4. Rücktrittsrecht
4.1. Jede Reservierung, die mehr als acht Wochen vor
Ankunft erfolgt, können Sie innerhalb von acht Tagen nach der Reservierung
rückgängig machen. Sie müssen uns die Stornierung der Reservierung
schriftlich mitteilen. Die Reservierungskosten müssen Sie jedoch auch in
diesem Fall zahlen. (siehe Ziffer 4.3)
4.2. Bei einer Stornierung der Reservierung nach diesen acht Tagen gelten
die normalen Stornierungsbedingungen uneingeschränkt (siehe Ziffer 5).
4.3. Bei Reservierungen, die weniger als acht Wochen vor Beginn des
Mietzeitraumes vorgenommen werden, gilt das Rücktrittsrecht nicht, hier
gelten die normalen Stornierungsbestimmungen wie unter Ziffer 5 beschrieben.
5. Stornierung durch den Mieter
5.1. Stornierungen müssen dem VVV Zeeland Vakantie schriftlich
gemeldet werden. Unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Stornierung
schickt der VVV Zeeland Vakantie Ihnen eine Stornierungsbestätigung und
eine Stornierungsrechnung zu.
5.2. Bei einer Stornierung innerhalb von acht Tagen nach der Reservierung
gilt das Rücktrittsrecht (siehe Ziffer 4), wenn die Reservierung früher als
acht Wochen vor Mietbeginn erfolgt ist.
5.3. Bei einer Stornierung mehr als acht Tage nach der Reservierung und bis
zu drei Monate vor Mietbeginn werden Ihnen 15% der Kaltmiete für das
Mietobjekt sowie die Verwaltungskosten und, falls Sie eine solche
abgeschlossen haben, die Prämie für die Rücktrittsversicherung in Rechnung
gestellt.
5.4. Bei einer Stornierung im Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Monat
vor Mietbeginn werden Ihnen 50% der Kaltmiete des Mietobjektes sowie die
Verwaltungskosten und, wenn Sie eine solche abgeschlossen haben, die Prämie
für die Rücktrittsversicherung in Rechnung gestellt.
5.5. Bei einer Stornierung, die im Zeitraum von einem Monat bis zu einer
Woche vor Mietbeginn vorgenommen wird, werden Ihnen 75% der Kaltmiete des
Mietobjektes sowie die Verwaltungskosten und, falls Sie eine solche
abgeschlossen haben, die Prämie für die Rücktrittsversicherung in Rechnung
gestellt.
5.6. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor Mietbeginn werden
Ihnen die volle Kaltmiete des Mietobjektes sowie die Verwaltungskosten und,
falls Sie eine solche abgeschlossen haben, die Prämie für die
Rücktrittsversicherung in Rechnung gestellt.
5.7. Bereits gezahlte Beträge werden gemäß den Stornierungsbestimmungen und
der Stornierungsrechnung verrechnet.
5.8. Stornierungen, die durch eine abgeschlossene Rücktrittsversicherung
gedeckt werden, werden gemäß den Versicherungsbestimmungen behandelt.