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Stornierungsbedingungen
Stornierung und Aufenthaltsabbruch
1. Storniert der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Bei Kündigung
- Bis 28 Tage vor Mietbeginn werden 100 % des bisher gezahlten Betrages erstattet
- Bis 14Tage vor Mietbeginn werden 50 % des bisher gezahlten Betrages erstattet
-Andernfalls erhalten Sie keine Erstattung.
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Mieter zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
2. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
3. Das Risiko der Nichtanreise kann durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten und muss gegebenenfalls durch den Mieter selbst auf eigene Rechnung abgeschlossen werden.
4. Bei höherer Gewalt oder Grenzschließung wird der volle gezahlte Betrag erstattet.
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Inklusive:
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