ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Für die Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäuser
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen , wenn die Unterkunft bestellt ist. Dies kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per e-Mail erfolgen.
Die Reservierungsbestätigung stellt die Richtigkeit der
übermittelten Daten sicher
und sollte unterschrieben an die Vermieter zurückgeschickt werden.
2. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und das Inventar pfleglich
zu behandeln. Durch den Mieter oder seine Mitbewohner am Mietobjekt
verschuldete Schäden, sind den Vermietern zu ersetzen.
3. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Gast haben die Vermieter
einen Schadensersatzanspruch, der sich nach der Höhe der vereinbarten
Miete anzüglich der ersparten Aufwendung bemisst. Sofern es nicht
gelingt, die Wohnung für die gleiche Zeit und Miethöhe zu vermieten,
gelten folgende Schadensersatzansprüche für Ferienwohnungen und
Ferienhäuser:
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
Ab 14. Tag bis Reiseantritt 80%
bei Reisantritt 100 %
Jeweils berechnet auf den Bruttopreis bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern laut Deutschem Hotel- und Gaststättengewerbe e.V......
In diesem Zusammenhang machen wir auf den Abschluss einer
Reisekostenausfallversicherung aufmerksam, die Sie bis zu einer Woche
nach Abschluss des Mietvertrages abschließen können.