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Barrierefreie Ferienwohnung vermieten – darauf müssen Sie achten

Illustration von Menschen mit Behinderungen
Illustration von Menschen mit Behinderungen

Jeder von uns wünscht sich mal einen erholsamen Tapetenwechsel. Jeder sucht Entspannung und hat das Recht darauf, sie auch zu finden. Doch die Wirklichkeit sieht für viele Menschen oft anders aus. Denn barrierefreie, behindertengerecht und/oder rollstuhlgerecht eingerichtete Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind nicht immer leicht zu finden. Menschen mit Behinderung suchen oft vergebens nach geeigneten Ferienunterkünften in der gewünschten Ferienregion.

Doch erfreulicherweise tut sich was in der Reisebranche: Viele Anbieter von Ferienunterkünften sehen den Bedarf und rüsten um und auf, um so auch für Menschen mit Behinderungen zu einer gelungenen Auszeit beizutragen.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Ferienwohnung behindertengerecht und barrierefrei einrichten – Raum für Raum. Wir zeigen außerdem, warum und wie sich dieser Schritt für Sie als Vermieter lohnen kann.

Lassen Sie uns zunächst schauen, wie „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ definiert sind.

Die Definition von barrierefrei, rollstuhlgerecht & Co.

Tatsächlich gibt es jede Menge Begriffe, die Hotels, aber auch Anbieter von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern nutzen können, um ihre Unterkünfte zu bewerben: so z.B. behindertengerecht, barrierearm, barrierefrei, rollstuhlgerecht, rollstuhlgeeignet und seniorengerecht.

Gleich vorweg sei gesagt: Seien Sie bei der Nutzung der Begriffe vorsichtig. Denn es gibt eine exakte Definition für die Begriffe “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht”. Beide Ausdrücke sind geschützt und Sie dürfen sie ausschließlich dann verwenden, wenn Sie in dieser die Vorgaben komplett erfüllen.

Laut §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist Barrierefreiheit wie folgt definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen […], wenn sie für Menschen mit Behinderungen […] ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Bei „barrierefrei“ denken die meisten schnell an Gehbehinderte. Tatsächlich ist die Definition aber weitgreifender und schließt zum Beispiel auch blinde oder gehörlose Menschen mit ein. „Barrierefrei“ bezieht sich außerdem nicht nur auf die Wohnung und deren Einrichtung, sondern bereits auf den Parkplatz sowie auf den Zugang zum Haus/der Wohnung und auf die Wohnfläche selbst.

Damit Ihre Ferienwohnung das Kriterium „rollstuhlgerecht“ erfüllt, müssen noch mehr Anforderungen umgesetzt werden als beim Kriterium „barrierefrei“. Denn während eine Unterkunft für Senioren oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität beispielsweise noch geeignet ist, mag dieselbe für Menschen im Rollstuhl unmöglich zu begehen bzw. zu bewohnen sein. Das ist einleuchtend, denn schließlich gelangen Gäste mit Rollator oder Gehstock noch recht gut durch schmalere Türen und Gänge. Urlauber im Rollstuhl brauchen hingegen deutlich mehr Platz – zum Sitzen, zum Bewegen, zum Erschließen der Räume und Etagen.

Das bedeutet, dass für Reisende im Rollstuhl die Zwischenräume zwischen den Möbeln größer, die Türen breiter, die Einrichtung insgesamt geräumiger und auch Geräte, beispielsweise in Küche und Bad, bei rollstuhlgerechter Einrichtung sitzend bedienbar sein müssen. Zudem muss bei rollstuhlgerechten Ferienwohnungen eine elektrostatische Aufladung unbedingt ausgeschlossen sein.

Wichtig: Vermieter, die Ihre Ferienunterkunft barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht einrichten und umbauen möchten, finden die genauen, einzuhaltenden Kriterien in den Normen DIN 18040. Wir empfehlen Ihnen, sich intensiv damit auseinanderzusetzen, bevor Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus als barrierefrei oder rollstuhlgerecht bezeichnen.

Und was bedeuten behindertengerecht, rollstuhlgeeignet und barrierearm?

„Rollstuhlgeeignet“, „seniorengerecht“ und „barrierearm“ sind vom Gesetzgeber nicht definiert. Diese Begriffe sind entsprechend auch in keinem Fall mit „rollstuhlgerecht“ bzw. „barrierefrei“ gleichzusetzen.

Eine Ferienwohnung kann beispielsweise als „rollstuhlgeeignet“ bezeichnet werden, wenn ein Urlaubsaufenthalt für einen Rollstuhlfahrer grundsätzlich möglich ist.

„Barrierearm“, „rollstuhlgeeignet“ oder „behindertengerecht“ können Sie als beschreibende Begriffe Ihrer Ferienwohnung also dann benutzen, wenn Sie bereits einige Kriterien für Menschen mit Behinderung erfüllen, aber noch einige Merkmale fehlen, um die Unterkunft „barrierefrei“ und/oder „rollstuhlgerecht“ ausweisen zu können. Spezifizieren Sie im Inserat dann am besten, welche Maßnahmen genau Sie getroffen haben.

Vorteile einer barrierefreien Ferienwohnung

Sehen wir uns jetzt genauer an, welche Vorteile es bringt, eine Ferienwohnung barrierefrei einzurichten. Warum kann sich dieser Schritt für Sie als Gastgeber womöglich lohnen?

Vorteil 1: Erweiterung der Zielgruppe durch barrierefreie bzw. behindertengerechte Ferienwohnungen

Laut Statistischem Bundesamt lebten 2021 allein in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das sind 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland. Bei Menschen im Alter von über 64 Jahren liegt die Quote der Menschen mit Schwerbehinderungen mit 25 Prozent noch höher (Quelle: destatis).

Rüsten Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus um und stellen Sie sich auch auf ältere Menschen und Personen mit Behinderung ein, so erschließen Sie sich ganz klar eine große Zielgruppe. Diese Zielgruppe ist vor allem auch deshalb interessant, da laut Prognosen gerade der Anteil der in ihrer Mobilität Eingeschränkten bzw. Senioren in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch zunehmen wird.

Vorteil 2: Sie optimieren Ihr Angebot

Menschen mit Behinderungen und körperlichen Einschränkungen freuen sich auch oft über weiteren Service, der ihnen den Urlaub versüßt: Extra-Service und Komfort werden Ihre Gäste als eindeutiges Qualitätsmerkmal Ihrer Ferienunterkunft sehen. Sie wiederum können zusätzliche Leistungen berechnen.

Überlegen Sie, mit welchen Extras wie Lichtsignalen beim Klingeln, Beschriftungen von Schubladen und Geräten in Blindenschrift, Fernbedienungen mit größeren Bedienungsknöpfen oder auch Kooperationen mit Veranstaltern von behindertengerecht gestalteten Ausflügen und Exkursionen Sie Ihre Gäste abholen können. Auch ein gefüllter Kühlschrank bei Anreise oder zusätzliche Geräte wie spezielle Fahrräder können ein Plus für Ihre Unterkunft sein.

Vorteil 3: Sie heben sich von der Konkurrenz ab

Dass Sie sich eine neue Zielgruppe erschließen, kann sich auch positiv auf den Belegungsplan auswirken. Klar: Denn je mehr Menschen sich von Ihrer Ferienwohnung angesprochen fühlen, desto mehr Buchungsanfragen kann es geben – das auch während der Nebensaison. Während Ihre Wettbewerber also in noch auf Gäste hoffen, könnten Sie durch ihr Extra an Service längst ausgebucht sein – und zwar rund ums Jahr.

Gute Ferienunterkünfte sprechen sich rum – und das vor allem dann, wenn der Markt knapp ist. Das heißt: Eine Spezialisierung auf behindertengerechte und barrierefreie Unterkünfte könnte für Sie viele Buchungen bringen und Ihrem Vermietungsprojekt noch mehr Sicherheit geben.

Unsere Tipps: So machen Sie Ihre Ferienunterkunft behindertengerecht

Wir haben Ihnen oben bereits benannt, dass Sie beim Deutschen Tourismusverband (DTV) im Detail die Vorgaben für eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Ferienwohnung finden. Alle hier aufzuzählen, würde zu weit führen – auch weil es schließlich unterschiedlichste Behinderungen gibt. Doch möchten wir Ihnen einen guten Überblick über das Mögliche und Notwendige verschaffen mit dem Fokus auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Auf diese Weise können Sie besser entscheiden, ob Sie Ihre Ferienunterkunft für die Vermietung an Menschen mit Behinderung und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen spezialisieren möchten – und was noch zu tun ist.

Ganz grundsätzlich sollten Sie mit einem kritischen Blick einmal durch Ihre Wohnung gehen. Wie steht es um:

  • freie Flächen
  • Beschaffenheit der Böden
  • Breite von Türen und Gängen
  • Zugang zu allen Räumen
  • Erreichbarkeit und Bedienung von elektronischen Geräten, Schränken, Möbeln
  • Zugang von Wohnung/Haus und Parkplatz
  • Wege zum Strand und anderen Attraktionen, die die Lage Ihrer Ferienwohnung maßgeblich mit attraktiv machen und Urlauber anziehen

Im Folgenden gehen wie genauer ins Detail und schauen uns an, was Raum für Raum für die Barrierefreiheit getan und bedacht werden muss – wobei wir natürlich nur ganz allgemeingültige Dinge benennen können. Sie allein wissen, wie Ihre Unterkunft gebaut ist und ob und wie sich die Vorgaben wirklich umsetzen lassen.

Die Ferienwohnung behindertengerecht einrichten: Was für die gesamten Wohnung gilt

In Küche, Schlafzimmer, Bad und Co. gelten noch einmal entsprechend der Raumnutzung besondere Vorgaben. Allerdings gibt es Kriterien für eine als barrierefrei ausgewiesene Ferienwohnung, die in jedem Raum eingehalten werden müssen. Wir stellen Sie Ihnen hier vor.

  • Die Böden sind fest zu verlegen und müssen rutschhemmend und mit Kontrasten gestaltet sein. Sie dürfen keine Spiegelung oder blendenden Effekte aufweisen und sich nicht elektrostatisch aufladen können.
  • Innerhalb der Wohnung dürfen sich keine Stufen oder Stolperfallen befinden. Eventuelle Schwellenunterschiede sind auszugleichen. Bei rollstuhlgerechter Einrichtung der Ferienwohnung dürfen die Schwellen nur 2 cm hoch sein. Die Neigung des Bodens darf nicht über 6 Prozent liegen.
  • Lichtschalter müssen gut zu erreichen (auch für Menschen im Rollstuhl) und Lichtquellen hell sein. Bewegungsmelder mit langen Intervallen in Fluren und Räumen sind ideal.
  • Steckdosen sollen aus dem Sitzen zu bedienen sein.
  • Die Möbel müssen stabil sein. Meiden Sie solche mit scharfen Kanten und haben Sie einen Blick darauf, dass die Sitzhöhen bei Stühlen und Sesseln komfortabel sind. Tische sollten gut zugänglich sein. Sessel mit integrierter, elektronischer Aufstehhilfe sind zu bevorzugen.
  • Arbeiten Sie mit kontrastreichen Farben in der Einrichtung. Sie erleichtern die Orientierung in der Wohnung, die Mobilität in den Räumen und verringern die Sturzgefahr.
  • Türen müssen für eine barrierefrei eingerichtete Wohnung eine Breite von 80 cm und eine Höhe von 205 cm aufweisen. Vor und hinter jeder Tür ist ausreichend Bewegungsfläche Vorschrift. Für eine rollstuhlgerechte Ferienunterkunft müssen die Türen eine Breite von mindestens 90 cm aufweisen.
  • Türgriffe und Türdrücker müssen für barrierefreie Ferienwohnungen auf 85 cm Höhe angebracht sein, damit sie auch für Menschen im Rollstuhl gut zu bedienen sind.
  • Für barrierefreie Einrichtungen gilt die Vorlage von Bewegungsflächen von 120 cm x 120 cm. Bei rollstuhlgerechter Einrichtung gilt das Kriterium: Bewegungsflächen beispielsweise zum Drehen und Wenden von 150 x 150 cm.
  • Türen und Fenster müssen in einer als barrierefrei ausgewiesenen Ferienwohnung leicht zu öffnen und zu schließen sein. Glastüren benötigen Sicherheitsmarkierungen auf Augenhöhe.

Nun kennen Sie die wichtigsten Vorgaben, die ganz allgemein gelten. Schauen wir uns nun an, was Raum für Raum gilt.

Eingangsbereich behindertengerecht gestalten

Schon beim Eingang geht es los. Ist dieser nicht für Ihre Gäste mit Behinderungen ausgerichtet, ist deren Komfort im Urlaub stark eingeschränkt bzw. eine freie Bewegung in der Wohnung schlichtweg unmöglich.

So können Sie es Gästen bei Ihnen leichter machen:

  • Installieren Sie bestenfalls eine Rampe am Hauseingang. Ist dies nicht möglich, dann stellen Sie eine Rampe am Hauseingang zur Verfügung und erklären Sie Ihren Gästen, wo diese zu finden ist.
  • Schließen sie Löcher in Bodenplatten und an der Türschwelle, damit Gehstöcke sowie Reifen von Rollstuhl und Rollatoren nicht in Unebenheiten hängen bleiben.
  • Achten Sie darauf, dass die Zugangswege mindestens eine Breite von 150 cm und eine leicht begeh- und befahrbare Oberfläche aufweisen.
  • Gibt es einen Türspion? So bringen Sie diesen so an, dass auch Ihre Gäste im Rollstuhl hindurchschauen können.
  • Sorgen Sie für stabile Handläufe im Hauszugang sowie im Treppenhaus und bei Wohnungen in einem oberen Stockwerk für einen Aufzug.
  • Machen Sie elektronische Türöffner erreichbar.

Achtung: Wollen Sie für Rollstuhlfahrer einen Treppenlifter im Treppenhaus anbieten, so müssen Sie wissen, dass diese in der Regel höchsten die Bezeichnung „seniorengerecht“ verdienen. Damit Rollstuhlfahrer aber das Hindernis Treppe eigenständig bewältigen können, muss der Treppenlift eine befahrbare Plattform aufweisen.

Ihr Gast in nun sicher in die Wohnung gelangt. Schauen wir uns jetzt das Badezimmer an.

Badezimmer behindertengerecht einrichten

Das Badezimmer ist einer der Räume, für welche die meisten Vorgaben gelten. Kein Wunder – denn hier lauern allein aufgrund der glatten Böden schnell Rutschgefahr rund um Dusche, Wanne und WC.

Mit folgenden Maßnahmen erleichtern Sie vor allem gehbehinderten Menschen den Zugang:

  • Die Tür darf sich nicht in das Badezimmer hinein öffnen. Ideal sind Falt- und Schiebetüren.
  • Die Türbereite muss 80 cm betragen. Hinweis: Bei rollstuhlgerechter Einrichtung gelten, wie gesagt, 90 cm.
  • Rutschfeste Oberflächen sind in diesem Raum besonders wichtig.
  • Vor dem WC muss eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm gegeben sein. Neben dem WC muss sie mindestens 80 cm breit sein.
  • Links und rechts vom WC sind Haltegriffe anzubringen.
  • Auch vor dem Waschbecken ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm Maßgabe.
  • Waschbecken (wie grundsätzlich für Tische geltend) dürfen maximal 80 cm hoch und müssen mindestens 67 cm unterfahrbar sein. Das Waschbecken sollte ausgestattet sein mit einer gut greifbaren Armatur. Auch sind Ablagemöglichkeit sowie Begrenzung der Wassertemperatur wichtig.
  • Der Spiegel muss sowohl stehend als auch sitzend genutzt werden können.
  • Zwischen der Oberkante des Duschbodens und dem daran anschließenden Bodenbereich darf kein Gefälle von mehr als 3 cm liegen.
  • Für die Bewegungsfläche im Duschbereich gilt eine Minimal-Vorgabe von 120 cm x 120 cm.
  • Zum Duschen muss ein spezieller Duschstuhl oder Duschsitz bereitgestellt werden. Ebenso sind ein Haltegriff in der Duschkabine und rutschhemmende Böden verpflichtend.

Für eine rollstuhlgerechte Einrichtung gilt: Das WC muss in einer Höhe zwischen 46 und 48 cm angebracht werden und an der Seite, an der Ihre Gäste das WC anfahren, der Haltegriff hochklappbar sein.

Das Bad ist nun behindertengerecht eingerichtet. Widmen wir uns den Kriterien, die in der Küche relevant werden.

Küche behindertengerecht ausstatten

In der Küche geht es gesellig zu. Hier kommt die ganze Familie zusammen und hier trifft sich die Reisegesellschaft. Das gilt natürlich auch, wenn ein Mitglied der Reisegruppe in seiner Mobilität eingeschränkt ist.

  • Sind die Geräte, Griffe und Arbeitsflächen so hoch, dass sie für jeden erreichbar und bedienbar sind – auch vom Rollstuhl aus?
  • Können Schubladen und Schränke problemlos geöffnet werden?
  • Sind alle scharfen Kanten und Hindernisse beseitigt, sodass Rollstuhlfahrer oder auch sehbehinderte Gäste nicht Gefahr laufen, sich zu verletzen?
  • Können Arbeitsflächen unterfahren werden?
  • Lassen sich Oberschränke vertikal verschieben?
  • Ist kein Durchgang schmaler als 80 cm?
  • Besteht vor allen Küchenmöbeln 120 cm Platz für die Fortbewegung von Rollstuhlfahrern?

Ist die Küche barrierefrei, dann gehen wir weiter zum Schlafzimmer und den weiteren Wohnräumen.

Schlaf- und Wohnräume behindertengerecht einrichten

Im Schlafzimmer wie auch in den weiteren Wohnräumen gelten die Maßvorgaben, die Sie bereits aus den anderen Räumen kennen, damit Ihre Ferienwohnung barrierefrei genannt werden kann: 120 cm Bewegungsflächen müssen vor dem Bett zur Verfügung stehen und mindestens 90 cm auf der anderen Seite für Rollstuhlfahrer betragen. Vorgabe für eine vollkommen barrierefreie Einrichtung ist, dass ein Doppel- oder Mehrbettzimmer vorhanden sein muss.

Der Fußbereich des Bettes sollte übrigens mindestens 30 cm hoch und das Bett mindestens 15 cm unterfahrbar sein.

Achten Sie zudem auch hier auf den richtigen Bodenbelag, kontrastreiche Farben, abgerundete Kanten und eine gute Erreichbarkeit von Ablagen, Fächern und Schränken. Spiegel müssen auch hier im Sitzen wie Stehen genutzt werden können.

Nun sind wir innen einmal durch alle Räume gegangen. Was ist draußen zu bedenken?

Außenbereiche, Balkone und den Parkplatz behindertengerecht gestalten

Sicherlich ist die korrekte Einrichtung in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus für Sie als Vermieter am aufwendigsten. Vor allem dann, wenn Sie nicht nur eine barrierefreie, sondern auch rollstuhlgerechte Wohnung anbieten wollen. Aber auch außen sind noch Maßnahmen zu treffen. Hier sind einige der Kriterien, die Sie erfüllen müssen:

  • mögliche Erreichbarkeit und Zugang der Ferienwohnung auch ohne Hilfe
  • Vorhandensein eines Parkplatzes für Menschen mit Behinderung
  • Abgesenkte Randsteine am Parkplatz
  • problemloser Zugang zu Balkon, Loggia, Terrasse
  • Gehwege ohne Schwellen, Löcher, Unebenheiten
  • Bewegungsmelder für den sicheren Zugang zu Haus und Wohnung
  • teilweise durchsichtige Geländer (auch bei Balkon) ab 60 cm

Speziell für die barrierefreie Ausweisung Ihrer Ferienwohnung gilt als Vorgabe im öffentlichen Bereich von Wohngebäuden:

  • Gehwege: Mindestens 120 cm Breite sind gefordert. Sie müssen schwellenlos, gut befahrbar, gut beleuchtet und mit Orientierungshilfen ausgestattet sein.
  • Rampen: Ein Minimum an 120 cm Breite ist aufzuweisen. Sie benötigen einen beidseitigen Handlauf und Radabweiser. Die Steigung darf bei maximal 6 Prozent liegen.
  • Treppen: Sie müssen geradläufig sein mit Kantenmarkierung. Auch hier ist ein beidseitiger Handlauf notwendig.
  • Aufzüge: Vorgabe ist ein Raummaß von 110 x 140 cm mit mithilfe des Tastsinns erfassbaren Befehlsgebern (wie Blindenschrift) und akustischen Signalen und Ansagen sowie Sitzgelegenheit und Spiegel.

Unser Tipp: Verfügt Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus über keine Parkplätze für Ihre Gäste mit Behinderung, so teilen Sie Ihnen dies vor der Anreise mit. Nennen Sie unbedingt Alternativen, wo Urlauber mit Rollstuhl oder anderen Gehhilfen parken und komfortabel aussteigen können.

Ein für Menschen mit Behinderung geeigneter Parkplatz sollte breit genug sein, damit eine Rampe oder ein Aufzug zum Einsatz kommen kann. An der Seite sollte sich zudem ein klar erkennbarer Gehweg befinden. Erfüllt Ihr Parkplatz diese Kriterien, so muss er auf dem Boden farblich gekennzeichnet werden. So wird deutlich, dass er für Menschen mit Einschränkungen reserviert ist.

Extra-Tipp: Machen Sie einen Testrundgang

Wenn Sie alle Kriterien des DTV und alle DIN-Vorgaben berücksichtigt haben, dann sind Sie fast schon soweit, Ihre Ferienwohnung auch an Menschen mit eingeschränkter Mobilität und mit Behinderungen zu vermieten. Wir raten Ihnen jedoch vorher: Machen Sie noch einmal den Test. Besuchen Sie Ihre Ferienwohnung einmal selbst aus der Sicht eines Menschen mit Behinderung: gehbehindert mit Rollator, Gehhilfen oder Rollstuhl, sehbehindert oder hörbehindert. Prüfen Sie die Erreichbarkeit und Begehbarkeit der Wohnung, die Nutzung der Räume, Möbel sowie Geräte.

Erst wenn Sie selbst sagen, dass keine Hindernisse und Einschränkungen sowie Gefahren vorliegen, sollten Sie daran denken, auch Gäste einzuladen.

Umbau und Förderungsmöglichkeiten für eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Ferienwohnung

Sie haben es vermutlich längst aus den vorangegangenen Absätzen herausgelesen: Ein Umbau oder Neuplanung eines Ferienhauses, um es barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht ausweisen zu können, ist mit einigem Aufwand und auch mit Kosten verbunden. Breitere Türen und Durchgänge sind nicht ohne handwerkliche Hilfe zu realisieren. Dasselbe gilt für spezielle Sanitäranlagen, ebenerdige Duschen, niedrigere Arbeitsfläche in Küche und Bad. Auch der behindertengerechte Parkplatz bringt größeren und nicht allein machbaren Aufwand mit sich.

Rutschfeste Böden, tiefer liegende Türklinken oder Haltegriffe im Bad und beim WC sind hingegen leichter umzusetzen, aber dennoch für viele nicht ohne fachliche Unterstützung realisierbar.

Bei all den To-Dos und Ausgaben möchten wir Sie ermutigen: Der Aufwand und auch die Kosten werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit rentieren. Die Nachfrage ist wie gesagt groß und steigend. Zudem gibt es gute Chancen, dass Sie eine Förderung für den Umbau für barrierefreies Wohnen erhalten. Als ein Beispiel ist das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW), über die Sie einen Kredit und Zuschuss erhalten können, zu nennen. Informieren Sie sich aber auch bei Ihrer Hausbank bzw. anderen Kreditinstituten über deren Förderungen und Konditionen.

Ihre barrierefreie Ferienwohnung bewerben

Wenn Sie soweit sind und Ihre Ferienwohnung bereit ist, um für Menschen mit Behinderung zu einem komfortablen Urlaub beizutragen, dann geht es an die Bewerbung. Wir empfehlen Ihnen ganz klar, die behindertengerechte bzw. barrierefreie und/oder rollstuhlgerechte Ausstattung in Inserat, Website und in all Ihren Social Media-Profilen zu benennen. Weisen Sie auf die Einhaltung entsprechender Kriterien deutlich in den Inserattexten und Inserattitel hin – so auch bei uns auf Traum-Ferienwohnungen.

In unserem Portal können Suchende bestimmte Ausstattungskriterien wie „ebenerdig“, „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“ auswählen und so zur Traum-Urlaubsimmobilie mit den gewünschten Standards gelangen. Haben Sie Ihr Inserat gut angelegt und gepflegt, erscheint nun genau hier Ihre Ferienimmobilie.

Lesen Sie hier gern unseren Ratgeberartikel zur erfolgreichen Bewerbung Ihrer Ferienwohnung.

Mit Siegel bewerben: Zertifizierung durch „Reisen für alle“

Abschließend möchten wir Ihnen noch den Tipp geben, Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus bei „Reisen für alle“ prüfen und zertifizieren zu lassen.

Das bundesweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ basiert auf umfangreichen Kriterien zur Sicherung hoher branchenübergreifender Qualitätsstandards. Diese wurden zusammen von Betroffenenverbänden und touristischen Verbänden ausgearbeitet.

Urlauber mit Einschränkungen können so sicher sein, dass eine Ferienwohnung wirklich ihren Anforderungen entspricht, und mit gutem Gefühl buchen.

Wie Sie die Zertifizierung von „Reisen für alle“ beantragen können, welche Kosten, aber auch Serviceleistungen damit verbunden sind, lesen Sie hier: zu „Reisen für alle“

Barrierefreie Ferienwohnung vermieten: Aufwand, der sich lohnt!

Zugegeben – der Schritt, die eigene Ferienwohnung barrierefrei einzurichten und auch für Rollstuhlfahrer nach den gesetzlichen Anforderungen bewohnbar zu machen, ist ein größerer. Aber er kann sich für Ihr Vermietungsprojekt langfristig sehr lohnen. Denn wie gesagt: Nachfrage und Markt wachsen. Und noch sind Sie ein Vorreiter.

Wir raten Ihnen: Lassen Sie sich die Entscheidung gut und in Ruhe durch den Kopf gehen, tauschen Sie sich ggf. mit Gastgebern aus, die bereits barrierefrei vermieten, und informieren Sie sich eingehend über Förderung und Kredite.

Wir freuen uns in jedem Fall sehr auf das Inserat Ihrer Ferienwohnung auf Traum-Ferienwohnungen. Registrieren Sie sich jetzt schon bei Traum-Ferienwohnung als Gastgeber und ziehen Sie mit Ihrem aussagekräftigen Inserat mehr Gäste an.

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