Annullierungsbestimmungen
19. Wenn der Mieter, aus welchem Grund auch immer, den Mietvertrag annulliert, und nachdrücklich die Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch genommen hat, haftet er zugunsten des Vermieters für einen Teil, bzw. für den gesamten Mietbetrag.
Dies versteht sich wie folgt:
Findet die Annullierung mehr als 3 Monate vor dem Beginndatum der Mietperiode statt, zahlt der Mieter 25 % Schadensersatz.
Findet die Annulierung einen Monat vor dem Beginndatum der Mietperiode statt, zahlt der Mieter 50 % Schadensersatz.
Findet die Annullierung eine Woche vor dem Beginndatum der Mietperiode statt, zahlt der Mieter 75% Schadensersatz.
Findet die Annullierung weniger als eine Woche vor Beginndatum der Mietperiode statt, oder hat die Mietperiode bereits begonnen, zahlt der Mieter 100 % Schadensersatz.
Reiserücktrittsversicherung
20. Der Betrag für die Reiserücktrittsversicherung kann zusammen mit der Anzahlung bezahlt werden. Die Kosten betragen 5% der Mietsumme zuzüglich Bearbeitungskosten von minimal € 10,-- für den gebuchten Zeitraum.
Falls der Mieter die Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch nehmen will, hat er bei Annullierung, vorausgesetzt eine offizielle Bescheinigung vorliegt, folgende Deckung.
a. im Todesfall oder schwerer Krankheit des Mieters, eines Familienmitglieds oder eines Mitreisenden
b. bei Komplikationen während der Schwangerschaft
c. bei unerwartetem Einzug zum Militär, anders als im Ernstfall.
Die Reiserücktrittsversicherung vergütet vom Tag der offiziellen Buchung (Emfangsdatum der Anzahlung) bis zum Montag vor dem Anreisedatum 100 % der bereits gezahlten Summe. Bei Meldung nach diesem Tag werden 80 % des Betrags vergütet. Bei Meldung nach dem Datum des Anreisetages fällt die Deckung der bereits verstrichenen Periode weg.
Im Fall einer verfrühten Abreise werden 80 % der Mietsumme der restlichen vollen Tage der Mietperiode vergütet.