Bitte nutzen Sie den Preisrechner um die Verfügbarkeit und den jeweiligen Preis zu erfahren.
Wir haben noch weitere traumhafte Angebote für dich.
Du kannst diese Unterkunft direkt beim Gastgeber anfragen und erhältst in kürzester Zeit eine Rückmeldung.
Du kannst diese Unterkunft direkt beim Gastgeber anfragen und erhältst in kürzester Zeit eine Rückmeldung.
Besondere Unterkunft in schwarzen Lavahäusern (siehe weiter Inserate Casa Volcano, Incenso und Casa Madeira picolense) wartet auf Sie am Fuße des Vulkans Pico. Wie vom Krater ausgespuckt, gruppieren sich die komfortablen Häuschen in schwarzen, roten und weißen Farben, um den Gemeinschaftspool im Garten. Nach der gelungenen Wanderung entspannen Sie im bubbelndem Whirlpool. Moderne minimalistische Einrichtung aus lokalen Materialien, viel Stein und Holz. Üppige Vegetation, Blumen, blühende Büsche und Bäume, Berge von Hortensien, Ingwer und Hibisken - das ist Pico. Hier sprechen die Bilder für sich. Auch für mehrere Familien oder Freunde möglich (bis 16 Personen finden hier großzügig Platz)
Webseite: www.check-in-reisen.de
Frühstück ist gegen 10 Euro extra möglich. Zusätzliche Reinigung währen des Aufenthaltes 15 Euro. Weingegend.
Jede Rebe auf den umliegenden Vulkan Hängen hat ein eigenes Häuschen - es heißt, dass jede Pflanze in einem kleinem Kreis aus schwarzen Lavasteinen wächst und reift. Im September können Sie den lecken herben Lajido Wein trinken. Göttliche Tropfen produziert nur auf Pico.
13 km
1 km
3 km
22 km
12 km
13 km
3 km
3 km
2.5 km
Faulenzen, auf der Terrasse sich sonnen, nichts machen, sich gut gehen lassen, viel lesen, Meer beobachten, malen, schreiben, entspannen. Pico besteigen.
Grüne Wälder und rostige Kieselsteine prägen diese Umgebung, Häuser aus Lavastein, alte Walbeobachtungsstationen, Lauri Silva (der Lorbeerblatt) und viele exotische aber auf Pico heimische Pflanzen - hier finden Sie eine bunte Mosaik aus Himmel-, Meer- und Erdfarben. Beruhigende und sanfte Gegend. Im Meereskanal rundum Pico und Faial tümmeln sich Delphine und Sie finden hier im Sommer auch die größten Pottwale. Die Zentralgruppe der Azoren ist ein Paradies.
Mit Flugzeug auf die Insel Pico via Lissabon und/oder Sao Miguel, dann Landstraße zum Haus. Oder Mit Flugzeug auf die Insel Faial und mit Fähre nach Pico. Mehrmals pro Tag.
Bitte nutzen Sie den Preisrechner um die Verfügbarkeit und den jeweiligen Preis zu erfahren.
Dir wird noch nichts berechnet
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde CHECK-IN individuelle Flugreisen GmbH - zukünftig CHECK-IN genannt - den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch CHECK-IN zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von CHECK-IN vor, an das Sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist gegenüber CHECK-IN die Annahme erklärt.
2. Zahlungsbedingungen:
Anzahlung, Restzahlung
Mit der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in folgender Höhe fällig.
A) Ferienhäuser/Ferienwohnungen, Hotels, Mietwagen und Mietmotorräder bei eigener Anreise: 35% des Reisepreises, mindestens 100 € je Person. Der Restbetrag ist zahlbar vier Wochen vor Abreise.
B) Linienflüge zu Sondertarifen: 100% des Ticketpreises.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung, ggfs.ergänzt durch die ausführlichen Reisebedingungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von CHECK-IN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. CHECK-IN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. CHECK-IN ist berechtigt, sich unter bestimmten, in seinen Reisebedingungen im einzelnen angegebenen Voraussetzungen, eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vorzubehalten, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat CHECK-IN den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CHECK-IN. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann CHECK-IN Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Bei Rücktritt vom Reisevertrag oder Nichtantritt der Reise, berechnet CHECK-IN einen pauschalierten Ersatz ihrer Aufwendungen:
A) Hotels, Mietwagen und Mietmotorräder bei eigener Anreise: bis 57. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises, ab 28. Tag 50% des Reisepreises, mindestens jeweils 100 € je Person.
B) Ferienhäuser und Ferienwohnungen: bis 57. Tag vor Reiseantritt 35% des Mietpreises, ab 56. Tag 75%, ab 28. Tag 90% des Mietpreises, mindestens jeweils 200 € je Haus oder Wohnung.
C) Linienflüge zu Sondertarifen: nicht erstattbar! (100% Storno)
Hotels, Mietwagen und Mietmotorräder: Umbuchungen auf Wunsch des Reisenden können - soweit technisch möglich - jederzeit vorgenommen werden. CHECK-IN berechnet hierfür jeweils 50 € je Person, bis zum 28. Tag vor Reiseantritt. Danach können Umbuchungen nur noch durch Rücktritt von der Reise mit anschließender Neuanmeldung vorgenommen werden.
Ferienhäuser/Ferienwohnungen und Linienflüge zu Sondertarifen: Umbuchungen können jederzeit nach Buchung nur durch Rücktritt von der Reise mit anschließender Neuanmeldung vorgenommen werden.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich CHECK-IN bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstatttung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand behält CHECK-IN 20% des vom Leistungsträger erstatteten Betrages ein.
7. Rücktritt und Kündigung durch CHECK-IN
CHECK-IN kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch CHECK-IN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CHECK-IN, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile werden angerechnet, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden. Das gilt auch für die von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist CHECK-IN verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat CHECK-IN den Kunden davon zu unterrichten.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für CHECK-IN deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die CHECK-IN im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht für CHECK-IN besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens CHECK-IN keinen Gebrauch macht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewölinlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CHECK-IN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann CHECK-IN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist CHECK-IN verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung von CHECK-IN
CHECK-IN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
(1) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
(3) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
CHECK-IN haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird im zukünftig Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt CHECK-IN insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. CHECK-IN haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10. Gewährleistung
A. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. CHECK-IN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. CHECK-IN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
B. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
C. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet CHECK-IN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für CHECK-IN erkennbarem Grund, nicht zuzumuten Ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von CHECK-IN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet CHECK-IN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
D. Schadenersatz
Sofern CHECK-IN einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von CHECK-IN ist - für Schäden die nicht Körperschäden sind - auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
(1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
(2) soweit CHECK-IN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
CHECK-IN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadenersatzanspruch gegen CHECK-IN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt CHECK-IN bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den örtlichen Partnerunternehmen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise direkt gegenüber CHECK-IN geltend zu machen. Reisebüros sind nicht berechtigt, Mängelanzeigen entgegenzunehmen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem CHECK-IN die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es CHECK-IN möglich ist, wird sie den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. CHECK-IN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende CHECK-IN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß CHECK-IN die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von CHECK-lN bedingt sind. CHECK-IN steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müßten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann CHECK-IN den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem Sinn und Zweck des Reisevertrages am nächsten kommt.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann CHECK-IN nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von CHECK-IN gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von CHECK-IN maßgebend.
Datenschutzerklärung
Datenschutz
Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 25.11.2018-311092929) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben.
Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen, wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich zu beschreiben.
Automatische Datenspeicherung
Wenn Sie heutzutage Webseiten besuchen, werden gewisse Informationen automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Webseite.
Wenn Sie unsere Webseite so wie jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver (Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie
• die Adresse (URL) der aufgerufenen Webseite
• Browser und Browserversion
• das verwendete Betriebssystem
• die Adresse (URL) der zuvor besuchten Seite (Referrer URL)
• den Hostname und die IP-Adresse des Geräts von welchem aus zugegriffen wird
• Datum und Uhrzeit
in Dateien (Webserver-Logfiles).
In der Regel werden Webserver-Logfiles zwei Wochen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir geben diese Daten nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.
Die Rechtsgrundlage besteht nach Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) darin, dass berechtigtes Interesse daran besteht, den fehlerfreien Betrieb dieser Webseite durch das Erfassen von Webserver-Logfiles zu ermöglichen.
Speicherung persönlicher Daten
Persönliche Daten, die Sie uns auf dieser Website elektronisch übermitteln, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Formulars oder Kommentaren im Blog, werden von uns gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.
Wir nutzen Ihre persönlichen Daten somit nur für die Kommunikation mit jenen Besuchern, die Kontakt ausdrücklich wünschen und für die Abwicklung der auf dieser Webseite angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Wir geben Ihre persönlichen Daten ohne Zustimmung nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.
Wenn Sie uns persönliche Daten per E-Mail schicken – somit abseits dieser Webseite – können wir keine sichere Übertragung und den Schutz Ihrer Daten garantieren. Wir empfehlen Ihnen, vertrauliche Daten niemals unverschlüsselt per E-Mail zu übermitteln.
Die Rechtsgrundlage besteht nach Artikel 6 Absatz 1 a DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) darin, dass Sie uns die Einwilligung zur Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten geben. Sie können diesen Einwilligung jederzeit widerrufen – eine formlose E-Mail reicht aus, Sie finden unsere Kontaktdaten im Impressum.
Rechte laut Datenschutzgrundverordnung
Ihnen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO grundsätzlich die folgende Rechte zu:
• Recht auf Berichtung (Artikel 16 DSGVO)
• Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
• Recht auf Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19 DSGVO)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
• Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
• Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden.
TLS-Verschlüsselung mit https
Wir verwenden https um Daten abhörsicher im Internet zu übertragen (Datenschutz durch Technikgestaltung Artikel 25 Absatz 1 DSGVO). Durch den Einsatz von TLS (Transport Layer Security), einem Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet können wir den Schutz vertraulicher Daten sicherstellen. Sie erkennen die Benutzung dieser Absicherung der Datenübertragung am kleinen Schloßsymbol links oben im Browser und der Verwendung des Schemas https (anstatt http) als Teil unserer Internetadresse.
Cookies
Unsere Website verwendet HTTP-Cookies um nutzerspezifische Daten zu speichern.
Ein Cookie ist ein kurzes Datenpaket, welches zwischen Webbrowser und Webserver ausgetauscht wird, für diese aber völlig bedeutungslos ist und erst für die Webanwendung, z. B. einen Online-Shop, eine Bedeutung erhält, etwa den Inhalt eines virtuellen Warenkorbes.
Es gibt zwei Arten von Cookies: Erstanbieter-Cookies werden von unserer Website erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von anderen Websites (z. B. Google Analytics) erstellt.
Beispielhafte Cookiedaten:
• Name: _ga
• Ablaufzeit: 2 Jahre
• Verwendung: Unterscheidung der Webseitenbesucher
• Beispielhafter Wert: GA1.2.1326744211.152311092929
Man unterscheidet drei Kategorien von Cookies: unbedingt notwendige Cookies um grundlegende Funktionen der Website sicherzustellen, funktionelle Cookies um die Leistung der Webseite sicherzustellen und zielorientierte Cookies um das Benutzererlebnis zu verbessern.
Wir nutzen Cookies, um unsere Webseite nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Cookie Einstellungen sehen und Cookies löschen
Wenn Sie feststellen möchten, welche Cookies in Ihrem Browser gespeichert wurden, Cookie-Einstellungen ändern oder Cookies löschen möchten, können Sie dies in Ihren Browser-Einstellungen finden:
• Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari
• Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben
• Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten
• Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies
Wenn Sie die Speicherung von Daten in Cookies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Sie können jederzeit Cookies, die sich bereits auf Ihrem Computer befinden, löschen oder Cookies deaktivieren. Die Vorgangsweise dazu ist nach Browser unterschiedlich, am besten Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff “Cookies löschen Chrome” oder “Cookies deaktivieren Chrome” im Falle eines Chrome Browsers oder tauschen das Wort “Chrome” gegen den Namen Ihres Browsers, z. B. Edge, Firefox, Safari aus.
Wenn Sie uns generell nicht gestatten, Cookies zu nutzen, d.h. diese per Browsereinstellung deaktivieren, können manche Funktionen und Seiten nicht wie erwartet funktionieren.
Empfehlenswert für 2 bis 4 Personen
Garten Pool und Whirpool ist für Gemeinnutzung
Wi-Fi im Haus vorhanden.
Weitere 2 Häuser zu kombinieren, mit 2 oder mehreren Schlafzimmern
Siehe weitere Inserate auf Pico.
Verfügbarkeiten nur auf Anfrage! Belegungsplan nicht aktiv!
Firma CHECK-IN individuelle Flugreisen GmbH - Frau Blanka Sauer
Wir sprechen: Deutsch, Englisch, Slovakisch und Tschechisch
Unterkunfts-Nummer: 259734
Wir sind seit über 20 Jahren auf die Azoren und Portugal spezialisiert, auf "das Land, wo Europa endet und das Meer beginnt". Wir kennen uns aus und schneidern Ihre Reise nach Maß!
Mo-Do: 09.00-13.00 und 15.00-17.00 sowie Fr: 09.00-13.00 und 14.00-16.00
Für diese Unterkunft wurde noch keine Bewertung abgegeben. Schreiben Sie jetzt die erste Bewertung!
Damit du unsere Wunschliste nutzen, dauerhaft speichern und mit Familie und Freunden teilen kannst, erstelle einfach ein kostenloses Urlauberkonto bei uns.
Kostenloses Urlauberkonto erstellen Du hast bereits ein Konto?