4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Verträgen über
Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von dk-ferien
vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein
Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt.
Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an dk-ferien als Vertreter
des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2. Die Vermieter können durch dk-ferien als Inkassobevollmächtigte im
Falle des Rücktritts folgende pauschale Rücktrittskosten erheben, bei
deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche
anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese
pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 25% des
Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt zwischen dem 49. und 30. Tag vor Belegungsbeginn
50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. Tag und dem Tag vor
Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.
4.3. Dem Vermieter bzw. dk-ferien als dessen Vertreter bleibt es
vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten
Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen
Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in
diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
4.4. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter
gegenüber oder gegenüber dk-ferien nachzuweisen, dass dem Vermieter
tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist,
als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines
solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren
Betrages verpflichtet.
4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach
Maßgabe des Buchungsvertrages einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu
stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden
abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch
dk-ferien als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag
widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den
vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich
vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des
Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich
sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
4.6. Wünscht der Kunde den Urlaub zu verschieben, ist der Vermieter dazu
berechtigt, Kosten im angemessenen Rahmen für die Umbuchung zu verlangen. Diese wird
namens und in Auftrag des Vermieters von dk-ferien in Rechnung gestellt.
4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer
Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Dies kann telefonisch/per Mail
oder über den Link auf der Webseite von dk-ferien geschehen.