1. MIETE Der Mietpreis beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser, Heizung
sowie Fernsehgerät und Kaffeemaschine. Die Endreinigung und die Kurtaxe
sind nicht im Mietpreis enthalten und zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten. Die
Vermietungsagentur Bünning GmbH handelt als Vermittler/Bevollmächtigter des
Vermieters/Eigentümers. Er vereinnahmt die Zahlungen des Mieters treuhänderisch
für den Vermieter, behandelt sie als durchlaufende Gelder und leitet diese
an den Vermieter weiter. Sofern die Zahlungen der Miete und der Nebenkosten
nicht innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen erfolgen, ist der Vermieter
berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, in diesem Fall wird der Mieter gemäß Ziffer
4 der Mietbedingungen schadenersatzpflichtig. In der Hauptsaison beträgt die
Mindestmietzeit sieben Übernachtungen, die Anreise ist nur am Samstag möglich
und die Mietobjekte sind dann nur wochenweise buchbar. Über Ostern, den Tag
der Arbeit, Pfingsten, den Tag der Wiedervereinigung und Silvester beträgt die
Mindestmietzeit fünf Übernachtungen. Des Weiteren sind individuelle Mindestaufenthalte
der einzelnen Mietobjekte möglich. Abweichende Anmietungen und/oder
An-/Abreisetage sind nur in Absprache mit dem Vermittler oder Vermieter möglich.
2. MIETGEGENSTAND Dem Mieter wird das im Mietobjekt enthaltene Mobiliar,
Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen.
Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandene
Schäden sind von ihm zu ersetzen. Die maximale Personenzahl, mit der
das Mietobjekt belegt werden darf (hierzu zählen auch Babys und Kleinkinder) ist
im Vertrag genannt und darf nicht überschritten werden. Der Vermittler und der
Vermieter behalten sich die Ausübung ihres Hausrechts gegenüber unberechtigten
Personen, insbesondere gegenüber Dritten, die nicht in der Buchung angegeben
wurden, vor. Die Ausübung des Hausrechts kann auch durch vom Vermieter oder
Vermittler beauftragte Personen erfolgen. Bei Abreise erfolgt eine Wohnungsabnahme
durch den Vermittler. Der Beweis, dass ihn oder ihn begleitende Personen
kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für
verschuldungsfähige Kinder. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt in
einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Die Reinigung der Küche ist in der
Endreinigung nicht enthalten und vom Mieter durchzuführen. Bei Zuwiderhandlungen
kann eine höhere Endreinigung berechnet werden. Eine Verlegung in eine
andere gleichwertige Wohnung wird, unter besonderen Umständen, vorbehalten.
Die Gleichwertigkeit richtet sich dabei insbesondere nach Größe und Lage der
Wohnung. Kleine Abweichungen beim Inventar sind vom Mieter zu akzeptieren,
da die Mietobjekte nicht über ein einheitliches, jedoch an der Wohnungskategorie
orientiertes Inventar verfügen. Besondere Umstände, die den Vermittler zur Verlegung
in ein anderes Mietobjekt berechtigen sind z. B. Beschädigungen, die der
Vermittler nicht vorhersehen konnte und welche nicht kurzfristig behoben werden
können (Wasserschäden, Brandschäden, Heizungsausfall, Sturm- und Hochwasserschäden,
etc.).
Während der Mietdauer hat der Mieter für eine laufende Reinigung des Mietobjektes
zu sorgen. Sollte es bei Einzug wider Erwarten bezüglich der Sauberkeit
Beanstandungen geben, so sind diese vom Mieter umgehend dem Vermittler mitzuteilen
und die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Spätere Beanstandungen
können nicht berücksichtigt werden.
Für den vorübergehenden Ausfall von Mobiliar und/oder Elektrogeräten, der öffentlichen
Ver- und Entsorgung oder sonstigen, nicht vorhersehbaren Ereignissen
haften weder der Vermieter noch der Vermittler.
3. STORNIERUNG DES MIETVERTRAGES Die Kündigung/Stornierung des Mietvertrages
durch den Mieter muss in Schriftform erfolgen. Bei einer Kündigung bis 90
Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn hat der Mieter eine Stornogebühr i. H. v. 30 %
des Mietpreises zu leisten. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Stornogebühr i. H. v.
90 % des Mietpreises zu leisten, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt anderweitig
zu belegen. Im Falle einer Nichtanreise des Mieters ist die volle Mietsumme als
Schadenersatz zu leisten. Dem Mieter bleibt der Nachweis, ein Schaden sei überhaupt
nicht oder wesentlich geringer entstanden, gestattet. Eine Verkürzung der
Mietdauer wird wie eine (Teil-) Stornierung des Mietvertrages behandelt und kann
u. U. zur Stornierung des kompletten Mietvertrages führen (z. B. bei Unterschreitung
des Mindestaufenthaltes).
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen fristlos zu kündigen:
a. In Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik, und sonstigen wichtigen Gründen.
b. Wenn der Mieter eine erhebliche Belästigung für die anderen Feriengäste darstellt,
das Mietobjekt vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält.
Ein Nichtgefallen des Mietobjektes berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt vom
Mietvertrag. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf eine anteilige
Erstattung des Mietpreises.
4. VERGESSENE GEGENSTÄNDE Vergessene Gegenstände werden maximal 14
Tage aufbewahrt. Für die Rücksendung wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10,00 €
inkl. der Portokosten erhoben, Sperrgut nach Aufwand.
6. SALVATORISCHE KLAUSEL Soweit eine der Vertragsbestimmungen nicht mit
geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam, anstelle der
unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die mit dem Gesetz vereinbar ist
und den ursprünglichen Vertragsbestimmungen am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein.