Einreisebestimmungen
- Welpen bis 12 Wochen dürfen ungeimpft in Begleitung der Mutter einreisen.
- Welpen zwischen 12 und 16 Wochen dürfen mit vollständiger Tollwutimpfung
und Erklärung des Halters. Eine Mustererklärung kannst du dir einfach hier herunterladen. - 5 Hunde dürfen zu Heimtierbedingungen eingeführt werden.
(Einfuhr von mehr als 5 Tieren gilt als gewerbliche Einfuhr) - Hunden mit kupierten (amputierten) Ohren / Ruten dürfen nicht einreisen.
- Verbotene Hunderassen: Je nach Kanton unterschiedlich! Informiere dich für genauere Auskünfte einfach kurz vorher.
Mögliche Krankheiten in diesem Land (und ihre Überträger)
- Anaplasmose (Zecken)
- Babesiose (Zecken)
- Borreliose (Holzbock-Zecken)
- Dirofilariose (auch: Herzwurmkrankheit / Stechmücken)
- Echinokokken (Bandwürmer)
- FelV – Feline Leukämie (Katzen)
- Hepatitis Contagiosa Canis (Bakterien)
- Leptospirose (Bakterien)
- Parvovirose (Viren)
- Staupe (Viren / Tröpfcheninfektion)
- Zwingerhusten (Viren / Tröpfcheninfektion)
*diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel kontaktiert euren Tierarzt.
Sonstiges
- Maulkorb- & Leinenpflicht ist ebenfalls kantonal oder kommunal unterschiedlich geregelt. Informiere dich für genauere Auskünfte einfach kurz bei der entsprechenden Urlaubsgemeinde.
(502)