Mit Eingang Ihrer verbindlichen Buchung per email, nach telefonischer Absprache oder per Post und Erhalt unserer Buchungsbestätigung kommt ein Mietvertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
Eine Anzahlung in Höhe von ca.40% der Gesamtsumme ist üblich, zahlbar 14 Tage nach der Buchung, der Restbetrag ist in bar bei Anreise fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist sofort der Gesamtbetrag fällig.
Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht innerhalb der jeweiligen Frist ein, sind wir berechtigt mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und pauschale Rücktrittsgebühren zu berechnen.
WIR WEISEN VORSORGLICH DARAUF HIN, DASS BEI MIETVERTRÄGEN MIT PRIVATVERMIETERN KEIN GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT BESTEHT.
Sollten Sie den Urlaub stornieren wollen, werden wir unter der Voraussetzung der Erstattung der unten genannten pauschalen Rücktrittsgebühren den Rücktritt annehmen.
Wird das Ferienobjekt von einer Privatperson angeboten, gilt nicht das Reisevertragsrecht, sondern Mietrecht gemäß § 535 ff BGB.
Die pauschalen Rücktrittsgebühren betragen;
1. Bei einem Rücktritt bis zum 45.Tag vor Anreise:10% des Mietpreises
2. Bei einem Rücktritt vom 44. bis 30. Tag vor Anreise: 30 % des Mietpreises
3. Bei einem Rücktritt vom 29. bis 22. Tag vor Anreise: 60 % des Mietpreises
4. Bei einem Rücktritt ab 21. Tag vor Anreise: 80 % des Mietpreises
Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte pauschale Entschädigung.
Der Gast hat das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der sämtliche Pflichten und Rechte aus dem bestehenden Mietvertrag übernimmt. Wir haben das Recht den Ersatzmieter abzulehnen, wenn dieser die Vertragsinhalte nicht akzeptiert.
Falls wir die Ferienunterkunft noch anderweitig vermieten können, erstatten wir Ihnen anteilig die Beträge, die durch die Vermietung abgedeckt sind.
Wir unterliegen nicht dem Hotel- und Gaststättengewerbe. Gerichtsstand ist Titisee-Neustadt.
Der Gast sollte eventuelle Schäden unverzüglich anzeigen, ob von ihm verschuldet oder nicht, damit keine Nachteile bezüglich der Beweislage entstehen, auch wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat und/oder er ihn nicht stört.
Nehmen Sie eine Leistung aus dem Mietvertrag nicht in Anspruch, sei es wegen verspäteter Ankunft, vorzeitiger Abreise, Krankheit oder andere Gründe, die nicht von uns als Vermieter zu vertraten sind, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.