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Im Schwarzwaldchalet Scheuermatthof übernachten sie direkt an der Skipiste am Waldrand. Bis zu 32 Personen können in 12 Zimmern mit 2 Küchen übernachten (bis zu 24 Personen im Ferienhaus, 8 Personen in der separat anmietbaren getrennten FeWo). Der urige alte Schwarzwaldhof verbindet modernste Ausstattung mit behaglich uriger Gemütlichkeit. Die ehemalige Scheune ist zum Partyraum/Gesellschaftsraum mit romantischem Kaminofen ausgebaut. Im Ferienhaus befindet sich eine Sauna.
Für die Ferienwohnung gibt es einen separaten Belegungsplan: http://ferienhaus-schwarzwald-todtnauberg.de/preise-belegung.html#scheuermatthof-fewo
300 qm, 12 Zimmer, modernste TOP-Ausstattung, Sauna, für 26 + 8 Personen, Internet, Heimkino, Amazon-Fire-TV (Filme/Spiele), Sat-TV, Wintersportort, Wandern im Hochschwarzwald, historisches Gebäude, Schwarzwaldchalet, direkt an der Skipiste/Waldrand
21 km
1 km
800 km
800 m
300 m
500 m
Todtnauberg ist ein Luftkurort und Wintersportgebiet auf über 1000m Höhe in einem ruhigen Hochtal am Fuße des Feldberg gelegen. Der Naturfreund findet hier gut ausgeschilderte Wander-, Panorama- und Mountainbikewege. In der Nähe befindet sich Europas längste Sommerrodelbahn. Im Winter lädt das Alpine Skizentrum Todtnauberg mit einer große Auswahl an Loipen, Rodelhängen, Schneeschuhtrails und Abfahrten ein.
Mit der Deutschen Bahn bis Kirchzarten, von dort mit dem Bus nach Todtnauberg. Von der Haltestelle ca. 15 min. zu Fuß.
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Mietbedingungen (Stand März 2021)
Vermieter:
Wolfgang Morgenthaler Telefon 0761/5191684 ferienhaus-imbirkenweg.de
Im Laimacker 22 Telefax 0761/5191685 scheuermatthof.de
79249 Merzhausen USt-IdNr.: DE815151682 E-Mail: vermietung@scheuermatthof.de
§ 1 Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Mieter die verbindliche Buchung erklärt und der Vermieter diese annimmt und bestätigt. Erfolgt der Zahlungseingang der vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung den Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall fällt eine Stornogebühr entsprechend § 2 an.
§ 2 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter:
a) innerhalb von 24h nach Reservierung (nur wenn noch mehr als 42 Tage vor Mietbeginn) 50 € Bearbeitungspauschale, ansonsten gilt
b) mehr als 42 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises,
c) 42 - 29 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
d) 28 Tage - 1 Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
e) bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 90% des Mietpreises.
Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
§ 3 Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, bei nicht Inanspruchnahme das Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Ferienhauses hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach § 2 errechneten Betrag zu bezahlen. Wird das Mietobjekt zu einem geringeren Mietpreis weitervermietet als der ursprüngliche Mietpreis, so wird die Differenz aus den Rücktrittkosten nach § 2 beglichen. Zusätzlich, auch bei einer kompletten Weitervermietung, fällt eine Bearbeitungspauschale von 50 € an.
§ 4 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses von dem Gast bezahlte Anzahlungen unverzüglich zurück zu erstatten. Bei einem Rücktritt durch den Vermieter ist der Schadensersatz auf die Höchstbeträge entsprechend § 2 beschränkt. Der entstandene Schaden ist durch den Mieter nachzuweisen. Dem Mieter obliegt eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht.
§ 5 Der Vermieter behält sich vor, bis 6 Monaten vor dem vereinbarten Anreisetermin im Falle eines Eigentümerwechsels oder einer Geschäftsaufgabe vom Mietvertrag zurück zu treten. In diesem Fall werden alle geleisteten Zahlungen zurück erstattet. Weitere Ansprüche des Mieters an den Vermieter bestehen in diesem Fall nicht.
§ 6 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) nicht nur teilweise unmöglich, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
§ 7 Der Mieter ist für die Beachtung möglicher Beschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen, Verordnungen oder anderer Rechtsvorschriften, die den Aufenthalt betreffen, verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich an den Vermieter gerichtet sind. Können aufgrund vorgenannter Einschränkungen nicht alle geplanten Teilnehmer an dem Aufenthalt teilnehmen, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung oder einer kostenfreien Stornierung des Mietvertrags.
§ 8 Kündigt der Mieter aufgrund Einschränkungen entsprechend § 7, werden die Hälfte der Stornierungkosten nach § 2 bei einer erneuten gleichwertigen Buchung im Folgejahr als Preisnachlass (Sonderrabatt) angerechnet. Bei Stornokosten in Höhe von 30% können maximal 15% des normalen Buchungspreises als Sonderrabatt angerechnet werden, bei 60% maximal 30% des Buchungspreises usw. Der Sonderrabatt ist nicht auszahlbar, nicht übertragbar und kann nur einmalig angerechnet werden.
§ 9 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach § 9, verfällt der Mietpreis.
§ 10 Die Benutzung der Einrichtung des Ferienhauses, insbesondere die Nutzung des Hängesessels erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Vergewissern Sie sich vor der Benutzung, dass der Hängesessel sicher verankert ist und keine Beschädigungen aufweist. Der Hängesessel ist nicht zum Schaukeln oder Drehen geeignet. Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden, Sachschäden, Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden. Hiervon ausgeschlossen ist die Haftung des Vermieters wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 11 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
§ 12 Das Ferienhaus darf mit bis zu so vielen Personen bewohnt werden, wie im Mietvertrag vereinbart. Darüber hinausgehende Personen darf der Vermieter abweisen. Werden darüber hinausgehende Personen geduldet, so gilt - falls nichts anderes vereinbart wurde - der im Mietvertrag genannte durchschnittliche Preis je Person und Tag als zusätzlicher Übernachtungspreis je Nacht als vereinbart. Dieser reduziert sich bei Kindern von 4-17 Jahren um 50%.
§ 13 Sie haben über den im Wohnzimmer aufgestellten PC (soweit vorhanden) und über W-LAN die Möglichkeit, auf das Internet zuzugreifen. Der Internetzugang ist kostenlos. Die Nutzung von Internetangeboten oder Programmen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen, ist nicht zulässig. Insbesondere ist das Abrufen oder Anbieten von gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht gestattet. Gleiches gilt für die Versendung von EMails. §
14 Die Betten dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Spannbetttuch und Bettwäsche benutzt werden. Auch bei der Verwendung eines Schlafsacks ist die Matratze mit einem Spannbetttuch zu beziehen. Wird ein Bett ohne Spannbetttuch bzw. Bettwäsche genutzt, so sind die zusätzlichen Reinigungskosten in Höhe von 28 € je Schlafplatz vom Mieter zu übernehmen.
§ 15 Die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis obliegt dem Mieter. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für mögliche Personen- und Sachschäden aufgrund von Schnee- und Eisglätte.
§ 16 Das Abstellen von Fahrzeugen vor dem Haus ist wegen der Gefahr von Dachlawinen bei Schnee nicht gestattet. Der Mieter haftet für hierdurch entstehenden Personen- und Sachschäden.
§ 17 Das Rauchen im Ferienhaus und das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen verfällt die Kaution. Darüber hinausgehende Kosten für eine professionelle Reinigung sind zu übernehmen.
§ 18 Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln. Etwaige Schäden am Objekt, an Einrichtungsgegenständen oder fehlende Gegenstände sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden oder fehlende Einrichtungsgegenständen, sowie für Kosten, die durch das Umstellen oder Umkonfigurieren von Einrichtungsgegenständen entstehen.
§ 19 Bei der Abreise ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben. Dazu gehört eine normale Reinigung der Küche. Das Geschirr ist zu spülen und einzuräumen. Der Müll muss entsprechend den örtlichen Vorschriften sortiert (Recycling/GelberSack, Glas, Papier, Kompost, Restmüll) und in die Garage gestellt werden. Für Recyclingmaterial sind zwingend die bereitgestellten gelbe Säcke zu nutzen. Durch grobe Verschmutzungen oder unzureichende Mülltrennung entstehende Kosten sind vom Mieter zu übernehmen und werden mit der Kaution verrechnet.
§ 20 Telefongespräche ins deutsche Festnetz sind kostenlos. Anrufe ins Ausland, in Mobilfunknetze und zu Sonderrufnummern (0180, …) sind kostenpflichtig. Die Rufnummernbereiche 0137, 0900 und 0190 sind gesperrt. Gegebenenfalls anfallende Kosten für kostenpflichtige Telefonanrufe sind vom Mieter zu übernehmen.
§ 21 Bei einer Buchung über einen Reisevermittler (z.B. AirBnb, Fewo-Direkt) gelten grundsätzlich die hier vorliegenden Mietbedingungen. Diese haben Vorrang vor etwaigen abweichenden Bestimmung des Vermittlers (z.B. Stornorichtlinien, Haftung, usw.). Bei Zahlungen des Mietpreises über einen Vermittler gilt die Zahlung erst mit dem Geldeingang beim Vermieter als erfüllt.
§ 22 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.
§ 23 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge.
Die Preise gelten bei Anmietung ab 7 Tagen von Freitag bis Freitag in der Nebensaison. Bei Kurzüber-
nachtungen fällt ein gestaffelter Zuschlag an. Abwechende Preise in den Ferien und
an Feiertagen. Fragen Sie die jeweilige Saison bei uns an.
Es handelt sich hier nur um eine saisonale Übersicht. Dies ist kein konkretes Angebot.
Fragen Sie ein individuelles Angebot entsprechend ihrem Reisezeitraum bei uns an. (www.scheuermattho
Firma Ferienhausvermietung Morgenthaler - Herr Wolfgang Morgenthaler
Wir sprechen: Deutsch und Englisch
Unterkunfts-Nummer: 132806
Ich freue mich über Ihren Anruf und den persönlichen Kontakt. In der Regel sind wir nicht persönlich vor Ort. Sie können uns jedoch jederzeit telefonisch, im Chat oder per E-Mail erreichen.
8 Uhr - 20 Uhr
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 6 Bewertungen und wird von 6 Gästen empfohlen.
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