Leistungen
Der Inhalt der vertraglichen Leistung des Vermieters ergibt sich aus der jeweils für eine Haupt-, Zwischen- und Nebensaison gültigen Preisliste sowie den im Hausprospekt beschriebenen Ausstattungsmerkmalen.
Mietpreise
Die Mietpreise sind der jeweils für eine Haupt-, Zwischen- und Nebensaison gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Hauspreise verstehen sich inkl. Strom/Wasser/Bettwäsche/Handtücher/Endreinigung und W-LAN-Zugang.
Mietkaution
Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in Höhe von € 250,-- bis € 500,-- (abhängig vom Haustyp) zu verlangen. Nach Abnahme des Ferienhauses erfolgt die Schlussrechnung.
Nutzung der Ferienhäuser
Der Mieter hat das Ferienhaus schonend und pfleglich zu behandeln. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Preisliste angegebenen Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, die überzähligen Personen abzuweisen, die Zusatzbelegung gemäß Preisliste in Rechnung zu stellen oder den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Anreise ab 15 Uhr, Abreise bis 10 Uhr.
Zahlung
Nach Erhalt des Reservierungsangebotes ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung zu leisten, um den Vertrag auf Grundlage des Reservierungsangebotes abzuschließen. Der verbleibende Betrag des Mietpreises ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Die nicht rechtzeitige Zahlung der Anzahlung führt zur Hinfälligkeit des Reservierungsangebotes.
Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Mit dem Rücktritt sind folgende Entschädigungen fällig:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises, mindestens die Anzahlung bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises danach 100 % des Mietpreises.
Tritt der Feriengast nicht ausdrücklich vom Vertrag zurück, wird der gesamte Mietpreis fällig, selbst wenn der Feriengast keine Leistungen des Vermieters in Anspruch nimmt.
Bei Zahlung mit einer Kreditkarte gelten ausschließlich die Rücktritts-/Stornobedingungen der Ferienhausgesellschaft Behrens und Kauffmann KG (GmbH & Co.).
Gewährleistung/Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung der im Hausprospekt dargestellten Ferienhäuser, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienhäuser sowie für die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthalts.
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht in einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bestehen, ist auf das 3fache des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Tatsachen, die Schadenersatzansprüche zur Folge haben könnten, sind vom Mieter sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, durch gleich- oder höherwertige Leistungen seine Verpflichtungen zu erfüllen.