Ein Erbe ist meist mit gemischten Gefühlen verbunden. Neben der Trauer um einen geliebten Menschen steht man plötzlich vor organisatorischen Aufgaben. Wenn zum Nachlass eine Ferienunterkunft gehört – sei es das gemütliche Reetdachhaus an der Ostsee, die Finca im Grünen oder die Eigentumswohnung in den Bergen –, stellt sich schnell eine zentrale Frage: Was passiert nun mit dem Objekt?
Stehen auch Sie vor der Entscheidung, ob Sie das geerbte Haus vermieten oder verkaufen sollen? Oder möchten Sie die Immobilie am liebsten selbst für Ihre Urlaubstage nutzen? Jede Option hat ihre ganz eigenen finanziellen, rechtlichen und persönlichen Vor- und Nachteile.
In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen alle Wege detailliert vor und geben Ihnen eine praktische Entscheidungshilfe an die Hand, damit Sie die beste Lösung für Ihre Situation finden.
- Die 4 Optionen im Überblick: Was können Sie mit der geerbten Unterkunft tun?
- Option 1: Die Ferienunterkunft selbst nutzen
- Option 2: Das Haus als Ferienunterkunft vermieten
- Option 3: Das Haus langfristig vermieten
- Option 4: Das geerbte Haus verkaufen
- 3 wichtige Faktoren, die Ihre Entscheidung beeinflussen
- Der Mittelweg: Vermieten einfach ausprobieren!
- Häufig gestellte Fragen zu geerbten Immobilien
Die 4 Optionen im Überblick: Was können Sie mit der geerbten Unterkunft tun?
Wenn Sie eine Ferienimmobilie erben, haben Sie grundsätzlich vier Optionen. Welche davon die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und dem Zustand der Immobilie ab.
Ihre Möglichkeiten im Vergleich
| Option | Das Wichtigste auf einen Blick |
| 1. Selbst nutzen | Volle emotionale Bindung, aber laufende Fixkosten |
| 2. Ferienvermietung | Regelmäßige Einnahmen, Werterhalt + eigene Urlaubszeiten |
| 3. Langzeitvermieten | Stabile Mieteinnahmen, aber keine Eigennutzung mehr möglich |
| 4. Haus verkaufen | Sofortige Liquidität, Kappen aller laufenden Verpflichtung |
Option 1: Die Ferienunterkunft selbst nutzen
Für viele Erben ist die Ferienimmobilie voller Erinnerungen an gemeinsame Urlaube. Sie selbst zu behalten und als privaten Rückzugsort für die Familie zu nutzen, klingt daher im ersten Moment sehr verlockend.
- Vorteile: Sie sichern sich ein Urlaubsdomizil für sich und Ihre Familie, behalten den emotionalen Wert im Familienbesitz und müssen für eigene Urlaube keine Unterkunftskosten mehr zahlen.
- Nachteile: Eine Immobilie verursacht laufende Kosten (Betriebskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung), auch wenn niemand vor Ort ist. Steht das Haus die meiste Zeit des Jahres leer, wird das Urlaubsdomizil schnell zu einer finanziellen Belastung.
Option 2: Das Haus als Ferienunterkunft vermieten
Möchten Sie das Objekt nicht aufgeben, aber die laufenden Kosten decken und Gewinne erzielen? Dann ist die Ferienvermietung die ideale Lösung. Dabei vermieten Sie die Unterkunft über Plattformen wie Traum Ferienwohnungen flexibel an wechselnde Urlauber.
[Geerbtes Haus] ──► Vermietung an Feriengäste (z. B. Traum Ferienwohnungen)
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- Vorteile:
- Attraktive Einnahmen: Die Vermietung an Feriengäste erzielt pro Tag oft deutlich höhere Erträge als eine klassische Langzeitvermietung.
- Flexibilität: Sie können den Belegungskalender so steuern, dass Sie das Haus in den freien Zeiten weiterhin selbst nutzen.
- Erhalt des Vermögenswertes: Die Immobilie bleibt in Ihrem Eigentum und profitiert von einer potenziellen Wertsteigerung am Immobilienmarkt.
- Nachteile: Das Vermieten erfordert etwas Organisation (Reinigung, Gästekommunikation, Schlüsselübergabe) oder die Beauftragung eines lokalen Agenturservices.
Option 3: Das Haus langfristig vermieten
Statt an wechselnde Urlaubsgäste zu vermieten, können Sie das Objekt auch im Rahmen eines normalen Mietvertrages fest an einen Dauerleiter vermieten.
- Vorteile: Sie erhalten gut kalkulierbare, monatliche Mieteinnahmen bei vergleichsweise geringem laufenden Verwaltungsaufwand.
- Nachteile: Eine Eigennutzung für Urlaube ist nicht mehr möglich. Zudem gelten im deutschen Mietrecht strenge Kündigungsschutzrechte für Mieter. Wenn Sie sich später doch entscheiden, das Haus vermieten oder verkaufen zu wollen, ist der Verkauf einer vermieteten Immobilie oft schwieriger.
Option 4: Das geerbte Haus verkaufen
Wenn Sie keine Zeit oder Lust haben, sich um die Immobilie zu kümmern, oder das Geld an anderer Stelle benötigen, ist der Verkauf der klare Schnitt.
- Vorteile: Sie erhalten sofortige Liquidität, müssen sich nicht um Sanierungen oder Gäste kümmern und beenden jegliche laufende Kostenverpflichtung.
- Nachteile: Der emotionale Wert geht verloren. Zudem fallen je nach Haltedauer der Immobilie eventuell Steuern an (z. B. Spekulationssteuer).
Haus vermieten oder verkaufen: Der Entscheidungs-Kompass
Stehen Sie unschlüssig zwischen den beiden Hauptoptionen? Nutzen Sie die folgende Gegenüberstellung, um Ihre Tendenz zu überprüfen:
| Kriterium | Haus vermieten (Ferienvermietung) | Haus verkaufen |
| Finanzielle Struktur | Regelmäßiger, monatlicher Cashflow | Einmaliger Kapitalschub |
| Eigentum & Sachwert | Immobilie bleibt als Inflationsschutz erhalten | Sachwert wird abgegeben |
| Aufwand | Mäßig (kann durch Agentur/Tools reduziert werden) | Einmalig hoch (Verkaufsphase), danach 0 |
| Eigenbedarf | Flexibel möglich | Nicht mehr möglich |
| Erbengemeinschaft | Erfordert gute Absprache untereinander | Einfachste Lösung zur fairen Aufteilung |
3 wichtige Faktoren, die Ihre Entscheidung beeinflussen
1. Steuern: Spekulationsfrist und Erbschaftssteuer
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, müssen Sie die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland kennen:
- Erbschaftssteuer: Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehepartner). Liegt der Wert der Immobilie darüber, fällt Erbschaftssteuer an.
- Spekulationssteuer beim Verkauf: Wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als 10 Jahren gekauft hat und sie nicht selbst bewohnt wurde, fällt beim Verkauf eine Gewinnsteuer an. Wichtig: Die Haltedauer des Erblassers wird Ihnen als Erbe angerechnet! Hat der Erblasser das Haus bereits seit 12 Jahren besessen, können Sie es steuerfrei verkaufen.
2. Die Erbengemeinschaft
Haben Sie das Haus gemeinsam mit Geschwistern oder anderen Verwandten geerbt? In einer Erbengemeinschaft gehört das Haus allen Erben gemeinsam.
- Wenn Sie das Haus vermieten, müssen alle Entscheidungen (Mietpreise, Investitionen) gemeinsam getroffen und die Einnahmen aufgeteilt werden.
- Wenn sich die Erben uneinig sind, ist der Verkauf oft die einzige Lösung, um das Erbe gerecht in Geldwerte aufzuteilen. Alternativ kann ein Erbe die anderen Erben auszahlen.
3. Zustand und Lage der Immobilie
Nicht jedes Haus eignet sich gleichermaßen für die Ferienvermietung. Befindet sich das Haus in einer beliebten Urlaubsregion und ist in einem guten Zustand? Dann ist das Vermieten über Traum Ferienwohnungen meist extrem rentabel. Ist das Haus stark sanierungsbedürftig und Sie möchten kein Kapital investieren, ist ein Verkauf im Ist-Zustand oft ratsamer.
Der Mittelweg: Vermieten einfach ausprobieren!
Sie sind sich immer noch unsicher, ob Sie Ihr Haus vermieten oder verkaufen sollen? Sie müssen sich nicht am ersten Tag für die Ewigkeit festlegen.
Unser Tipp: Testen Sie die Ferienvermietung für eine Saison aus!
Erstellen Sie ein Inserat auf Plattformen wie Traum Ferienwohnungen. So sehen Sie in der Praxis, wie groß die Nachfrage ist, welche Einnahmen Sie erzielen und wie viel Freude Ihnen die Gastgeber-Rolle bereitet. Wenn Sie merken, dass die Vermietung perfekt zu Ihrem Leben passt, haben Sie eine ertragreiche Einnahmequelle gewonnen. Und falls nicht, können Sie das Haus später immer noch mit Ruhe und ohne Hektik verkaufen.
Machen Sie den ersten Schritt mit Ihrer geerbten Immobilie!
Möchten Sie austesten, wie viel Potenzial in Ihrem geerbten Haus steckt? Schalten Sie noch heute Ihr Inserat auf Traum Ferienwohnungen und verwandeln Sie laufende Kosten in attraktive Mieteinnahmen!
Häufig gestellte Fragen zu geerbten Immobilien
Das hängt davon ab, wann der Erblasser die Immobilie erworben hat. Die 10-jährige Spekulationsfrist beginnt mit dem Kaufdatum des Erblassers, nicht erst mit dem Erbfall. Hat der Erblasser das Haus vor mehr als 10 Jahren gekauft, ist der Verkauf für Sie als Erbe komplett spekulationssteuerfrei.
Es gilt der Grundsatz „Kauf (bzw. Erbe) bricht nicht Miete“. Haben Feriengäste bereits Urlaube gebucht oder besteht ein Mietvertrag, treten Sie als Erbe automatisch in diese Verträge mit allen Rechten und Pflichten ein.
Grundlegende Entscheidungen über die Immobilie müssen in einer Erbengemeinschaft einstimmig oder per Mehrheitsbeschluss (je nach Art der Maßnahme) getroffen werden. Wenn ein Miterbe weder vermieten noch verkaufen möchte, kann die Vermietung erschwert werden. In diesem Fall hilft oft nur die Auszahlung des Miterben oder die Auseinandersetzung der Gemeinschaft.
Sie haben grundsätzlich Zeit, um Ihre Optionen zu prüfen. Achten Sie jedoch auf die Grundbuchberichtigung: Wenn Sie das Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf Ihren Namen umschreiben lassen, ist dies beim Grundbuchamt gebührenfrei.
Ja, das ist problemlos möglich. Die Vermietung an Feriengäste bindet Sie nicht langfristig an Mieter. Wenn Sie sich nach einigen Jahren für einen Verkauf entscheiden, können Sie das Haus ganz einfach kalenderfrei schalten und unvermietet zu einem guten Marktpreis verkaufen.