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Januar 2016
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Ferienhaus Albzeit
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Ferienwohnung Tierberg

5.00/5
5 Bewertungen
100% Empfehlung
1 Bäder
Max. 2 Gäste
40 m²
Albstadt
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Bitte Daten und Anzahl der Gäste auswählen
Anreise - Abreise
Wann möchtest du reisen?
April 2026
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mai 2026
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Erwachsene
2
Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
0
Maximal 2 in dieser Unterkunft möglich, inklusive Kindern.

Beschreibung

Das Haus Albzeit wurde 2015 neu errichtet und liegt am Ortsrand von Albstadt-Lautlingen. Es befindet sich in schöner ruhiger Lage mit toller Aussicht auf die Schwäbische Alb. Die neu & modern eingerichtete Einzimmerwohnung ist für 2 Personen....
Besondere Merkmale
Die Ferienwohnung befindet sich in sehr ruhiger Lage mit einem einmaligen Ausblick. Die Albstädter Traufgänge sind zu Fuß in kurzer Zeit erreichbar.

Ausstattung

1 Bäder
Max. 2 Gäste
40 m²
Gratis WiFi
Fernseher
Haustiere und Hunde nicht erlaubt
Rauchen nicht erlaubt
Treppe
Geschirrspüler

Preise

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April 2026
Mo
Di
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Mai 2026
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2
Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
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Maximal 2 in dieser Unterkunft möglich, inklusive Kindern.
Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Allgemeine Mietbedingungen des Vermieters Ferienhaus Albzeit Simon Kälbli Eisbachstr.101 72459 Albstadt“ 1. Vertragsschluss a) Der Mietvertrag für das Mietobjekt ist mit dem Zugang der Buchungsbestätigung verbindlich geschlossen. Ersatzweise gilt der Mietvertrag auch geschlossen, wenn die Anzahlung vom Mieter geleistet wurde. b) Das Mietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur wie vereinbart belegt werden. 2. Mietpreis und Nebenkosten a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. b) Geht die Anzahlung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die Restzahlung ist spätestens nach Erhalt der Rechnung bzw. bei Bezug der Ferienwohnung zu leisten. 3. Mietdauer / Inventarliste a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. (oder nach Absprache) b) Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. c) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer. 4. Rücktritt durch den Mieter a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis 90 Tage vor Beginn der Mietzeit ohne Kostenerstattung. Rücktritt weniger 90 Tage 100.- €. Rücktritt weniger 30 Tage Einbehalt der geleisteten Anzahlung (30%) Weniger 14 Tage und bei Nichterscheinen 80 % des Gesamtbetrages. c) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. 5. Kündigungsrecht a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. c) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgs-versprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b). d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5b). e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts gewährt. f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung. 6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. 7. Pflichten des Mieters a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. c) Zur eigenen Sicherheit des Mieters und um allen Gästen saubere und geruchsfreie Mietobjekte zur Verfügung stellen zu können besteht in den Ferienwohnungen ein striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr sowie einen evtl. anfallenden Einnahmeausfall aufgrund der Nicht-Vermietbarkeit wegen notwendig werdender Lüftungszeit in Rechnung zu stellen. d) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. e) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. f) Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die vereinbarte Belegungszahl und meldet weitere Personen nicht rechtzeitig bzw. nachträglich unverzüglich an, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Die maximale Belegungszahl darf in keinem Fall überschritten werden. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten. 8. Haftung des Vermieters a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren. b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). 9. Tierhaltung Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nicht im Mietobjekt gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. 10. Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. 11. Hausordnung Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. 12. Rechtswahl und Gerichtsstand a) Es findet deutsches Recht Anwendung. b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Albstadt zuständig. c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird ebenfalls das Amtsgericht Albstadt als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Albstadt , im August 2015
Mietbedingungen
  • Anzahlung: 30% des Mietpreises bei Buchung
  • Restzahlung: nach Absprache
  • keine Kaution
  • Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
  • Barzahlung
  • Überweisung
Anmerkungen
Auch für längere Zeiten mietbar - Sonderpreis Bei Belegung für eine Person bitte anfragen

Lage

Entfernungen
ARZT6 km
BAHNHOF1 km
BUS1 km
EINKAUFSMÖGLICHKEIT5 km
FLUGHAFEN80 km
ORTSMITTE6 km
RESTAURANT2 km
SKILIFT5 km
WASSER25 km
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Urlaubsziel
In der nahen Umgebung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, die falls kein Auto vorhanden, auch gut mit dem Zug zu erreichen sind. Direkt neben der Ferienwohnung verläuft die Albstadt-Bike-Marathon-Strecke und in unmittelbarer Nähe beginnen die Albstadt Traufgänge. Wer genug vom Wandern oder Rad fahren hat, kann im 2 km entfernten Freizeitbad Badkap entspannen. Sehenswerte Ausflüge in der Umgebung sind unter anderem die Burg Hohenzollern, das Schloss Sigmaringen, das Donautal und der Bodensee.
Anreisen
Aus Richtung Balingen, verlassen Sie die Bundesstraße B463 in Lautlingen in der Laufenerstr. an der Verkehrsampel in Richtung Meßstetten (rechts). Nun fahren Sie der Vorfahrtstraße nach & unter der Bahnbrücke durch, biegen Sie die zweite Straße rechts in die Eisbachstr. (Skilift), nun fahren Sie bis zum Waldrand, das Haus ist außerhalb des Orts. Aus Richtung Sigmaringen, verlassen Sie die Bundesstraße B463 in Lautlingen an der zweiten Straße links (Falkenstraße). Folgen Sie der Vorfahrtstraße, biegen Sie links ab und fahren Sie unter der Bahnbrücke durch. Biegen Sie die zweite Straße rechts in die Eisbachstr. (Skilift), nun fahren Sie bis zum Waldrand, das Haus ist außerhalb des Orts. Auch mit der Bahn können Sie uns erreichen.

Kontakt

Familie Kälbli
Familie KälbliDeutsch und Englisch
Unterkunfts-Nummer: 118517
Gastgeberinformationen.
Telefonnummer des GastgebersBitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten

Bewertungen und Rezensionen

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Out of 5
(5 Bewertungen)
5.00Ausstattung
5.00Preis/Leistung
5.00Service
5.00Umgebung
Eine Wohnung zum wiederkommen !Von Paar Pennell aus Vancouver, Kanada · 30.10.2016
Reisezeitraum: 09.10.2016verreist als: Paar
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Eine wunderschöne, moderne Ferienwohnung mit einem traumhaften Ausblick. Die Wohnung ist mit viel Liebe und Aufmerksamkeit ausgestattet, es fällt an nichts. Sie liegt sehr ruhig und man kann sich wirklich vom Alltag erholen. Wir haben die Wohnung sehr genossen und werden sicher wiederkommen.
Antwort von Familie Kälbli
07.11.2016
Hallo Frau Pennell, vieln Dank für Ihre super Bewertung für unserere Ferienwohnung, es freut uns immer wieder wenn sich unsere Feriengäste bei uns auf der Schwäbische Alb wohlfühlen. Sie waren wunderbare Gäste und wir freuen uns auch auf ein Wiedersehen. Mit freundlichen Grüßen nach Kanada Fam. Kälbli

Eine wunderbare WocheVon Familie Modrow aus Dorsten · 13.10.2016
Reisezeitraum: 03.10.2016verreist als: Familie
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Habe eine Woche Urlaub mit meiner Frau in der Ferienwohnung Tierberg verbracht. Die Wohnung war sehr sauber und super eingerichtet. Fußbodenheizung, Spülmaschine, Relaxsessel,bequemes Bett usw. In der Umgebung ein wunderbares Wanderparadies (Traufgänge Albstadt unbedingt als App laden). Sehr freundliche Gastgeber haben wir auch vorgefunden. Auch schöne Ausflugsziele (Schloß Sigmaringen, Schloß Hohenzollern usw.) in nicht allzu weiter Entfernung sind zu empfehlen.
Antwort von Familie Kälbli
18.10.2016
Liebe Familie Modrow, Es freut uns dass Sie uns eine so tolle Bewertung geschrieben haben. Es ist schön dass Sie sich in unserer Ferienwohnung so wohl gefühlt haben. Wir würden uns auch freuen Sie wieder mal bei uns begrüßen zu können. Viele Grüße aus Albstadt, Familie Kälbli
Familie Kälbli
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