Ferienhäuser und Ferienwohnungen von Liesel Heimann

Entdecke 1 Ferienhäuser und Ferienwohnungen von Liesel Heimann für deinen Urlaub im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Wir freuen uns auf deinen Besuch!

Anbieterimpressum
Verantwortliche Person

Liesel Heimann

Kontaktaufnahme
Ringstr. 22
34508 Willingen
Zusätzliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnung „Gänseliesel“ in 34508 Willingen, Ringstr. 22, Stand 01.04.2023 Der Mietvertrag wird geschlossen zwischen Lieselotte Heimann, Ringstr. 22, 34508 Willingen (Vermieter) und dem in der Buchungsbestätigung/Rechnung benannten Mieter. Mietgegenstand: Der Vermieter vermietet dem Mieter folgende Unterkunft: Ferienwohnung 34508 Willingen-Usseln, Ringstr. 22, Obergeschoß Zeitraum und Mietpersonen: Die Ferienwohnung wird dem Mieter für den in der Rechnung benannten Zeitraum zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt. Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung ist im Mietpreis anteilig enthalten. Zahlung Es ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises zu leisten. Diese ist bis 8 (acht) Tage nach Abschluss des Mietvertrages auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Mit Leistung der Anzahlung gelten die Regelungen des Mietvertrages als akzeptiert. Der Restbetrag ist bis 1 Monat vor Reiseantritt auf dasselbe Konto zu entrichten. Sofern zwischen Abschluss des Mietvertrages und Anreisezeitpunkt weniger als 14 Tage liegen, ist der gesamte Mietpreis bei der Schlüsselübergabe (Ankunft) in bar zu entrichten. Stornierung Mieter und Vermieter können den Vertrag kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Kündigt der Vermieter den Vertrag vorzeitig, werden alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten: Kündigung vor Mietantritt - bis 49 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises - bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises - später als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises Der Vermieter ist gleichzeitig bemüht, ebenfalls einen Nachmieter zu finden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. Haftung und Pflichten des Mieters • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. • Beschädigungen sind nach Feststellung unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Beschädigungen am Objekt oder den darauf befindlichen Gegenständen. • Der Mieter verpflichtet sich, an die in der Anlage beigefügte oder im Objekt ausgehängte Hausordnung zu halten. • Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet. • Die Haltung von Haustieren (nur Hunde) ist nach Vereinbarung gestattet. • Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters. • Die Unterkunft ist vollständig möbliert und eingerichtet sowie im vorgefundenen Zustand zurückzugeben. • Die Wohnung ist bei Übergabe gründlich gereinigt. Der Mieter reinigt sie bei Bedarf zwischendurch. Die Endreinigung ist mit 5 Stunden kalkuliert. Sofern durch außergewöhnliche Verschmutzung ein Mehraufwand bei der Endreinigung erforderlich wird, können die Mehrkosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden. • Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich anzuzeigen. Ein verlorener Schlüssel wird mit 25 € in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie die zum Buchungszeitraum gültigen Corona-Regeln (www.willingen.de/corona) Info für Hundebesitzer Sollte der Hund allein in der Wohnung bleiben, dann bitten wir das Wohnzimmer und die Schlafräume geschlossen zu halten. Grundsätzlich sollen Hunde nicht auf den Polstermöbeln und in den Betten liegen. Für die Hunde steht ein Korb zur Verfügung! Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Gemäß der Ortssatzung Willingen sind Hunde im Bereich der Ortschaft an der Leine zu führen. Salvatorische Klausel a.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. b.) Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

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