete Mülleimer in die Küche (Plastik/Verpackungen, Papier, Bio, Restmüll). Ein kleines, freundliches Schild mit einfachen Bildern hilft enorm und sorgt dafür, dass Ihre Tonnen am Haus richtig befüllt werden.

Umweltfreundliche Details im Haus

Kleine Aufmerksamkeiten zeigen Ihren Gästen, dass Sie sich Gedanken machen:

  • Bieten Sie wiederverwendbare Einkaufstaschen an, die die Gäste für den Gang zum Supermarkt nutzen können.
  • Nutzen Sie umweltfreundliche Reinigungsmittel und stellen Sie Spülmittel bereit, das biologisch abbaubar ist.
  • Legen Sie Seifenstücke oder nachfüllbare Seifenspender aus, statt viele kleine Plastikfläschchen anzubieten.

Gäste schätzen diese Details sehr und erwähnen sie oft positiv in ihren Bewertungen. Das wiederum bringt Ihnen neue Gäste!

Säule 3: Erlebnis-Hosting – Vom Schlafplatz zum Sehnsuchtsort

Wie wir am Anfang schon erwähnt haben: Ein Bett allein reicht heute nicht mehr. Die Gäste suchen ein Erlebnis. Sie möchten in die lokale Kultur eintauchen und sich wie zu Hause fühlen – nur eben an einem schöneren Ort. Hier kommt das „Erlebnis-Hosting“ ins Spiel.

Der Trend zur „Workation“

Das Wort „Workation“ setzt sich zusammen aus „Work“ (Arbeit) und „Vacation“ (Urlaub). Seitdem das Home-Office für viele Menschen normal geworden ist, verlegen sie ihren Arbeitsplatz gerne mal ans Meer oder in die Berge. Morgens wird am Laptop gearbeitet, nachmittags geht es an den Strand oder auf die Skipiste.

Um diese sehr attraktive Zielgruppe anzusprechen, müssen Sie nur wenige Dinge anpassen:

  • High-Speed WLAN: Das ist absolute Pflicht. Ein langsames Internet ist das K.O.-Kriterium für jeden Workation-Gast. Investieren Sie in eine gute und stabile Leitung.
  • Ein vernünftiger Arbeitsplatz: Ein kleiner Schreibtisch in einer ruhigen Ecke, eine gute Schreibtischlampe und vor allem ein bequemer, ergonomischer Stuhl bewirken Wunder. Wenn Gäste sehen, dass sie bei Ihnen gut arbeiten können, buchen sie oft für mehrere Wochen statt nur für ein Wochenende.

Lokale Geheimtipps (Hyper-Local Insider Recommendations)

Gäste lieben Geheimtipps! Wenn sie nach den besten Restaurants oder Ausflugszielen suchen, finden sie im Internet oft nur die überfüllten Touristenfallen. Sie als Gastgeber kennen Ihre Region aber viel besser. Teilen Sie dieses Wissen!

Werden Sie zum besten Reiseführer für Ihre Gäste. Geben Sie Empfehlungen, die wirklich von Herzen kommen:

  • Schreiben Sie nicht einfach: „Gehen Sie zum Bäcker.“ Schreiben Sie: „Der kleine Bäcker Müller an der Ecke hat die besten Franzbrötchen der Stadt. Gehen Sie am besten vor 8 Uhr hin, dann sind sie noch warm!“
  • Verraten Sie Ihren persönlichen Lieblingsplatz im Wald oder den ruhigen Strandabschnitt, den nur die Einheimischen kennen.
  • Empfehlen Sie das kleine Familienrestaurant im Nachbardorf statt der großen Pizzeria am Hauptplatz.

Wenn Gäste durch Ihre Tipps einen perfekten Tag erleben, werden sie diesen Urlaub (und Ihre Unterkunft) nie wieder vergessen.

Säule 4: Professionelle Inserate – Werden Sie gesehen!

All diese tollen Neuerungen – das Smart Lock, das schnelle WLAN, die umweltfreundliche Seife – nützen Ihnen leider gar nichts, wenn niemand davon erfährt. Ihre Unterkunft kann noch so schön sein; wenn Ihr Inserat im Internet nicht professionell wirkt, werden die Gäste bei der Konkurrenz buchen.

Beim Ferienwohnung & Ferienhaus vermieten ist Ihr Profil auf Traum-Ferienwohnungen Ihr digitales Schaufenster. Hier entscheidet sich innerhalb von wenigen Sekunden, ob ein Gast klickt oder weiter scrollt.

Bilder sagen mehr als tausend Worte

Das Wichtigste an Ihrem Inserat sind die Fotos. Verwenden Sie helle, scharfe und einladende Bilder.

  • Licht ist alles: Fotografieren Sie Ihre Räume am Tag, wenn die Sonne scheint. Ziehen Sie alle Vorhänge auf.
  • Aufräumen und Dekorieren: Zeigen Sie die Wohnung von ihrer besten Seite. Ein schön gedeckter Tisch oder ein Strauß frischer Blumen auf dem Bild wirken Wunder.
  • Zeigen Sie die Highlights: Sie haben einen tollen neuen Schreibtisch für Workation-Gäste eingerichtet? Fotografieren Sie ihn! Sie haben einen Kaffeevollautomaten? Zeigen Sie ihn! Die Gäste müssen sehen können, was Sie zu bieten haben.

Ein Text, der Lust auf Urlaub macht

Der Text in Ihrem Inserat sollte leicht zu lesen sein und genau beschreiben, was Ihre Unterkunft besonders macht. Nutzen Sie kurze Absätze und Aufzählungszeichen, damit der Text am Bildschirm gut lesbar ist.

Erwähnen Sie unbedingt die Neuerungen, die Sie eingeführt haben! Schreiben Sie Dinge wie:

  • „Entspannter Check-in rund um die Uhr dank modernem Zahlencode-Schloss.“
  • „Perfekt für Ihr Home-Office im Urlaub: High-Speed WLAN und ein gemütlicher Arbeitsplatz.“
  • „Nachhaltigkeit ist uns wichtig: Wir beziehen 100% Ökostrom und nutzen ressourcenschonende Ausstattung.“

Aktualität ist Trumpf

Ein Inserat ist niemals „fertig“. Halten Sie Ihren Belegungskalender immer tagesaktuell. Nichts ist für Gäste frustrierender, als eine freie Wohnung anzufragen, nur um dann zu hören: „Tut mir leid, wir sind doch schon belegt.“

Beantworten Sie außerdem Bewertungen Ihrer Gäste zeitnah und freundlich. Bedanken Sie sich für Lob und reagieren Sie professionell auf Kritik. Wenn zukünftige Gäste sehen, dass Sie sich kümmern, schafft das enormes Vertrauen.

Fazit: Machen Sie Ihr Inserat fit für die Zukunft!

Der Reisemarkt entwickelt sich rasant weiter. Wer als Gastgeber stehen bleibt, wird es in Zukunft schwerer haben. Wer jedoch mit der Zeit geht und auf die neuen Bedürfnisse der Gäste eingeht, wird belohnt. Die Kombination aus smarter Technik für einen reibungslosen Ablauf, einem grünen Gewissen für die Umwelt, tollen Workation-Möglichkeiten und ganz persönlichen Insider-Tipps macht Sie zu einem herausragenden Gastgeber.

Sie haben bereits einige dieser tollen Dinge in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus umgesetzt? Großartig! Zeigen Sie es der Welt.

Ihre nächste Aufgabe:

Loggen Sie sich noch heute in Ihr Vermieterkonto bei Traum-Ferienwohnungen ein. Schauen Sie sich Ihr Inserat mit den Augen eines Gastes an. Sind Ihre Fotos noch aktuell? Stehen all die tollen, modernen Ausstattungsmerkmale (wie das schnelle Internet für Workation oder der einfache Check-in) gut sichtbar im Text?

Aktualisieren Sie Ihr Profil, fügen Sie neue Bilder hinzu und lassen Sie Ihre potenziellen Gäste wissen, dass bei Ihnen die Zukunft des Gastgebens bereits begonnen hat. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison und viele glückliche Gäste!

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Lohnt sich die Investition in nachhaltige Ausstattung finanziell?

Absolut! Wenn Sie eine Ferienwohnung und Ferienhaus vermieten, rechnet sich der Wechsel zu energiesparenden Geräten, LED-Lampen und wassersparenden Duschköpfen oft schon innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre durch deutlich geringere Nebenkosten. Zudem sprechen Sie umweltbewusste Gäste an, die oft bereit sind, für nachhaltige Unterkünfte einen fairen Preis zu zahlen.

Wie oft sollte das Inserat aktualisiert werden?

Der Belegungskalender und die Preise müssen immer tagesaktuell sein. Die Texte und Bilder sollten Sie mindestens einmal im Jahr überprüfen. Haben Sie neue Möbel gekauft, die Wände frisch gestrichen oder schnelles Internet installiert? Dann machen Sie sofort neue Fotos und passen Sie den Text an. Aktuelle Inserate wirken auf Gäste viel attraktiver und professioneller.

Welche Internetgeschwindigkeit wird für „Workation“-Gäste empfohlen?

Für Gäste, die im Urlaub arbeiten möchten, ist eine stabile und schnelle Internetverbindung das wichtigste Kriterium. Als Richtwert gilt: Eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und eine Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit/s sollten vorhanden sein, damit auch Videokonferenzen reibungslos funktionieren. Erwähnen Sie diese Zahlen am besten direkt in Ihrem Inserat bei Traum-Ferienwohnungen!

Allgemein AusstattungLeave a Comment on Barrierefreie Ferienwohnung vermieten – darauf müssen Sie achten

Barrierefreie Ferienwohnung vermieten – darauf müssen Sie achten

Jeder von uns wünscht sich mal einen erholsamen Tapetenwechsel. Jeder sucht Entspannung und hat das Recht darauf, sie auch zu finden. Doch die Wirklichkeit sieht für viele Menschen oft anders aus. Denn barrierefreie, behindertengerecht und/oder rollstuhlgerecht eingerichtete Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind nicht immer leicht zu finden. Menschen mit Behinderung suchen oft vergebens nach geeigneten Ferienunterkünften in der gewünschten Ferienregion.

Doch erfreulicherweise tut sich was in der Reisebranche: Viele Anbieter von Ferienunterkünften sehen den Bedarf und rüsten um und auf, um so auch für Menschen mit Behinderungen zu einer gelungenen Auszeit beizutragen.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Ferienwohnung behindertengerecht und barrierefrei einrichten – Raum für Raum. Wir zeigen außerdem, warum und wie sich dieser Schritt für Sie als Vermieter lohnen kann.

Lassen Sie uns zunächst schauen, wie „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ definiert sind.

Die Definition von barrierefrei, rollstuhlgerecht & Co.

Tatsächlich gibt es jede Menge Begriffe, die Hotels, aber auch Anbieter von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern nutzen können, um ihre Unterkünfte zu bewerben: so z.B. behindertengerecht, barrierearm, barrierefrei, rollstuhlgerecht, rollstuhlgeeignet und seniorengerecht.

Gleich vorweg sei gesagt: Seien Sie bei der Nutzung der Begriffe vorsichtig. Denn es gibt eine exakte Definition für die Begriffe “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht”. Beide Ausdrücke sind geschützt und Sie dürfen sie ausschließlich dann verwenden, wenn Sie in dieser die Vorgaben komplett erfüllen.

Laut §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist Barrierefreiheit wie folgt definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen […], wenn sie für Menschen mit Behinderungen […] ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Bei „barrierefrei“ denken die meisten schnell an Gehbehinderte. Tatsächlich ist die Definition aber weitgreifender und schließt zum Beispiel auch blinde oder gehörlose Menschen mit ein. „Barrierefrei“ bezieht sich außerdem nicht nur auf die Wohnung und deren Einrichtung, sondern bereits auf den Parkplatz sowie auf den Zugang zum Haus/der Wohnung und auf die Wohnfläche selbst.

Damit Ihre Ferienwohnung das Kriterium „rollstuhlgerecht“ erfüllt, müssen noch mehr Anforderungen umgesetzt werden als beim Kriterium „barrierefrei“. Denn während eine Unterkunft für Senioren oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität beispielsweise noch geeignet ist, mag dieselbe für Menschen im Rollstuhl unmöglich zu begehen bzw. zu bewohnen sein. Das ist einleuchtend, denn schließlich gelangen Gäste mit Rollator oder Gehstock noch recht gut durch schmalere Türen und Gänge. Urlauber im Rollstuhl brauchen hingegen deutlich mehr Platz – zum Sitzen, zum Bewegen, zum Erschließen der Räume und Etagen.

Das bedeutet, dass für Reisende im Rollstuhl die Zwischenräume zwischen den Möbeln größer, die Türen breiter, die Einrichtung insgesamt geräumiger und auch Geräte, beispielsweise in Küche und Bad, bei rollstuhlgerechter Einrichtung sitzend bedienbar sein müssen. Zudem muss bei rollstuhlgerechten Ferienwohnungen eine elektrostatische Aufladung unbedingt ausgeschlossen sein.

Wichtig: Vermieter, die Ihre Ferienunterkunft barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht einrichten und umbauen möchten, finden die genauen, einzuhaltenden Kriterien in den Normen DIN 18040. Wir empfehlen Ihnen, sich intensiv damit auseinanderzusetzen, bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus als barrierefrei oder rollstuhlgerecht bezeichnen.

Und was bedeuten behindertengerecht, rollstuhlgeeignet und barrierearm?

„Rollstuhlgeeignet“, „seniorengerecht“ und „barrierearm“ sind vom Gesetzgeber nicht definiert. Diese Begriffe sind entsprechend auch in keinem Fall mit „rollstuhlgerecht“ bzw. „barrierefrei“ gleichzusetzen.

Eine Ferienwohnung kann beispielsweise als „rollstuhlgeeignet“ bezeichnet werden, wenn ein Urlaubsaufenthalt für einen Rollstuhlfahrer grundsätzlich möglich ist.

„Barrierearm“, „rollstuhlgeeignet“ oder „behindertengerecht“ können Sie als beschreibende Begriffe Ihrer Ferienwohnung also dann benutzen, wenn Sie bereits einige Kriterien für Menschen mit Behinderung erfüllen, aber noch einige Merkmale fehlen, um die Unterkunft „barrierefrei“ und/oder „rollstuhlgerecht“ ausweisen zu können. Spezifizieren Sie im Inserat dann am besten, welche Maßnahmen genau Sie getroffen haben.

Vorteile einer barrierefreien Ferienwohnung

Sehen wir uns jetzt genauer an, welche Vorteile es bringt, eine Ferienwohnung barrierefrei einzurichten. Warum kann sich dieser Schritt für Sie als Gastgeber womöglich lohnen?

Vorteil 1: Erweiterung der Zielgruppe durch barrierefreie bzw. behindertengerechte Ferienwohnungen

Laut Statistischem Bundesamt lebten 2021 allein in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das sind 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Bei Menschen im Alter von über 64 Jahren liegt die Quote der Menschen mit Schwerbehinderungen mit 25 Prozent noch höher (Quelle: destatis).

Rüsten Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus um und stellen Sie sich auch auf ältere Menschen und Personen mit Behinderung ein, so erschließen Sie sich ganz klar eine große Zielgruppe. Diese Zielgruppe ist vor allem auch deshalb interessant, da laut Prognosen gerade der Anteil der in ihrer Mobilität Eingeschränkten bzw. Senioren in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch zunehmen wird.

Vorteil 2: Sie optimieren Ihr Angebot

Menschen mit Behinderungen und körperlichen Einschränkungen freuen sich auch oft über weiteren Service, der ihnen den Urlaub versüßt: Extra-Service und Komfort werden Ihre Gäste als eindeutiges Qualitätsmerkmal Ihrer Ferienunterkunft sehen. Sie wiederum können zusätzliche Leistungen berechnen.

Überlegen Sie, mit welchen Extras wie Lichtsignalen beim Klingeln, Beschriftungen von Schubladen und Geräten in Blindenschrift, Fernbedienungen mit größeren Bedienungsknöpfen oder auch Kooperationen mit Veranstaltern von behindertengerecht gestalteten Ausflügen und Exkursionen Sie Ihre Gäste abholen können. Auch ein gefüllter Kühlschrank bei Anreise oder zusätzliche Geräte wie spezielle Fahrräder können ein Plus für Ihre Unterkunft sein.

Vorteil 3: Sie heben sich von der Konkurrenz ab

Dass Sie sich eine neue Zielgruppe erschließen, kann sich auch positiv auf den Belegungsplan auswirken. Klar: Denn je mehr Menschen sich von Ihrer Ferienwohnung angesprochen fühlen, desto mehr Buchungsanfragen kann es geben – das auch während der Nebensaison. Während Ihre Wettbewerber also in noch auf Gäste hoffen, könnten Sie durch ihr Extra an Service längst ausgebucht sein – und zwar rund ums Jahr.

Gute Ferienunterkünfte sprechen sich rum – und das vor allem dann, wenn der Markt knapp ist. Das heißt: Eine Spezialisierung auf behindertengerechte und barrierefreie Unterkünfte könnte für Sie viele Buchungen bringen und Ihrem Vermietungsprojekt noch mehr Sicherheit geben.

Unsere Tipps: So machen Sie Ihre Ferienunterkunft behindertengerecht

Wir haben Ihnen oben bereits benannt, dass Sie beim Deutschen Tourismusverband (DTV) im Detail die Vorgaben für eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Ferienwohnung finden. Alle hier aufzuzählen, würde zu weit führen – auch weil es schließlich unterschiedlichste Behinderungen gibt. Doch möchten wir Ihnen einen guten Überblick über das Mögliche und Notwendige verschaffen mit dem Fokus auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Auf diese Weise können Sie besser entscheiden, ob Sie Ihre Ferienunterkunft für die Vermietung an Menschen mit Behinderung und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen spezialisieren möchten – und was noch zu tun ist.

Ganz grundsätzlich sollten Sie mit einem kritischen Blick einmal durch Ihre Wohnung gehen. Wie steht es um:

  • freie Flächen
  • Beschaffenheit der Böden
  • Breite von Türen und Gängen
  • Zugang zu allen Räumen
  • Erreichbarkeit und Bedienung von elektronischen Geräten, Schränken, Möbeln
  • Zugang von Wohnung/Haus und Parkplatz
  • Wege zum Strand und anderen Attraktionen, die die Lage Ihrer Ferienwohnung maßgeblich mit attraktiv machen und Urlauber anziehen

Im Folgenden gehen wie genauer ins Detail und schauen uns an, was Raum für Raum für die Barrierefreiheit getan und bedacht werden muss – wobei wir natürlich nur ganz allgemeingültige Dinge benennen können. Sie allein wissen, wie Ihre Unterkunft gebaut ist und ob und wie sich die Vorgaben wirklich umsetzen lassen.

Die Ferienwohnung behindertengerecht einrichten: Was für die gesamten Wohnung gilt

In Küche, Schlafzimmer, Bad und Co. gelten noch einmal entsprechend der Raumnutzung besondere Vorgaben. Allerdings gibt es Kriterien für eine als barrierefrei ausgewiesene Ferienwohnung, die in jedem Raum eingehalten werden müssen. Wir stellen Sie Ihnen hier vor.

  • Die Böden sind fest zu verlegen und müssen rutschhemmend und mit Kontrasten gestaltet sein. Sie dürfen keine Spiegelung oder blendenden Effekte aufweisen und sich nicht elektrostatisch aufladen können.
  • Innerhalb der Wohnung dürfen sich keine Stufen oder Stolperfallen befinden. Eventuelle Schwellenunterschiede sind auszugleichen. Bei rollstuhlgerechter Einrichtung der Ferienwohnung dürfen die Schwellen nur 2 cm hoch sein. Die Neigung des Bodens darf nicht über 6 Prozent liegen.
  • Lichtschalter müssen gut zu erreichen (auch für Menschen im Rollstuhl) und Lichtquellen hell sein. Bewegungsmelder mit langen Intervallen in Fluren und Räumen sind ideal.
  • Steckdosen sollen aus dem Sitzen zu bedienen sein.
  • Die Möbel müssen stabil sein. Meiden Sie solche mit scharfen Kanten und haben Sie einen Blick darauf, dass die Sitzhöhen bei Stühlen und Sesseln komfortabel sind. Tische sollten gut zugänglich sein. Sessel mit integrierter, elektronischer Aufstehhilfe sind zu bevorzugen.
  • Arbeiten Sie mit kontrastreichen Farben in der Einrichtung. Sie erleichtern die Orientierung in der Wohnung, die Mobilität in den Räumen und verringern die Sturzgefahr.
  • Türen müssen für eine barrierefrei eingerichtete Wohnung eine Breite von 80 cm und eine Höhe von 205 cm aufweisen. Vor und hinter jeder Tür ist ausreichend Bewegungsfläche Vorschrift. Für eine rollstuhlgerechte Ferienunterkunft müssen die Türen eine Breite von mindestens 90 cm aufweisen.
  • Türgriffe und Türdrücker müssen für barrierefreie Ferienwohnungen auf 85 cm Höhe angebracht sein, damit sie auch für Menschen im Rollstuhl gut zu bedienen sind.
  • Für barrierefreie Einrichtungen gilt die Vorlage von Bewegungsflächen von 120 cm x 120 cm. Bei rollstuhlgerechter Einrichtung gilt das Kriterium: Bewegungsflächen beispielsweise zum Drehen und Wenden von 150 x 150 cm.
  • Türen und Fenster müssen in einer als barrierefrei ausgewiesenen Ferienwohnung leicht zu öffnen und zu schließen sein. Glastüren benötigen Sicherheitsmarkierungen auf Augenhöhe.

Nun kennen Sie die wichtigsten Vorgaben, die ganz allgemein gelten. Schauen wir uns nun an, was Raum für Raum gilt.

Eingangsbereich behindertengerecht gestalten

Schon beim Eingang geht es los. Ist dieser nicht für Ihre Gäste mit Behinderungen ausgerichtet, ist deren Komfort im Urlaub stark eingeschränkt bzw. eine freie Bewegung in der Wohnung schlichtweg unmöglich.

So können Sie es Gästen bei Ihnen leichter machen:

  • Installieren Sie bestenfalls eine Rampe am Hauseingang. Ist dies nicht möglich, dann stellen Sie eine Rampe am Hauseingang zur Verfügung und erklären Sie Ihren Gästen, wo diese zu finden ist.
  • Schließen sie Löcher in Bodenplatten und an der Türschwelle, damit Gehstöcke sowie Reifen von Rollstuhl und Rollatoren nicht in Unebenheiten hängen bleiben.
  • Achten Sie darauf, dass die Zugangswege mindestens eine Breite von 150 cm und eine leicht begeh- und befahrbare Oberfläche aufweisen.
  • Gibt es einen Türspion? So bringen Sie diesen so an, dass auch Ihre Gäste im Rollstuhl hindurchschauen können.
  • Sorgen Sie für stabile Handläufe im Hauszugang sowie im Treppenhaus und bei Wohnungen in einem oberen Stockwerk für einen Aufzug.
  • Machen Sie elektronische Türöffner erreichbar.

Achtung: Wollen Sie für Rollstuhlfahrer einen Treppenlifter im Treppenhaus anbieten, so müssen Sie wissen, dass diese in der Regel höchsten die Bezeichnung „seniorengerecht“ verdienen. Damit Rollstuhlfahrer aber das Hindernis Treppe eigenständig bewältigen können, muss der Treppenlift eine befahrbare Plattform aufweisen.

Ihr Gast in nun sicher in die Wohnung gelangt. Schauen wir uns jetzt das Badezimmer an.

Badezimmer behindertengerecht einrichten

Das Badezimmer ist einer der Räume, für welche die meisten Vorgaben gelten. Kein Wunder – denn hier lauern allein aufgrund der glatten Böden schnell Rutschgefahr rund um Dusche, Wanne und WC.

Mit folgenden Maßnahmen erleichtern Sie vor allem gehbehinderten Menschen den Zugang:

  • Die Tür darf sich nicht in das Badezimmer hinein öffnen. Ideal sind Falt- und Schiebetüren.
  • Die Türbereite muss 80 cm betragen. Hinweis: Bei rollstuhlgerechter Einrichtung gelten, wie gesagt, 90 cm.
  • Rutschfeste Oberflächen sind in diesem Raum besonders wichtig.
  • Vor dem WC muss eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm gegeben sein. Neben dem WC muss sie mindestens 80 cm breit sein.
  • Links und rechts vom WC sind Haltegriffe anzubringen.
  • Auch vor dem Waschbecken ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm Maßgabe.
  • Waschbecken (wie grundsätzlich für Tische geltend) dürfen maximal 80 cm hoch und müssen mindestens 67 cm unterfahrbar sein. Das Waschbecken sollte ausgestattet sein mit einer gut greifbaren Armatur. Auch sind Ablagemöglichkeit sowie Begrenzung der Wassertemperatur wichtig.
  • Der Spiegel muss sowohl stehend als auch sitzend genutzt werden können.
  • Zwischen der Oberkante des Duschbodens und dem daran anschließenden Bodenbereich darf kein Gefälle von mehr als 3 cm liegen.
  • Für die Bewegungsfläche im Duschbereich gilt eine Minimal-Vorgabe von 120 cm x 120 cm.
  • Zum Duschen muss ein spezieller Duschstuhl oder Duschsitz bereitgestellt werden. Ebenso sind ein Haltegriff in der Duschkabine und rutschhemmende Böden verpflichtend.

Für eine rollstuhlgerechte Einrichtung gilt: Das WC muss in einer Höhe zwischen 46 und 48 cm angebracht werden und an der Seite, an der Ihre Gäste das WC anfahren, der Haltegriff hochklappbar sein.

Das Bad ist nun behindertengerecht eingerichtet. Widmen wir uns den Kriterien, die in der Küche relevant werden.

Küche behindertengerecht ausstatten

In der Küche geht es gesellig zu. Hier kommt die ganze Familie zusammen und hier trifft sich die Reisegesellschaft. Das gilt natürlich auch, wenn ein Mitglied der Reisegruppe in seiner Mobilität eingeschränkt ist.

  • Sind die Geräte, Griffe und Arbeitsflächen so hoch, dass sie für jeden erreichbar und bedienbar sind – auch vom Rollstuhl aus?
  • Können Schubladen und Schränke problemlos geöffnet werden?
  • Sind alle scharfen Kanten und Hindernisse beseitigt, sodass Rollstuhlfahrer oder auch sehbehinderte Gäste nicht Gefahr laufen, sich zu verletzen?
  • Können Arbeitsflächen unterfahren werden?
  • Lassen sich Oberschränke vertikal verschieben?
  • Ist kein Durchgang schmaler als 80 cm?
  • Besteht vor allen Küchenmöbeln 120 cm Platz für die Fortbewegung von Rollstuhlfahrern?

Ist die Küche barrierefrei, dann gehen wir weiter zum Schlafzimmer und den weiteren Wohnräumen.

Schlaf- und Wohnräume behindertengerecht einrichten

Im Schlafzimmer wie auch in den weiteren Wohnräumen gelten die Maßvorgaben, die Sie bereits aus den anderen Räumen kennen, damit Ihre Ferienwohnung barrierefrei genannt werden kann: 120 cm Bewegungsflächen müssen vor dem Bett zur Verfügung stehen und mindestens 90 cm auf der anderen Seite für Rollstuhlfahrer betragen. Vorgabe für eine vollkommen barrierefreie Einrichtung ist, dass ein Doppel- oder Mehrbettzimmer vorhanden sein muss.

Der Fußbereich des Bettes sollte übrigens mindestens 30 cm hoch und das Bett mindestens 15 cm unterfahrbar sein.

Achten Sie zudem auch hier auf den richtigen Bodenbelag, kontrastreiche Farben, abgerundete Kanten und eine gute Erreichbarkeit von Ablagen, Fächern und Schränken. Spiegel müssen auch hier im Sitzen wie Stehen genutzt werden können.

Nun sind wir innen einmal durch alle Räume gegangen. Was ist draußen zu bedenken?

Außenbereiche, Balkone und den Parkplatz behindertengerecht gestalten

Sicherlich ist die korrekte Einrichtung in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus für Sie als Vermieter am aufwendigsten. Vor allem dann, wenn Sie nicht nur eine barrierefreie, sondern auch rollstuhlgerechte Wohnung anbieten wollen. Aber auch außen sind noch Maßnahmen zu treffen. Hier sind einige der Kriterien, die Sie erfüllen müssen:

  • mögliche Erreichbarkeit und Zugang der Ferienwohnung auch ohne Hilfe
  • Vorhandensein eines Parkplatzes für Menschen mit Behinderung
  • Abgesenkte Randsteine am Parkplatz
  • problemloser Zugang zu Balkon, Loggia, Terrasse
  • Gehwege ohne Schwellen, Löcher, Unebenheiten
  • Bewegungsmelder für den sicheren Zugang zu Haus und Wohnung
  • teilweise durchsichtige Geländer (auch bei Balkon) ab 60 cm

Speziell für die barrierefreie Ausweisung Ihrer Ferienwohnung gilt als Vorgabe im öffentlichen Bereich von Wohngebäuden:

  • Gehwege: Mindestens 120 cm Breite sind gefordert. Sie müssen schwellenlos, gut befahrbar, gut beleuchtet und mit Orientierungshilfen ausgestattet sein.
  • Rampen: Ein Minimum an 120 cm Breite ist aufzuweisen. Sie benötigen einen beidseitigen Handlauf und Radabweiser. Die Steigung darf bei maximal 6 Prozent liegen.
  • Treppen: Sie müssen geradläufig sein mit Kantenmarkierung. Auch hier ist ein beidseitiger Handlauf notwendig.
  • Aufzüge: Vorgabe ist ein Raummaß von 110 x 140 cm mit mithilfe des Tastsinns erfassbaren Befehlsgebern (wie Blindenschrift) und akustischen Signalen und Ansagen sowie Sitzgelegenheit und Spiegel.

Unser Tipp: Verfügt Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus über keine Parkplätze für Ihre Gäste mit Behinderung, so teilen Sie Ihnen dies vor der Anreise mit. Nennen Sie unbedingt Alternativen, wo Urlauber mit Rollstuhl oder anderen Gehhilfen parken und komfortabel aussteigen können.

Ein für Menschen mit Behinderung geeigneter Parkplatz sollte breit genug sein, damit eine Rampe oder ein Aufzug zum Einsatz kommen kann. An der Seite sollte sich zudem ein klar erkennbarer Gehweg befinden. Erfüllt Ihr Parkplatz diese Kriterien, so muss er auf dem Boden farblich gekennzeichnet werden. So wird deutlich, dass er für Menschen mit Einschränkungen reserviert ist.

Extra-Tipp: Machen Sie einen Testrundgang

Wenn Sie alle Kriterien des DTV und alle DIN-Vorgaben berücksichtigt haben, dann sind Sie fast schon soweit, Ihre Ferienwohnung auch an Menschen mit eingeschränkter Mobilität und mit Behinderungen zu vermieten. Wir raten Ihnen jedoch vorher: Machen Sie noch einmal den Test. Besuchen Sie Ihre Ferienwohnung einmal selbst aus der Sicht eines Menschen mit Behinderung: gehbehindert mit Rollator, Gehhilfen oder Rollstuhl, sehbehindert oder hörbehindert. Prüfen Sie die Erreichbarkeit und Begehbarkeit der Wohnung, die Nutzung der Räume, Möbel sowie Geräte.

Erst wenn Sie selbst sagen, dass keine Hindernisse und Einschränkungen sowie Gefahren vorliegen, sollten Sie daran denken, auch Gäste einzuladen.

Umbau und Förderungsmöglichkeiten für eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Ferienwohnung

Sie haben es vermutlich längst aus den vorangegangenen Absätzen herausgelesen: Ein Umbau oder Neuplanung eines Ferienhauses, um es barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht ausweisen zu können, ist mit einigem Aufwand und auch mit Kosten verbunden. Breitere Türen und Durchgänge sind nicht ohne handwerkliche Hilfe zu realisieren. Dasselbe gilt für spezielle Sanitäranlagen, ebenerdige Duschen, niedrigere Arbeitsfläche in Küche und Bad. Auch der behindertengerechte Parkplatz bringt größeren und nicht allein machbaren Aufwand mit sich.

Rutschfeste Böden, tiefer liegende Türklinken oder Haltegriffe im Bad und beim WC sind hingegen leichter umzusetzen, aber dennoch für viele nicht ohne fachliche Unterstützung realisierbar.

Bei all den To-Dos und Ausgaben möchten wir Sie ermutigen: Der Aufwand und auch die Kosten werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit rentieren. Die Nachfrage ist wie gesagt groß und steigend. Zudem gibt es gute Chancen, dass Sie eine Förderung für den Umbau für barrierefreies Wohnen erhalten. Als ein Beispiel ist das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW), über die Sie einen Kredit und Zuschuss erhalten können, zu nennen. Informieren Sie sich aber auch bei Ihrer Hausbank bzw. anderen Kreditinstituten über deren Förderungen und Konditionen.

Ihre barrierefreie Ferienwohnung bewerben

Wenn Sie soweit sind und Ihre Ferienwohnung bereit ist, um für Menschen mit Behinderung zu einem komfortablen Urlaub beizutragen, dann geht es an die Bewerbung. Wir empfehlen Ihnen ganz klar, die behindertengerechte bzw. barrierefreie und/oder rollstuhlgerechte Ausstattung in Inserat, Website und in all Ihren Social Media-Profilen zu benennen. Weisen Sie auf die Einhaltung entsprechender Kriterien deutlich in den Inserattexten und Inserattitel hin – so auch bei uns auf Traum-Ferienwohnungen.

In unserem Portal können Suchende bestimmte Ausstattungskriterien wie „ebenerdig“, „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“ auswählen und so zur Traum-Urlaubsimmobilie mit den gewünschten Standards gelangen. Haben Sie Ihr Inserat gut angelegt und gepflegt, erscheint nun genau hier Ihre Ferienimmobilie.

Lesen Sie hier gern unseren Ratgeberartikel zur erfolgreichen Bewerbung Ihrer Ferienwohnung.

Mit Siegel bewerben: Zertifizierung durch „Reisen für alle“

Abschließend möchten wir Ihnen noch den Tipp geben, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus bei „Reisen für alle“ prüfen und zertifizieren zu lassen.

Das bundesweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ basiert auf umfangreichen Kriterien zur Sicherung hoher branchenübergreifender Qualitätsstandards. Diese wurden zusammen von Betroffenenverbänden und touristischen Verbänden ausgearbeitet.

Urlauber mit Einschränkungen können so sicher sein, dass eine Ferienwohnung wirklich ihren Anforderungen entspricht, und mit gutem Gefühl buchen.

Wie Sie die Zertifizierung von „Reisen für alle“ beantragen können, welche Kosten, aber auch Serviceleistungen damit verbunden sind, lesen Sie hier: zu „Reisen für alle“

Barrierefreie Ferienwohnung vermieten: Aufwand, der sich lohnt!

Zugegeben – der Schritt, die eigene Ferienwohnung barrierefrei einzurichten und auch für Rollstuhlfahrer nach den gesetzlichen Anforderungen bewohnbar zu machen, ist ein größerer. Aber er kann sich für Ihr Vermietungsprojekt langfristig sehr lohnen. Denn wie gesagt: Nachfrage und Markt wachsen. Und noch sind Sie ein Vorreiter.

Wir raten Ihnen: Lassen Sie sich die Entscheidung gut und in Ruhe durch den Kopf gehen, tauschen Sie sich ggf. mit Gastgebern aus, die bereits barrierefrei vermieten, und informieren Sie sich eingehend über Förderung und Kredite.

Wir freuen uns in jedem Fall sehr auf das Inserat Ihrer Ferienwohnung auf Traum-Ferienwohnungen. Registrieren Sie sich jetzt schon bei Traum-Ferienwohnung als Gastgeber und ziehen Sie mit Ihrem aussagekräftigen Inserat mehr Gäste an.

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Hunde erlaubt? So bereiten Sie Ihre Ferienwohnung auf Vierbeiner vor

Der Trend ist klar: Immer mehr Hundehalter möchten den Urlaub mit ihrem Hund verbringen. Entsprechend steigt die Nachfrage nach Ferienwohnungen und Ferienhäusern, in denen Hunde nicht nur geduldet, sondern auch willkommen sind. In zahlreichen Regionen in Deutschland sowie in Europa sind Ferienunterkünfte für Urlauber mit Hund jedoch zu knapp, um die (steigende) Nachfrage decken zu können – kein Wunder bei rund 12,27 Mio. Hunden (Quelle: Statista), die heute allein in deutschen Haushalten leben.

Hundehalter sind eine für Vermieter durchaus interessante Zielgruppe, die mehr Einnahmen bringen kann. Warum das so ist und welche Vor- und Nachteile die Vermietung der Ferienwohnung an Hundehalter mit sich bringt, verraten wir Ihnen in diesem Artikel. Und wir zeigen Ihnen auch,

  • wie Sie Ihre Ferienunterkunft hundefreundlich einrichten und
  • auf welche Ausstattung und (vertraglichen) Besonderheiten Sie achten sollten,

um erfolgreich und reibungslos an Gäste mit Hund zu vermieten.

Die Vor- und Nachteile für Gäste mit Hunden in der Ferienwohnung

Starten wir mit den Vor- und Nachteilen. Denn kennen Sie diese, können Sie direkt abwägen, ob eine Vermietung der Ferienwohnung an Gäste mit Hund überhaupt für Sie infrage kommt oder nicht.

1. Vorteil: Mehr Vermietungen von Ferienhäusern

Viele Hundehalter ziehen den Urlaub in Ferienhäusern und in Ferienwohnungen dem in Hotels vor, denn in Ferienunterkünften sind sie ungestörter. Vor allem Ferienhäuser sind beliebt. Die Gründe liegen auf der Hand: Viel Platz, keine anderen Gäste direkt über, neben oder unter ihnen, die sich durch Pfotengetrappel oder morgendliches Freudengebell gestört fühlen könnten, und oft ein Garten, in dem der Hund herumtollen kann.

Reisende mit Hund können durch diesen Komfort eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung besser entspannen und wissen ihren Hund glücklich.

2. Vorteil: Höhere Mieteinnahmen

Wir haben es bereits gesagt: Die Zahl der Hundebesitzer, die den kuscheligen Liebling mit in die Ferien nehmen möchte, nimmt zu. Damit wächst hier eine Zielgruppe für alle, die bereit sind, an Hundehalter zu vermieten – das vor allem in Regionen, die mit dem eigenen PKW oder Zug bzw. ohne Flug erreichbar sind. Gut zahlende Gäste dürfen Sie mit der Öffnung der Türen für Hundebesitzer ebenfalls erwarten: Denn tendenziell sind Tierhalter wirtschaftlich bessergestellt.

Für ein bisschen mehr Komfort für den geliebten Vierbeiner sind Ihre Feriengäste womöglich bereit, einen Aufpreis bzw. höhere Mieten in Kauf zu nehmen. Schließlich bringt mehr „Hundekomfort“ noch mehr Entspannung und Urlaubsgenuss – für alle.

3. Vorteil: Bessere Auslastung in der Nebensaison

Viele Menschen, die mit Hund reisen und nicht an die Hauptsaison gebunden sind, weichen auf die Nebensaison aus – zum Beispiel weil ihre Vierbeiner dann auch an viele Strände mitdürfen. Dann durchkämmen sie mit Fellfreund die Wälder der Urlaubsregion, besteigen Gipfel oder machen ausgedehnte Spaziergänge an Hundestränden. Eine hundefreundliche Ferienunterkunft kann also zu einer besseren Auslastung rund ums Jahr führen.

Zusammenfassend lässt sich zu den Vorteilen sagen:

Wer sich auf Hundebesitzer in seiner Ferienunterkunft einlässt und mit seiner hundefreundlich eingerichteten Immobilie zu einem Traumurlaub beiträgt, kann sich über höhere Einnahmen und einen ggf. besser ausgelasteten Buchungskalender freuen.

1. Nachteil: Allergien und Geruch

Wer sich darauf einstellt, an Gäste mit Hund zu vermieten, muss damit rechnen, dass andere Urlauber fernbleiben. So gründlich Sie auch mit speziellen Reinigungsmitteln vorgehen: Die Gefahr, dass dennoch Hundehaare in der Ferienunterkunft zurückbleiben, ist gegeben. Für Reisende mit Hundehaarallergie ist Ihre Unterkunft nun keine Option mehr, ohne gesundheitliche Risiken einzugehen.

Hinzukommt: Der Geruch nach Hund kann sich auch sehr in einer Ferienwohnung festsetzen – vor allem in Gardinen und Polstermöbeln. Wer hier empfindlich reagiert, wird den Aufenthalt in der Unterkunft als wenig erholsam ansehen.

Vermieter an Hundebesitzer sollten zudem sichergehen, dass die Vierbeiner keine Zecken und Flöhe in die Wohnung getragen haben. Das würde außerordentlich abschreckend wirken und verständlicherweise zu schlechten Bewertungen führen.

Unser Tipp: Kommunizieren Sie klar in Ihrem Inserat, dass Ihre Ferienwohnung auf Hundehalter und Vierbeiner ausgerichtet ist. Wer dann bucht, ohne mit eigenem Hund anzureisen, weiß, worauf er sich „einlässt“. Das spart Ärger für beide Seiten – für Mieter wie Vermieter.

2. Nachteil: Erhöhter Aufwand in der Vorbereitung, Reinigung und Ausstattung

Vermutlich haben Sie es aus dem vorangegangenen Absatz schon herausgelesen: Wenn Sie Ihre Ferienwohnung für Urlauber mit Hunden öffnen, ist mit mehr Aufwand rund um die Vermietung zu rechnen. Dieses fängt bei der hundefreundlichen Ausstattung an, geht über erhöhten Reinigungsaufwand und oftmals häufigere Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zu zusätzlichen Absprachen bzw. Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihren Gästen. Das kostet Zeit und Geld.

3. Nachteil: Risiko durch Beschwerden und unzufriedene Nachbarn

Bevor Sie sich dazu entschließen, Ihre Ferienwohnung für Gäste mit Hund zu öffnen, prüfen Sie: Gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft Menschen, die sich durch die Vierbeiner gestört fühlen könnten?

Ständige bellende Vierbeiner im Garten, Hunde, die ggf. mal Passanten und Nachbarn anspringen, sowie versehentlich übersehene und nicht weggeschaffene Hinterlassenschaften kommen einfach nicht gut an.

Um das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht zu stören, können Sie den Anwohnern gegenüber einmal Ihre Idee, an Gäste mit Hund zu vermieten, ansprechen. Wenn Sie das „Go“ erhalten haben, dann ist der nächste Schritt, in der Hausordnung für Ihre Urlaubsgäste klare Regelungen zum Urlaub mit Hund in Ihren vier Wänden festzuhalten. Das kann Ärger vorbeugen. (Zur Hausordnung lesen Sie gleich unten mehr.)

Die Vor- und Nachteile liegen nun vor Ihnen. Schauen wir uns jetzt an, was passiert, wenn Schäden in der Ferienunterkunft durch die Vierbeiner entstehen – auch wichtig für Ihre Entscheidung, an Menschen mit Hund zu vermieten.

Wer haftet bei Schäden durch den Hund?

Der Teppich zerkaut, das Kissen zerpflückt und das Rosenbeet ist einmal gründlich durchgebuddelt – klar, dass Gastgeber in solchen Fällen nicht vor Freude tanzen. Und gut zu wissen, dass Sie als Vermieter hier das Recht auf Ihrer Seite haben.

Denn das BGB regelt eindeutig: Für Schäden, die durch einen Hund anderen Menschen, Tieren oder Gegenständen zugefügt werden, haftet immer der Hundehalter. Das gilt für alle entstandenen Kosten und in unbegrenzter Höhe.

Aus diesem Grund haben die meisten Hundebesitzer und Urlauber mit Hund eine Haftpflichtversicherung. Damit es gar nicht erst zu frustrierender Kommunikation und Ärgernissen kommen kann, ist unser Tipp: Machen Sie die Haftpflichtversicherung für Mieter mit Hund zur Voraussetzung für ein Mietverhältnis.

Dass diese Versicherung in einigen deutschen Bundesländern ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, ist hierbei hilfreich.

Zwei Hunde, die ein Kissen zerbissen haben

Sollen Sie als Vermieter Extra-Gebühren für Hunde erheben?

Wir kommen gleich zu den Tipps zu Einrichtung und Extras für Hunde in der Ferienwohnung. Vorab möchten wir aber eine Frage aufgreifen, die wir immer wieder von Vermietern hören:

Soll ich mehr Miete fordern, wenn Gäste mit Hund anreisen?

Eine absolut legitime Frage. Sie wissen ja jetzt bereits, dass eine Vermietung an Gäste mit Vierbeiner mehr Aufwand sowie mehr Kosten für Anschaffung, Instandhaltung von Ausstattung und Reinigung erfordert.

So ist es gang und gäbe, dass diese Kosten und Aufwand-Extras durch eine Gebühr aufgefangen werden, die Sie zusätzlich zum Mietpreis erheben. Auf diese Weise können Sie den „Hunde-Service“ leisten und bleiben auf keinen Kosten sitzen. Diese Gebühr kann zum Beispiel bei 10 Euro pro Tag und pro Hund liegen. Eine weitere Sicherheit für Sie ist, dass Sie eine höhere Kaution verlangen.

Gut zu wissen: Viele unserer Gastgeber haben die Erfahrung gemacht, dass diese Gebühren und zusätzlichen Kosten bereitwillig und selbstverständlich gezahlt werden.

Allerdings gibt es auch Gegenstimmen für dieses Vorgehen der Sonderzahlungen. Hundebesitzer mögen es für wenig angemessen halten, mehr zahlen zu sollen, wenn Sie als Vermieter doch „eigentlich“ Gäste mit Hund willkommen heißen.

Wie Sie das handhaben, ist natürlich Ihnen überlassen. Vermutlich werden Sie nach einigen Vermietungen auch merken, ob Sie mit der Extra-Gebühr richtig liegen oder nicht. Sie werden auch einschätzen können, wie hoch der zusätzliche finanzielle und zeitliche Aufwand für Hunde in der Ferienwohnung ausfällt. Auf diese Weise lässt sich auch erkennen, ob die von Ihnen festgelegte Tagespauschale angemessen ist – oder nicht.

6 Schritte, um Ihre Ferienunterkunft hundefreundlich zu machen

Wir haben es schon das ein oder andere Mal in diesem Artikel erwähnt: Wer an Hundehalter vermietet, sollte die Ferienunterkunft auch hundefreundlich gestalten. Aber was genau bedeutet das?

Genau das haben wir unsere Kollegin und Hundebesitzerin Vanessa Henken gefragt. Sie reist gerne mit ihrem Hund Monte und weiß daher ganz genau, worauf es ankommt, damit Hunde und Gäste sich im Urlaub pudelwohl fühlen.

Sie hat uns wertvolle Tipps gegeben, womit Sie Hundehalter begeistern können: von der Vorbereitung bis zur Einrichtung. Alles natürlich hunde-erprobt.

Eins möchte sie Ihnen hier schon mit auf den Weg geben:

Ein Ferienhaus muss gar keine großen Kriterien erfüllen. Am Ende geht es vor allem darum, dass Hund und Besitzer sich wohlfühlen und entspannen können.

Sie möchten mit Ihrer Ferienunterkunft noch mehr Gäste (und eben auch welche mit Hund) erreichen? Auf unserem Portal suchen jedes Jahr über 40 Millionen Urlauber nach ihrem perfekten Ferienhaus bzw. nach der perfekten Ferienwohnung. Aus unseren Datenanalysen wisen wir, dass viele davon mit Hund unterwegs sind.

Inserieren Sie Ihre Unterkunft deshalb jetzt auf Traum-Ferienwohnungen!

Schritt 1: Grundvoraussetzung für Vermietung mit Hund erfüllt?

Wenn Sie an Hundebesitzer vermieten möchten, dann sollte Ihre Ferienwohnung unserer Erfahrung nach folgende Voraussetzung erfüllen.

1. Die Wohnung ist für Hunde gut zugänglich.

Viele Hunde scheuen (offene) Treppen oder aber tun sich grundsätzlich schwer mit dem Treppensteigen. Liegt Ihre Ferienwohnung im oberen Stockwerk und verfügt über keinen Fahrstuhl, sind Räume nur durch enge, offene und zahlreiche Stufen oder Wendeltreppen erreichbar, so werden vermutlich viele Hundehalter ihre Schwierigkeiten haben: Sie müssen ihren Lieblingen Ängste nehmen oder diese sogar tragen. – Das ist nicht unbedingt der Komfort, den man sich für seinen Urlaub wünscht, oder?

Zudem besteht für den Hund auch Absturzgefahr, das er den Bodenbelag zum Beispiel nicht kennt und wegrutscht.

2. Nachbarn stimmen der Vermietung zu

Sind die Nachbarn mit der Vermietung der Ferienwohnung an Hundehalter einverstanden? Wenn das „Go“ der direkten Anlieger nicht vorliegt, ist zu bezweifeln, ob Sie die Vermietung langfristig glücklich macht oder ob nicht vielmehr dauerhafter Ärger vorprogrammiert ist.3.

3. Es gibt Außenflächen zum Toben und Spielen

Kein Muss, aber sehr gern gesehen: Garten und Rasenflächen. Mit dem Hund draußen ein bisschen spielen ist für viele Besitzer plus Vierbeiner ein beliebter Zeitvertreib.

Diese Voraussetzungen sind gegeben? Dann gehen wir zum nächsten Schritt

Schritt 2: Wertvolle Information für Ihre Gäste mit Hund

Wer mit Hund reist, plant natürlich Ausflüge und Restaurantbesuche mit Hund. Die felligen Begleiter sind jedoch nicht überall gern gesehen. Aus diesem Grund freuen sich Reisende mit Vierbeiner auch über ein paar Extra-Informationen und Tipps, die Sie als Vermieter als Service bereitstellen können.

Unsere Empfehlung: Senden Sie Ihren Gästen idealerweise schon vor der Anreise „Tipps für den Urlaub mit Hund“ mit der Buchungsbestätigung. Stellen Sie gern auch gesondert Informationen rund um den Urlaub mit Hund in der Gästemappe zusammen. (Wie Sie eine Gästemappe erstellen und welche Informationen hier hineingehören, lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel „Gästemappe erstellen“)

Folgende Tipps und Informationen könnten das sein:

  • geeignete Wanderwege mit Hund
  • weitere Ausflugstipps, wo Hunde gestattet sind
  • Hundestrände
  • hundefreundliche Restaurants
  • Tierärzte in der Region
  • Geschäfte für Hundebedarf wie Hundeleinen + Hundefutter
  • Hinweise auf Hundeauslaufgebiete

Bieten Restaurants oder andere Einrichtungen Flyer für Hundehalter, stellen Sie auch diese bereit. Ihre Gäste werden sich über dieses Extra an Aufmerksamkeit freuen.

Wichtig ist auch: Verfassen Sie eine Hausordnung mit klaren Regeln für die Nutzung der Wohnung und Gartenanlage mit Hund. Hierzu finden Sie unten weitere Informationen plus Tipps.

Zu recherchieren, in welcher Ecke einer Urlaubsregion man am günstigsten gelegen ist, um eine schöne Zeit mit seinem Hund zu verbringen, ist der größte Aufwand: Welche Strandabschnitte sind für Hunde zugänglich, wo und wann gilt Leinenpflicht und wie frequentiert sind welche Wanderwege? Die Arbeit kann der Gastgeber:in natürlich nicht abnehmen, aber wenn es um die Mikrolage (z. B. See in fußläufiger Nähe) geht, können Informationen im Inserat Orientierung geben. Auch eine Hausordnung mit Informationen dazu, wo z. B. die Kotbeutel entsorgt werden sollen, sind super hilfreich.

Vanessa Henken

Schritt 3: Einrichtung für die Ferienwohnung für Gäste mit Hund

Bevor Sie Ihre Ferienwohnung für Urlauber mit Hund öffnen, raten wir: Prüfen Sie Ihre Einrichtung auf Hundefreundlichkeit. Es wird sich für Sie und Ihre Gäste auszahlen und für ein angenehmes Mietverhältnis sorgen. Unsere Kollegin Vanessa hat einige praktische Tipps für Sie parat:

  • So sollten Sie vor allem den Bodenbelag unter die Lupe nehmen. Ist er robust gegen Kratzer und Verschmutzung? Nicht zu rutschig und zu empfindlich? Linoleum, Fliesen, Stein, Laminat oder Hartholz sind deutlich besser geeignet für einen Urlaubsaufenthalt mit Hund und Hundepfoten als Teppichböden und Teppichfliesen. Soll es doch ein Teppich sein? So achten Sie auf Varianten, die sich für die Nutzung mit Hund eignen und sich leicht reinigen lassen. Flachgewebe- oder Sisalteppich sind hier in der Regel eine gute Wahl.
  • Gibt es Orte, die für den Hund grundsätzlich ein Tabu sind oder wo sich der Hund verletzen könnte? Dann bringen Sie hier Absperrgitter (wie für Kleinkinder in Treppenaufgängen) an.
  • Achten Sie auch darauf, dass keine Kabel frei herumliegen und Putzmittel, giftige Pflanzen oder gefährliche Chemikalien für den Hund Ihrer Gäste nicht zugänglich sind.
  • Gibt es in der Wohnung ausreichen Platz für den Hund, um sich zu bewegen? Oder stehen (zu) viele Möbel der freien Bewegung des Hundes im Weg? Kann er seinem Herrchen morgens freudig entgegen flitzen? Nein? Dann sollten Sie vermutlich noch einmal prüfen, welche Einrichtungsobjekte entfernt und wo Hindernisse aus dem Weg geräumt werden können.
  • Liegen Ihnen bestimmte Möbel oder Deko-Objekte besonders am Herzen, weil sie Erinnerungsstücke sind oder besonders hochwertig und teuer? Dann wäre unser Tipp: Entfernen Sie diese aus der Ferienwohnung. So sind Sie am Ende nicht enttäuscht, wenn an diesen geliebten Stücken bleibende Schäden entstehen.
  • Stellen Sie einen Staubsauger zur Verfügung, damit Ihre Gäste Hundehaare oder Schmutz, der unter den Hundepfoten hing, schnell beseitigen können.
  • Haben Sie einen separaten Waschraum oder einen Wasserzugang im Außenbereich? So etwas ist Gold wert, damit Ihre Urlauber den Hund nach einer großen Gassirunde oder einem Strandtag unkompliziert sauber machen können.
  • Ein kleines Extra: Statten Sie Ihre Unterkunft mit einem Gefrierschrank aus. Einige Hundebesitzer füttern Ihre Vierbeiner mit Rohfleisch und sind darauf angewiesen, die Futterportionen tiefgekühlt zu lagern.

Vergessen Sie dabei aber nicht, dass nicht nur der Hund, sondern auch der Hundehalter sich in der Wohnung wohlfühlen möchte. Sparen Sie also nicht an Gemütlichkeit.

In der Ferienwohnung ist nun alles top für den Aufenthalt mit Hund? Dann lassen Sie uns nach draußen gehen und schauen, was im Garten vorzubereiten ist.

Schritt 4: Zäunen Sie Ihren Garten ein (optional)

Wir haben es schon erwähnt: Ein Garten bzw. Außenanlagen sind für Reisende mit Hund ideal. Verfügen Sie über einen Garten bzw. Außenfläche, so raten wir, das Grundstück gut einzuzäunen. Setzen Sie auf einen Zaun, der hoch und auch „engmaschig“ genug ist. So kann der Hund Ihrer Gäste nicht über und unter dem Zaun oder zwischen den Latten hindurch wegflitzen. Ebenso lässt sich so der ungewollte Gastbesuch anderer, neugieriger und spielbereiter Hunde von Passanten verhindern.

Unser Tipp:
Stehen in Ihrem Garten geliebte Pflanzen, zu schützende Beete, ein Pool oder auch ein Teich, der nicht fürs Hundebad gedacht oder geeignet ist? Dann setzen Sie auch hier auf Zäune innerhalb des eigenen Grundstücks.

Wird der Garten nicht nur von Mietern mit Hund, sondern auch anderen Urlaubern genutzt, sollten Sie draußen stets auf Leinenzwang bestehen. Im Optimalfall benutzen keine anderen Partien mit Hund den Garten, da die Besitzer sonst ständig ein Auge auf den Hund haben müssen.

Hund, der im Garten eines Ferienhauses im Schatten liegt

Denken Sie bei der Gartengestaltung auch an Schattenplätze:

Bei Rassen mit viel Unterwolle kann es im Sommer schnell mal zu heiß werden, weswegen viele Hundehalter sowieso nur in der Nebensaison reisen. Aber Wetter kann man einfach nicht planen und ich möchte Monte ungerne den ganzen Tag im Haus lassen. Deswegen schaue ich immer danach, dass es auch im Garten Möglichkeiten zum Abkühlen gibt. Wenn keine Bäume Schatten spenden, dann gibt es auch Strandmuscheln für Hunde (auch toll für Ausflüge) und der absolute Renner wäre eine Sprinklermatte oder ein kleiner Pool, in dem der Hund planschen darf.

Vanessa Henken

Schritt 5: Stellen Sie Extras für Hunde bereit

Die Informationen zu Hundestränden, Wanderwegen mit Hund und hundefreundlicher Gastronomie liegen für Ihre Gäste nun schon bereit. Der Garten ist fertig und die Wohnung bereit für Hundebesuch. Damit wäre es fast geschafft.

Nun überlegen Sie: Welche Extras können Sie noch bieten, um Hund und Halter glücklich zu machen? Mit ein paar Kleinigkeiten können Sie Gast plus Vierbeiner das Gefühl geben können, so richtig willkommen zu sein.

Stellen Sie Näpfe für Futter und Wasser und einen Schwung Kotbeutel bereit. Vielleicht bieten Sie auch einen Schlafplatz mit Decke und/oder Korb. Begrüßen Sie mit einem Hundespielzeug oder Leckerlis.

Wir möchten noch einmal betonen: All diese Punkte sind kein Muss. Viele Hundebesitzer werden, vor allem bei kleinen Hunden, vermutlich ihr eigenes Körbchen mitbringen und auch die eigene Leine. Es sind gerade die kleinen Dinge, die gerne mal vergessen werden und die auch nicht teuer in der Anschaffung sind. Wenn Sie also mit Extras punkten wollen, wären folgende Dinge laut unserer Hundebesitzerin Vanessa besonders praktisch:

  • ein Set Zeckenhaken
  • eine Packung Kotbeutel
  • eine Hunde-Trinkflasche für unterwegs

Weitere optionale Ausstattung für den Urlaub mit Hund in der Ferienwohnung kann sein:

  • Decken zum Schutz der Möbel
  • Hygienetücher
  • Notfallset samt Gummihandschuhen, Verbandsmaterial und Pflaster für die wuscheligen Lieblinge
  • Hundenapf, Hundeleine, Spielzeug und Hundehütte für den Außenbereich
  • Fahrradanhänger für Hund
  • Fahrräder mit Hundekorb
  • Hundeleinen für den Ausflug mit Hund

Nun haben Sie alles zusammen. Für innen und außen ist an alles gedacht. Schauen wir uns jetzt an, was Sie in die Hausordnung für Ferien mit Hund in Ihren vier Wänden schreiben könnten.

Schritt 6: Erstellen Sie eine Hausordnung für Mieter mit Hund

Wir haben sie oben bereits erwähnt: Die Hausordnung. Mit ihr halten Sie für alle Beteiligten fest, welche Regeln für den Aufenthalt mit Hund in Ihrer Ferienwohnung gelten.

Unser Tipp: Senden Sie diese Hausordnung Ihren Gästen direkt mit der Buchungsbestätigung. Betonen Sie hier auch, wie viele Hunde (maximal) während des Aufenthaltes in der Wohnung gestattet sind – sofern dies nicht bereits durch die Mietvereinbarung und den Aufpreis pro Hund ohnehin geregelt ist.

Was Sie in die Hausordnung reinschreiben? Hier sind ein paar Vorschläge von uns:

  • Führen Sie Ihren Hund nach der Anreise durch das Ferienhaus. Nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren vierbeinigen Reisegefährten sind Räume und Umgebung neu. Gehen Sie gemeinsam mit aufmerksamem Blick von Raum zu Raum und zeigen Sie ihm gleich, wo er hingehen darf und wo nicht.
  • Hunger nach der langen Reise? Für Ihre Futter- und Trinknäpfe finden Sie reichlich Platz in der Ferienwohnung. Bitte wählen Sie stets als Napfstandort geflieste Böden und beugen Sie so bleibender Verschmutzung und Schädigung der Böden vor.
  • Es ist nicht gestattet, dass sich Ihr Hund auf Sitz- und Polstermöbel sowie auf den Schlafmöglichkeiten befindet.
  • Achten Sie bitte darauf, dass sich Nachbarn nicht durch lautes und vermehrtes Bellen gestört fühlen.
  • Für Ball- und Fangspiele und das Toben mit Hund steht Ihnen die Außenfläche/der Garten zur Verfügung. In der Wohnung ist Toben etc. hingegen untersagt.
  • Trägt Ihr Hund einmal Dreck in die Wohnung oder beschmutzt anderweitig Wohnung und Einrichtung, so ist diese durch Sie als Mieter zu entfernen.
  • Der Aufenthalt des Hundes im Garten ist ohne Begleitung nicht gestattet. Haben Sie immer ein Auge darauf, dass Ihr Hund nicht gräbt und buddelt und durch die Büsche jagt.
  • Der Garten ist kein Hundeklo. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund sein Geschäft nicht im Garten verrichtet.
  • Entsorgen Sie ggf. doch gesetzte Häufchen Ihres Hundes im gesamten Gartenbereich umgehend und mit verschließbaren Kotbeuteln. Diese können Sie in die Hausmülltonnen entfernen.
  • Leinen Sie Ihren Hund außerhalb der Wohnung bitte an – es sei denn, Sie befinden sich in einem ausgewiesenen Hundeauslaufgebiet.
  • Als Mieter mit Hund haften Sie in vollem Umfang für alle durch Ihren Hund verursachten Schäden. Ist es zu Beschädigungen von Möbeln, Böden, Textilien, Pflanzen o.ä. gekommen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der Gästemappe.

Unser Extra-Tipp: Machen Sie einen Testlauf mit Hund

Wenn alles steht, wenn Näpfe, Decken, Absperrungen und Zäune an der richtigen Stelle und hoch genug sind, dann lautet unser Tipp: Machen Sie einen Testlauf. Seien Sie mit eigenem Hund 1-2 Tage Gast in Ihrer Ferienwohnung und prüfen Sie, ob alles in Ferienhaus, Außenanlage und Umgebung passt. Sie haben keinen eigenen Vierbeiner? Laden Sie Freunde oder Bekannte mit Ihrem Hund ein und lassen Sie diese den Testlauf für Sie vornehmen.

Wenn das Feedback von Halter und Hund positiv ausfällt, dann öffnen Sie die Türen auch für neue Gäste mit Hund! Gab es jedoch noch praktische Hinweise der Testgäste auf Fuß und Pfoten, so greifen Sie diese auf und optimieren Sie Ihre Ferienwohnung noch einen Tick mehr für Ihre Wunschgäste.

Frau macht mit ihrem Hund ein High Five in einer Wohnung

Abschließender Tipp: Die Pfoten-Klassifizierung vom DTV

Wenn Sie gern „Siegel und Stempel“ dafür hätten, dass Sie Ihre Ferienwohnung hundefreundlich eingerichtet haben, dann können Sie sich für die Pfoten-Klassifizierung bewerben.

Was ist das? Da es bislang keine bundesweite Klassifizierung auf dem deutschen Markt gab, haben die Kooperationspartner DeineTierwelt, GLC und DTV diese Klassifizierung hundegerechter Unterkünfte in Deutschland ins Leben gerufen.

Die „Pfoten-Klassifizierung“ ist ein Zusatz zu Ihrer bestehenden DTV-Klassifizierung. Nur ausschließlich qualitätsgeprüfte Unterkünfte können sie erhalten. Mit dem eigens dafür entworfenen Zertifikat können Klassifizierungs-Inhaber Ihre Unterkunft bewerben – auch auf Traum-Ferienwohnungen.

Wie kommen Sie an das Zertifikat? Die Zusatzklassifizierung können Sie direkt bei Erneuerung der DTV-Klassifizierung mit vornehmen, aber auch während bestehender DTV-Klassifizierung erhalten. Es gibt einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog der Pfoten-Klassifizierung, anhand dessen Ihre Ferienwohnung überprüft wird.

Hier finden Sie weitere Informationen und auch Hinweise über Kosten für die Klassifizierung: www.pfoten-klassifizierung.de

Fazit: Machen Sie Ihre Ferienunterkunft jetzt hundefreundlich

Fassen wir noch einmal zusammen: Es kann sich sehr lohnen, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus auch für Mieter mit Hund zu öffnen. Allerdings sollte Ihre Ferienunterkunft dafür einige Bedingungen erfüllen, die für Hundehalter samt Vierbeiner einen möglichst komfortablen Aufenthalt ermöglicht. Ebenso müssen Ihre Gäste besondere Regeln beachten und bestenfalls Versicherungen abgeschlossen haben, damit das Mietverhältnis rundum gelungen ist.

Prüfen Sie nun für sich genau, ob Sie in Ihrer Ferienwohnung auch Hunde willkommen heißen wollen. Fällt die Antwort positiv aus, so machen Sie sich direkt daran, Ihre Ferienwohnung hundefreundlich einzurichten.

Für Ihre erfolgreiche Vermarktung registrieren Sie sich gern bei uns als Gastgeber und starten Sie die Vermietung an Hundehalter.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude mit den vierbeinigen Gästen.

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