Sie können vor Beginn der Mietzeit schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei Home Affairs.
Treten Sie vom Mietvertrag zurück, so gilt als vereinbart, dass Sie pauschalen Ersatz für die bei Home Affairs bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe leisten müssen:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mindestens jedoch 25,00 €)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 %
danach und bei Nichterscheinen: 90 %
Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei Home Affairs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sie können bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an Ihrer Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Home Affairs kann dem Eintritt widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter gegenüber Home Affairs als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Home Affairs hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihr geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Diese Stornobedingungen basieren auf den Bedingungen des DTV (Deutscher Tourismus-Verband).